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Schadensfreiheitsklasse Übertragung, Rückstufung, Prozente

Themenstarteram 9. Juni 2015 um 11:18

Hallo zusammen,

ich hoffe hier kann mir jemand weiterhelfen, denn mein Fall erscheint mir gerade ziemlich kompliziert und ich blicke gerade nicht mehr durch. Es gibt drei Punkte, die eventuell für sich genommen geklärt werden können, aber ein großes Problem ergeben, was ich in dieser Situation schlauerweise tun sollte.

Also folgende Situation:

Punkt 1: Die Autos, die ich (Student, 29) bisher gefahren bin, waren bisher immer auf meinen Vater zugelassen. Das soll sich nun ändern und der Schadensfreieheitsrabatt soll auf mich übertragen werden. Soweit so gut. Aktuell läuft seine Versicherung auf Klasse 13. Da ich aber erst gute 11 Jahre den Führerschein habe, dürfte ich dann ja maximal auch Klasse 11 bekommen, richtig?

Gut, regelmäßig lief die Versicherung aber nur die letzten acht Jahre, davor gab es ein Jahr Pause, mein erstes Auto fuhr ich zwei Jahre. Ist das irgendwie relevant, dass es da eine Pause gab oder zählen bei der Übertragung nur die aktuelle Klasse 13 abzüglich der zwei Jahre, die mir durch den Führerschein fehlen?

Punkt 2: Der Rabatt selbst. Laut der Rechnung beläuft sich der Rabatt bei SF13 auf 40%. Das entspricht wohl einer "Verbandsempfehlung". Siehe hier.

Wenn ich mir die HDI-Kundeninformationen ansehe, hier zu finden (Seite 29), lese ich was von 32%. Kann mir da jemand sagen, wie das zusammen passt?

 

So, und nun kommt der führ mich wirklich komplizierte Teil: Beim Einparken habe ich ein Auto gestreift, der Versicherungsfall ist da, Zeitpunkt könnte typischer nicht sein. Aktuell läuft die Versicherung noch auf meinen Vater, das soll sich wie gesagt, ändern. Von seiner Klasse 13 würde er auf Klasse 4 oder 5 zurückgestuft, ja nach Tabelle, bei der ich nicht weiß, welche nun wirklich zum Einsatz kommt. Jetzt stellt sich da die Frage, was das für meine Übertragung bedeutet, ob es nicht klüger wäre, damit noch zu warten, bis der Versicherungsfall erledigt ist.

Lange Rede, kurzer Sinn versuche ich herauszufinden, welche Kosten da auf mich zukommen werden, ob es nicht vielleicht auch sinnvoller ist, die Versicherung zu wechseln (HDI ist nicht unbedingt der günstigste, jedenfalls nicht, wenn es nach der Empfehlungstabelle geht) oder bei SF 1/2 neu zu starten und so weiter.

Ich hoffe, das ist jetzt nicht zu viel des Guten, aber vielleicht können ja zumindest Teile geklärt werden. Wäre ne tolle Sache.

 

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11 Antworten

Zu Punkt 1: Die Pausen sind doch sicher von der Versicherung bei der Berechnung des SFR berücksichtigt, sollten also keien Rolle mehr spielen. Damit solltest du SFR 11 erhalten (siehe aber Punkt 3).

Zu Punkt 2: Es gibt Alt- und Neuverträge, da ist die Berechnung des SFR unterschiedlich. Bei Neuverträgen gibt es (bei vielen Versicherungen) bei den höchsten SFR-Klassen einen prozentual höheren Nachlass.

Zu Punkt 3: Da dein Vater auf Grund des Schadensfalles zurück gestuft wird, kannst du natürlich keine SFR 11 übernehmen, sondern nur noch den dann bestehenden SFR. Versicherungswechsel ändert an der SFR-Klasse nichts.

