Schadensregelung habe ich das richtig Verstanden?

Moin Moin, leider hatte unser Passat am vergangenen Freitag einen dicken Unfall (ohne eigene Schuld).Zum Glück ist nix passiert aber den Wagen hatts übel erwischt.
Heute war der Gutachter da und hat die Reperaturkosten auf 15300 festgelegt. Da unsere Werkstatt aber nicht weiß was sie beim auseinanderbauen noch so findet und da sich die Climatronic wahrscheinlich in den Rahmen gebohrt hat, hat unsere Werkstatt die Reperatur abgeleht.
Daraufhin hat der Gutachter uns angeboten den Wagen als Totalschaden zu deklarieren.

Nun würde ich gerne wissen ob ich das nachfolgende richtig verstanden habe.

Also der Marktwert würde auf 16200 festgelegt. Der Restwert beträgt 7000 Euro.Da wir nun einen neuen Wagen kaufen wollen kriegen wir doch 9200 Euro-16% Mwst. sofort, und die 7000 und die Mwst. wenn wir den Kaufvertrag des neuen Wagens vorzeigen. Nicht wahr?
Außerdem hat der Gutachter gesagt wir haben 14 Tage Zeit uns einen neuen Wagen zu kaufen ansonsten haben wir auf irgendwas keinen anspruch.
Wird die Ab-und Anmeldung auch von der Versicherung übernommen???
Den Nutzungsausfall kriegen wir für die 14 Tage Frist + die Tage bis das Gutachten bei uns ankommt. oder?. macht dann in unserem Fall Nutzungsausfall für 19 Tage.

Habe ich das so richtig verstanden???

Vielen Dank für eure Hilfe mfg

23 Antworten

Captain Huk,

guter Beitrag, dem kann ich so zustimmen.

Zu den Restwertbörsen:
Bei arbeitsintensiven Reparaturen lässt sich viel Geld sparen.
Rauf auf den Hänger, ein paar km fahren, instandsetzen, Zurückbringen und veräußern.
Über andere Möglichkeiten (legal und illegal) will ich nicht spekulieren.

Wie gesagt scheint der hohe Restwert hier niemanden zu stären.
Win-win Situation im schönen neuen Deutsch genannt. 😉

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser


Captain Huk,
Wie gesagt scheint der hohe Restwert hier niemanden zu stären.

Liest du manchmal links 03.05.06 22:42 ?

http://www.captain-huk.de/kaskoschaeden/totalschaden-mit-allen-mitteln/

Zitat Fall 1:

Zitat:

Von der Versicherung wurde ein relativ hoher Restwert über die Restwertbörse ermittelt. Der Wiederbeschaffungsaufwand (Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert) ergab sich somit als kostengünstiger für die Versicherung als die

Zitat Fall 2:

Zitat:

Es stellte sich nun die Frage, wie der Sachverständige den Totalschaden so eindeutig beurteilen konnte und wie der Restwertaufkäufer ein Angebot abgeben konnte ohne die Auflistung der Reparaturkosten einsehen zu können.

Zitat:

Aus diesen drei Fällen ist zu erkennen, dass die Versicherungswirtschaft mit allen Mitteln versucht die kostengünstige Totalschadenabrechnung unterzubringen. Das evtl. Interesse des VN zur Reparatur wird unkenntlich gemacht. (Einseitiger Text, keine Reparaturkostenermittlung, Reparaturkostenüberhöhung zur Überschreitung des Wiederbeschaffungswertes)

Zitat:

Original geschrieben von Schusti2


Zitat:

In der Praxis ist es doch dann oft so, daß der Kunde ein Fahrzeug, das so einen starken Unfall hatte, sowieso nicht weiter fahren will, die Werkstatt auch von einer Reparatur abrät (weil man für das Geld von der Versicherung z.B. ein unfallfreies Ersatzfahrzeug kaufen kann; vielleicht "wittert" sie dann auch einen Neuwagenverkauf), evt. mit den Worten "wir würden nicht reparieren",

Hallo,
das würde ich auch unterschreiben!

Ist hier doch erkennbar kein Thema!

o.T. kommentiert:
Die optimierte Restwertermittlung ist für all diejenigen ein Problem,
die den Wagen halten wollen.

Diese Geschädigten haben durch das Erhaltungsinteresse (130-Prozent-Regel) und die 100-Prozent-Grenze (Az.: VI ZR 398/02) zwei gute Möglichkeiten fachkundig zu reparieren bzw. fiktiv abzurechnen und somit den Restwert außen vor zu lassen.

Aufgrund der BGH-Entscheidung vom 07.06.2005, AZ: VI ZR 192/04 ist nunmehr jedoch davon auszugehen, dass in Fällen fiktiver Abrechnung stets eine Vergleichskontrollrechnung zwischen den Reparaturkosten einerseits und der Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert andererseits zu erfolgen hat.
Grenze für die Vergleichskontrollrechnung ist die sogenannte 70-Prozent-Grenze.

