Schadensregulierung über die eigene Kasko-Versicherung bei unverschuldetem Unfall

Hallo zusammen,

ich wurde in einen Autounfall verwickelt, bei dem die Polizei vor Ort war und die Unfallgegnerin als Einzige verwarnt hatte, das Verwarngeld wurde von ihr noch vor Ort beglichen.

Bei der gegnerischen Versicherung handelt es sich hierbei um die HUK-Coburg, die die Bearbeitung in der Schadensregulierung mittlerweile seit 2x Monaten hinauszögert.

Frage:
Habe ich die Möglichkeit mir die Reparaturkosten über meine eigene Vollkasko-Versicherung abwickeln zu lassen und den rechtlichen Streit von meiner eigenen Vollkasko-Versicherung mit der gegnerischen Versicherung austragen zu lassen?

Beste Antwort im Thema

Lustig, nach dem TE eindeutige Sachlage, alles klar. Und die Versicherung verzögert die Zahlung. Macht bei absolut klaren Sachen selbst bei der HUK nur sehr selten. Muss man sich aber nicht gefallen lassen. Verstehe ich ohnehin nicht, warum so viele meinen, ihre Verkehrsunfälle selbst regulieren zu können. Bei der Versicherung sitzen Fachleute, deren wichtigste Aufgabe es ist, Unfälle für die Versicherung möglichst günstig abzuwickeln.

Wie Paul schon schrieb, ab zum Anwalt. Und für die Regulierung über die Kasko gibt es dann das Stichwort "Quotenvorrecht" und der Anwalt sollte sich damit etwas auskennen.

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Der Anwalt hat jetzt die Quotelung vorgeschlagen. Kann mir jemand ein gutes Online-Tool empfehlen, wo man als Laie mal die relevanten Parameter eingeben kann und sich den finanziellen Schaden unter den gegebenen Umständen ausrechnen lassen kann? Oder doch lieber nur den Anwalt hier ran lassen als "Experten des Quotenvorrechts"?

Ich sehe jetzt folgendes Vorgehen:
1. Die gegnerische Haftpflicht hat inzwischen ja eine Haftungsquote von 50% zugesagt.
2. Unter Anwendung dieser Haftungsquote und unter Anwendung des Quotenvorrechts wickel ich den Schadensfall (bzw. nur die Reparatur?) vorerst mal über meine VK ab. Dann kann ich wenigstens erstmal das Auto reparieren ohne für die Reparaturkosten in Vorleistung gehen zu müssen.
3. Im Parallelgang (oder Nachgang?) dazu leite ich die Klage ein auf eine höhere Haftungsquote / 100%ige Haftungsquote (je nach Absprache mit dem Rechtsanwalt) durch die gegnerische Versicherung und verrechne nach Abschluss des Rechtsverfahrens die final erzielte Haftungsquote rückwirkend mit der VK.

Ist das soweit sinnvoll / machbar?

Sinnvoll ist es, das mit deinem Anwalt zu besprechen.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 10. April 2019 um 23:18:53 Uhr:


Sinnvoll ist es, das mit deinem Anwalt zu besprechen.

Der ist leider nur schwer greifbar und ich muss mich seit Tagen mit seiner Sachbearbeiterin per E-Mail rumschlagen, ebenfalls nur mit wenig zufriedenstellender Reaktionszeit. Daher hatte ich auch zuletzt hier im Forum gefragt, wie es sich gestaltet im laufenden Schadensfall den Anwalt zu wechseln, was mir aber überzeugend abgeraten wurde.

Eine weitere Frage, die mir gerade durch den Kopf schwebt:
Am Tag des Unfalls (Ende Januar) habe ich noch am gleichen Abend meine Vollkaskoversicherung angerufen um den Schaden am versicherten PKW zu melden - nicht mit dem Ziel den Schadensfall über die eigene Vollkaskoversicherung abzuwickeln, sondern um meiner Meldepflicht nachzukommen. Der Sachbearbeiter am Telefon reagierte zugleich damit, dass es sich hierbei um einen klaren Haftungsfall der gegnerischen Seite handelte. Da ich sowieso nicht vorhatte meine eigene VK zu belangen, habe ich mich abwimmeln lassen und es wurde kein formeller Schadensfall aufgenommen. Stattdessen habe ich nur bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung einen Schadensfall aufnehmen lassen.

