Schadensregulierung über die eigene Kasko-Versicherung bei unverschuldetem Unfall

Hallo zusammen,

ich wurde in einen Autounfall verwickelt, bei dem die Polizei vor Ort war und die Unfallgegnerin als Einzige verwarnt hatte, das Verwarngeld wurde von ihr noch vor Ort beglichen.

Bei der gegnerischen Versicherung handelt es sich hierbei um die HUK-Coburg, die die Bearbeitung in der Schadensregulierung mittlerweile seit 2x Monaten hinauszögert.

Frage:
Habe ich die Möglichkeit mir die Reparaturkosten über meine eigene Vollkasko-Versicherung abwickeln zu lassen und den rechtlichen Streit von meiner eigenen Vollkasko-Versicherung mit der gegnerischen Versicherung austragen zu lassen?

Beste Antwort im Thema

Lustig, nach dem TE eindeutige Sachlage, alles klar. Und die Versicherung verzögert die Zahlung. Macht bei absolut klaren Sachen selbst bei der HUK nur sehr selten. Muss man sich aber nicht gefallen lassen. Verstehe ich ohnehin nicht, warum so viele meinen, ihre Verkehrsunfälle selbst regulieren zu können. Bei der Versicherung sitzen Fachleute, deren wichtigste Aufgabe es ist, Unfälle für die Versicherung möglichst günstig abzuwickeln.

Wie Paul schon schrieb, ab zum Anwalt. Und für die Regulierung über die Kasko gibt es dann das Stichwort "Quotenvorrecht" und der Anwalt sollte sich damit etwas auskennen.

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Wo hat die Unfallgegnerin denn nun gestanden, als Du über die Kreuzung gefahren bist? Noch hinter ihrer Haltelinie?

Zitat:

@fplgoe schrieb am 7. April 2019 um 18:35:46 Uhr:


Wo hat die Unfallgegnerin denn nun gestanden, als Du über die Kreuzung gefahren bist? Noch hinter ihrer Haltelinie?

Ob sie hinter der Haltelinie stand, als ich losfuhr weiß ich nicht. Wie auf dem Bild illustriert ist jedoch zu sehen, dass sie selbst zum Zeitpunkt der Kollision noch quasi auf Höhe der Autos neben ihr war, die auf der Geradeausspur bei roter Ampel gewartet haben. Sie stand also keineswegs als Linksabbiegerin "in der Kreuzung" - in Konsequenz müsste ich ja in Zukunft selbst bei grüner Ampel für mich davon ausgehen, dass ein Auto links oder rechts von mir kommen könnte. Dann kann man sich die Ampeln ja auch gleich sparen. 🙂

Die Kreuzung ist aber für die Linksabbiegerin durchaus sehr trickreich, das muss man auch eingestehen.

Zitat:

@lemonshark schrieb am 7. April 2019 um 18:32:12 Uhr:


Zeugen?
Falls keine vorhanden, wird es auf eine Quotelung hinauslaufen, wenn die Unfallgegnerin nicht deine Version bestätigt.

Zeugen gab es leider keine. Was ist denn mit dem Indiz, dass die Stellen der Schäden sich auf Höhe meines hinteren Kotflügels befinden? Der Aufprall ist komplett hinter der B-Säule.

Es kommt nicht allein darauf an, wo sie dich getroffen hat.
Wenn du bereits beim Wechsel von Rot auf Gelb bzw. von Gelb auf Grün einen Blitzstart hingelegt hast, ist das durchaus so möglich.
Auch stellt sich die Frage, ob du mit der späten Linksabbiegerin hättest rechnen müssen, die, wie du selbst sagst, den Gegenverkehr abwarten musste.
Ich war nicht dabei, also kann ich auch nicht sagen, wie es sich exakt zugetragen hat.
Letztendlich entscheidet ein Gericht, welchen Schuldanteil die Beteiligten tragen.

PS: die genaue Ampelsteuerung ist sicher von Bedeutung, die kenne ich aber nicht.

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Eins ist jedenfalls - auch ohne Kenntnis der Ampelsteuerung - sicher: So einfach und sicher, wie im ersten Beitrag, ist die Schuldverteilung hier nicht. Schon der Spruch "Ob sie hinter der Haltelinie stand, als ich losfuhr weiß ich nicht." lässt mich vermuten, dass auch der TE nicht so aufmerksam fuhr, wie es der "Idealfahrer" gemacht hätte.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 7. April 2019 um 19:48:32 Uhr:


Eins ist jedenfalls - auch ohne Kenntnis der Ampelsteuerung - sicher: So einfach und sicher, wie im ersten Beitrag, ist die Schuldverteilung hier nicht. Schon der Spruch "Ob sie hinter der Haltelinie stand, als ich losfuhr weiß ich nicht." lässt mich vermuten, dass auch der TE nicht so aufmerksam fuhr, wie es der "Idealfahrer" gemacht hätte.

