Schaden in den ersten 6 Monaten der Gewährleistung - Trotz Beweispflicht muss ich Gutachter bezahle
Hi,
hatte mir im Juli 2015 einen 4 Jahre altes Cabrio bei einem BMW-Händler gekauft, was nach meiner Info auch nur ca. 3000 mal in Deutschland verkauft wurde. Das nur so am Rande.
Schon nach 2 Monaten gab es beim Öffnen des Daches einen mechanischen/elektronischen Fehler, sodaß das Metalldach beschädigt wurde und sich das Dach nun zwar noch öffnet und in den Kofferraumdeckel legt, aber dieser sich danach nicht mehr schließt. Laut Werkstatt ist dafür wohl der Grund, weil sich alles ein paar Millimeter verzogen hat.
Nach langem hin und her mit dem Händler, der meinte, dass das sicher mein Fehler war und nicht an der Technik des Fahrzeuges liegt (ist kein BMW und ich wunder mich, warum er angeblich so genau über einen absoluten Exoten bescheid weiß), habe ich alles an einen Anwalt übergeben. Nun habe ich nach fast einem Jahr die Mitteilung vom Gericht bekommen, dass ein Sachverständiger beauftragt wurde sich den schaden anzusehen. Hierfür soll meine Rechtschutzversicherung 2.000,00 € vorschießen.
Und das hat mich gewundert. Warum soll ich jetzt (theoretisch) meine eigene Schuld beweisen, indem ich einen Sachverständigen bezahle, obwohl der Händler in der Beweispflicht ist und dafür bezahlen müsste? Wenn das gängige Praxis ist, dann kann ja erstmal jeder Händler Gewährleistung verweigern, weil er weiß, dass sowieso der Käufer die Kosten tragen muss, um dem Händler Schuld nachzuweisen. Weil wenn der Händler erstmal mit einer Stange Geld in Vorkasse treten müsste, dann würden sich manche Gerichtsverfahren erübrigen, weil für ihn das Risiko, dass er den Fahrzeugwert fast nochmal für Gerichtskosten aufwenden müsste. Aber so hat er erstmal keine Kosten und kann locker vor Gericht ziehen, ohne zur Einigung gezwungen zu sein.
Beste Antwort im Thema
Das Problem ist wohl, dass unklar ist, ob der Mangel durch einen Bedienungsfehler entstanden ist.
Gewährleistung hat man nur für Mängel, die bei Fahrzeugübergabe bereits vorhanden waren, das ist keine Garantie.
54 Antworten
Ja so isses halt manchmal.
Recht haben und Recht bekommen und so....
Und leider zeigt es auch einmal mehr, was die Meinungen und "Ratschläge" manch eines selbsternannten Forenexperten im Zweifelsfall wert sind.🙄
Trotzdem danke für die Rückmeldung.
Zitat:
@Matsches schrieb am 31. August 2017 um 12:41:07 Uhr:
Recht haben und Recht bekommen und so....
Frag mal die andere Partei. 😉
Die Aussichten zu gewinnen waren doch eh klein. Das Auto war die ersten zwei Monate ok, dann trat ein Fehler auf. Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit dass der Fehler tatsächlich bei Übergabe schon vorhanden war? Wie hoch die dass er erst danach aufgetreten ist?
Wenn man nur die Aussagen einer Partei kennt sehen Fälle meist anders aus als wenn man sich beide anhört.
Sag das nicht mir.
Es melden sich in solchen fällen stets genügend Experten die die Ansicht Vertreten:
"In den ersten 6 Monaten haftet immer der Verkäufer".
Findest Du schon auf der ersten Seite.
Wie man (hier) sieht: Ein Irrtum.
Richter sind nur Menschen, mit allen Fehlern, die andere Bürger auch haben.
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Zitat:
@Matsches schrieb am 31. August 2017 um 14:06:03 Uhr:
Sag das nicht mir.
Es melden sich in solchen fällen stets genügend Experten die die Ansicht Vertreten:
"In den ersten 6 Monaten haftet immer der Verkäufer".
Findest Du schon auf der ersten Seite.
Wie man (hier) sieht: Ein Irrtum.
Das war auch meine Überzeugung. Schließlich wurde das Gewährleistungsrecht eingeführt, damit versteckte Fehler und Schäden noch reklamiert werden können. Wenn es in der Elektronik spinnt, dann kann ich das ja erst im Laufe der Nutzung feststellen. Aber nach dieser Erfahrung weiß man ja, dass die Gewährleistung nichts wert ist, da eigentlich der Verkäufer seine Unschuld in den ersten 6 Monaten beweisen muss und nicht der Käufer. Aber in der Praxis scheint das nicht so gelebt zu werden. Wenn die Zylinderkopfdichtung nach 2 Monaten kaputt geht, sollte es ja auch nicht heißen, dass der Kunde ja noch aus eigener Kraft vom Hof gefahren ist.
Und jetzt hätte ich ja große Bedenken einen Gebrauchtwagen jenseits der 6000,00 € zu kaufen, weil ich am Ende einen Haufen Schrott haben könnte und mit leeren Händen dastehe und ich alleine dafür aufkommen muss. Dann lieber einen Wagen unter 2000,00 €. Dann hält sich der Schaden in Grenzen. Schließlich kann ich ja nicht einfach so dauernd Reparaturen zahlen. Und was der Vorteil zum Privatkauf ist, weiß ich langsam auch nicht mehr. Risiko scheint ähnlich zu sein. Das mich das Gesetz als Verbraucher schützt sehe ich nicht.