Das war Ende Januar. Ende März wiederum hatte meine KfZ-Versicherung auf Meldung des Unfallgegners hin einen Haftpflichtschaden aufgenommen.

Wenn ich jetzt nach fast 3 Monaten auf meine Versicherung zugehe für eine Abrechnung nach dem Quotenvorrecht, muss ich dann befürchten, dass diese dann nun monieren wird es sei kein formeller VK-Schadensfall aufgenommen worden?

Sorry für die vielen Fragen, aber für mich als jungfräulicher Unfallgeschädigter ist das alles sehr verwirrend und die Anwaltskanzlei ist leider keine große Hilfe, zumindest wenn es um Rechtsberatung und kreative Lösungsfindung geht. Wenigstens scheint die Umsetzung noch ganz solide zu sein.

Ein wenig Vertrauen musst Du dem Anwalt schon entgegenbringen. Der macht sowas sicherlich nicht zum ersten Mal. 😉

Normalerweise gibt es mit der späteren Meldung keine Probleme. Der Hintergrund ist ja nachvollziehbar. Dein Anruf sollte auch bei der Versicherung im System vermerkt sein.

So ein Quotenausrechungstool gibt es nicht. Es gibt einige Urteilssammlungen dazu, wo die Qouten zwar genannt, jedoch die einzelnen Kriterien nicht alle dargsetellt werden. Da hilft nur Erfahrung und das Nachlesen der Urteile. Aber selbst dann ist es immer nur eine gewisse Spanne die man anpeilen kann. Denn das sind immer Einzelfallentscheidungen und Richter sind eben auch nur Menschen. Ein Rest an Unwägbarkeiten ist also immer mit dabei.

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Zitat:

@berlin-paul schrieb am 10. April 2019 um 23:43:57 Uhr:



Normalerweise gibt es mit der späteren Meldung keine Probleme. Der Hintergrund ist ja nachvollziehbar. Dein Anruf sollte auch bei der Versicherung im System vermerkt sein.

Das ist schon mal gut.

Die Kanzlei ist ja auch nicht schlecht, gemäß Website ist das ein spezialisierter Anwalt, der mit einem Team von Sachbearbeitern sonst anscheinend Schadensfälle großer Flottenbetreiber regelmäßig bearbeitet.

Nur die Betreuung finde ich mittlerweile äußerst nicht zufriedenstellend. Wenn ich auf jede Frage erst nach zwei Tagen eine Antwort kriege und ich immer derjenige sein muss, der Ideen für das weitere Vorgehen vorschlagen muss, dann feiere ich noch zehn Geburtstage und die Sache ist immer noch nicht geklärt. 🙂

Vielleicht solltest Du deine Fragen bündeln und nicht "kleckern". Die 2 Tage Reaktionszeit sind übrigens sehr gut. Wenn es mehr als 3-4 Wochen sind, dann wäre Kritik angebracht.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 10. April 2019 um 23:58:39 Uhr:


Vielleicht solltest Du deine Fragen bündeln und nicht "kleckern". Die 2 Tage Reaktionszeit sind übrigens sehr gut. Wenn es mehr als 3-4 Wochen sind, dann wäre Kritik angebracht.

Heute habe ich ganze 3 Fragen auf einmal gebündelt. Aber interessant, dass 2 Tage Reaktionszeit wohl doch gut im Schnitt liegen. 🙂

Damit also die abschließende Frage für heute an die Community:
Ich habe bereits aus einem vorhergehenden Post verstanden, dass es rechtlich möglich ist erstmal über die Vollkaskoversicherung abzurechnen unter Anwendung des Quotenvorrechts und man dann danach immer noch eine höhere Haftungsquote durch die gegnerische Haftpflichtversicherung einklagt.