Definiere aufmerksamer "Idealfahrer". 😁😁😁

Gretchenfrage ist wohl in der Tat, ob ich die Linksabbiegerin hätte erwarten müssen. Für mich wie gesagt war sie keineswegs als solche zu erkennen, da sie sich auf der gleichen Höhe wie die anderen Fahrzeuge neben ihr befand, die auf die rote Ampel gewartet hatten. In der Konsequenz müsste ich in Zukunft selbst bei grüner Ampel bei einer Kreuzung links und rechts schauen. Aber hiervon ist sicherlich das Gericht zu überzeugen. Der Diskussion in diesem Thread nach zu urteilen, scheint die Sachlage für Außenstehende leider nicht eindeutig zu sein.

Zitat:

@anonymous9105 schrieb am 7. April 2019 um 20:34:32 Uhr:


...da sie sich auf der gleichen Höhe wie die anderen Fahrzeuge neben ihr befand, die auf die rote Ampel gewartet hatten. ...

Das heißt doch aber eindeutig, sie muss an ihrer Haltelinie gestanden haben und ist erst so spät losgefahren, dass sie zwangsweise bei 'Rot' die Haltelinie überquert hat.

Wenn man mal eine Blitzerampel braucht, ist sie nicht da...

Was zeigt denn die auf dem Foto markierte Linksabbiegerampel.
Ist dass ein Grünpfeil, eine Ampel mit Rot-Gelb-Grün oder was sonst?

Den Idealfahrer kann man eigentlich nicht definieren, den gibt es nicht. Dummerweise legen die Gerichte aber denn immer als Maßstab an, im Rahmen der Gefährdungshaftung.

Hier wird es (voraussichtlich) richtig blöd ausgehen. Mangels Zeugen - denn mit etwas Pech sagt jeder, er sei bei Grün und der andere wohl bei Rot in die Kreuzung eingefahren.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 7. April 2019 um 21:40:06 Uhr:


Was zeigt denn die auf dem Foto markierte Linksabbiegerampel.
Ist dass ein Grünpfeil, eine Ampel mit Rot-Gelb-Grün oder was sonst?

Die markierte Linksabbiegerampel zeigt Rot-Gelb. Während die Linksabbieger auf den Gegenverkehr warten, ist sie komplett "aus".

Sobald die Ampel des Gegenverkehrs auf rot schaltet, dauert es ca. 2 - 3 Sekunden bevor meine Ampel als Querverkehr auf grün schaltet. Wie auf dem Bild zu sehen musste ich zwei Spuren überqueren, bis die Unfallgegnerin in mich hineinfuhr.

Kann man sich denn hier vollständig auf die Empfehlung des Rechtsanwalts verlassen, ob die Option der Quotelung oder die Option der Klage zu wählen ist? Ich frage im Sinne des Interessenkonflikts - der Rechtsanwalt macht doch mehr Geld damit, wenn er mit mir vors Gericht zieht?

Der Anwalt wird Dir sicherlich empfehlen, die Teilzahlung der gegnerischen Versicherung mit den Leistungen der VK zu kombinieren (Quotenvorrecht) und - je nach Lage des Falles - die Gegenseite auf Tragung des gesamten oder anteiligen Schadens gerichtlich in Anspruch zu nehmen. Für den Anwalt ist es am wirtschaftlichsten, wenn so eine Sache außergerichtlich schnell im Wege einer Einigung abgefunden wird. Ein Gerichtsverfahren bedeutet auch immer viel zeitlichen Aufwand bei nicht unbedingt adäquater Bezahlung.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 7. April 2019 um 22:58:58 Uhr:


... und - je nach Lage des Falles - die Gegenseite auf Tragung des gesamten oder anteiligen Schadens gerichtlich in Anspruch zu nehmen.

Sorry, das verstehe ich nicht ganz - d.h. Klage trotz / bei gleichzeitiger Quotelung?

Wenn die von der gegberischen HP akteptierte Quote nicht passend ist, dann Klage auf die Differenz zur angemessenen Quote.

Du würdest dann den reinen Sachschaden von deiner Kasko erstattet bekommen und vom Gegner nur die übrigen Positionen erstattet verlangen. Grob geschrieben, die Feinheiten zu erklären ist kostenpflichtig 😛.

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