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Schaden zweit Wagen/ selbst repariert /Abrechnung

Hallo Leute,

mein erstem mal hier in der Versicherungsabteilung :-)

So folgender Sachverhalt.

Im Herbst letzen Jahren wurde mein zweit Wagen (Saisonkennzeichen April-Oktober) angefahren.
Vorderreifen war eingeschlagen und ein Landwirtschaftliches Fahrzeug ist daran hängen geblieben.
Vorderachse/Lenkung/Kotflügel/Felge/Spur Sturz

Gutachten:
Widerbeschaffungswert Fahrzeug ca 4500,-
Restwert 500,-
Reparaturkosten laut Gutachten 4800,-
Reparaturdauer 5 Tage

Ich habe ca 3400,- ausgezahlt bekommen 4500-500 abzüglich Mwst.
weil ich das Fahrzeug repareiren will/wollte (6 monate habe ich es seitdem ja auch behalten-habe auch nicht vor es zu verkaufen)

Habe da ich mit an einer Hobby Werkstatt beteiligt bin dies in Eigenregie repariert.
Teilekosten habe ich ca 1200,- investiert
Und natürlich viel viel Arbeit und schweiß.

Nun meine Fragen:

1. Muss ich die Reparatur nachweisen-wieso auch immer? und wie? habe ja nur Teilerechnungen / + Ebay Gebrauchtteile da das Fahrzeug schon sehr alt ist.
2. Bekomme ich dafür die MWST zurück?
3. Kann die versicherung verlangen was zurückzuzahlen da ich ja nur 1200,- für die Teile ausgeben musste?
4. Wie ist das mit dem Nutzungsausfall? also diese 5 Tage Repraturdauer lt. gutachten? bekommt man das für nen zweit Wagen überhaupt?

vielen Dank
Christian

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von KSV



zu 1) Du mußt keinen Nachweis der Reparatur erbringen. Ich rate Dir dennoch dazu Dir die fachgerechte Reparatur (sofern sie so erfolgt ist) von Deinem Sachverständigen bestätigen zu lassen, denn es kann jederzeitig zu einem erneuten Unfall kommen und dann ist ein Nachweis der Reparatur des alten Schadens sehr wichtig.

Dazu habe ich mal eine Frage an die Sachverständigen:

In letzter Zeit fällt mir vermehrt auf, dass diese Reparaturbestätigungen keinen richtigen Erklärungsinhalt mehr haben:

Nur in den seltensten Fällen schreibt der SV das rein, was man wissen möchte, nämlich: "Der Unfallschaden wurde sach- und fachgerecht repariert." oder "Der Unfallschaden wurde beseitigt. Der Reparaturweg entspricht meinem Gutachten vom..." oder "Der gewählte Reparaturweg weicht hier, da und dort von den Vorgaben des Gutachtens ab."

Stattdessen findet sich immer häufiger der lapidare Satz: "Das Fahrzeug wurde repariert."

Sorry Jungs, aber was soll das bringen?

Diese Aussage ist das Papier nicht wert, auf dem sie steht und das einzige, was man damit hinbekommt, ist, dass der Versicherer das Fahrzeug nachbesichtigen will, denn repariert ist das Fahrzeug auch mit einer Sprühdose und einer Dose Spachtel. Für eine 130%-Reparatur genügt das aber nicht.

Wieso wird das also gemacht? Immerhin kostet die Bestätigung ja auch nicht nur 10 EUR. Also wäre es doch für alle Beteiligten besser, wenn man die Bestätigung so schreibt, dass alle Fragen geklärt sind und der Schaden abgeschlossen werden kann.

Oder liege ich daneben?

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Zitat:

Original geschrieben von KSV



zu 1) Du mußt keinen Nachweis der Reparatur erbringen. Ich rate Dir dennoch dazu Dir die fachgerechte Reparatur (sofern sie so erfolgt ist) von Deinem Sachverständigen bestätigen zu lassen, denn es kann jederzeitig zu einem erneuten Unfall kommen und dann ist ein Nachweis der Reparatur des alten Schadens sehr wichtig.

