ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. schadensersatzforderung wegen "sachbeschädigung"

schadensersatzforderung wegen "sachbeschädigung"

Themenstarteram 5. März 2005 um 15:46

Hi,

hab mal ne Frage, und zwar ist folgendes passiert:

letzten Sommer, also von nem 3/4 Jahr hab ich bei nem Kumpel im auto gesessen, und wollte das schiebedacht aufmachen (klappriger saab) dabei hat es leicht geknackt, und seitdem hat es etwas gehangen beim öffnen. Ich schätze da is ne kleine plastik klammer abgebrochen.

Das hat er seitdem gekonnt ignoriert, ich hatt ihm damals auch gesagt, dass er ma schauen soll was is, dass wir ma in die werkstatt fahren oder so, hat er aber nie gemacht. Vor 2 Monaten waren wir noch mit seinem Auto im urlaub, und haben auf der Fahrt witze drüber gemacht.

Heute meldet er sich per icq und sagt dass die klammern die abgebrochen sind ja schweine teuer wären die müsste die werkstatt aus schweden importieren, und da wär ja sogar noch n kabel kaputt gegangen, weil ich ja mit aller gewall an dem ding gezerrt hätte. Jedenfalls würde die reperatur sehr teuer werden. und das auto ist wohl gerade schon in der werkstatt.

Ich hab damals wirklich nicht fest gezogen, würde ich auch nie mahen, bei etwas was ich nicht kenne. hab mich damals schon gewundert dass da bei sowenig kraft was passiert ist. Davon ist 1000%ig kein Kabel kaputt gegangen. Die werkstatt sagt wohl sowas hätten die noch nie gesehen, da wäre alles Muß in dem Fenster.

Natürlich hat er das Dachfenster nicht geschont, sondern n 3/4 jahr weiter von hand und elektrisch auf/zu gemacht. ich wette dadurch ist es dann erst soweit gekommen.

Nun die eigentliche Frage: kann er mich deswegen überhaupt noch belangen nach so langer Zeit? und kann er mir die rechnung einfach aufn tisch knallen, oder müsste er erstmal nen kostenvoranschlag machen lassen.

zum hintergrund: seinem Vater gehört ein Saab autohaus mit werkstatt, da lässt der normalerweise alles für umme machen. menschlich gesehen is es sowieso ...naja, ich sags besser nicht!

Ähnliche Themen
20 Antworten

Das muss er erstmal beweisen können, dass es durch Deinen Fehler passiert ist, und nicht durch die folgende Fehlbedienung. Gibt es Zeugen dafür, dass Du den Fehler gemacht hast?

Hallo, Verjährung ist noch nicht, aber ich denke, wenn er das kaputte Ding noch weiterbenutzt hat, wird es wohl eher davon kommen. Ich würde mich taub stellen auf dem Ohr, glaube nicht, dass er Dir da was kann und wenn er wirklich FREUND ist, dann regelt er das mit seinem Vater dem Autohausbesitzer und lässt Dich in Ruhe. Ansonsten kannste den auch vergessen. :)

@Frack

Hast du bezüglich des Schadens schon mal Kontakt mit deiner Privathaftpflichtversicherung aufgenommen?

Themenstarteram 5. März 2005 um 16:57

nö hab ich noch nich, der hat mich vorhin erst drauf angesprochen, wie gesagt, aus dem nichts, vor 2 monaten war das noch vonwegen: aja es harckt jetzt halt e bissl, macht ja nix kann ich mit leben.... und nu hat ers auto plötzlich deswegen in die werkstatt gebracht...

was das thema "freund" angeht...naja.

Zeuge gibt es einen, der war dabei als es geknackt hat...aber wie gesagt funktioniert hat das danach noch...etwas hackelig, aber es ging...da war in keinem fall alles Muß, da war n kleines plastik teilchen abgebrochen und fertig. hab ihm ja damals gascht wir schaun mal was ist, was er abgelehnt hat damals.

Zitat:

Original geschrieben von Frack

was das thema "freund" angeht...naja.

Ich würde an deiner Stelle dieses Thema "abhaken" und den Schaden deiner Privathaftpflichtversicherung melden. Die prüfen nämlich, bevor sie zahlen, ob der Anspruch (noch) rechtmäßig besteht.

 

Wenn die Versicherung zu dem Schluß kommt, daß keine Haftungsverpflichtung (mehr) besteht, dann besteht wirklich keine mehr und er kann nichts mehr von dir einfordern.

Will er trotzdem Geld, so muß er dann den Klageweg beschreiten und zwar gegen deine Privathaftpflichtversicherung, nicht gegen dich. Die Privathaftpflichtversicherung handelt dann vor Gericht in deinem Namen, ohne das du dafür extra zur Kasse gebeten wirst.

