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Schaden nach Unfall höher als Schwacke-Wert- was tun?

Themenstarteram 16. November 2006 um 6:30

Hallo freunde, meiner süßen ist ein opi in die seite gefahren, nun ist der schaden höher (lt. gutachten) als der fahrzeugwert. was wird die gegnerische versicherung ablatzen? reparaturkosten nur in höhe des fahrzeug-zeitwertes? gruß clemens

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10 Antworten

Hallo,

der relevante Wert ist nicht der Ankaufswert des Händlers, sondern der Wiederbeschaffungswert für euch. Der ist in der Regel ja deutlich höher. Die Reparatur darf diesen Wert um einen gewissen Prozentsatz (ich meine es wären 50%) übersteigen damit die Versicherung diese bezahlt.

Viele Grüße

Thorsten

Themenstarteram 16. November 2006 um 10:20

@ thorsten

also der wagen meiner frau hat einen wiederbeschaffungswert von ca. 800 euro. Der schaden beträgt aber 1500 euro. somit über den von dir genannten 50% mehr. Begrenzt die Versicherung dann einfach die Zahlung bei 1200 Euro? gruß clemens

Zitat:

Original geschrieben von Clemens993

@ thorsten

also der wagen meiner frau hat einen wiederbeschaffungswert von ca. 800 euro. Der schaden beträgt aber 1500 euro. somit über den von dir genannten 50% mehr. Begrenzt die Versicherung dann einfach die Zahlung bei 1200 Euro? gruß clemens

Ja, so habe ich das gemeint. Ich bin aber wirklich kein Versicherungsexperte, sondern habe das bei meinem letzten Unfall am Rande so mitbekommen. Die Versicherung wird da aber bestimmt Auskunft geben.

Wobei es für mich aber nur sehr wenig Gründe geben würde nicht ein anderes Fahrzeug zu beschaffen (Außer wenn es sich ein ein extrem seltenes oder besonders aufbereitetes Fahrzeug handelt). Zulassungskosten etc. werden ja auch von der gegnerischen Versicherung getragen.

Also da kann ich richtig aus dem Nähkästchen erzählen.

Mir ist es schon mit zwei Auto passiert (Edition one und Vento GTI falls es jemanden interessiert). Also wenn der Verdacht besteht das der ermittelte Schaden vom Gutachter den derzeitigen Restwert des Fahrzeuges übersteigt, wird von der Versicherung ein ein Wertgutachten verlangt was der Gutachter meißt gleich mitmacht.

Das Wertgutachten wird anhand des Zustandes Ausstattung Kilometer usw. ermittelt. Wenn du dir den ermittelten Schadenswert auszahlen lässt, bekommst du das Geld und das Auto ist weg(geht in den Eigentum der Versicherung über). Solltest du dich entschließen dir das Geld auzahlen zu lassen und Auto aber behalten willlst wird das Auto in eine Restwertebörse gestellt. In so einer Börse können Autohändler ihr Gebot für das Auto abgeben. Das Höchsgebot nach einer bestimmten Zeit wird dir dann die Versicherung von den Zeitwert abziehen. Das heißt imm klartext 2000 Euro hat das Auto im Zeitwert wenn es i.O. wäre.

Wenn in der Restbörse für das Auto MIT SCHADEN X ein Gebot von 500 Euro erzielt würde werden diese 500 Euro von den 2000 Euro abgezogen was dann 1500 Euro macht. in meinen Fall wurde dann noch die noch 16% MwSt abgezogen und noch ein teil zwecks Fahrzeugaufwertung wenn das Auto instandgesetzt würde. das Heißt die Versicherung bezahlt indirekt den Verbau neuer Teile damit der Schaden behoben wird. Da es ja neue Teile sind z.B. eine neu Lackierte Seitenwand werten die das Auto natürlich auf.

Also als ich das Gutachten in der Hand hielt ging ich gleich zum Anwalt. Der meinte alles richtig die dürfen das halt.

Also bei mir wars so vieleicht hat ja jemand andere Erfahrungen gemacht.

Hallo,

also die Versicherung muss bis zu 30% über dem Wiederbeschaffungswert an Reparaturkosten akzeptieren. Das gilt aber nur bei tatsächlicher Durchführung der Reparatur und unter der Voraussetzung dass man ein gewisses Interesse am Wagen hat.

