Schadensregulierung: Unsummen für kleinen Kratzer zahlen?!?

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Hi Forum,

meine Frau hat beim Ausparken vor einige Wochen ganz leicht an einen anderen Wagen gestriffen.

Augenscheinlich war so gut wie nichts zu sehen. Maximal ein ganz kleiner Kratzer. An unserem Fahrzeug selbst ist auch überhaupt nichts zu sehen.

So waren wir leider schockiert, als uns unsere Versicherung mitteilte, dass die Gegenpartei über einen Rechtsanwalt eine Schadensregulierung von fast 2000,00€ fordert. 🙁

Auf meine Stellungnahme hin, hat unsere Vers. (BBV) die Untersuchung durch einen Sachverst. veranlasst.
Nun hatten wir schon Hoffnung, da wir den von der Gegenpartei vorgelegten Kostenvoranschlag der Reparaturwerkstatt für "ziemlich abgekartet" hielten (Ehemann der betroffenen ist im hiesigen Taxi-Gewerbe tätig, kennt Hinz und Kunz ...).

Naja, den Sachverständigen hat sich der Geschädigte ja selbst auszusuchen. Und Oh Wunder - er bestätigt den ganzen Mist natürlich.

Hier mal ein paar Eckdaten aus dem Gutachten:

Mercedes A Klasse, Bj. 99, Fahrzeug hat "Anstoßberührungen erlitten", Zierleiste (schwarzes Plastik(!) sowie Steinschlagfolie zerschrammt, Tür und Seitenteil "eingedellt" und deformiert, auszurichten, zu glätten, zu lackieren
Reparaturkosten 1965,96 €,
Reparaturdauer 4-5 Arbeitstage

Das kann doch nicht sein!! 😕😕 😠

Man sieht NICHTS an der Karre. Auf den Fotos vom Gutachter ist auch nichts zu sehen. Der hat da irgendwelche Pfeile rangemalt, wo nix zu sehen ist.

Nun meine Fragen, liebes Forum. Bitte helft mir, ich bin echt verzweifelt.

1. Hat jemand ähnliche Erfahrungen gesammelt? Ist das normal und ich hab einfach Pech?

2. Hab ich das Recht mir selbst ein Zweitgutachten erstellen zu lassen?

3. Unsere Vers. wird uns von SFK 8 auf 5 hochstufen, so dass wir bis zu einer Schadenssumme von knapp 750 € besser selbst regulieren sollten.
Ist das normal, dass die Vers. einen gleich so dermaßen hochstuft? Wozu zahle ich da jedes Jahr soviel? Machen das alle Vers. so? Oder gibt es z.B. auch Vers. die einen nur 1 Stufe hochstufen?

Mein Problem ist, ..selbst wenn der Zweitguchtachter feststellt, dass es nur 900 € Reparaturkosten sein dürften, zahl ich ja trotzdem die gewaltige Summe, da alles unter 750€ besser durch mich direkt bezahlt werden sollten.

Kann doch nicht sein, dass man durch einen lausigen Mini-Kratzer so dermaßen gef*** ist 🙁

Danke!

Beste Antwort im Thema

Das Problem in der tagtäglichen Praxis ist doch, das der Laie gar nicht beurteilen kann, wie hoch ein Schaden tatsächlich ist.

Das so ein Kunststoffstoßfänger rückverformende Eigenschaften hat und äußerlich keine Beschädigungen nach einer Kollision zeigen muss, weiß man nicht.

Das dieser Stoßfänger aber nach der Demontage und bei dem erneuten Versuch der Montage nicht mehr passt weiß man nicht. 

Das hinter dem Stoßfänger andere Bauteile, wie Schloßträger aus Kunstoff sitzen, die ebenfalls gebrochen sein können, oder aber Blechteile die bleibende Verformungen nach der Demontage aufweisen, weiß man nicht.

Woher auch, soll der Laie das Wissen?.

Aber Wissen, wie man rumtönen muss und Behauptungen in den Raum werfen kann, "wie das ist alles Betrug, die kennen sich, Nie im Leben habe ich soo einen Schaden verursacht", das weiß man.

Aber auch das kennt man hier und aus anderen Foren. Jemanden suchen, der seine eigene Meinung bestätigt und wenn diese auch noch so falsch ist und dann die beleidigte Leberwurst spielen, wenn andere Meinungen dazu geschrieben werden. 

