Schadensregelung habe ich das richtig Verstanden?

Moin Moin, leider hatte unser Passat am vergangenen Freitag einen dicken Unfall (ohne eigene Schuld).Zum Glück ist nix passiert aber den Wagen hatts übel erwischt.
Heute war der Gutachter da und hat die Reperaturkosten auf 15300 festgelegt. Da unsere Werkstatt aber nicht weiß was sie beim auseinanderbauen noch so findet und da sich die Climatronic wahrscheinlich in den Rahmen gebohrt hat, hat unsere Werkstatt die Reperatur abgeleht.
Daraufhin hat der Gutachter uns angeboten den Wagen als Totalschaden zu deklarieren.

Nun würde ich gerne wissen ob ich das nachfolgende richtig verstanden habe.

Also der Marktwert würde auf 16200 festgelegt. Der Restwert beträgt 7000 Euro.Da wir nun einen neuen Wagen kaufen wollen kriegen wir doch 9200 Euro-16% Mwst. sofort, und die 7000 und die Mwst. wenn wir den Kaufvertrag des neuen Wagens vorzeigen. Nicht wahr?
Außerdem hat der Gutachter gesagt wir haben 14 Tage Zeit uns einen neuen Wagen zu kaufen ansonsten haben wir auf irgendwas keinen anspruch.
Wird die Ab-und Anmeldung auch von der Versicherung übernommen???
Den Nutzungsausfall kriegen wir für die 14 Tage Frist + die Tage bis das Gutachten bei uns ankommt. oder?. macht dann in unserem Fall Nutzungsausfall für 19 Tage.

Habe ich das so richtig verstanden???

Vielen Dank für eure Hilfe mfg

23 Antworten

Captain-Huk, gutachteronline und rechtswächter,

bitte helfen!

Zitat:

Da wir nun einen neuen Wagen kaufen wollen kriegen wir doch 9200 Euro-16% Mwst. sofort

im groben: Ja

Zitat:

und die 7000 und die Mwst. wenn wir den Kaufvertrag des neuen Wagens vorzeigen

ja, was die Mwst angeht;

Restwert 7.000,- EUR heißt, daß "irgendjemand", der konkret im Gutachten benannt sein sollte, bereit ist, diesen Betrag für das beschädigte Auto zu zahlen. D.h. diese 7000,- EUR habt ihr, sobald ihr das Auto verkauft habt! Am "einfachsten" ist es ,den im Gutachten benannten Restwertbieter anzurufen und den Verkauf klar zu machen. Diesen Betrag zahlt also der käufer, nicht die Versicherung!

Zitat:

Wird die Ab-und Anmeldung auch von der Versicherung übernommen???

ja

Zitat:

Außerdem hat der Gutachter gesagt wir haben 14 Tage Zeit uns einen neuen Wagen zu kaufen ansonsten haben wir auf irgendwas keinen anspruch.

?

Vermutlich hat er gemeint, daß die Wiederbeschaffungsdauer 14 Tage beträgt und somit Anspruch auf Nutzungsausfall für maximal 14 Tage besteht.

Zitat:

Den Nutzungsausfall kriegen wir für die 14 Tage Frist + die Tage bis das Gutachten bei uns ankommt.

Da die Zahlen ja schon bekannt sind (Wiederbesch.-wert, Restwert) ist der Zugang des Gutachtens eher zweitrangig.

Obwohl zur Kenntnis genommen bislang leider keine Hilfe.
Schade, kann ja noch kommen.

Auffällig ist, dass der Gutachter zunächst zur Reparatur freigeben will, dann aber auf wirtschaftlichen Totalschaden geht.

Die 130 Prozentgrenze bei einen Wiederbeschaffungswert von 16.200 EUR und einem Restwert von 7.000 EUR liegt bei 9.200 EUR * 1.3 = 11.960 EUR.
15.300 Eur Reperatur hätten also nicht freigegeben werden dürfen.

Die Versicherung schuldet also die 9.200 EUR.
Bei Privatfahrzeugen ist hier die Differenzsteuer von 2 % anzusetzen.
Zur Auszahlung kommen also zunächst 9.019,61 EUR.
Die fehlenden 2 Prozent (180,39 EUR) kommen zur Auszahlung soweit die Anschaffung eines Wagens i.H.v. mindestens 16.200 EUR getätigt wird. Egal ob von Privat oder vom Händler.

Der Unfallwagen sollte unverzüglich dem im Gutachten ausgewiesenen Händler angeboten werden. (Sofern man nicht mehr erzielen kann 😉)
Daraus kommen dann die weiteren 7.000 EUR.