Dazu habe ich mal eine Frage an die Sachverständigen:

In letzter Zeit fällt mir vermehrt auf, dass diese Reparaturbestätigungen keinen richtigen Erklärungsinhalt mehr haben:

Nur in den seltensten Fällen schreibt der SV das rein, was man wissen möchte, nämlich: "Der Unfallschaden wurde sach- und fachgerecht repariert." oder "Der Unfallschaden wurde beseitigt. Der Reparaturweg entspricht meinem Gutachten vom..." oder "Der gewählte Reparaturweg weicht hier, da und dort von den Vorgaben des Gutachtens ab."

Stattdessen findet sich immer häufiger der lapidare Satz: "Das Fahrzeug wurde repariert."

Sorry Jungs, aber was soll das bringen?

Diese Aussage ist das Papier nicht wert, auf dem sie steht und das einzige, was man damit hinbekommt, ist, dass der Versicherer das Fahrzeug nachbesichtigen will, denn repariert ist das Fahrzeug auch mit einer Sprühdose und einer Dose Spachtel. Für eine 130%-Reparatur genügt das aber nicht.

Wieso wird das also gemacht? Immerhin kostet die Bestätigung ja auch nicht nur 10 EUR. Also wäre es doch für alle Beteiligten besser, wenn man die Bestätigung so schreibt, dass alle Fragen geklärt sind und der Schaden abgeschlossen werden kann.

Oder liege ich daneben?

So habe jetzt alle unterlagen zusammen.

Habe alle Beträge auf volle 100,- schritte gerundet.

Saisonfahrzeug 05-10
Schaden Anfang Oktober 2010 (Nicht mehr verkehrssicher)
Rep. fertig Juni/Juli 2011
Ich habe ein zusätzlich ein Fahrzeug was das ganze Jahr angemeldet ist.

Repariert habe ich es selber in unserer Profi-hobbywerkstatt (Teilerechnungen vorhanden ca 1100-1200,-)
die Reparaturen waren ziemlich aufwendig. Servolenkung neu, halbe Vorderachse neu, Kotflügel, Verbreiterung und türe lacken.

Es kann auch belegt (gutachter?)werden das alles fachgerecht durchgeführt wurde.

Gutachten:
Instandsetzungskosten 4000,-
19% Mwst 800,-
Instandsetzungskosten mit Mwst 4800,-

Widerbeschaffungswert 4000,-
Restwert 500,-

Reparaturdauer 5 Werktage

Versicherungsabrechnung (3 Wochen nach Schaden bekommen)
widerbeschaffungswert ohne Mwst - Restwert +Kostenpauschale
4000-500+ 15
~3515,-

Was steht mir jetzt noch von der Versicherung zu?
"Nur" die Mwst welche ich laut Teilerechnungen belegen kann?

Dann spart sich ja die Versicherung etwas da ich das im alleingang instandgesetzt habe?

Bekomme ich die 5 Tage Reparaturdauer lt Gutachten?
Gut das Fahrzeug stand längere Zeit (restlicher Oktober, Mai, Juni) aber das war ja meine Sache (Zeitmangel).

Mir geht es jetzt nicht darum den letzen euro rauszuquetchen.
Sondern einfach darum, das ich vor dem Schaden und jetzt auch danach, um das Fahrzeug wieder in Top Zustand zu bekommen, viel Schweis und Zeit investiert habe!
Ist ein fast Oldtimer in erhaltenswertem zustand.

Grüße

*edith*
da ging wohl was schief ^^
siehe unten

die Mwst bekommst du nur, wenn auch welche angefallen (und belegbar) ist.

also fuer die / aus den 1100-1200 EUR.

Zitat:

Dann spart sich ja die Versicherung etwas da ich das im alleingang instandgesetzt habe?

und du hast knapp 3000EUR "gespart"/ mehr zur verfuegung, da du ja durch eigenleistung instandgesetzt hast.

nutzungsausfall, duerfte auch moeglicherweise mau sein wenn du ein weiteres fahrzeug besitzt und es dir auch zur verfuegung stand.

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Danke für die Antwort.

Okay das mit der MwSt für das Material ist klar.

Aber was ich mir gespaart haben soll ist sehr relativ!? Findest du nicht?
die Zeit welche man für solche Reparaturen in sauberer fachmännischer eigenleistung bringt ist nicht gerade wenig! Die Betonung liegt auf sauber und fachmännisch!
Wäre das nicht mein Hobby hätte ich da Job mäßig mehr "verdienen" können.

klar wenn jemand für 50 Euro spachtelmasse und noch 2 Dosen Lack kauft ist das ein Witz.

