ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Schadensfreiheitsrabatt verschwunden

Schadensfreiheitsrabatt verschwunden

Themenstarteram 4. Dezember 2007 um 8:30

ich habe im mai vergangenen jahres nach mehrjähriger Pause einen Audi angemeldet. die übergabe hat bei einer mahag stattfunden, wo sich auch der versicherungsvertreter der nürnberger eingefunden hat. diesem haben wir dann alle notwendigen unterlagen ausgehändigt, unter anderem auch die bescheinigung des schadensfreiheitsrabattes (von der europa stammend) im original (kopien haben weder wir noch der Versicherungsmensch angefertigt). ich habe klasse 7.

 

nach einer weile (anfang september) kommt ein anruf von der nürnberger: ihnen läge keine sf-nachweis vor. mein Mann erklärte ihnen, wie es gelaufen war. man meinte dann, man würde das nachprüfen. und dann hörten wir nicht mehr.

 

Und jetzt liegt uns ein schreiben der nürnberger vor, wir hätten keinen nachweis beigebracht und würden daher auf 140% eingestuft - mit entsprechend deftiger nachzahlung.

 

Ich rufe dann sofort die europa an und bitte sie, mir nocheinmal eine bescheinigung zu schicken. geht nicht, sagen sie, sie hätten das original geschickt. noch eine bescheinigung könnten sie mir nicht zusenden, da es ja nur einen sf-rabatt gebe und dafür gesorgt werden müsse, dass er nicht mehrfach in anspruch genommen werde.

 

na toll. ich habe nur 1 Auto, was also soll ich mit mehreren sf-rabatten?

 

so, und jetzt sitzen wir in der patsche! Wir wissen, dass wir den Nachweis ausgehändigt haben, die Versicherung bestreitet dies.

Hat irgendjemand eine Ahnung, wie ich meinen SF-Rabatt nachweisen kann? es muss doch irgendeine Möglichkeit geben? Evtl. über die Vorlage der letzten Beitragsrechnung der Europa?

Vielen Dank für eure fachkundige Hilfe!

Ähnliche Themen
23 Antworten
am 4. Dezember 2007 um 18:08

Zitat:

Original geschrieben von rocca66

Zitat:

Original geschrieben von klowasser

die nürnberger hat bei mir auch rumgezickt.

nach meinem dezenten hinweis ,das ich meinen rabatt notfalls im klagewege durchsetze und dabei den vorversicher als zeugen benenne klappte alles wie am schnürchen

hallo klowasser, hat die nürnberger bei dir denn auch behauptet, nie eine bescheinigung erhalten zu haben?

nein die nürnberger war zu faul auf dem kurzen elektronischen dienstweg vom vorversicherer die bestätigung einzuholen.ich hatte im märz keine unterlagen mehr vom vorversicherer.

die einräumung eine SF-rabatts ist kein almosen sondern in den u.a.AKB geregelt

und wenn mir eine versicherung dumm kommt ,hole ich grundsätzlich die keule raus.

im umgang mit diesen großverdienern und abzockern ist eine gewisse grundaggressivität von vorteil.

Zitat:

Original geschrieben von klowasser

 

nein die nürnberger war zu faul auf dem kurzen elektronischen dienstweg vom vorversicherer die bestätigung einzuholen.

Wenn das wirklich so war (was ich mir nur schwer vorstellen kann, da es viel einfacher ist als einen "Papier-SF" anzurechnen), frage ich mich, warum Du Dich auf sowas eingelassen hast.

Und wenn Du keine Unterlagen mehr hattest, wo kam dann die SF-Bescheinigung her?

Erstaunliche Diskussion.

Das Verfahren ist im Pflichtversicherungsgesetz § 5 Abs. 7 und nicht in den AKB geregelt.

http://dejure.org/gesetze/PflVG/5.html

Und wenn die Urkunde verloren geht, dann ist eben eine Verlusterklärung zu tätigen und eine Ersatzurkunde zu fertigen.

In der Praxis ist allerdings nicht das Stück Papier entscheidend, sondern der Versicherungsnehmer gibt der neuen Versicherung (=Nürnberger) die alte Versicherungsnummer (=Europa) an. Das war es.

Die Nürnberger ruft dann den Altvertrag bei der Euopa ab und gut ist es.

Schlecht ist nur, wenn die Europa den Vertrag bereits an einen anderen Versicherer weitergegeben hat. Dann geht nichts mehr.