 

Gruß

Peter

Themenstarteram 9. Juni 2015 um 12:10

Zitat:

@PeterBH schrieb am 9. Juni 2015 um 13:45:33 Uhr:

 

Zu Punkt 2: Es gibt Alt- und Neuverträge, da ist die Berechnung des SFR unterschiedlich. Bei Neuverträgen gibt es (bei vielen Versicherungen) bei den höchsten SFR-Klassen einen prozentual höheren Nachlass.

 

Zu Punkt 3: Da dein Vater auf Grund des Schadensfalles zurück gestuft wird, kannst du natürlich keine SFR 11 übernehmen, sondern nur noch den dann bestehenden SFR. Versicherungswechsel ändert an der SFR-Klasse nichts.

Gruß

Peter

Danke für die Antwort soweit schonmal.

Naja, die Sache ist dabei, laut der Empfehlungstabelle für die Prozente lande ich bei 60%. Das ist nicht mehr weit von dem, was andere Versicherungen für SFR 1/2 versprechen. Kann mir gut vorstellen, dass ich dann anderswo günstiger fahre. Dass SFR11 nicht mehr drin ist, ist für mich klar. Mal schauen, ob ich Werte zum Vergleichen finde.

Nur zum Verständnis, der alte Tarif, den Dein Vater hatte, war bei SF13 = 40%.

Die neuen heutigen Tarife liegen da bei SF13= 32%.

Das bedeutet aber nicht, dass automatisch weniger Beitrag zu entrichten ist (auch wenn man das annehmen könnte), da der Grundbeitrag (100%) zwischenzeitlich nach oben gestuft wurde.

Aus diesem Grund wird der Beitrag des neuen Tarifes bei 32% höher sein, als der alte Tarif bei 40%.

Alter Tarif = SF1 = 100%

Neuer Tarif = SF1 = 60% und mehr Beitrag, als bei alten Tarif.

Bei einer SFR Übertragung wird natürlich zusätzlich ein Abschlag auf den Schaden erfiolgen.

Daher sollte man nicht nach dem Prozenten schauen, sondern nach dem Beitrag, den man real bezahlen muß. Das hängt auch auch mit dem persönlichen Merkmalen (Garage, KM-Leistung, usw) und der Region zusammen, in der man wohnt.

U.U. frage doch mal bei dem Versicherer des Vaters, ob da für die Kinder nicht Sondereinstufungen möglich sind.

Aber Sondereinstufungen haben ein Nachteil, sie werden bei einem Versichererwechsel nicht weitergegeben.

Ich möchte kurz erklären wie ich es weiß.

Eine Versicherung darf maximal 7 Jahre unterbrochen werden. Danach wird man wieder auf 100% gestuft.

Also ein Jahr Unterbrechung macht nix. Im schlechtesten Fall zählt das Jahr dann nicht.

Man kann nur eine Versicherung als SF Klasse übernehmen, die man selbst technisch in der Lage gewesen wäre, sie als Person selbst einzufahren. Also man kann auch von Oma und Opa die SF Klassen übernehmen. Wenn die 25% haben, wird man auf die Stufe angehoben, die man selbst einfahren hätte können, wenn man seit Führerscheinerwerb durchweg versichert gewesen wäre und verliert dann viele SF Klassen. Leider.

In den hohen SF Klassen gibt es Zusatzprozente und Extraerlass bei verschiedenen Versicherungen. Oft Marketing Maßnahmen. Am Ende zählt die Prämie und der Preis. nicht die Prozente. Wechselt man dann die Versicherung, kann es sein, von 32% wird man wieder auf 40% angehoben, weil die SF zählt, in der man eingestuft ist. Also nicht wundern. Manche Versicherer bieten auch einen Schutz, dass man bei einem Schaden nicht hochgestuft wird. Muss man aber vorher klären. Wenn der Schaden da ist geht das oft nicht mehr.

Zum Punkt 3. Wenn Du nun jetzt hochgestuft wirst oder Dein Vater, dann kann man dagegen nichts machen. Egal ob Du jetzt wechselst, oder am Ende des Jahres oder in 5 Jahren. Der Schaden bleibt.

