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Schadensabwicklung Allianz
Guten Morgen,
Ich hätte mal eine Frage : Wer hat Erfahrungen mit der Schadensabwicklung der Allianz ?
In meinem Fall ist es so : Ich bin Unfallgeschädigter und habe den Schaden der Allianz gemeldet. Ich war in der Werkstatt und habe mir einen Kostenvoranschlag machen lassen. Den Kostenvoranschlag und die Bilder habe ich dann per Mail an die Allianz geschickt. Ich möchte gern das Geld ausgezahlt haben. Mittlerweile hatte ich schon 2 Telefongespräche von den Sachbearbeitern der Versicherung, die mir bestätigt haben das die Schuldfrage geklärt ist. Wie lange dauert so etwas ungefähr bis ich das Geld auf meinem Konto habe ? Hätte ich evtl. Anspruch auf einen Anwalt, den die Allianz bezahlen müßte ? Könnte ich noch sonst irgendwie Druck machen- ich brauche das Auto tgl. wegen Arztbesuchen-es ist aber nicht wirklich verkehrssicher ??? Bitte um Antwort !
LG
Stephan
Beste Antwort im Thema
Mich würde ja mal interessieren ob der TE 5 Tage nach Abgabe der Steuererklärung beim Finanzamt, sich über die lange Bearbeitung beschwert.
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21 Antworten
Zitat:
@phaetoninteressent schrieb am 25. Mai 2015 um 10:34:59 Uhr:
Zitat:
@k-b1977 schrieb am 25. Mai 2015 um 09:03:43 Uhr:
Wie lange dauert so etwas ungefähr bis ich das Geld auf meinem Konto habe ? Hätte ich evtl. Anspruch auf einen Anwalt, den die Allianz bezahlen müßte ? Könnte ich noch sonst irgendwie Druck machen- ich brauche das Auto tgl. wegen Arztbesuchen-es ist aber nicht wirklich verkehrssicher ??? Bitte um Antwort !
LG
Stephan
Hallo Stephan,
Wenn es alles reibungslos läuft 2-3 Wochen. Beachte, dass ein Anwalt nichts ändert. Die Rechtsprechung spricht der Versicherung eine Prüffrist von 4-6 Wochen zu.
Wenn die Bagatellgrenze (500€ für Rechtsanwalt; 750€ für Sachverständigen) überschritten ist, hast Du Anspruch auf einen Rechtsanwalt und Sachverständigen.
Wüsste ich nicht, wie du den jetzt Druck machen solltest. Ein Anwalt wird meiner Einschätzung nach die Sache auf jeden Fall nicht verkürzen.
Lässt Du Dir das Geld auszahlen, bekommst Du es lediglich netto. Ggf. wird der KVA gekürzt, wenn Kostenposition nicht notwendig oder überhöht sind. Letzteres ist insbesondere bei Stundenverrechnungssätzen dann der Fall, wenn eine Vertragswerkstatt den KVA erstellt hat. Anteilige Mehrwertsteuer auf Teile können nach Nachweis einer sach- und fachgerechten Reparatur gefordert werden.
gruß
Hallo,
Wie meinst du das ? Der Kostenvoranschlag wurde von einer Vertragswerkstatt erstellt. Die Summe sind ca. 1620 € ohne Mwst. Dürfen die das mit dem kürzen ?
LG
Stephan
Der Ansatz folgender:
Die Mehrwertsteuer wird nicht erstattet, weil sie nicht anfällt.
Es wird die sach- und fachgerechte Reparatur bezahlt. Wenn diese auch für 80 net pro Stunde geht anstatt für 120 net die Stunde, dann ist Dir das zuzurechnen. Du kannst das Recht auf freie Werkstattwahl dem nicht entgegenhalten, weil Du ja eben nicht reparieren lassen möchtest.
Ausnahmen gibt es bei jungen Fahrzeuge, die scheckheftgepflegt sind. Da kann der Versicherer nicht "verweisen".
Alles im allen findet man sehr viel im Netz dazu.
Hier mal die erste Quelle, die ich bei Google gefunde habe und die m.E. zitierfähig ist.
Lies dich mal schlau, insbesondere Kapitel IV:
http://...sanwaltskanzlei-roethig.de/.../
@ phaetoninteressent
Das mit der Mwst. wußte ich schon, trotzdem Vielen Dank ! Das Fahrzeug ist aus 2009 und hat 73.000 km gelaufen. Dürfen die das einfach kürzen ???
LG
Stephan
wie gesagt grundsätzlich ja.
es sei denn nur kannst dem etwas entgegengehalten.
Ein Link hatte ich dir ja gegeben und sogar noch das Kapitel benannt.... naja dann eben noch mal als screenshot :-)
einfach punkte gedanklich durchgehen, und wenn eines davon zutrifft bis du raus...
Die Beweislast liegt bei Dir!.
edit: die ausführungen bzw. sich auf die kürzung von stundenverrechnungssätzen.
Guten Morgen,
Kurzes Update : Gutachter von der Allianz war da und hat sich den Schaden angesehen, sehr nett der Mann. Konnte alles nachvollziehen. Das Gutachten habe ich auch mittlerweile erhalten und es sind ca. 300 Euro Unterschied zu dem Kostenvoranschlag der Werkstatt. Es wurde bei den Lohnkosten, Ersatzteile ( -10 % ) und den Lackierkosten gekürzt. Er hatte sogar noch eine Leiste mit aufgeschrieben, die die Werkstatt vergessen hatte. Dürfen die das mit dem kürzen ? Die Pauschale für Telefon usw. steht auch nicht mit drauf ... Er hatte noch gesagt, wenn ich Neuteile verwende wo ich Mwst. bezahlen muß, bekomme ich die Mwst. auch von der Versicherung wieder. Stimmt das ??
LG
Stephan
Aus welchem Grunde sollte er die Unwahrheit sagen?
Die Auslagenpauschale hat in einem Gutachten nichts verloren, der Gutachter hat die Höhe der zu erwartenden Reparaturkosten zu berechnen. Außerdem die Reparaturdauer und die Wertminderung, so eine anfällt.