Gehe ich also recht in der Annahme, dass dies auch für eine Haftungsquote bis zu 100% gilt, die ich dann also ggf. nach einer erfolgten kombinierten Quotelung noch einklagen möchte?

Denn wenn diese Annahme bestätigt ist, kann ich meinen Diskussionfaden mit der Kanzlei etwas straffen und muss nur noch besprechen welche Haftungsquote durch die gegnerische Versicherung ihrer Einschätzung nach angemessen zu sein scheint unter den gegebenen Umständen, auch im Sinne der Erfolgswahrscheinlichkeit bei einer Klage. Dies führt hoffentlich schneller zu einem Diskussionsergebnis damit ich dann endlich die nächsten Schritte zur Umsetzung einleiten können.

Ich glaube langsam schon fast, dass es unter Berücksichtigung aller Umstände einfach am besten ist die 50% Haftungsquote zu akzeptieren. VK ist aktuell bei SF2, Selbstbeteiligung 1000 €, Streitwert ca. 10k €. Wenn ich das alles richtig verstanden habe, dann habe ich das Gefühl, dass sich der ganze Aufwand einer Klage fast nicht mehr lohnt gemessen an der Höhe des finanziellen Schadens, der im Raum steht. Hier warte ich aber mal die Einschätzung des Anwalts ab.

Dein Anwalt hat alle Fakten auf dem Tisch. Es ist eine ganz alltägliche Sache. Nun trink einen baldriantee und geh der Sekretärin nicht auf den Zünder. Die machen das schon so, dass das vernünftig zum Abschluss gebracht wird. Du wirst den Schaden unterm Strich bezahlt bekommen. Wenn es sinnvoll ist zu klagen, dann wird geklagt. Wenn nicht, dann nicht. So läuft das immer.

Nur mal zum Vergleich: Im Bekanntenkreis läuft gerade eine Abwicklung über Quotenvorrecht mit unklarer Lage. Unfall war Anfang August letzten Jahres, Fall immer noch nicht abgeschlossen. Von daher verstehe ich deine Ungeduld, du kannst aber mit Sicherheit davon ausgehen, dass das nicht vor Jahresende oder noch später abgeschlossen werden wird. Hier der andere Beitrag zu dem Fall: https://www.motor-talk.de/.../...rkosten-und-anderes-t6409036.html?...

Zu deinen Fragen: Natürlich kannst du auf eine andere Quote klagen, dies ist aber ohne RSV ein hohes Kostenrisiko und auf 100% Schuld des anderen wird das mit grosser Wahrscheinlichkeit nicht ausgehen, also bleibt so oder so ein Eigenanteil hängen. Da die Quote aber nur die Aufwandspauschale i.H.v 25 bis 30 Euro, den Mietwagen/ Nutzungsausfall sowie den eigenen Stufungsschaden in der VK sowie ggf. den Gutachter, falls nicht von eigener VK gestellt, betrifft, lohnt es sich meist nicht, vor Gericht zu gehen.

..da drücke ich den Beiden (Paul und Hydrou) für die letzten 2 zusammenfassenden und relativierenden😎 Beiträge mal ein DANKE! 😁

2 Tage Reaktionszeit beim Anwalt ist ein Traum!! Die sind keine Notaufnahme😉

Zitat:

@hydrou schrieb am 11. April 2019 um 07:57:57 Uhr:


Da die Quote aber nur die Aufwandspauschale i.H.v 25 bis 30 Euro, den Mietwagen/ Nutzungsausfall sowie den eigenen Stufungsschaden in der VK sowie ggf. den Gutachter, falls nicht von eigener VK gestellt, betrifft, lohnt es sich meist nicht, vor Gericht zu gehen.

Habe ich es dann falsch verstanden, dass die Quote auch für die Selbstbeteiligung bei der VK und für die Wertminderung gilt? Diese Kosten würden nämlich aus meiner Sicht den größten Teil meines finanziellen Schadens bei dieser Sache ausmachen und den Schritt vors Gericht ggf. lohnenswert machen.