Aber- man kann mit der Versicherung verhandeln, dass man den Schaden selbst zahlt. Wenn es ein Parkschaden ist und der Schaden nicht zu hoch, macht es durchaus Sinn, einen kleineren Schaden selbst zu tragen, damit man über die Jahre hinweg bessere Prämien hat und unter dem Strich damit besser kommt. Man kann den Schaden auch noch im Nachhinein selbst tragen, auch wenn die Verischerung bereits reguliert hat, auch wenn man der Versicherung den Schaden schon gemeldet hat. Man muss den Schaden sogar melden, und kann dann klären, wie die Abwicklung erfolgt. Okay?

Zitat:

@romanusko schrieb am 10. Juni 2015 um 22:58:52 Uhr:

Ich möchte kurz erklären wie ich es weiß.

Eine Versicherung darf maximal 7 Jahre unterbrochen werden. Danach wird man wieder auf 100% gestuft.

Also ein Jahr Unterbrechung macht nix. Im schlechtesten Fall zählt das Jahr dann nicht.

Man kann nur eine Versicherung als SF Klasse übernehmen, die man selbst technisch in der Lage gewesen wäre, sie als Person selbst einzufahren. Also man kann auch von Oma und Opa die SF Klassen übernehmen. Wenn die 25% haben, wird man auf die Stufe angehoben, die man selbst einfahren hätte können, wenn man seit Führerscheinerwerb durchweg versichert gewesen wäre und verliert dann viele SF Klassen. Leider.

In den hohen SF Klassen gibt es Zusatzprozente und Extraerlass bei verschiedenen Versicherungen. Oft Marketing Maßnahmen. Am Ende zählt die Prämie und der Preis. nicht die Prozente. Wechselt man dann die Versicherung, kann es sein, von 32% wird man wieder auf 40% angehoben, weil die SF zählt, in der man eingestuft ist. Also nicht wundern. Manche Versicherer bieten auch einen Schutz, dass man bei einem Schaden nicht hochgestuft wird. Muss man aber vorher klären. Wenn der Schaden da ist geht das oft nicht mehr.

Zum Punkt 3. Wenn Du nun jetzt hochgestuft wirst oder Dein Vater, dann kann man dagegen nichts machen. Egal ob Du jetzt wechselst, oder am Ende des Jahres oder in 5 Jahren. Der Schaden bleibt.

Aber- man kann mit der Versicherung verhandeln, dass man den Schaden selbst zahlt. Wenn es ein Parkschaden ist und der Schaden nicht zu hoch, macht es durchaus Sinn, einen kleineren Schaden selbst zu tragen, damit man über die Jahre hinweg bessere Prämien hat und unter dem Strich damit besser kommt. Man kann den Schaden auch noch im Nachhinein selbst tragen, auch wenn die Versicherung bereits reguliert hat, auch wenn man der Versicherung den Schaden schon gemeldet hat. Man muss den Schaden sogar melden, und kann dann klären, wie die Abwicklung erfolgt. Okay?

Zitat:

@romanusko schrieb am 10. Juni 2015 um 22:58:52 Uhr:

Ich möchte kurz erklären wie ich es weiß.

Eine Versicherung darf maximal 7 Jahre unterbrochen werden. Danach wird man wieder auf 100% gestuft.

Falsch.

Es gibt auch Versicherer die den SFR noch nach 10 Jahren bestätigen.

am 11. Juni 2015 um 16:27

@romanusko

Sei mir nicht böse, aber dein post zeugt nicht gerade von fachlich tiefgehenderen Kenntnissen. Fraglich ist daher, ob Du die richtige Person dafür bist hier Rat zu erteilen.

@Siggi1803

Die Anrechnungsregelungen bei dem neuen Versicherer ist maßgeblich bzw. das Vertragswerk für das zu versichernde Fahrzeug. Weitesgehend uninteressent ist wie der Vorversicherer es handhabt.

gruß

Ich bin niemanden Böse. Lieber TE. Es existieren in meinen Ausführungen Textpassagen, die hier von einigen User dennoch nicht in Abrede gestellt wurden. Demnach ist es möglich, dass nicht alles falsch war, was ich hier hinterließ.

