Schadensregulierung trotz eingestelltem Verfahren?!

Hallo!

Meinem Dad wurde ein Unfall zur Last gelegt (Ausparken, angebliches Streifen des Stoßfängers vom Unfallgegner) der durch eine Zeugin belegt wurde (die nachweislich eigentlich nichts hat sehen können von ihrem Standpunkt).

Der Unfallgegner folgte meinem Dad und sagte ihm er habe sein Auto gestriffen. Daraufhin wurde die Polizei gerufen und die haben alle Daten und vermeindlichen Unfallspuren aufgenommen. Der (nicht stattgefundene) Unfall wurde natürlich der Versicherung gemeldet.
Zudem wurde die Aussage der oben erwähnten Zeugin aufgenommen.

Einige Wochen später kam dann per Post in Kopie vom Anwalt ein Schreiben des Polizeipräsidenten mit folgendem Inhalt:

"Sehr geehrter Herr XYZ,

das gegen Sie eingeleitete Ordnungswiderigkeitenverfahren habe ich gemäß §47 OWiG eingestellt."

Damit war die Geschichte für uns eigentlich abgeschlossen, da wir auch mit Sicherheit sagen können, keinen Unfall verursacht zu haben.

Nun kam gestern ein Brief unserer Versicherung an unseren Anwalt, welches uns wieder in Kopie zugesandt wurde, mit folgendem Inhalt:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

Das Verfahren gegen unseren Versicherungsnehmer wurde gem. § 47 OWiG eingestellt. Siw Sie wissen, bedeutet dies nicht, dass der Tatnachweis nicht zu führen war.

Anliegend erhaltten Sie die Aussage der unbeteiligten Zeugin Manuela Wendt. Aufgrund deren Aussage werden wir den Schaden des Gegners regulieren müssen."

Seit wann werden denn Schäden aufgrund einer Zeugenaussage geregelt wenn das polizeiliche Verfahren eingestellt wurde?
Vielleicht hat ja irgendjemand schon mit dem Thema Erfahrungen machen können.

Wir werden natürlich morgen unseren Anwalt nochmal kontaktieren - aber nichts desto trotz würden mich eure Meinungen & Erfahrungen zu dem Thema interessieren, denn mir erscheint das ganze doch sehr sehr suspekt.

Lieben Dank,

der Fabio

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von miamizue06


wenn es z.B. zur Verfahrenseinstellung kommt (und das heißt für mich das dieser Schaden nicht entstanden ist) auch nicht zurückgestuft werden darf.
Man wird Quasi dazu verdonnert für etwas zu bezahlen was garnicht passiert ist.

Was erzählst Du denn immer von einem Schaden, der nicht vorrhanden ist, weil ein Verfahren eingestellt wurde.

Stell Dir mal vor, es ginge um Dein Auto: Wenn da einer gegen die Stoßstange fährt und die ist verkratzt und das Ordnungswidrigkeitenverfahren wird eingestellt. Ist Deine Stoßstange dann automatisch wieder intakt??? Nein, die ist genauso kaputt wie vor der Einstellung des Verfahrens.

Was würdest Du dem Schädiger dann sagen? "Ist schon OK, ich hab zwar einen Schaden an meinem Wagen aber wenn Du kein Bußgeld zahlen musst, ist die Sache quasi nicht passiert. Schönes Leben noch!"

Wohl kaum...

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@ TE

Du musst die strafrechtliche Seite von der zivilrechtlichen Seite unterscheiden.
Ein Verfahren kann von der Verwaltungsbehörde eingestellt werden. Gründe sind z.B.: kleiner Verkehrsverstoß oder keine Gefährdung von Personen. Einstellung ist Ermessenssache der Behörde.
Verfahrenseinstellung bedeutet aber nicht, dass keine Schuld an dem Unfall vorliegt. Wenn Schuld vorliegt, muss Entschädigung bezahlt werden.

Die Versicherung nimmt die Schadensregulierung aufgrund der ihr vorliegenden Beweise vor, nämlich  Zeugenaussage. Sie kann sich nur hiernach richten, da keine anderen Beweise vorliegen.
Daraus ergibt sich, dass Du als Schuldiger des Unfalles angesehen wird.
Wenn Du das nicht akzeptierst, weil der Zeuge z.B. nicht glaubwürdig ist, kannst Du - wie hier schon gesagt- gegen die Versicherung klagen. Denn nur ein Gericht kann verbindlich und abschließend über Schuld entscheiden.

