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Schaden innerhalb der Familie

Themenstarteram 14. November 2019 um 17:38

Hallo,

ich habe folgendes Problem.

Meine Tochter geb. 2000 (Führerschein auf Probe), ist mit Ihrem Skoda Fabia auf meinen W246 beim Rückwärtsfahren aufgefahren.

Am Fabia ist die Heckstoßstange etwas gedrückt. An meinem ist etwas mehr Schaden. Hier ist die Heckstoßstange auf etwa 5 bis 10 cm horizontal gerissen.

Einen befreundeten Fachmann habe ich mal kurz drüberschauen lassen. Dieser meinte dass sich der Schaden bei meinem W246 gleich mal auf 1500-2000€ belaufen könnte, während beim Skoda mit "Smart Repair" es gut zu machen wäre.

Vorsorglich habe ich meinen Versicherungsmensch mal kontaktiert.

Dieser teilte mir folgendes mit.

Normalerweise wird der Schaden untereinander in der Familie nicht gedeckt, aber da ich einen Premium Vertrag habe, schon. Mit dem Hinweis dass hier (W246 für mich) 500€ Selbstkostenanteil anfallen.

Obwohl ich der Geschädigte bin?!

Wenn ich den Fabia und den W246 reparieren lasse, geht die Versicherung gleich 2 mal hoch. Und auch hier fallen bei Vollkasko des Fabias ebefalls die 300€ SB an.

Lasse ich nur den W246 machen kostet es min. 500€ und die Versicherung der Tochter ehöht sich einmal.

Bei beiden Fahrzeugreparaturen, 500€ plus 300€ (je SB) und zwei mal die Vers. rauf.

Könnte das jemand bestäigen, oder hat der Versicherungsmensch was falsches erzählt?

Besten Dank für eure Tipps

Beste Antwort im Thema

Hoffentlich jetzt richtig - Halter von beiden Fahrzeugen ist der TE, nur unterschiedliche Versicherungsnehmer.

Aber damit ist doch die Auskunft des Versicherungsmitarbeiters richtig - mit dem einen versicherten Fahrzeug (dem Fabia) des TE wurde das andere auf ihn zugelassene Fahrzeug des TE beschädigt.

Also bleiben 500,- € bei ihm hängen, dazu je nach Abwicklung Höherstufung KH und VK beim Fabia.

Alternative: Abrechnung nach Gutachten/Kostenvoranschlag, kassieren ohne MwSt. und Werkstatt suchen, die das deutlich günstiger repariert. Stoßfänger z.B. nicht neu, sondern gebraucht, idealerweise in der passenden Farbe kaufen. In der Werkstatt und Lackiererei auf Eigenschaden hinweisen, keine Versicherung die zahlt - erstaunlich, wie die Preise da sinken können.

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Der Fabia läuft über welchen VN?

Wenn es eine Zweitwagenregelung ist, dann wäre es in Standardverträgen gerade nicht versichert. Im Premiumtarif sind dann scheinbar Eigenschäden mit erhöhter SB inkludiert.

Themenstarteram 14. November 2019 um 17:49

Beim Fabia ist meine Frau VN und beim w246 ich.

Und wer ist der Halter vom W246?

Themenstarteram 14. November 2019 um 18:25

Zitat:

@celica1992 schrieb am 14. November 2019 um 19:23:25 Uhr:

Und wer ist der Halter

Meine Frau

Vom Skoda oder W246

Themenstarteram 14. November 2019 um 18:29

Skoda -- Halter und VN - Frau

W246 -- Halter und VN - Ich

also keine Zweitwagenregelung...

Somit könnte die HP des Skoda den Schaden des W246 zahlen. Die VK des Skoda den Schaden am Skoda mit Option des Rückkaufs (oder hab ich da einen Denkfehler?)

nein. so kann es ablaufen.

Themenstarteram 14. November 2019 um 18:56

Zitat:

@NDLimit schrieb am 14. November 2019 um 19:33:17 Uhr:

also keine Zweitwagenregelung...

Somit könnte die HP des Skoda den Schaden des W246 zahlen. Die VK des Skoda den Schaden am Skoda mit Option des Rückkaufs (oder hab ich da einen Denkfehler?)

HP des Skoda zahlt, geht dann mit dem Beitrag rauf. Ich muss dann 500€ SB bezahlen, ist das so vertretbar?

Skoda VK zahlt den Schaden (mit 300€ SB) für den Skoda.

 

Also hat der Versicherungsmann nix falsches gesagt.

Die HP des Skoda zahlt den Schaden am Benz ohne SB-Abzug, da HP-Schaden. Lediglich beim VK-Schaden am Skoda fällt die SB an. Du erwähntest 300 SB.

Themenstarteram 14. November 2019 um 19:06

Hmm,

also fallen defenitiv keine 500€ SB für mich an?

Die Württembergische sieht das aber so vor :-(

Dann schau mal in die Bedingungen, wie die Fremd- bzw. Eigenschaden definieren. Hab gerade mal bei den Bedingungen der HUK24 (also einer besonders kundenfreundlichen Versicherung) geschaut. Da müsste mein eines Fahrzeug mein anderes Fahrzeug beschädigen. Und dann würden auch 500,- € SB anfallen.

Bei deiner Konstellation liegt kein Eigenschaden vor, sondern ein Fremdschaden. Auch wenn dir deine Frau vermutlich nicht fremd ist.

Peter war schneller und hat es wie immer sehr schön ausgedrückt :)

Man sollte halt immer den Sachverhalt korrekt schildern und nicht alles nach und nach erfragen lassen

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