Man sollte das hier nun auch einfach gut sein lassen.

Ohne den Schaden gesehen zu haben, ist es einfach müßig hier weiter etwas zu schreiben.

Aber eines sollte man hier noch festhalten.

Mit diesem Fall haben sich Personen beschäftigt, die im Gegensatz zu einem Laien etwas von "Kratzern" verstehen und sicher aufgrund Ihrer Sachkunde ein richtige Entscheidung getroffen haben. 

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Gott sei Dank ist das so. Immerhin macht es bei manchen Fahrzeugen keinen rechten Sinn wenn man die noch in einer Werkstatt reparieren und lackieren lässt.

Ich hab mir von meinem unverschuldeten Unfall ein Lenovo Notebook gekauft. 🙂

Zitat:

Original geschrieben von Mimro


Im Falle des TE schätze ich, ohne den Schaden gesehen zu haben, dass der Geschädigte zum Beulendoktor geht (wenn er nicht sogar nur die Lackstiftlösung wählt), den Schaden für 5-600 EUR reparieren lässt und die übrigen 1.000 EUR aus der Regulierung auf den Kopf haut! Dass dies völlig legal ist und der Geschädigte das Recht hat mit der Kohle zu machen, was er will, steht ausser Frage, hat aber eben häufig einen faden Beigeschmack!

findest?

wen ich keine werkstatt brauche weil ichs selber machen kann bin ich "schlecht"? wird meine zeit anders berechnet? oder wird ein "fahr ich halt mit einen schrottigen auto rum" anders gewichtet wie ein "ich will einen makellosen wagen"?

das das ganze 100% legal ist darüber brauchen wir nicht streiten. ich versteh nur deinen letzten satz nicht. jeder der in ein fahrzeug in der 2000€ klasse fährt der freut sich über jeden hagelschaden (wen er ne kasko hat) und schüttelt jedem der ihm hinten rein donnert die hand und läd ihn zum essen ein. den was besseres kann einem nicht passieren. wen es leute gibt die sich lieber ne reise nach jerusalem davon kaufen und eben das lieber haben als ein repariertes auto finde ich da nichts falsches dran. im gegenteil die versicherung spart n haufen geld (19% auf alle fälle) und beide sind glücklich.

andersrum musst es mal so sehen....da gibts leute die seit x jahren ihren "alten" wagen fahren. das war ihr erstes eigenes auto das man von oma geerbt hat, darin vielleicht seinen nachwuchs gezeugt hat, das erste mal im urlaub war etc....an solch einen auto hängen n haufen erinnerungen....und nur weil eben der 15 jahre alte polo jetzt ne kaputte heckklappe hat solls n totalschaden sein? da würden sich VIELE freuen wen sie wieder den selben wagen wie vor dem unfall haben könnten. den auch hier gibts jede menge threads drüber 😉

wie du es siehst kann mans eben keinem rechtmachen 😉

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy


wie du es siehst kann mans eben keinem rechtmachen 😉

Genauso ist es! Bzw. könnte ich Dir auch nicht sagen, wie man das deutsche Schadenrecht gerechter gestalten kann!

Nur ist es natürlich so, dass der Geschädigte in diesem Fall schon von dem Schaden profitieren kann/könnte und durchaus besser gestellt ist, wenn er es so macht, wie geschildert..... Die Reparatur vom Beulendoc ist vielleicht minderwertiger, als die "richtige" Reparatur, aber der Geschädigte hat trotzdem keinen Nachteil, wenn er es billig machen lässt.... Das heisst, er hat nach der Reparatur ein Auto, wo man vom Schaden nix mehr sieht, 1.000 EUR für Nutten und Black Jack und umso billiger das Auto ist noch nicht mal ein Problem beim Weiterverkauf, da selbst wenn er den Schaden offenbart, solche Bagatellen unter Gebrauch laufen, da man ja keinen Neuwagen veräussert!

Zitat:

Original geschrieben von eiiier



Auch for you nochmal...ist evtl. schon in der Länge dieses Freds untergegangen: Ich bezweifle gar nicht, dass es teuer ist, die Karosserie eines modernen Fahrzeugs wieder in den Ausgangszustand zu versetzen.

