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Schadenfreiheitsrabatt Übertragung rückwirkend unwirksam?

Themenstarteram 22. Juni 2015 um 7:26

Hallo!

Ich bin schon seit einigen Wochen im Dauergespräch mit der HDI und der Volkswagen Versicherungs GmbH (VVG)... und irgendwie scheinen die mich nunmehr mit Vorliebe auf den jeweils anderen zu verweisen. Bevor ich jetzt härter mit denen ins Gericht gehe, möchte ich mal versuchen, aus eurem Erfahrungsschatz "Kanonenfutter" zu erlangen.

Im Juni 2013 habe ich einen Audi gekauft. Im Rahmen des Kaufs wurde eine Versicherung mit der "Volkswagen Versicherungs GmbH" abgeschlossen: ziemlich günstiges Paket, ca. 50,- € pro Monat. Voraussetzung hierfür war, dass ich mind. einen SFR der Klasse 1 mit einbringe.

Der Audi-Mitarbeiter rief bei der HDI an, und nach kurzer Zeit war klar, dass ich noch einen SFR der Klasse 3 bei der HDI liegen habe, den man wahrscheinlich verwenden könnte.

1 1/2 Jahre war dann Ruhe. Im September 2014 dann meldete sich die VVG damit, dass der damals eingebrachte SFR der Klasse 3 nun von der HDI doch nur noch als "SF einhalb" eingestuft wurde.

Auf einmal war rückwirkend ein Betrag von 1500,- Euro fällig, weil bei Nichteinbringen eines SFR mind. der Klasse 1 der 3-fache Betrag fällig sei.

Auf Nachfrage wieso erklärte mir dann die VVG, dass es eine Sondereinstufung gegeben haben könnte, oder aber einen Unfall in der versicherten Zeit o.ä. ... Dass uns die HDI die Auskunft gegeben hatte, es sei ein SFR der Klasse 3, sei wohl ein Fehler des Mitarbeiters gewesen, der nicht tief genug in die Unterlagen geschaut hätte.

Die VVG sagte nun, ich solle mich an die HDI wenden, denn die Einordnung des SFR als "einhalb" sei evtl. aus Kulanz und auch weil die HDI von einer für mich besseren Einordnung ja keine Nachteile hat, noch im Nachhinein korrigierbar. Das letzte Wort sei noch nicht gesprochen.

Ich meldete mich dann bei der HDI und fragte nach, wieso im Nachhinein die Einstufung als "einhalb" erfolgte, und ob die HDI nicht aus Kulanz die Einstufung für mich besser gestalten könnte...

Die HDI sagte darauf in der Kurzversion: könnten sie nicht, sie seien an die "Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung" gebunden.

Der Wortlaut war:

"Sehr geehrter Herr schraubschraub,

 

bei der Einstufung in die Sf-Klasse 2 handelte es sich um einen Sondereinstufung als Zweitwagen, die gemäß I.1.9.2 der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB), die nicht an einen Nachversicherer weitergegeben wird. Somit haben wir dem Nachversicherer nicht die SF 3 bestätigt, sondern nur den schadenfreien Verlauf vom 17.10.2015 – 16.11.2006.

 

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir gemäß der AKB handeln müssen. Eine Besserstufung müssen Sie leider mit dem Nachversicherer aushandeln. "

 

So. Nun soll ich mich also wieder an die VVG wenden.

Bevor ich das jetzt tue möchte ich euch mal fragen, wie Ihr das seht. Vielleicht ist ja sogar jemand dabei, der auch bei einer KFZ-Versicherung arbeitet, und mir ehrlich sagen kann, welche Partei hier Kulanz zeigen sollte.

Als Nachtrag möchte ich noch hinzufügen, dass meine Familie mit einigen Verträgen bei der HDI ist.

Danke für eure Hilfe im Voraus!

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61 Antworten

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 22. Juni 2015 um 19:33:21 Uhr:

naja für mich durchaus plausibel; ich habs ja oben erklärt.

die bestätigung zu 2015 der HDI ist natürlich quark, aber das beeindruckt mich nicht weiter. Pfusch, husch, husch gibt es überall.

Hat der Sachbearbeiter im DokText-Nummer 124 wohl das falsche Datum eingesetzt :-)

(zahl natürlich nur repräsentativ für die heutzutage hochgradig maschinelle bearbeitung).