Der Nutzungsausfall beträgt maximal 14 Tage ab Nachweis des Zugangs der Mitteilung über einen wirtschaftlichen Totalschaden.
Wird ein Ersatzfahrzeug früher angeschafft (Datum der Zulassung), so ist der Betrag entsprechend zu kürzen.
Die 14 Tage sind Stand der Rechtsprechung.

Die Kosten für An- und Abmeldung werden gegen Nachweis erstattet.

Schau mal:

[URL=www.unfallweb.de ]www.unfallweb.de[/URL]

Zitat:

Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie (im Rahmen der Haftungsquote) Anspruch auf Ersatz aller Schadenskosten, also z. B. Reparaturkosten, Wertmin- derung, Leihwagen/Nutzungsentschädigung, Nebenkosten wie Sachverständigen- und Anwaltskosten oder auch Kosten für Schäden an mitgeführten Gegenständen, Schutzhelm, Bekleidung, etc.

Wieso lässt man sich als Laie nicht von Profis helfen, obwohl man als Geschädigter alle Rechte auf seiner Seite hat?

Zitat:

Chris6N
Da unsere Werkstatt aber nicht weiß was sie beim auseinanderbauen noch so findet und da sich die Climatronic wahrscheinlich in den Rahmen gebohrt hat, hat unsere Werkstatt die Reperatur abgeleht.

Zitat vom VKS:

http://www.vks.org/irw2096.htm

Zitat:

Die »130%-Rechtsprechung«

Nach geltender Rechtsprechung genießt der Geschädigte in ganz bestimmten Situationen Sonderrechte, die er für sich in Anspruch nehmen kann. Selbst dann, wenn sie wirtschaftlich nicht sinnvoll sind und die Reparaturkosten den Wert des Fahrzeuges vor dem Unfall um bis zu 30 % übersteigen. Er kann trotzdem vom Schädiger die Erstattung der Reparatur verlangen, muß dabei aber alle an die Gewährung dieser Privilegien geknüpften Bedingungen genau befolgen.

Solltest vielleicht mal die Werkstatt wechseln. Können die keinen Längsrahmen ersetzen?

Zitat:

Chris6N
Daraufhin hat der Gutachter uns angeboten den Wagen als Totalschaden zu deklarieren.

Das braucht er nicht extra zu tun, denn:

Zitat:

BGH Karlsruhe, Aktenzeichen: VI ZR 192/04, Urteil vom 07.06.2005

Keine Anwendung der 70 %-Grenze bei Veräußerung des Unfallwagens zum Restwert

Lässt der Geschädigte sein unfallbeschädigtes Fahrzeug nicht reparieren, sondern realisiert er durch dessen Veräußerung den Restwert, ist sein Schaden in entsprechender Höhe ausgeglichen. Deshalb wird auch bei Abrechnung nach den fiktiven Reparaturkosten in solchen Fällen der Schadenersatzanspruch durch den Wiederbeschaffungsaufwand begrenzt, so daß für die Anwendung einer sog. 70%-Grenze kein Raum ist.

Zitat:

Chris6N
Also der Marktwert würde auf 16200 festgelegt. Der Restwert beträgt 7000 Euro.Da wir nun einen neuen Wagen kaufen wollen kriegen wir doch 9200 Euro-16% Mwst. sofort, und die 7000 und die Mwst. wenn wir den Kaufvertrag des neuen Wagens vorzeigen. Nicht wahr?

Hier die Lösung mit Fallbeispielen vom VKS.

Zitat:

Chris6N
Wird die Ab-und Anmeldung auch von der Versicherung übernommen???

Lies das

Zitat:

Chris6N
Den Nutzungsausfall kriegen wir für die 14 Tage Frist + die Tage bis das Gutachten bei uns ankommt. oder?. macht dann in unserem Fall Nutzungsausfall für 19 Tage.

Die Antwort

_________________________________________________________
.....man muss nicht alles wissen, es reicht, wenn man weis wo alles nachzulesen ist.

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Zitat:

Original geschrieben von madcruiser


Obwohl zur Kenntnis genommen bislang leider keine Hilfe.
Schade, kann ja noch kommen.

hab halt auch andere arbeit.

kannst du das lassen?

@madcruiser: Die 130%-Grenze wird vom Wiederbeschaffungswert ohne Abzug des Restwertes berechnet. Bei einem WBW von 16.200,- dürften die geschätzen Reparaturkosten (aber Achtung) inkl. Wertminderung (!) 21060,- EUR erreichen und es dürfte noch repariert werden.

Einige ältere Urteile haben die Grenze wie Du vom um den restwert verminderten WBW berechnet. Diese Urteile sind aber überholt.

Voraussetzung für den den Wiederbeschaffungsaufwand (WBW./.RW) übersteigenden Anspruch ist aber in den 130%-Fällen immer eine ordnungsgemäße Reparatur!

