ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Schadensfreiheitsrabatt durch Admiraldirekt verloren?

Schadensfreiheitsrabatt durch Admiraldirekt verloren?

Themenstarteram 8. Oktober 2014 um 7:45

Guten morgen motortalk,

leider habe ich bei meiner ersten eigenen KFZ Versicherung einen Fehler begangen:

Bisher war ich nur Halter, Versicherungsnehmer war mein Vater. Jetzt habe ich ein neues Auto auf mich bei der admiraldirekt angemeldet. Mittlerweile habe ich erfahren, dass die admiraldirekt die Schadensfreiheitsrabattübertragung der vorherigen Versicherung von meinem Vater auf mich nicht akzeptiert und mich auf SF0 runtergestuft hat. Kündigen werde ich dort, nur stellt sich mir die Frage wie es sich mit kommenden Versicherungen verhält da ich ja nun offiziel auf SF0 bei meinem Vorversicherer (admiral direkt) stehe. Kann ich bei einer neuen Versicherung (die so eine Rabattübertragung akzeptiert) mich auf die Vorvorversicherung berufen? Wäre über jeden Tipp dankbar.

Gruß

Mat

Ähnliche Themen
15 Antworten
am 8. Oktober 2014 um 8:14

Warum erkennt die Admiraldirekt die SF Übertragung nicht an?

SF kann ansonsten immer eingebracht werden.

Zitat:

Original geschrieben von matze4201

Kündigen werde ich dort, ....

Warum trittst du nicht vom Vertrag zurück?

Gruß Metalhead

In dieser Sache würde ich raten, zu einem Makler bzw Agentur zu gehen, damit der Fachmann die Sache in der Hand nimmt.

Ja, die Möglichkeit besteht.

Themenstarteram 8. Oktober 2014 um 8:18

Zurücktreten kann ich nicht, da ich angeblich darüber informiert wurde.

 

Die admiraldirekt erkennt den Übertrag von meinem Vater auf mich nicht an, da liegt das Problem. Ich werde kündigen und mir eine neue Versicherung suchen, nur ist für diese ja dann der Vorversicherer admiraldirekt mit SF0,.

Je nach Versicherung ist es entscheidend, wie lange der "alte" SFR von deinem Vater bereits still liegt. Wurde das alte Fahrzeug erst vor Kurzem abgemeldet und du kannst die Admiral Direkt zum 01.01. kündigen gibt's wohl keine Probleme mit einer SFR Übertragung bei einer anderen Gesellschaft.

Einige Versicherer führen leider keinerlei SFR Übertragungen durch.

Evtl. könntest du vorübergehend den Vertrag bei der AD auf deinen Vater laufen lassen und du bist der abweichende Halter?

Zitat:

Original geschrieben von matze4201

Zurücktreten kann ich nicht, da ich angeblich darüber informiert wurde.

Du kannst innerhalb von 14 Tagen von Vertrag zurücktreten.

Gruß Metalhead

Dann muß er aber auch die Folgen des Rücktrittes akzeptieren bzw kennen.

Deshalb lieber zum Fachmann gehen.

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

Dann muß er aber auch die Folgen des Rücktrittes akzeptieren bzw kennen.

Die Informationen zum Rücktrittsrecht bekommt man doch immer dazu.

Zitat:

Deshalb lieber zum Fachmann gehen.

Stimmt kann kein Fehler sein und wäre wohl zu empfahlen. Der wird ihm aber vermutlich nicht das Rücktrittsrecht unter die Nase reiben.

Das muß man schon selber wissen und das auch durchblicken lassen. ;)

Gruß Metalhead

Wer lesen kann ist klar im Vorteil: Auf der Seite von AD steht:

 

Wird Ihre Schadenfreiheitsklasse von Ihrem Vorversicherer bestätigt, dann übernehmen wir diese in Ihren neuen Vertrag bei AdmiralDirekt.de. Falls Sie bislang noch keine eigene Kfz-Versicherung hatten, beginnen Sie mit der Schadenfreiheitsklasse 0.

Wichtiger Hinweis: AdmiralDirekt.de überträgt nur die von Ihnen selbst erfahrenen Schadenfreiheitsjahre. Demnach ist eine Rabattübertragung von Dritten, z.B. einem Angehörigen, nicht möglich. Wir führen keine Anrechnung der Schadenfreiheit von anderen Fahrzeugklassen als Pkw sowie von ausländischen Versicherungsverträgen durch.

 

LEjockel

am 8. Oktober 2014 um 9:14

Zitat:

Original geschrieben von matze4201

Die admiraldirekt erkennt den Übertrag von meinem Vater auf mich nicht an, da liegt das Problem. Ich werde kündigen und mir eine neue Versicherung suchen, nur ist für diese ja dann der Vorversicherer admiraldirekt mit SF0,.