Zitat:

@Mosel-Manfred schrieb am 11. April 2019 um 08:04:40 Uhr:



2 Tage Reaktionszeit beim Anwalt ist ein Traum!! Die sind keine Notaufnahme😉

Na, hätte das mir mal einer früher gesagt. Ja, ich kann manchmal anstrengend sein... 🙂 Aber für mich wäre es wiederum ein Traum, wenn meine Kunden bei 2 Tagen Reaktionszeit so geduldig und kulant wären - und ich bin aktuell in der Sanitärbranche, also sicherlich auch keine Notaufnahme. 🙂

Zitat:

@anonymous9105 schrieb am 11. April 2019 um 08:36:57 Uhr:



Zitat:

@hydrou schrieb am 11. April 2019 um 07:57:57 Uhr:


Da die Quote aber nur die Aufwandspauschale i.H.v 25 bis 30 Euro, den Mietwagen/ Nutzungsausfall sowie den eigenen Stufungsschaden in der VK sowie ggf. den Gutachter, falls nicht von eigener VK gestellt, betrifft, lohnt es sich meist nicht, vor Gericht zu gehen.

Habe ich es dann falsch verstanden, dass die Quote auch für die Selbstbeteiligung bei der VK und für die Wertminderung gilt? Diese Kosten würden nämlich aus meiner Sicht den größten Teil meines finanziellen Schadens bei dieser Sache ausmachen und den Schritt vors Gericht ggf. lohnenswert machen.

Ja, das hast du falsch verstanden. Wenn du (dein Anwalt) richtig herum abrechnest (erst 100% mit der VK, danach Rest mit der HP), bekommst du bis auf Kostenpauschale, Nutzungsausfall und Stufungsschaden (diese nach Quote) den Rest (Gutachter, SB, Wertminderung) zu 100%.

Hier mein Standardlink zum Thema, weil es so schön und mit Beispielen erklärt wird:

https://...anwaltskanzlei-roethig.de/.../

Also mit 50% würde ich mich hier nicht zufrieden geben, ich würde da definitiv auf 100% Klagen.

Gruß Metalhead

Zitat:

@lemonshark schrieb am 11. April 2019 um 08:42:13 Uhr:



Ja, das hast du falsch verstanden. Wenn du (dein Anwalt) richtig herum abrechnest (erst 100% mit der VK, danach Rest mit der HP), bekommst du bis auf Kostenpauschale, Nutzungsausfall und Stufungsschaden (diese nach Quote) den Rest (Gutachter, SB, Wertminderung) zu 100%.

Hier mein Standardlink zum Thema, weil es so schön und mit Beispielen erklärt wird:

https://...anwaltskanzlei-roethig.de/.../

Super Link, Danke! Der Anwalt hat jetzt auch bestätigt, dass sich der Schaden bei der Abrechnung nach Quotenvorrecht voraussichtlich auf 50 % des Schadens durch die Höherstufung in der Vollkaskoversicherung belaufen wird.

Die Kanzlei hat mir auch empfohlen die kombinierte Abrechnung mit der zugesagten Haftungsquote von 50% noch nicht in Anspruch zu nehmen, wenn ich die 50% nicht akzeptieren möchte. Wir warten jetzt auf die amtliche Ermittlungsakte um einzuschätzen ob der Schritt einer Klage auf eine höhere Haftungsquote durch die gegnerische Versicherung sinnvoll sind.

Gibt es Erfahrungswerte wie lange es ungefähr so dauert bis die amtliche Ermittlungsakte da ist?

Bei der Vollkaskoversicherung bin ich aktuell bei SF2 und zahl einen jährlichen Beitrag von 315 EUR. Gemäß den AGBs wird man bei 1x Schaden von SF2 auf SF0 zurückgestuft. Bei SF2 ist ein Beitragssatz von 47% vermerkt, bei SF0 55%. Verstehe ich das richtig, dass in diesem Fall sich mit SF0 der Beitragssatz sich lediglich nur auf 368 EUR erhöht? Die Differenz von nur 53€ zwischen SF0 und SF2 erscheint mir hier verdächtig wenig.

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