Hierzu meine persönliche Einschätzung:
Versicherung geht so vor, da sie an einer schnellen Regulierung interessiert ist und sie auch praktisch kein finanzielles Risiko trägt. Der Unfallverursacher wird diese kleine Summe selbst zahlen, um eine Rückstufung zu vermeiden, oder diese kleine Summe wird über die erhöhten Jahresbeiträge der nächsten beiden Jahre hereingeholt.
Wäre die Schadenssume im fünfstelligem Eurobereich, würde die Versicherung den Schaden aufgrund einer Zeugenaussage allein nicht regulieren. Also keine Regulierung quasi auf Zuruf. Sie würde versuchen, die Zeugenaussage zu erschüttern und so die Schadenszahlung abzuwenden, was dann auf einen Prozess hinausläuft.
Ende der persönlichen Einschätzung 

Du hast, wie gesagt, das Recht, gegen die Versicherung zu klagen. Ein Prozessrisiko besteht wie bei jedem Verfahren. Diese Entscheidung kann Dir keiner abnehmen.
 

O.

Zitat:

Original geschrieben von gato311


@XStone
Du bist hier in einem Versicherungsforum.   .......Dieser Teil von Motor-Talk ist nunmal recht stark in der Hand der Versicherungslobby, aufgelockert durch ein paar Sachverständige.

Ist doch eigentlich logisch oder

...

oder wollt ihr hier

falsche auskünfte......

zum thema

möglicherweise wurde hier der sachbearbeiter der versicherung nicht darauf hingewiesen, das hier eine falsche zeugenaussage im raum steht.
also was soll er machen....
bei derartigen Schäden ist man dankbar für "neutrale " zeugenaussagen.
ob sie es dann wirklich sind, steht auf einem anderem blatt

Zitat:

Original geschrieben von hnsptr



oder wollt ihr hier
falsche auskünfte......

Nöö, aber es gibt nicht immer schwarz und weiss. Da sollte man schon wissen, wer den Rat erteilt...

Gruss und frohe W-Nacht

Zitat:

Original geschrieben von XStone


... Und wenn jemand unschuldig ist, macht es doch keinen Sinn das ein Schaden reguliert wird?
...

Die Einstellung nach § 47 OWiG ist nunmal kein Freispruch! Somit ist den Vater nicht unschuldig.

(Das Verfahren wurde nach pflichtgemässem Ermessen eingestellt = es können mehrere Gründe hierfür vorliegen. Von Schuld und Unschuld ist hier jedoch nicht die Rede.)

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Zitat:

Original geschrieben von gato311


@XStone

Warum man hier durch die Blume den Rat erteilt, das bei vorhandener Rechtsschutz mit Deckungszusage nicht machen sollte, wenn man sich darüber so ärgert, kann ich nicht nachvollziehen und ist wohl allein unter den Begriff "Schadensmanagement" zu subsummieren.

Dieser Beitrag ist wohl allein unter dem Begriff "Wichtigtuerei" zu subsumieren.

Wenn man nicht einmal weiss, dass eine Rechtsschutzversicherung zur Durchsetzung eigener Ansprüche vorhanden ist und die Abwehr von Ansprüchen sogar explizit in der Rechtsschutzversicherung ausgeschlossen ist, sollte man lieber die Klappe hier nicht allzuweit aufreissen - man könnte in Gefahr geraten, als (siehe oben) ahnungsloser Wichtigtuer dazustehen (insbesondere dann, wenn man mit Begriffen wie "Schadenmanagement" um sich schmeisst und nicht im Ansatz weiss, was sie bedeuten).

Zitat:

Original geschrieben von gato311



Dieser Teil von Motor-Talk ist nunmal recht stark in der Hand der Versicherungslobby, aufgelockert durch ein paar Sachverständige.

......nicht zu vergessen die og. Spezies der ahnungslosen Wichtigtuer, die zwar keinen Plan haben und noch nicht einen einzigen hilfreichen Beitrag in diesem Forum verfasst haben, hier aber Grütze absondern (z.B. behaupten, dass man Nutzungsausfallentschädigung fiktiv abrechnen könne und weiterer Unsinn), um ihren Beitragscounter hochzutreiben.

Die Versicherungslobby kennt wenigstens den Umfang einer Rechtsschutzversicherung!

Zitat:

Original geschrieben von twelferider


....

Folglich bleibt der Versicherung gar nichts anderes übrig, als den Schaden zu regulieren.
Du kannst deiner Versicherung ein Regulierungsverbot erteilen.
Würde ich im vorliegenden Falle dringend von abraten!

