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Formular Schadensfreiheitsrabatt übertragen HILFE, DANKE!

Themenstarteram 17. April 2018 um 14:16

Hallo,

ich bin anscheinend zu blöd, das Procedere der Übertragung von Schadensfreiheits-Klassen und ein entsprechendes Formular zu verstehen, darum wäre ich sehr dankbar für Eure Hilfe. Vorab vielen herzlichen Dank dafür.

Ich möchte gerne die SF-Klassen meines Vaters übernehmen, dieser kann leider demnächst kein Auto mehr fahren. Die Situation ist folgende:

- Bisher waren zwei PKW über meinen Vater bei Versicherung X versichert, ein Golf Plus und ein Toyota Yaris.

Den Golf Plus hat er gefahren, den Yaris ich. Den Yaris haben wir nun verkauft und ich bekomme von meinem Vater den Golf überlassen. Diesen möchte ich bei Versicherung Y versichern und die SF-Klassen meines Vaters übernehmen.

Im Formular dazu irritieren mich einige Felder und zwar:

* Art des Fahrzeugs und Fahrgestellnummer Versicherungsnehmer neu (also ich) [1]

* Art des Fahrzeugs und Fahrgestellnummer bisheriger SFR-Berechtigter (also mein Vater) [2]

* unten ein Feld, in dem "erklärt wird, dass der neue Verischerungsnehme von..bis den Wagen regelmäßig gefahren hat.

*am Ende "bei unterschiedlichen Anschriften: Inwiefern war der Versicherungsnehmer in der Lage, das Fahrzeug regelmäßig zu fahren?"

Ich steh jetzt auf dem Schlauch..regelmäßig gefahren bin ich ja den Yaris, nicht den Golf, den ich jetzt versichern möchte. Ich wohne in Kiel, mein Vater in Göttingen, versichert waren wie gesagt beide über meine Vater mit Göttinger Kennzeichen.

Trage ich jetzt oben bei [1] den Golf ein und bei [2] den Yaris, den ich ja regelmäßig gefahren bin und schreibe dann bei der Begründung, dass ich den gefahren bin dauerhaft und mein Vater den Golf?

Tut mir leid für soviel Text, aber ich steige da wirklich nicht durch, hätte nicht gedacht, dass das so schwer ist.

VIELEN DANK FÜR EURE HILFE und EINEN SCHÖNEN TAG!

Liebe Grüße

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10 Antworten

Für eine sinnvolle Antwort fehlen noch ein paar Angaben.

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Themenstarteram 17. April 2018 um 14:37

SF-Klasse 10 (Haftpflicht)

SF-Klasse 17 (Vollkasko)

Führerschein seit Oktober 1995

Die 4.Frage verstehe ich nicht ganz?

Aber schonmal Danke vorab!

Dann hast du halt den Golf gefahren

Zitat:

@Daniel1077 schrieb am 17. April 2018 um 16:37:35 Uhr:

SF-Klasse 10 (Haftpflicht)

SF-Klasse 17 (Vollkasko)

Führerschein seit Oktober 1995

Die 4.Frage verstehe ich nicht ganz?

Aber schonmal Danke vorab!

Damit könntest du SFR 22 übernehmen. Such dir doch den mit dem höchsten Rabatt aus. Auch wenn dein Vater absolut dauerhaft nicht mehr selbst fahren wird, kann er gleichwohl Versicherungsnehmer und Halter des Golf bleiben. Da musst du nur als berechtigter Fahrer angegeben werden.

Und den Rabatt vom Yaris würde ich mir an deiner Stelle auch schon übertragen lassen. Wenn du oder Partner/in später mal einen Zweitwagen brauchst. Je nach Versicherung bleibt die SFR-Einstufung bis zu 7 Jahre erhalten.

Themenstarteram 17. April 2018 um 16:14

Habe es immer noch nicht verstanden, sorry. Haben denn beide Autos untersch. Schadensfreiheitsklassen? Davon wüsste ich gar nichts... Ich weiß nur Haftpflicht 17, Vollkasko 17 ??

Und Versicherung weiterlaufen lassen geht nicht, da ich ja die Versicherung wechseln möchte.

sorry und Danke für weitere Infod

Da musst du in die letzte Beitragsrechnung schauen. Wenn dein Vater jahrelang unfallfrei gefahren ist, sollte sein Rabatt eigentlich deutlich höher sein (ich hab z.B. SFR 35). Und mit etwas Pech kannst du den Rabatt in dieser Höhe noch nicht übernehmen. Dein Führerschein muss genauso viele Jahre auf dem Buckel haben, wie der SF-Rabatt.

Üblicherweise ist die Klasse in Kasko und Haftpflicht gleich. Muss aber nicht - kleiner Schaden am anderen Auto, aber nichts am eigenen.

Lass doch einfach deinen Vater die Versicherung wechseln, er bleibt Halter und Versicherungsnehmer, die wirst als Fahrer mit angegeben. Und in einigen Jahren übernimmst du dann den Vertrag.

Themenstarteram 17. April 2018 um 17:46

Aber man mann ja die Versicherung nur bei einem Schaden oder Beitragserhöhung wechseln

Zur Hauptfälligkeit geht es natürlich auch. Was versucht wurde zu vermitteln ist, dass beide Autos eine eigene SF-Klasse erdient haben und Du sozusagen einen Vertrag (mit übertragbarer SF-Klasse) wegwirfst, wenn Du nun die SF-Klasse des bereits verkauften Yaris einfach "wegschmeisst".

Du solltest erst mal klären welche SF jeweils auf beiden Autos sind.

Dann kann man dir auch einen entsprechenden Rat geben

am 18. April 2018 um 6:48

Also um es genau zu sagen, in das Feld "Fahrzeug genutzt ab" gibst Du immer Dein Führerscheindatum und "bis" da schreibst bis dato. Somit bekommst Du schon mal die höchst möglichen SFR der übertragen werden kann.

Unter "genutzt als" gibst Du als Sohn an.

Du hast seit 1995 den Führerschein, somit kannst Du maximal Rabattgrundjahr 1996 übernehmen. Gerechnet wird 1995 SF 0, 1996 SF 0 oder 1/2, 1997 SF 1, usw.!

Den SFR den Du übernehmen kannst ist aktuelles Jahr minus Rabattgrundjahr. Also 2018 - 1996 = SF 22. Du bekommst natürlich nur maximal soviel wie auf dem Vertrag tatsächlich ist.

Das Problem ist, wenn zwischen heute und 1995 Schäden gemeldet wurden, dann werden die in die Rechnung mit eingerechnet. Das machen aber die Versicherer von sich aus.

Ein Wechsel ist wenn Halter und VN wechseln immer unterm Jahr möglich. Aber wie schon geschrieben, kann Dein Vater solange er noch lebt immer VN bleiben. Der VN muss keinen Führerschein haben, nur der Fahrer. ;)

Dein Vater kann aber nur zum Ablauf wechseln. Wenn Du eine Betreuervollmacht hast, kannst Du die bei der Versicherung hinterlegen, dann kannst Du alle Rechte, die sonst nur der VN ausüben kann ausüben (Teilkündigungen, Kündigung, Ansprüche stellen, usw.). Hier könnte es nur so sein dass Du einen Zuschlag für Nutzer "sonstige, Sohn" und evtl. für abweichenden Halter zahlst.

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