Du kannst also diesbezüglich beruhigt schlafen, sobald du die Sache deiner Versicherung gemeldet hast.

am 5. März 2005 um 18:55

Zitat:

Will er trotzdem Geld, so muß er dann den Klageweg beschreiten und zwar gegen deine Privathaftpflichtversicherung, nicht gegen dich. Die Privathaftpflichtversicherung handelt dann vor Gericht in deinem Namen, ohne das du dafür extra zur Kasse gebeten wirst.

Der Schädiger/Versicherte ist aber nur außen vor, wenn er seinen Ersattungsanspruch gegen den Versicherer an den Geschädigten abgetreten hat. Bei der Privathaftpflicht besteht keine Gesamtschuld und kein Direktanspruch des Schädigers.

Gruß

Vor dem Amtsgericht wurde mal ein Mann verklagt, der die Aufsicht über seine kranke Frau gehabt hätte. Wegen Fürsorgepflichtverletzung oder so ähnlich wurde er verurteilt, den Schaden an der in Brand geratenen Wohnung zu übernehmen. Der Richter sagte allerdings, dass das eh die Haftpflicht zahlt. Prozeßbeteiligt war der Mann, NICHT seine Haftpflicht, denn die könne man - nach Aussage des Richters - nicht direkt verklagen!

Zitat:

Original geschrieben von Bleifußindianer

Der Schädiger/Versicherte ist aber nur außen vor, wenn er seinen Ersattungsanspruch gegen den Versicherer an den Geschädigten abgetreten hat.

Bei der Privathaftpflichtversicherung hat der Schädiger/Versicherte NIEMALS einen Erstattungsanspruch gegen die Versicherung, sondern IMMER der Geschädigte.

am 5. März 2005 um 19:51

Korrekt. Aber du hast geschrieben:

Zitat:

Will er trotzdem Geld, so muß er dann den Klageweg beschreiten und zwar gegen deine Privathaftpflichtversicherung, nicht gegen dich

Alles andere als den Schädiger direkt und persönlich zu verklagen würde ich für einen schweren anwaltlichen Kunstfehler halten. (dazu gehört auch der Umweg über die Abtretung)

Gruß

Themenstarteram 6. März 2005 um 0:36

also dass mich der kerl gleich verklagt glaub ich nicht...wollte nur mal wissen was der überhaupt noch könnte nach dieser zeit....

was mich mal noch interessieren würde: kann er so einfach den wagen in die werkstatt bringen und mir bzw. meiner versicherung die rechnung schicken? oder müsste er erstmal nen kostenvoranschlag machen lassen? denn die versicherung wird ja nicht jeden preis zahlen....?

 

mir geht es eigentlich mehr darum, dass ich das nich einsehe wie der kerl mir jetzt kommt, ich könnte den schaden ja einfach melden und hätte meine ruhe denkeich, aber mir gehts ums prinzip!

Warst Du Fahrer oder Beifahrer?

Wie gedenkt dein Kumpel zu beweisen, das Dein Öffnungsvorgang ursächlich für den heutigen Defekt ist?

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

Wie gedenkt dein Kumpel zu beweisen, das Dein Öffnungsvorgang ursächlich für den heutigen Defekt ist?

Das würde mich auch mal interessieren.

Themenstarteram 7. März 2005 um 1:24

naja es liegt auf der hand das etwas kaput gegangen ist. ich bin mir absolut sicher dass es anfangs nicht so kaputt war, wie er jetzt geschildert hat.

Zeugen gibt es einen dafür. Ich meine ich streite ja auch garnicht ab dass ich etwas kaputt gemacht habe, nur dass ich voll schuld am heutigen zustand bin. also hab ich mit dem "Folgeschaden" nichts zu tun?

Fahrer oder Baifahrer? -garnix, habs auto begutachtet, weil er ich es zum ersten mal gesehen hab.

am 7. März 2005 um 2:03

Klammer aus Schweden importieren und Kabelbruch?

Wer´s glaubt wird seelig. Wo soll denn am Schiebedach ein Kabel sein?? Das mit der Klammer ist wohl genauso ein Witz. Wie alt und selten ist denn das Auto das irgendein Teil importiert werden muss??

Zitat:

zum hintergrund: seinem Vater gehört ein Saab autohaus mit werkstatt, da lässt der normalerweise alles für umme machen.

Bekannter Trick. Werkstatt schreibt alles kaputt, Kunde schiebt es auf jemand anderen, bekommt alles neu und Werkstatt kassiert ab.

Gruß

Ercan

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. schadensersatzforderung wegen "sachbeschädigung"