Solche Vorgänge sind noch nach Jahren nachzuvollziehen, es passieren Fehler, aber die konnten in meiner beruflichen Erfahrung noch immer korrigiert werden.

Eben aufgrund der Dokumentierung.

 

Moral von der Geschicht:

Ein Versicherungsverlauf geht nicht einfach mit einem Stück Papier unter.

P.S.:

Ich würde gerne wissen, warum sich der TE sich eine Versicherungsbestätigung auf Papier hat aushändigen lassen?

Darauf kommt ein Durchschnittsbürger einfach nicht!

Also ich hab im Laufe meiner Autofahrerkarriere auch öfter mal die Versicherung gewechselt. Das ging immer problemlos durch nennen der Vorversicherung bzw. einer Kopie der letzten Versicherungspolice. Hast Du denn nichteinmal eine solche Kopie mehr? Hebst Du die alten nicht auf?

Fehler passieren in der Tat, manchmal sogar für den Versicherungsnehmer positive. Bei meinem letzten Wechsel hatten die mir sogar 1 Jahr geschenkt, da der Wechsel zum Januar erfolgt ist und ich meine im Januar gültige SF angegeben hatte, obwohl ich ja im Dezember noch ein Jahr weniger hatte. Irgendwie hatten die das aber wohl nicht geschnallt und dann diesen Wert als "aktuell" angesehen und mir im Januar dann gleich noch ein Jahr gutgeschrieben ;)

Und ich hab da damals nichtmal eine Kopie eingereicht, sondern das nur unter Nennung der Vorversicherung in den Antrag reingeschrieben. Seitdem ist das niemandem mehr aufgefallen.

Zitat:

Original geschrieben von fundive

Also ich hab im Laufe meiner Autofahrerkarriere auch öfter mal die Versicherung gewechselt. Das ging immer problemlos durch nennen der Vorversicherung bzw. einer Kopie der letzten Versicherungspolice. Hast Du denn nichteinmal eine solche Kopie mehr? Hebst Du die alten nicht auf?

Policenkopie ist in der Hinsicht nichts wert. Die Kopien sind nur nützlich, da die alte Vertragsnummer drauf steht ;)

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

Erstaunliche Diskussion.

Das Verfahren ist im Pflichtversicherungsgesetz § 5 Abs. 7 und nicht in den AKB geregelt.

http://dejure.org/gesetze/PflVG/5.html

Und wenn die Urkunde verloren geht, dann ist eben eine Verlusterklärung zu tätigen und eine Ersatzurkunde zu fertigen.

Ersatzurkunde ausstellen ist möglich, da gehe ich mit.

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

 

In der Praxis ist allerdings nicht das Stück Papier entscheidend, sondern der Versicherungsnehmer gibt der neuen Versicherung (=Nürnberger) die alte Versicherungsnummer (=Europa) an. Das war es.

Die Nürnberger ruft dann den Altvertrag bei der Euopa ab und gut ist es.

Schlecht ist nur, wenn die Europa den Vertrag bereits an einen anderen Versicherer weitergegeben hat. Dann geht nichts mehr.

Direkte Anfrage der Nürnberger bei der Europa bleibt erfolglos. Wenn die eine SF-Bescheinigung ausgestellt haben, ist der Rabatt genauso weg als wäre er direkt an ein anderes VU bestätigt worden.

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

 

Solche Vorgänge sind noch nach Jahren nachzuvollziehen, es passieren Fehler, aber die konnten in meiner beruflichen Erfahrung noch immer korrigiert werden. Eben aufgrund der Dokumentierung.

Stimmt. Hatte auch noch nie einen Fall bei dem es keine Lösung gab. Notfalls halt mit Verlusterklärung, da schließt sich der Kreis.

Im Fall des TE müsste die Erklärung aber der Vertreter abgeben.

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

 

Moral von der Geschicht:

Ein Versicherungsverlauf geht nicht einfach mit einem Stück Papier unter.

Der Verlauf nicht, wohl aber die Fähigkeit ihn ohne Weiteres anzurechnen.

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

P.S.:

Ich würde gerne wissen, warum sich der TE sich eine Versicherungsbestätigung auf Papier hat aushändigen lassen?

Darauf kommt ein Durchschnittsbürger einfach nicht!

Es gibt vorgefertigte Kündigungsvordrucke, auf denen ausdrücklich um eine SF-Bescheinigung gebeten wird! Wer sowas anbietet, dem gehören die Ohren lang gezogen ;)

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Schadensfreiheitsrabatt verschwunden