Schadensregelung habe ich das richtig Verstanden

Hallo Chris 6n,

Falls die Daten des Sachverständigen entsprechend richtig sind, ist ausschließlich bei diesem PKW folgendes zu beachten:
Wir das Fahrzeug gewerblich genutzt,dann beinhaltet der Wiederbeschaffungswert 16% Mehrwertsteuer,welche Du dann bei einem Neukauf uneingeschränkt verrechnen kannst.Das nennt man Regelbesteuert.

Ist das Fahrzeug in privater Hand,dann beinhaltet der Wiederbeschaffungswert von € 16.200 nur 16% Mehrwertsteuer aus der Differenz des Händlereinkaufpreises zum Händlerverkaufspreis.
Angenommen der Händlereinkaufspreis ist € 13.200 und der Händlerverkaufspreis ist € 16.200 ist nur aus der Differenz von hier € 3.000 eine 16%ige Mehrwertsteuer zu berechnen
= € 480,00 das nennt man dann differenzbesteuert!
Als Faustregel gilt auch als Differenzbesteuerungswert 2,5% aus dem Wiederbeschaffungswert = €405.00
Die Faustregel ist da anzuwenden wo ein Händlereinkaufswert und ein Händlerverkaufswert nicht vorliegt.
Außerdem kalkulieren die Händler nicht immer gleiche Gewinnspannen.
In deinem PKW sind also bei reiner Privatnutzung € 405.00 Steuerinhalte zu beachten.
Abrechnungsmodus =€ 16.200-€ 405.00 Differenzbest.=
€ 15.795 abzügl. € 7.000 Restwert (€7.000 nun ohne Steuerinhalte)
ergibt einen Entschädigungsbetrag von vorerst € 8.795,00
Bei keinem Neukauf müsste also eine reine Fahrzeugentschädigung(incl. € 7000,00 Restwert ) von
€ 15.795. zu leisten sein!
Bei einem Neukauf vom Händler,oder Privat (in ähnlicher Preisklasse) sind Dir die € 405,00 Differenzbesteuerung wieder gutzuschreiben bzw. zu erstatten.
Was die Wiederbeschaffungsdauer betrifft,sind nach meiner Kenntnis diese 19 Tage relevant aus den Gründen:
Unfallzeitpunkt-Gutachtenerstellung-Bedenkzeit-Reparatur,oder Verkauf.
Wenn dar PKW nicht mehr fahrbereit und der Schaden noch nicht beziffert ist, wartet man auf das GA,ob das Fahrzeug noch reparaturwürdig ist,erst dann beginnt die 14tägige Wiederbeschaffungsdauer! Stellt Euch vor ,Schadentag = Donnerstag,Gutachten wird Freitags in Auftrag gegeben ,am Dienstag liegt des GA vor. Nun beginnt erst die Wiederbeschaffungsdauer.
Ab u. Anmeldekosten müssen bezahlt werden.
Kennzeichen müssen bezahlt werden.
Unkostenpauschale muß bezahlt werden.
Größere Tankfüllungen müssen bezahlt werden.(Gutachter darauf aufmerksam machen)Umfüllen ist teurer.
Umbaumaßnahmen wie zum bsp. Sterooanlagen , Freisprecheinrichtungen , AHK, Behindertenausstattungen usw. (alles gegen Nachweis) sind zu erstatten.
SV-Kosten + RA-Kosten
Evtl.Leihwagen statt Nutzungsausfall.
Das haut rein!
Selbstverständlich ist die Opfergrenze von 130% anwendbar, falls Du das Fahrzeug schon länger als 6 Monate besitzt.
So jetzt könnt Ihr alle wieder über mich herfallen.

Das mit den 130 Prozent wurde richtig aufgezeigt.
Sorry, ich habe das hier, nach dem Nichts kam, als Lockvogel genutzt und es war nicht fair. 😉
Anderweitig habe ich in MT bereits mehrfach korrekt aufgezeigt.

Gutachteronline,
Dein Beitrag hat die gefragte Qualität.
Davon können alle nur profitieren.
Weiter so und ein ehrliches Danke!

Zitat:
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gutachteronline
Solltest vielleicht mal die Werkstatt wechseln. Können die keinen Längsrahmen ersetzen?

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Danke für die großzügige Hilfe.
Aber dem Rat die Werkstatt zu wechseln kann ich nicht zustimmen. Der Gutachter hat zusammen mit dem Werkstattmeister fast den ganzen Tag am Wagen "begutachtet" und dann hat die Werkstatt den Entschluss getroffen, da ein weit größerer Schaden anzunehmen war und erst beim Zerlegen des Wagen sichtbargeworden wäre.
Die Entscheidung haben Wir aber vorher auch mit der Werksatt besprochen, da wir von der Reperaturmöglichkeit nicht so begeistert sind bei einem so großen Schaden.