Nur in meinem Fall ist dies keineswegs der Fall!
Habe belegbar in den letzten Jahren mindestens 3000,- an teilen in die Aufarbeitung des Wagens gesteckt. Und das Auto soll in 5 Jahren ohne Problem ein H kennzeichen bekommen-das möchte ich erhalten!

Mir geht es nicht um "Versicherung abzocken" sondern den korrekten Betrag zu bekommen der mir zusteht!

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545



Zitat:

Original geschrieben von KSV


 
zu 1) Du mußt keinen Nachweis der Reparatur erbringen. Ich rate Dir dennoch dazu Dir die fachgerechte Reparatur (sofern sie so erfolgt ist) von Deinem Sachverständigen bestätigen zu lassen, denn es kann jederzeitig zu einem erneuten Unfall kommen und dann ist ein Nachweis der Reparatur des alten Schadens sehr wichtig.
Dazu habe ich mal eine Frage an die Sachverständigen:
 
In letzter Zeit fällt mir vermehrt auf, dass diese Reparaturbestätigungen keinen richtigen Erklärungsinhalt mehr haben:
 
Nur in den seltensten Fällen schreibt der SV das rein, was man wissen möchte, nämlich: "Der Unfallschaden wurde sach- und fachgerecht repariert." oder "Der Unfallschaden wurde beseitigt. Der Reparaturweg entspricht meinem Gutachten vom..." oder "Der gewählte Reparaturweg weicht hier, da und dort von den Vorgaben des Gutachtens ab."
 
Stattdessen findet sich immer häufiger der lapidare Satz: "Das Fahrzeug wurde repariert."
 
Sorry Jungs, aber was soll das bringen?
 
Diese Aussage ist das Papier nicht wert, auf dem sie steht und das einzige, was man damit hinbekommt, ist, dass der Versicherer das Fahrzeug nachbesichtigen will, denn repariert ist das Fahrzeug auch mit einer Sprühdose und einer Dose Spachtel. Für eine 130%-Reparatur genügt das aber nicht.
 
Wieso wird das also gemacht? Immerhin kostet die Bestätigung ja auch nicht nur 10 EUR. Also wäre es doch für alle Beteiligten besser, wenn man die Bestätigung so schreibt, dass alle Fragen geklärt sind und der Schaden abgeschlossen werden kann.
 
Oder liege ich daneben?

nein, du liegst natürlich nicht daneben Hafi. (Und das weist du natürlich auch..🙄 aber andere hier wohl nicht..😠)  

Und selbstverständlich muss der Nachweis über eine Fach- und sachgerechte Reparatur erfolgen.

Gerade in einem Fall wie diesem hier !!

@KSV
stelle das mal richtig hier, dass was du hier bisher geschrieben hast ist nämlich Dummfug !

ist sicherlich ein diffizieles thema...

lt gutachten haette die fachmännische externe reparatur 4800.- inkl mwst gekostet?!
dann wären davon die teile von 1100-1200 EUR (inkl mwst?) auch in der werkstatt angefallen (evtl sogar mehr).

also ein nicht unerheblicher wert an reinen "arbeitsstunden".
fuer diese stunden, fallen bei dir natuerlich keinerlei arbeitslosen-/krankenversicherungs-/ sozialabgaben an.
(was den stundenlohn schon erheblich beeinflusst)

ich sehe da nicht so wirklich, dass du da untragbar uebervorteilt wärst.

du hattest ja auch die wahl des reparaturwegs/der entschädigung.

Zitat:

<em>Original geschrieben von Harry999 </em>
ist sicherlich ein diffizieles thema...

Hier ist gar nichts diffiziel Harry.

Hierzu gibt es klare Rechtsprechung und die Prämissen hierfür hat Hafi aufgezeigt. Alles andere ist Bullschit

@Delle
brrrrrrrrrrrrrrrrrr, ruhig brauner 🙂
ich meinte ja die unterscheidlichen sichtweisen, die durchaus erstmal nachvollziehbar wären.