Meine Wortwahl war so: "So viel wie ich weiß..." und nicht, "Es ist so und so..." Eine solche Beratung tätigt rechtsverbindlich nur ein RA. Nicht einmal ein Versicherungsonkel.

Eine Vorversicherung kann auch noch nach 20 Jahren bestätigen, dass man damals dort verischert war. Nur was nützt das? Bestätigen heißt nicht, dass die neue Versicherung das anerkennen muss. Darin gibt es himmelweite Unterschiede. Nach 7 Jahren ist im Durchschnitt Schluss. Dann verfallen die SF Klassen. Mag sein, das es ein oder zwei Versicherungsgesellschaften gibt, die dennoch die SF-Klassen anerkennen. Das ist aber nicht die Regelmäßigkeit, so viel wie ich weiß. :-)

Warum kann es sein, dass man 7 Jahre kein Fahrzeug angemeldet hat? Z.Bsp. wenn man einen Dienstwagen bekommt. Dann bietet sich allerdings die Möglichkeit, seine SF-Klasse seiner Firma zur Verfügung zu stellen, damit die entsprechenden Jahre weiter zählen. Scheidet man irgendwann aus, erhält man seine SF-Klassen zurück. Funktioniert auch bei Firmen mit Flottenversicherungen.

Da muss ich energisch widersprechen. Eine rechtsverbindliche Beratung geben die wenigsten Rechtsanwälte. Denn wie heißt es so schön "zwei Juristen, drei Meinungen" und "vor Gericht und auf hoher See sind wir alle in Gottes Hand".

Gruß

Peter

Zitat:

@romanusko schrieb am 11. Juni 2015 um 19:38:07 Uhr:

Ich bin niemanden Böse. Lieber TE. Es existieren in meinen Ausführungen Textpassagen, die hier von einigen User dennoch nicht in Abrede gestellt wurden. Demnach ist es möglich, dass nicht alles falsch war, was ich hier hinterließ.

Meine Wortwahl war so: "So viel wie ich weiß..." und nicht, "Es ist so und so..." Eine solche Beratung tätigt rechtsverbindlich nur ein RA. Nicht einmal ein Versicherungsonkel.

Eine Vorversicherung kann auch noch nach 20 Jahren bestätigen, dass man damals dort verischert war. Nur was nützt das? Bestätigen heißt nicht, dass die neue Versicherung das anerkennen muss. Darin gibt es himmelweite Unterschiede. Nach 7 Jahren ist im Durchschnitt Schluss. Dann verfallen die SF Klassen. Mag sein, das es ein oder zwei Versicherungsgesellschaften gibt, die dennoch die SF-Klassen anerkennen. Das ist aber nicht die Regelmäßigkeit, so viel wie ich weiß. :-)

Warum kann es sein, dass man 7 Jahre kein Fahrzeug angemeldet hat? Z.Bsp. wenn man einen Dienstwagen bekommt. Dann bietet sich allerdings die Möglichkeit, seine SF-Klasse seiner Firma zur Verfügung zu stellen, damit die entsprechenden Jahre weiter zählen. Scheidet man irgendwann aus, erhält man seine SF-Klassen zurück. Funktioniert auch bei Firmen mit Flottenversicherungen.

Nur zur Info, es gibt Versicherer, die bestätigen sogar 15 Jahre Unterbrechung den damals vorhanden SFR.

Ist aber nicht die Regel.

Es gibt hier aber zwei Hürden. Wie lange rechnet der neue Versicherer an. Manche machen das 7, 10, 15 Jahre oder unbegrenzt, aber nur wenn der Vorversicherer bestätigt. Manche Versicherer bestätigen nach 10 Jahren überhaupt nichts mehr...

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