Sehe ich auch so.

Letztlich muss man das auch so sehen:

Die Haftpflicht (gesetzlich!!!!) dient dem

Schutz

des/der anderen.

Ich hab das schon einmal durchgemacht.
Seltsames Ergebnis:
Meine Versicherung hat gegen meines Willen den Schaden des Unfallgegners reguliert und seine Versicherung anschließend meinen Schaden.
Übrigens: jeweils dieselbe Versicherung!

Nochmal für Dumme:

Was hat der Hinweis darauf, dass die Rechtsschutz nur zur Durchsetzung eigener Ansprüche vorhanden sein soll mit dem Fall hier zu tun.

Der TE will festgestellt haben, dass er der Vers. keine höheren Beiträge schuldet. Ist das kein eigener Anspruch?

Also vielen Dank nochmal an alle für die vielen Antworten. Das hat in sofern enorm geholfen, als dass ich tatsächlich die Verfahrenseinstellung mit einem Unschuldszuspruch gleichgesetzt habe. Aber dies scheint ja nicht das gleiche zu sein.

Ich kenn den aktuellsten Stand (Meinung des Anwalts, Umfang der Rechtsschutz) selber noch nicht und kann entsprechend auch noch nicht urteilen ob wir nun gegen den ganzen Vorgang vorgehen oder nicht.

Aber wenn sich etwas neues ergibt, werde ich nochmal ein Feedback geben!

Danke!

Zitat:

Original geschrieben von gato311


Nochmal für Dumme:

Der TE will festgestellt haben, dass er der Vers. keine höheren Beiträge schuldet. Ist das kein eigener Anspruch?

Nochmal für die Dümmsten hier (insbesondere die fiktiven Nutzungsausfallabrechner):

Wenn der TE auf Freistellung klagen will, dann sind seine Chancen auf Erfolg im einstelligen Promillebereich anzusiedeln.

Und warum das so ist, wurde bereits beschrieben:
http://www.motor-talk.de/.../...-gibt-mir-die-schuld-t2490905.html?...

Eine willkürliche Regulierung der Versicherung nachweisen, wenn aufgrund einer Zeugenaussage reguliert wurde - lächerlich!

Übrigens prüfen Rechtsschutzversicherungen auch die Erfolgsaussichten eines Prozesses - nur nebenbei.

irgendwie erinnert das hier sehr stark an mein Thema (Schadensfreiheitsklassen Rückstufung ohne Grund) mit sogar fast identischen Aussagen !
Da wir sicherlich nicht die einzigen in Deutschland sind die dieses Problem haben sollte sich der Gesetzgeber endlich mal was einfallen lassen !
Ich finde es Ehrlich gesagt eine absolute Frechheit dass Versicherungen die Macht haben ihre Beiträge derartig zu steigern.
Aus meiner Sicht sollten diese Regulierungen auch weiterhin stattfinden allerdings wenn festgestellt wird bzw. durch ein Urteil gesprochen wird das dieser Unfall nicht passiert ist sollte auch nicht zurückgestuft werden.

Mir wäre auch am liebsten, ich hätte eine Glaskugel auf dem Schreibtisch, die mir immer verraten kann, welche der beiden Seiten mich gerade anlügt, wenn ein Unfall 100% gegenläufig geschildert wird.

Leider hab ich aber keine und muss mich daher an die gleichen Beweiswürdigungsgrundsätze halten wie ein Richter. Der hat nämlich auch keine Glaskugel und sieht die gleiche Akte wie ich (im Gegensatz zu den Beteiligten: die sehen immer nur ihre "halbe" Akte.

Und danach wird eben entschieden. Das ist bei der Versicherung nicht anders als bei Gericht (das ist der Grund, warum in Schadensabteilungen so viele Juristen rumspringen... 😉).
Da kann der Gesetzgeber nun auch nicht wirklich helfen. Und mit "Frechheit" hat es auch nichts zu tun. Auch wenn Dir das ungerecht vorkommen mag.

Hafi

Zitat:

Original geschrieben von miamizue06


i
Ich finde es Ehrlich gesagt eine absolute Frechheit dass Versicherungen die Macht haben ihre Beiträge derartig zu steigern.
Aus meiner Sicht sollten diese Regulierungen auch weiterhin stattfinden allerdings wenn festgestellt wird bzw. durch ein Urteil gesprochen wird das dieser Unfall nicht passiert ist sollte auch nicht zurückgestuft werden.

Nun nimm doch mal einen Gang raus.