Also schlichtweg ein Fehler vom Sachbearbeiter sonst würde der Schadenverlauf für den zeitraum 2013- 2015 doppelt bestehen.

gruß

Oder hat der TE vielleicht eine falsche Vertragsnummer der VVD mitgeteilt ?

Hört sich so an, als wenn der Vertrag immer noch beim HDI besteht.

am 22. Juni 2015 um 18:06

dann würde aber nur der sogenannte "Teil A" der VWB bestätigt werden, der SFR somit nicht abgegeben und auch nicht anerkannt werden.

Aber klar ein Blick kann man riskieren.

TE hat doch geschrieben, dass das nur eine ZweitwagenVersicherung in 2005 und 2006 war, wo nur ein schadenfreies Jahr bestätigt wurde, welche seitdem geruht hatte.

Dieser alte SFR begann aber mit einer SonderEinstufung in SFR 2, so dass nach einem Jahr ein SFR 3 daraus wurde, aber nur bei Weiterversicherung unter Nutzung der alten Sondereinstufung.

am 23. Juni 2015 um 7:03

Er kann froh sein, dass die HDI überhaupt noch einen SFR nach mehr als 7 Jahren bestätigt.

Themenstarteram 23. Juni 2015 um 8:23

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 22. Juni 2015 um 16:54:26 Uhr:

Als erstes würde ich in die Versicherungspolice einen Blick werfen, ob darin die Sondereinstufung dokumentiert wurde. Hast Du diese nicht ehr kannst Du ein Nachtrag anfordern.

Wow, danke für die ausführliche Erläuterung oben, @phaetoninteressent!

Ich habe den Antrag und die bestätigte Police gefunden.

Da ich vom Versicherungsdeutsch nicht ansatzweise soviel Ahnung habe wir ihr habe ich mal Antrag und Bestätigung hochgeladen...

Was schließt Ihr aus den Dokumenten? Ist da eine Sondereinstufung dokumentiert? Oder ist sie nicht dokumentiert, und ich habe gute Chancen, da einzuhaken und an der Sondereinstufung zu zweifeln?

Danke vorab!

Und P.S. an alle: die Bestätigung der Schadensfreiheit bis 2015 muss ein Versehen sein. Der Vertrag läuft schon ewig nicht mehr...

HDI Antrag
HDI Bestätigung

Was ich aus den Fakten und der Police als Zweitwagennutzung lesen kann, dass SF2 eine Sondereinstufung ist, denn sonst wären SF1/2 als Normaleinstufung policiert.

Sollte das KFZ über den 01.01.07 angemeldet gewesen sein, dann wären in der Tat SF3 richtig (als aktueller Stand 2013), nur hätte dann der HDI nur 1 schadenfreies Jahr bestätigen dürfen.

Hier hat wohl Jemand gepennt.

Diese Sondereinstufung für Zweitwagen gab es damals unter bestimmten Voraussetzungen, nähmlich nur dann, wenn der VN und Ehefrau/Lebenspartner das KFZ allein nutzen.

@P10723

Das aktuelle KFZ wurde bereits 2013 angemeldet, also sind 7 Jahre gegeben.

am 23. Juni 2015 um 10:40

Ich sehe nur, dass der Antrag nicht vollständig ausgefüllt wurde.

Von einer Zweiteinstufung auf der ersten Seite der Police sehe ich jetzt nichts.

Wo siehst du die, Corsa?

Themenstarteram 23. Juni 2015 um 10:53

Moment mal... ich glaube ich habe die falschen Unterlagen eingescannt.... kommt gleich das richtige! Sry!

Zitat:

@P10723 schrieb am 23. Juni 2015 um 12:40:10 Uhr:

Ich sehe nur, dass der Antrag nicht vollständig ausgefüllt wurde.

Von einer Zweiteinstufung auf der ersten Seite der Police sehe ich jetzt nichts.

Wo siehst du die, Corsa?

Wußte gar nicht, dass in der Police die Zweitwageneinstufung policiert ist.

Zitat:

@Corsadiesel schrieb am 23. Juni 2015 um 12:14:27 Uhr:

Was ich aus den Fakten und der Police als Zweitwagennutzung lesen kann, dass SF2 eine Sondereinstufung ist, denn sonst wären SF1/2 als Normaleinstufung policiert.

Wie kommst du zu der Aussage?

Themenstarteram 23. Juni 2015 um 11:17

Ok sorry - vergesst bitte die oben eingescannten Unterlagen - die sind ein ganz anderer Vertrag.

Die Police, um die es geht, ist unter diesem Beitrag angefügt!