Naja. Jetzt muss ich sehen wie es weiter geht. Wagen muss auch zum Tüv (den der Händler als Beweis der Fehlerfreiheit angeführt hat, obwohl dieser nicht jedes Teil prüft). Je nach dem, was dabei rauskommt, stosse ich den Wagen so ab wie er ist. Die Freude daran ist mir gehörig vergangen.
@Matsches schrieb am 31. August 2017 um 14:06:03 Uhr:
Sag das nicht mir.
Es melden sich in solchen fällen stets genügend Experten die die Ansicht Vertreten:
"In den ersten 6 Monaten haftet immer der Verkäufer".
Findest Du schon auf der ersten Seite.
Wie man (hier) sieht: Ein Irrtum.
Sagt auch keiner zu "nur zu dir". Viele Besserwisser -wie du- die eigentlich auch nur über Halbwissen verfügen und hier den Oberschlauen heraus hängen lassen möchten , nerven mit Ihren überflüssigen Postings mindestens genau so.
Lass es doch einfach mal gut sein Matsches. Du bist hier nicht der Forenexperte,
welcher du gern sein möchtest...🙂
Deine halbwissende Klugscheißerei nervt.
Wirklich.
Danke für`s lesen (und hoffentlich auch mal für das Verstehen)
Zitat:
@Matsches schrieb am 31. August 2017 um 12:41:07 Uhr:
Ja so isses halt manchmal.
Recht haben und Recht bekommen und so....
Und leider zeigt es auch einmal mehr, was die Meinungen und "Ratschläge" manch eines selbsternannten Forenexperten im Zweifelsfall wert sind.🙄Trotzdem danke für die Rückmeldung.
Es wäre löblich, auf derartige Sprüche künftig zu verzichten. Wenn sich Nutzer bemühen, die Fragen des TE zu beantworten, Zeit und Mühe investieren ist es sehr fragwürdig, diese Bemühungen im Nachhinein süffisant zu diskreditieren.
Ich vermisse DEINE sachlichen und zielführenden Beiträge im Thread, die Dich zu derartigem Auftreten berechtigen!
Zitat:
@twindance schrieb am 31. August 2017 um 21:21:39 Uhr:
Ich vermisse DEINE sachlichen und zielführenden Beiträge im Thread, die Dich zu derartigem Auftreten berechtigen!
Wenn man keine zielführenden Hinweise hat, dann sollte man keine in ein Forum schreiben.
Zumindest versuche ich mich daran zu halten.
Ich scheine damit allerdings zu einer aussterbenden Rasse zu gehören, wie (auch) dieser Thread zeigt.
Da werden einem Fragesteller Dinge suggeriert und "sachdienliche Hilfen" mit auf den Weg gegeben die es ganz einfach nicht gibt, die ihn jedoch in einer Sicherheit schwelgen lassen die nicht existiert (denn was die Mehrheit sagt MUSS ja stimmen).
Wenn es dann in die Hose ging (wie hier) hörst Du natürlich kein Wort mehr von diesen Herren.
Dass anschließend um sich getreten wird (damit bist nicht Du gemeint) ist heute leider auch usus.
Ich finde, darauf sollte man mal hinweisen dürfen (wenn die Wortwahl vielleicht auch suboptimal war).
Zitat:
@stimpfal schrieb am 31. August 2017 um 19:01:47 Uhr:
Das war auch meine Überzeugung. Schließlich wurde das Gewährleistungsrecht eingeführt, damit versteckte Fehler und Schäden noch reklamiert werden können. Wenn es in der Elektronik spinnt, dann kann ich das ja erst im Laufe der Nutzung feststellen.
Versteckte Fehler die zum Verkaufszeitpunkt bereits vorlagen.
Wenn du 2 Monate fehlerfrei fährst und erst dann ein Fehler auftritt, wie wahrscheinlich ist es dass der zum Verkaufszeitpunkt bereits vorhanden war? Gewährleistung ist nicht Garantie. Wir kennen weder den genauen Fehler, die Ursache noch den Inhalt des Gerichtsgutachtens. Wer hier Recht hat und Recht bekommen hat oder auch nicht ist daher reines Glaskugellesen.
Also locker bleiben wenn nicht alle Posts in deinem Sinne sind. 😉
Zitat:
@Matsches schrieb am 1. September 2017 um 07:36:05 Uhr:
Zitat:
@twindance schrieb am 31. August 2017 um 21:21:39 Uhr:
Ich vermisse DEINE sachlichen und zielführenden Beiträge im Thread, die Dich zu derartigem Auftreten berechtigen!
Wenn man keine zielführenden Hinweise hat, dann sollte man keine in ein Forum schreiben.
Zumindest versuche ich mich daran zu halten.
Ich scheine damit allerdings zu einer aussterbenden Rasse zu gehören, wie (auch) dieser Thread zeigt.Da werden einem Fragesteller Dinge suggeriert und "sachdienliche Hilfen" mit auf den Weg gegeben die es ganz einfach nicht gibt, die ihn jedoch in einer Sicherheit schwelgen lassen die nicht existiert (denn was die Mehrheit sagt MUSS ja stimmen).
Wenn es dann in die Hose ging (wie hier) hörst Du natürlich kein Wort mehr von diesen Herren.
Dass anschließend um sich getreten wird (damit bist nicht Du gemeint) ist heute leider auch usus.Ich finde, darauf sollte man mal hinweisen dürfen (wenn die Wortwahl vielleicht auch suboptimal war).
Dein Beitrag belegt, dass Du diese propagierte Konsequenz nicht praktizierst.
Bedenke evtl. auch einmal, dass das hier ein öffentlicher Bereich ist und nicht jeder user alles in selbigem ausbreitet.