Mich stört nur, dass es überhaupt so gehandhabt wird und in Dtl. tierische Summen durch Werkstätten, Versicherungen und Beitragszahler umgesetzt werden.

Sieh an, sie an - im ersten Posting las sich das aber noch so, als ob da einer seinem Schadenfreiheitsrabatt hinterherheult:

Zitat:

Original geschrieben von eiiier


Unsere Vers. wird uns von SFK 8 auf 5 hochstufen, so dass wir bis zu einer Schadenssumme von knapp 750 € besser selbst regulieren sollten.

Ist das normal, dass die Vers. einen gleich so dermaßen hochstuft? Wozu zahle ich da jedes Jahr soviel?
(...)

Denn da wurde ja ganz offensichtlich von einem ganzen Kartell an Betrügern nach allen Regeln der Kunst getrickst, dass sich die Balken biegen:

Zitat:

Original geschrieben von eiiier


Nun hatten wir schon Hoffnung, da wir den von der Gegenpartei vorgelegten Kostenvoranschlag der Reparaturwerkstatt für "ziemlich abgekartet" hielten (Ehemann der betroffenen ist im hiesigen Taxi-Gewerbe tätig, kennt Hinz und Kunz(...).

Naja, den Sachverständigen hat sich der Geschädigte ja selbst auszusuchen. Und Oh Wunder - er bestätigt den ganzen Mist natürlich.

Abgekarteter Kostenvoranschlag.....soso - keine Unterstellung eines Betruges, oder was?

Und selbstverständlich muss der unschuldig Geschädigte da auch nach dem eigenen "Verständnis" ein paar leichte Einbussen hinnehmen, wenn es nur dem Erhalt des eigenen Schadenfreiheitsrabattes dienen kann:

Zitat:

Original geschrieben von eiiier


Aber selbst wenn ich der Geschädigte wäre, würde ich es einsehen, dass ich bei meinem KFZ nach 11 Jahren und fast 200TKM wohl mit ein oder zwei Gebrauchsspuren leben muss.

Aber for you nochmal: Hier findest du alle Ansprüche, die ein Geschädigter hat:

http://www.motor-talk.de/faq/versicherung-q26.html#Q2005647

Und die wird er mit Hilfe seines Anwaltes auch durchsetzen - ganz sicher sogar.

Ich hätte nämlich als unschuldig Geschädigter auch keine Lust, mich als (potenzieller) Betrüger hinstellen zu lassen, nur weil (mal wieder) einer, der einen Unfall verschuldet hat, seinen Rabatt retten will.

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Zitat:

Original geschrieben von twelferider



Ich hätte nämlich als unschuldig Geschädigter auch keine Lust, mich als (potenzieller) Betrüger hinstellen zu lassen, nur weil (mal wieder) einer, der einen Unfall verschuldet hat, seinen Rabatt retten will. ...

... und die Jammer- DVD aufgelegt hat das alles in diesem bösen bösen Deutschland sooooo teuer ist, aber selber garantiert nicht für einen Hungerlohn ... ach lassen wir es, ist eh wie mit dem Schinken nach der Wurst werfen.

Zitat:

Original geschrieben von Mimro


Nur ist es natürlich so, dass der Geschädigte in diesem Fall schon von dem Schaden profitieren kann/könnte

naja profitieren find ich übertrieben...."entschädigt" finde ich passender. ob die entschädigung in form von einem repariertem auto oder einem batzen geld aussieht das sei mal dahingestellt. wer eher die moneten in der tasche und eine beule im auto hat -> bitte schön er hat ja auch einen schaden. und wen er eben mit dem schaden leben kann -> bitte schön.

Zitat:

Original geschrieben von Mimro


Im Falle des TE schätze ich, ohne den Schaden gesehen zu haben, dass der Geschädigte zum Beulendoktor geht (wenn er nicht sogar nur die Lackstiftlösung wählt), den Schaden für 5-600 EUR reparieren lässt und die übrigen 1.000 EUR aus der Regulierung auf den Kopf haut! Dass dies völlig legal ist und der Geschädigte das Recht hat mit der Kohle zu machen, was er will, steht ausser Frage, hat aber eben häufig einen faden Beigeschmack!

Na ja, im Regelfall ist's doch Unfallflucht. Angefahren und weg. Kann also sehr gut sein, dass du die "gemachte Kohle" beim nächsten Mal brauchst.

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