Auch hier würde mich interessieren:

Was schließt Ihr aus dem Dokument? Ist da eine Sondereinstufung dokumentiert? Oder ist sie nicht dokumentiert, und ich habe gute Chancen, da einzuhaken und an der Sondereinstufung zu zweifeln?

Zu dieser Versicherung ist übrigens zu sagen, dass der Wagen, der darunter versichert war, im August 2006 einen selbstverschuldeten Totalschaden hatte. D.h. vielleicht lief die noch bis Juni 2007, aber länger sicher nicht...

Ist vielleicht wegen des Unfalls nachträglich eine Sondereinstufung auf "einhalb" erfolgt?

Danke vorab!

20150623121433-00001-2

Ist das jetzt das KFZ, was vor den anderen KFZ (Deine zuerst eingescannten Unterlagen) versichert war ?

Aber die gleiche Vertragsnummer ?

Denn der Vertrag ging ja von 2005 - 2006, der andere von 2006 - 2007.

Klär das doch direkt mit der HDI ab.

Themenstarteram 23. Juni 2015 um 12:51

Zitat:

@Corsadiesel schrieb am 23. Juni 2015 um 13:23:01 Uhr:

Ist das jetzt das KFZ, was vor den anderen KFZ (Deine zuerst eingescannten Unterlagen) versichert war ?

Aber die gleiche Vertragsnummer ?

Denn der Vertrag ging ja von 2005 - 2006, der andere von 2006 - 2007.

Vergiss bitte die zuerst eingescannten Unterlagen. Die sind von einem anderen Fahrzeug, und der SFR (der daraus stammt), wurde wiederum für ein anderes Fahrzeug verwendet.

Interessant ist nur noch der Vertrag von 2005 bis Ende 2006 - also das zuletzt hochgeladene Dokument. Der SFR daraus wurde von der HDI mal als SFR 3 bestätigt, und ist neuerdings angeblich nur noch ein SFR "einhalb". D.h. er wurde nur noch als "einhalb" von der HDI an den VVD abgegeben.

Frage ist nun, ob ihr in diesem Dokument etwas erkennt, das dies rechtfertigt - z.B. eine Sondereinstufung.

Dazu sei wie gesagt erwähnt, dass der in diesem Vertrag mal versicherte Wagen Ende 2006 einen selbstverschuldeten Totalschaden hatte - erklärt das vielleicht die Einstufung des SFR als "einhalb"?

Danke!

am 23. Juni 2015 um 15:02

Also irgendetwas ist hier was krum.

Die Police weist weder aus, dass

  • es sich um eine Sondereinstufung handelt noch
  • das die Einstufung unter Vorbehalt der Bestätigung eines Vorversichers erfolgt (was noch interessant sein wird)

Die Police weist ferner aus, dass Du 2005 SF 2 hast und in 2006 in SF 3 gestuft wurdest.

Da in 2006 der SFR gestuft wurde, bedeutet dies entweder

  • dass der Vertrag bzw. der zugehöriger SFR in 2005 über 180 Tage bestand und schadenfrei verlaufe ist oder,
  • dass die HDI bei der Einstufung für 2006 geschlafen hat.

Von einer korreten Bearbeitung ausgehend bedeutet dies, dass dem Vertrag ein fortgeführter SFR zugrunde liegt. Der SFR muss also vorher woanders gelegen haben. Von der Tatsache ausgehend, dass Du anscheinend alle/viele Verträge da hast/hattest, gehe ich davon aus, dass der Vorvertrag zum in Rede stehendem Vertrag auch beim HDI gewesen ist; dann wäre auch die vorbehaltliche Einstufung nicht notwendig, da bei der Policierung der SFR aus einem internen Vorvertrag verwendet wurde. Frag dochmal nach, ob der Vertrag damals Ersteingestuft wurde oder Schadenverlauf aus einem anderne Vertrag übernommen wurde.

Zu Klarstellung

Das heißt nicht, dass diesem abgehenden Vertrag nicht auch eine Sondereinstufung zugrunde gelegt wurden ist. Das müsste man dann nochmal prüfen. Dies bedeutet aber auch, dass wenn es einen Vorvertrag gab, der vor dem 01.07.2005 begann insgesamt eben 180 Tage der Vertrag in 2005 liegt und somit tatsächlich für 2006 die schadenfreiheitsklasse 3 und ein schadenfreies Jahr zugrunde gelegt werden müsste.

Ich hoffe ich hab mich halbsweg verständlich ausgedrückt.

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