Siehe 2. Satz, 1. Antwort in diesem Thread.

SF kann immer eingebracht werden.

Sf muss nicht übernommen werden von Angehörigen , das ist eine freiwillige leistung der versicherer. Macht ja die ad gerade.

Du musst zum anderen versicherer wechseln und die schadenfreiejahre deines vaters übernehmen. Kann aber auch sein das es nicht klappt. Deswegen ist n makler besser..

am 8. Oktober 2014 um 11:24

Zitat:

Original geschrieben von matze4201

Kann ich bei einer neuen Versicherung (die so eine Rabattübertragung akzeptiert) mich auf die Vorvorversicherung berufen?

Der TE hat ja selber schon erkannt, dass er zu einer Versicherung wechseln muss, die eine Rabattübertragung überhaupt akzeptiert. Das muss man ihm jetzt nicht nochmals extra erklären.

Daher ist die richtige Antwort auf seine Frage:

Ein SF kann jederzeit eingebracht werden.

 

 

Also ich kann meinen fall ja mal darstellen. ... erst sry für die Rechtschreibung is auch nicht wichtig schreibe hier mit nem def. Handy.... also ich hatte einen unfall der für mich hätte tödlich enden können. Und zwar fuhr ich von der autobahn ab und auf dem zubringer, dort kam mir ein auto der auf die autobahn drauf wollte auf meiner spur entgegen. Nach sek reaktion weichte ich aus und knallte voll in die Leitplanke. ... verursacher begann fahrerflucht. Jetzt zum ablauf.... ich rief die Polizei sie kamen alles aufgenommen alles fotografiert es dauerte Stunden. .. jedenfalls zuhause angekommen meldete ich dies tel. Der admiral direkt. Ging alles schnell am Telephon. So jetzt geht der terror los. Es wurde Wochenende und dann meldete sich ein Gutachter der Versicherung, er möchte mein auto begutachten bis dahin alles ok. Ich teilte ihm mit er kann es sich im Autohaus anschauen weil er dort stand. Der Gutachter war gleich recht unfreundlich und wollte das dass auto zuhause stehen soll .ich verneinte und sagte das ich auf arbeit bin und im autohaus jemand dann dabei ist...so er kam ins autohaus nahm die sache auf und .dann hörte ich 2 Wochen nix von der Versicherung. . Ich rief in der Schadens abt. An und da hies es es fehlt ne Unterschrift zur rep. Freigabe. So weiter gewartet wieder angerufen dann wurde mir gesagt das die Tagebuch nr noch fehlt von der Polizei. So getan gemailt das war an einem 28. Kurz vor null uhr. Am 1. Des folge monats kam mir ein schreiben ins haus das der schaden abgelehnt wird wegen falschabgaben und vorschaden, da frag ich mich ob die unfall akte so schnell zur versicherung kam und wie das geht... die Polizei teilte mir mit das keiner akten einsicht haben wollte..so das war der hammer. Ich dort angerufen in der abt. Dort konnte man mir keine aussage geben ..kann ja nicht sein is ja schließlich eine schadens abt. So ich fing an meine policen zu überprüfen die zeitnah nach meiner unfall Meldung kam und staunte nicht schlecht, als ich die Versicherung Abschluß gab ich aktuellen km stand von exakt 65000 an. In der neusten police stand auf einmal 21000 km . Eigenartig das da rum gefummelt wurde in meinen daten . Dann läuft wohl mein tacho rückwärts ca 44000 km. Und runter hat er jetzt 90000. Komisch das nur die Polizei den km stand aufnahm der Gutachter müsste den km stand habn.und ich gab ihn auch an bei der unfall meldung. Jedenfalls vorschaden gab es auch nicht .so wie das auto jetzt aussieht hätte ich das auto nie bis zur autobahn bekommen wenn ich vorschaden gehabt hätte. Ich kann nur von AdmiralDirekt abraten .solange man zahlt ist man ein guter kunde aber wehe man hat einen vollkasko schaden. Sry ist meine Erfahrung und auch ich habe dies an akte gesendet von sat1. Man findet im Netz nur das es eine masche dieser Versicherung ist. Und wer diese Versicherung verteidigt den wünsche ich keinen größeren schaden. Ich kann nur Rechtsschutz anraten. Wechselt lieber in eine größere versicherungsgesellschaft lieber mehr zahlen als sich betrügen zu lassen. Wer Schreibfehler findet darf sie behalten. Danke

Wie oft denn noch ????

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Schadensfreiheitsrabatt durch Admiraldirekt verloren?