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von Captain HUK


Hallo,
das würde ich auch unterschreiben!

Danke für die nicht erwartete Zustimmung.

Dann verstehe ich aber nicht, wieso ihr nur all zu oft den Eindruck erwecken wollt, als wäre die Totalschadenabrechnung einzig und allein auf das böse Kostenersparnisinteresse der Versicherer zurückzuführen und somit generell verwerflich! In vielen Fällen, gerade bei hohen Schäden, wollen es doch ALLE Beteiligte gar nicht anders.

Zitat:

Dann verstehe ich aber nicht, wieso ihr nur all zu oft den Eindruck erwecken wollt, als wäre die Totalschadenabrechnung einzig und allein auf das böse Kostenersparnisinteresse der Versicherer zurückzuführen und somit generell verwerflich! In vielen Fällen, gerade bei hohen Schäden, wollen es doch ALLE Beteiligte gar nicht anders.

Das Problem liegt darin dass sehr viele Geschädigte Ihr Fahrzeug,meistens älterer Baujahre reparieren möchten,weil das Geld für ein anderes Fahrzeug nicht da ist.

Dann werden von vielen Versicherungen die großzügigsten Kalkulationen bestimmter SV Gruppen gefordert um ja über die 130% Grenze zu kommen. In wirklichkeit hätte man das Fahrzeug X einwandfrei reparieren können,nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Folgende Order so einer SV Gruppe liegt mir schriftlich vor.

Sinngemäß:

Liegen die Reparaturkosten deutlich unter dem Wiederbeschaffungswert,sind nur mittlere Werkstattstundensätze,keine Verbringungskosten,keine Ersatzteilaufschläge,keine Richtwinkelmieten,sowie möglichst keine Neuteile zu berechnen!

Kommen Sie aber in den Bereich des wirtschaftlichen Total-schadens,kalkulieren sie Neuteile,Ersatzteipreisaufschläge,die höchsten Werkstattstundensätze der Fachwerkstätte, Richtwinkelmieten, Verbringungskosten usw.kommen sie über die 130% Grenze,zudem stellen Sie das Fahrzeug in die Restwertbörse!

Hier wird doch der Geschädigte nach Plan übervorteilt. Wundert Ihr Euch da noch ,dass wir darauf bestehen,dass diesen Geschädigten sachkundige u. neutrale Hilfe zukommt.

Es ist die doppelte Moral dieser Leute was mich ,uns stört! Juristen haben da einen strafrechtlich relevanten Begriff dafür.
Und wenn dann ein "Wirtschaftlicher Totalschaden" ermittelt wird geht der Besch........ mit Hilfe der Restwertbörse weiter.
Siehe capt.-huk "Ein Aprilscherz,nein ein SV Gutachten".
Lies den § 16 u.§ 17 StVZO durch, was Versicherungen mit Totalschäden machen sollten. Tun Sie das? Nein sie verkaufen lieber höchsterlösend den Schrott (Papiere)und fördern damit indirekt kriminelle Handlungen innerhalb der Unfallfahrzeugbranche.
Ich könnte darüber Romane schreiben.

Restwertbörsen

Zitat:Madcruiser

"Zu den Restwertbörsen:
Bei arbeitsintensiven Reparaturen lässt sich viel Geld sparen.
Rauf auf den Hänger, ein paar km fahren, instandsetzen, Zurückbringen und veräußern.
Über andere Möglichkeiten (legal und illegal) will ich nicht spekulieren."

wir könnten einen Test machen u. eine Wette abschließen.
Zum Beispiel einen absoluten Schrottigen Totalschaden, z. bsp. Audi A6 TDI Superausstettung,Bj 2006, in die Restwertbörse zu stellen.
Mit Garantie wird für das Wrack(wirklich alles, auch Motor hin) ein Betrag von über €10.000 bezahlt.
Als weiteres wird man in nächster Zeit feststellen dass irgendwo ein absolut identisches Modell mit gleicher Farbe, verschwunden ist.
Wer wettet dagen?
Das ist keine Spekulation ,sondern tägliches Geschehen.
MfG

Also Schusti2 hat das schon ganz gut formuliert, genau so war auch unserer vorgehensweise.
nur zur Info die Werkstatt verkauft keine Fahrzeuge.

Ich finde auch, nachdem ich die Preise verglichen habe, dass wir uns bei diesem Gutachten nicht beklagen können. 16200 € für einen 28 Monate alten Passat Variant 1.6 Family mit 19000 km sind doch ok.
Und die 7000€ Restwert beziehen sich ja auf ein konkretes Angebot, da ist es mir doch egal ob derjenige, der die 7000 € zahlt am Ende noch im positiven Bereich liegt.

Hab nachgeschaut und du hast recht WBW ist mehr als ok.

Bei den Werten ergibt sich nach anerkannter Berechnungsmethode ein Restwert von ca. 5500 Euro.

Ist sozusagen alles im Rahmen.

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