Schaden zweit Wagen/ selbst repariert /Abrechnung

Hallo Leute,

mein erstem mal hier in der Versicherungsabteilung :-)

So folgender Sachverhalt.

Im Herbst letzen Jahren wurde mein zweit Wagen (Saisonkennzeichen April-Oktober) angefahren.
Vorderreifen war eingeschlagen und ein Landwirtschaftliches Fahrzeug ist daran hängen geblieben.
Vorderachse/Lenkung/Kotflügel/Felge/Spur Sturz

Gutachten:
Widerbeschaffungswert Fahrzeug ca 4500,-
Restwert 500,-
Reparaturkosten laut Gutachten 4800,-
Reparaturdauer 5 Tage

Ich habe ca 3400,- ausgezahlt bekommen 4500-500 abzüglich Mwst.
weil ich das Fahrzeug repareiren will/wollte (6 monate habe ich es seitdem ja auch behalten-habe auch nicht vor es zu verkaufen)

Habe da ich mit an einer Hobby Werkstatt beteiligt bin dies in Eigenregie repariert.
Teilekosten habe ich ca 1200,- investiert
Und natürlich viel viel Arbeit und schweiß.

Nun meine Fragen:

1. Muss ich die Reparatur nachweisen-wieso auch immer? und wie? habe ja nur Teilerechnungen / + Ebay Gebrauchtteile da das Fahrzeug schon sehr alt ist.
2. Bekomme ich dafür die MWST zurück?
3. Kann die versicherung verlangen was zurückzuzahlen da ich ja nur 1200,- für die Teile ausgeben musste?
4. Wie ist das mit dem Nutzungsausfall? also diese 5 Tage Repraturdauer lt. gutachten? bekommt man das für nen zweit Wagen überhaupt?

vielen Dank
Christian

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Zitat:

Original geschrieben von KSV



zu 1) Du mußt keinen Nachweis der Reparatur erbringen. Ich rate Dir dennoch dazu Dir die fachgerechte Reparatur (sofern sie so erfolgt ist) von Deinem Sachverständigen bestätigen zu lassen, denn es kann jederzeitig zu einem erneuten Unfall kommen und dann ist ein Nachweis der Reparatur des alten Schadens sehr wichtig.

Dazu habe ich mal eine Frage an die Sachverständigen:

In letzter Zeit fällt mir vermehrt auf, dass diese Reparaturbestätigungen keinen richtigen Erklärungsinhalt mehr haben:

Nur in den seltensten Fällen schreibt der SV das rein, was man wissen möchte, nämlich: "Der Unfallschaden wurde sach- und fachgerecht repariert." oder "Der Unfallschaden wurde beseitigt. Der Reparaturweg entspricht meinem Gutachten vom..." oder "Der gewählte Reparaturweg weicht hier, da und dort von den Vorgaben des Gutachtens ab."

Stattdessen findet sich immer häufiger der lapidare Satz: "Das Fahrzeug wurde repariert."

Sorry Jungs, aber was soll das bringen?

Diese Aussage ist das Papier nicht wert, auf dem sie steht und das einzige, was man damit hinbekommt, ist, dass der Versicherer das Fahrzeug nachbesichtigen will, denn repariert ist das Fahrzeug auch mit einer Sprühdose und einer Dose Spachtel. Für eine 130%-Reparatur genügt das aber nicht.

Wieso wird das also gemacht? Immerhin kostet die Bestätigung ja auch nicht nur 10 EUR. Also wäre es doch für alle Beteiligten besser, wenn man die Bestätigung so schreibt, dass alle Fragen geklärt sind und der Schaden abgeschlossen werden kann.

Oder liege ich daneben?

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Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


Die Kosten, welche du aufgewendet hast, sind egal. Wichtig ist, dass die Reparatur fach- und Sachgerecht, nach den Vorgaben des SV Gutachten erfolgt ist.

Sicher kann man auch mit Gebrauchtteilen fach- und Sachgerecht reparieren. 

Stelle das Fahrzeug deinem SV vor und lass einen qualifizierten Nachbericht erstellen, aus welchem erkennbar ist, dass
ordentlich repariert wurde.

Das ist ja teilweise anders nicht mehr möglich bei alten Autos ohne Gebrauchtteile zu Reparieren :-(

Okay das mit dem SV ist kein Problem der kommt eh ausm Nachbarort.
Was würde mir das aber bringen? Einfach die bestätigung das alles passt und falls mir wieder einer Reinfährt die bestätigung zu haben das das Fahrzeug voll i.O ist?
Wer übernimmt die Kosten dieser Bestätigung?

Kenne mich in den Sachen leider nciht so aus-bis jetzt hat am Hauptfahrzeug immer die Werkstatt mit der Versicherung alles geregelt

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