Zitat:

Original geschrieben von Harry999


lt gutachten haette die fachmännische externe reparatur 4800.- inkl mwst gekostet?!
dann wären davon die teile von 1100-1200 EUR (inkl mwst?) auch in der werkstatt angefallen (evtl sogar mehr).
....
ich sehe da nicht so wirklich, dass du da untragbar uebervorteilt wärst.

du hattest ja auch die wahl des reparaturwegs/der entschädigung.

Richtig Reparatur in einer fachwerkstatt hätte 4800 gekostet.

Teilekosten wärn überschlagen bei 2200,- gewesen.

Lackierkosten ca 500,-

Jedoch gibt es viele Teile für das Fahrzeug nicht mehr neu- also musste ich auf gebraucht und damit günstiger züruckgreifen bzw Teile aufarbeiten lassen.
Glaube sooo einfach wäre das in einer fachwerkstatt nicht geworden. Ich will einfach keine billigen Zubehör Kotflügel mit dünnem Blech und miserabler passgenauigkeit! Original gibt's neu nix mehr!
Da hab ich mir doch lieber nen originalen gut erhaltenen gekauft und neu lackiert.

Zitat:

Original geschrieben von freakbaer


Jedoch gibt es viele Teile für das Fahrzeug nicht mehr neu- also musste ich auf gebraucht und damit günstiger züruckgreifen bzw Teile aufarbeiten lassen.

sofern das bei den teilen notwendig war, hast du doch auch fuer die aufarbeitung mwst entrichtet?

(lackierung bzw lack auch)

blau.de ist ok 😉 schwarz.tld natuerlich nicht 😉

wie sieht das aus jungs, die wäre doch anrechenbar?

Zitat:

Original geschrieben von Harry999



Zitat:

Original geschrieben von freakbaer


Jedoch gibt es viele Teile für das Fahrzeug nicht mehr neu- also musste ich auf gebraucht und damit günstiger züruckgreifen bzw Teile aufarbeiten lassen.
sofern das bei den teilen notwendig war, hast du doch auch fuer die aufarbeitung mwst entrichtet?
(lackierung bzw lack auch)
blau.de ist ok 😉 schwarz.tld natuerlich nicht 😉

wie sieht das aus jungs, die wäre doch anrechenbar?

Nix da Schwarzarbeit!

Selber lackieren! Haben gewiss schon 6-7 Autos lackiert. Und das erkennt nur ein Profi das das selber gemacht wurde!

Mit Aufarbeitung meinte ich verbogene Halter etc. Haben wir auch gerichtet, gestrahlt und gepulvert. Achsschenkel zum Beispiel gabs auch nicht neu :-( also gut gebraucht und aufgearbeitet - wie neu :-)

Haben halt den Vorteil das wir alles haben hier bei uns in der Hobbywerke.

Zitat:

Und das erkennt nur ein Profi das das selber gemacht wurde!

also evtl nicht fachgerecht, wie vom profi 😉

ich denke bezueglich der zu erstattenden kosten duerfte alles (was ich weiss) gesagt sein

Zitat:

Original geschrieben von Harry999



Zitat:

Und das erkennt nur ein Profi das das selber gemacht wurde!

also evtl nicht fachgerecht, wie vom profi 😉

ich denke bezueglich der zu erstattenden kosten duerfte alles gesagt sein

Darüber lässt sich streiten :-)

habe schon Lackierungen vom Profi gesehen die schlechter warn ;-)

Also Zusammenfassung:

MwSt auf belegbare Reparaturausgaben werden rückerstattet.
Nutzungsausfall nicht da ich ja mein fahrbahres erstauto habe.
Die gegnerische Versicherung freut sich ca 1000,- gespart zu haben.
Und ich freu mich mit ca 2000,- entlohnt worden zu sein, mein Auto liebevoll und natürlich auch mit spass bei der Sache repariert zu haben.
Die Investierte Zeit ist da sowieso Nebensache :-) Bier, paar Freunde und bissl Abwechslung vom Alltag sei dank.

Die Kosten, welche du aufgewendet hast, sind egal. Wichtig ist, dass die Reparatur fach- und Sachgerecht, nach den Vorgaben des SV Gutachten erfolgt ist.

Sicher kann man auch mit Gebrauchtteilen fach- und Sachgerecht reparieren. 

Stelle das Fahrzeug deinem SV vor und lass einen qualifizierten Nachbericht erstellen, aus welchem erkennbar ist, dass
ordentlich repariert wurde.

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