Ansonsten gibt es Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert laut Gutachten-und nichts anderes ermittelt ein Gutachter. Mit anderen Restwerten oder gar der Restwertbörse braucht man sich nicht rumärgern; es zählt was der Gutachter ermittelt hat.

Thirsten

Zitat:

Original geschrieben von tmovbm

Mit anderen Restwerten oder gar der Restwertbörse braucht man sich nicht rumärgern; es zählt was der Gutachter ermittelt hat.

Jein, so ganz einfach ist das wohl auch nicht. Wenn der defekte Wagen noch nicht verkauft ist und die Versicherung ein höheres Gebot bringt, muss man das annehmen. Solange aber keins vorliegt, darf man für den Gutachterpreis verkaufen.

Thorsten

paßt zwar nicht ganz rein aber:

Falls ihr euch entschließt das Auto reparieren zu lassen dann habt ihr in der Regel auch Anspruch auf einen Leihwagen. Passt aber auf wegen der Ausleihfrist. Der Gutachter legt fest wie lange die Reparatur dauert und nicht die Werkstatt und nur so lange bekommt ihr den Leihwagen bezahlt.

Ist mir passiert hatte bei meinem alten Fahrzeug nen Heckschaden, habe den in einer Werkstatt reparieren lassen und in der Zeit (eine Woche lang) nen Leihwagen genommen. Das Abschlußgutachten sah aber nur eine Reparaturzeit von 3 Tagen vor --> rest mußte ich bezahlen :(

am 3. Dezember 2006 um 5:09

Zitat:

 

Falls ihr euch entschließt das Auto reparieren zu lassen dann habt ihr in der Regel auch Anspruch auf einen Leihwagen.

Zunächst der Hinweis, dass es sich nicht um Leihwagen sondern um Mietwagen handelt. Leihe ist nämlich unentgeltliche Gebrauchsüberlassung - und kein Mietwagenhändler wird seine Autos kostenlos verleihen, er wird sie grundsätzlich gegen Entgelt vermieten.

Beim wirtschaftlichen Totalschaden gibt es keinen Mietwagen für die Reparaturdauer sondern nur für die Zeit der Beschaffung eines adäquaten Ersatzfahrzeugs und das auch nur dann, wenn tatsächlich eines angeschafft wurde.

Zitat:

Original geschrieben von rawsiebers

...

Beim wirtschaftlichen Totalschaden gibt es keinen Mietwagen für die Reparaturdauer sondern nur für die Zeit der Beschaffung eines adäquaten Ersatzfahrzeugs und das auch nur dann, wenn tatsächlich eines angeschafft wurde. ...

Genau so ist es. Einen Mietwagen bekommt man für maximal 14 Tage von der Versicherung bezahlt. Die Versicherung ist der meinung, das man innerhalb von 2 Wochen einen neuen Wagen finden/kaufen/anmelden/... kann.

Und damit der Mietwagen auch von der Versicherung bezahlt wird, muss man denen die Bestätigung für die Anmeldung eines anderen Autos (auf den gleichen Halter) zuschicken.

Hatte das Problem letztes Jahr. Mir ist jemand in die Seite gefahren und mein 3er Golf hatte dann einen Wirtschaftlichen Totalschaden.

(Hatte den Wagen erst am Abend davor aus der Werkstatt geholt, weil ich 1Woche zuvor einen selbstverschuldeten Unfall hatte. Also 600€ zum Fenster raus geworfen)

Die Versicherung hat mir Den Wert des Autos bezahlt (damals 3100€) abzüglich des Wertes, den der Wagen in der Restbörse bekommen hat (350€). Also hab ich von der Versicherung 2750€ für das Auto bekommen.

Da der Wagen aber noch fahrbereit war, bin ich noch ein bisschen mit dem rum gefahren und hab mich in Ruhe nach einem anderen Auto umgeschaut. Aber als dann die 1. Mahnung wegen dem Mietwage vom Autohaus gekommen ist, habe ich mal bei der Versicherung angerufen. Woraufhin die mir gesagt haben, das sie erst die Anmeldung eines neuen Autos brauchen, bevor sie die Rechnung bezahlen können.

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