Es ist immer eine subjektive Sicht der Dinge:

-Die eine Seite will ihren Schadenfreiheitsrabatt nicht verlieren.

-Die andere Seite will ihren Schaden ersetzt haben.

Und jetzt?

Also muss bei der Versicherung entschieden werden, welche Seite nun Recht hat und welche nicht.

Hier kann der zuständige Sachbearbeiter nur nach Fakten- und Aktenlage entscheiden (was soll er denn auch sonst tun?)

Ich hatte es, glaube ich, im anderen Thread schon geschrieben:

Was ist denn, wenn hier jemand nachfragt, was er tun soll, da ihm einer sein Fahrzeug beschädigt habe und nun nichts mehr davon wissen will?

Sofort wird das Gezeter und das "Gehzumanwaltgeschrei" losgehen.

Ferner wird man an dem Unfallverursacher kein gutes Haar lassen, der sich hier billig aus seiner Verantwortung stehlen und nur seinen Schadenfreiheitsrabatt retten will.

Bemerkst du nun das Spannungsfeld der vollkommen konträren Interessen?

Aber irgendeine Entscheidung muss nunmal getroffen werden!

Ob die nun immer richtig ist oder nicht, lassen wir mal dahingestellt.

Wenn man sich ím Unrecht fühlt, dann gibt es immer noch die Gerichte, die eine Klärung herbeiführen können.

Als vorrangig sieht der Gesetzgeber jedoch den Schutz der Unfallopfer an und hat dementsprechend auch die Gesetzeslage gestaltet.

Ob das im Einzelfall immer gut ist für die betreffenden Personen, sei ebenfalls dahingestellt.

Diese Probleme wird es immer wieder geben - billige Polemik oder Sch...hausparolen (von fiktiven Nutzungsausfallabrechnern) helfen da gar niemanden.

Das nur mal zur Klarstellung.

ich verlange ja auch nicht dass die Versicherungen in die Zukunft schauen sollen sondern wenn es z.B. zur Verfahrenseinstellung kommt (und das heißt für mich das dieser Schaden nicht entstanden ist) auch nicht zurückgestuft werden darf.
Man wird Quasi dazu verdonnert für etwas zu bezahlen was garnicht passiert ist.

Da kann ja dann jeder ankommen und sagen das ich sein Auto gerammt habe oder !?

Was mich nur ärgert ist das die gesammte Entscheidungsgewalt die Verischerung hat und dies unangetastet von richterlichen Entscheidungen bleibt.
Und das sich die Verischerung natürlich den luckrativsten Weg sucht ist ja völlig klar...

Zitat:

Original geschrieben von miamizue06


wenn es z.B. zur Verfahrenseinstellung kommt (und das heißt für mich das dieser Schaden nicht entstanden ist) auch nicht zurückgestuft werden darf.
Man wird Quasi dazu verdonnert für etwas zu bezahlen was garnicht passiert ist.

Was erzählst Du denn immer von einem Schaden, der nicht vorrhanden ist, weil ein Verfahren eingestellt wurde.

Stell Dir mal vor, es ginge um Dein Auto: Wenn da einer gegen die Stoßstange fährt und die ist verkratzt und das Ordnungswidrigkeitenverfahren wird eingestellt. Ist Deine Stoßstange dann automatisch wieder intakt??? Nein, die ist genauso kaputt wie vor der Einstellung des Verfahrens.

Was würdest Du dem Schädiger dann sagen? "Ist schon OK, ich hab zwar einen Schaden an meinem Wagen aber wenn Du kein Bußgeld zahlen musst, ist die Sache quasi nicht passiert. Schönes Leben noch!"

Wohl kaum...

Zitat:

Original geschrieben von miamizue06


ich verlange ja auch nicht dass die Versicherungen in die Zukunft schauen sollen sondern wenn es z.B. zur Verfahrenseinstellung kommt (und das heißt für mich das dieser Schaden nicht entstanden ist)...

Das das totaler Schwachsinn ist hat ja Hafi schon erläutert!

Hier aber nochmal ein Beispiel zum Denkanstoß:

einfacher Auffahrunfall (einer fährt dir hintern auf die Karre), Stoßstange an deinem Wagen zertrümmert!
Die Polizei nimmt den Unfall auf und verwarnt den anderen (aus welchen Gründen auch immer) nicht! (das darf und kann sie- nennt sich pflichtgem. Ermessen nach § 47 OWiG)

Somit darf die andere Versichung deinen Schaden also nicht bezahlen, da ja laut dir nichts vorgefallen ist!
MERKST DU WAS😕😕

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