Dein Fall zeigt die Schwierigkeit für Werkstatt und Gutachter auf.

Viele Schäden sind bei schweren Unfällen unter dem Blech verborgen.
Das ist in solchen Fällen kein einfacher Job.

Zitat:

Original geschrieben von Chris6N


Zitat:
--------------------------------------------------------------------------------
gutachteronline
Solltest vielleicht mal die Werkstatt wechseln. Können die keinen Längsrahmen ersetzen?

--------------------------------------------------------------------------------

Danke für die großzügige Hilfe.
Aber dem Rat die Werkstatt zu wechseln kann ich nicht zustimmen. Der Gutachter hat zusammen mit dem Werkstattmeister fast den ganzen Tag am Wagen "begutachtet" und dann hat die Werkstatt den Entschluss getroffen, da ein weit größerer Schaden anzunehmen war und erst beim Zerlegen des Wagen sichtbargeworden wäre.
Die Entscheidung haben Wir aber vorher auch mit der Werksatt besprochen, da wir von der Reperaturmöglichkeit nicht so begeistert sind bei einem so großen Schaden.

Versteh das immer noch nicht!

zitat von schusti2 zu 130 %

=

Zitat:

21060,-

- 15300

= 5760 € was noch Luft wäre.
Was soll da noch so viel kosten???

Wieso Kalkuliert der Gutachter den Schaden nicht, sondern hat den Schaden nur festgelegt.

Kann mir nicht helfen mich erinnert das an Fall 2:

http://www.captain-huk.de/kaskoschaeden/totalschaden-mit-allen-mitteln/

War der Gutachter von Dir beauftragt?

Hierhatten wir das Thema.

Von der Tendenz würde ich aufgrund des Bauchgefühls gutachteronline zustimmen.
War es der Versicherungsgutachter oder ein eigener?

Nicht zu vergessen:
Die Werkstatt hat u.U. ein Interesse am Verkauf eines Neuwagens.

Auch klar:
Es gibt Geschädigte, die einen Neuwagen wollen.
Hier interessiert nur der Wiederbeschaffungswert, nicht dagegen Reparaturaufwand oder Restwert.

Sofern der Wiederbeschaffungswert korrekt ermittelt wurde,
sind hier vermutlich alle Beteiligten zufrieden.
Die Taxe können wir nicht beurteilen. 😉

Zitat:

Original geschrieben von gutachteronline


Versteh das immer noch nicht!

.....

= 5760 € was noch Luft wäre.
Was soll da noch so viel kosten???

Wieso Kalkuliert der Gutachter den Schaden nicht, sondern hat den Schaden nur festgelegt.

Ich glaube, da wird jetzt zu sehr an einzelnen Worten festgemacht.

Daß ein nicht unerhebliches Restrisiko bezüglich der Reparaturkosten bleibt, solange das Fahrzeug nicht komplett oder zumindest größtenteils zerlegt ist, dürfte unstreitig sein. Es ist also ziemlich sicher davon auszugehen, daß sich die Reparaturkosten noch erhöhen.

In der Praxis ist es doch dann oft so, daß der Kunde ein Fahrzeug, das so einen starken Unfall hatte, sowieso nicht weiter fahren will, die Werkstatt auch von einer Reparatur abrät (weil man für das Geld von der Versicherung z.B. ein unfallfreies Ersatzfahrzeug kaufen kann; vielleicht "wittert" sie dann auch einen Neuwagenverkauf), evt. mit den Worten "wir würden nicht reparieren", und schon heißt es bei ungenauer Wiedergabe: Die können, wollen, dürfen nicht reparieren.

Also sollte die Aussage
"hat unsere Werkstatt die Reperatur abgeleht
nicht überbewertet werden.
Es war wahrscheinlich relativ schnell klar, daß der Kunde auch gar nicht reparieren WILL!

Zitat:

Original geschrieben von gutachteronline


Zitat:

Wieso Kalkuliert der Gutachter den Schaden nicht, sondern hat den Schaden nur festgelegt.

Hallo gutachteronline,
es sind zwar die Fälle 1+2 Kaskoschäden aber die Vorgehensweise ähnelt sich stark.
In meinem Beitrag hab ich geschrieben "sofern die Werte des Gutachters richtig sind".
Was mir auch zu hoch vorkommt ist der Restwert. Ob der am örtlichen Markt, oder per Internet ermittelt wurde?

€ 7.000 Restwert ? wenn zudem erhebliche Schadenerweiterungen zu erwarten sind.
Aber man weiss nicht alle Fakten, deshalb wäre alles weitere Spekulation.

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