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Schaden bezahlen trotz keinerlei Briefe

Themenstarteram 27. November 2018 um 12:01

Guten Tag ich werde beschuldigt einem stehenden Wagen den Spiegel abgefahren zu haben ich habe nichts mitbekommen ein Zeuge hat mich dabei gesehen. Abends stand die Polizei vor meinem Haus und hat sich mein Auto angeschaut war nichts dran. Staatsanwalt hat mir mitgeteilt wegen geringfügigkeit alles eingestellt zu haben. Keine weitere Post erhalten bis wir jetzt eine Rechnung der HUK erhalten haben das wir an der Aufklärung des Unfalls nicht mitgewirkt haben sollen wir den Schaden ersetzen von 1300€ aber wir könnten doch gar nicht mitwirken ohne Briefe etc. von der Versicherung ich bin völlig perplex was kann ich machen?

Beste Antwort im Thema

Zu meiner aktiven Zeit wurde mit der Schadenmeldung des vermeintlichen Anspruchstellers an den Versicherungsnehmer eine Schadenanzeige geschickt. Wenn diese binnen einer Woche nicht ausgefüllt zurück kam wurde die 1. Mahnung verschickt, nach einer weiteren ggfls. nochmals per Einschreiben mit Rückschein. Da wurde dann auch auf einen Versicherungsschutzentzug = Regress hingewiesen.

Wenn dieser Rückschein nicht zurück kam, bzw. der Vermerk dass die Post nicht zugestellt werden konnte, wurde die Schadenanzeige per Gerichtsvollzieher zugestellt.

Für sinnvoller halte eine Klärung mit der Versicherung und nicht mit MT.

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Zitat:

@weiss-blau schrieb am 27. November 2018 um 16:12:52 Uhr:

Darauf käme es nicht an.

Und wie das in solchen Fällen so ist: Der Fragebogen ist nie angekommen und im Zweifel hat ihn die Katze oder ein anderes Haustier der Wahl gefressen.

Genau so.

Die HUK ist bekannt dafür, Unfallgegner bei Haftpflichtschäden und in diesem Fall den eigenen Kunden einzuschüchtern.

Habe mit dem Verein jeden Tag zu tun

Wenn du mit dem Verein jeden Tag zu tun hast, müsstest du eigentlich auch deren Versicherungsbedingungen kennen.

Ich sehe hier jedenfalls einen möglichen Verstoß gegen E.1.1 und E.1.2, beide ziehen Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung nach E.7.1 nach sich. Darum geht es hier und nicht um die Frage, ob die HUK ihrem VN ein Brieflein geschickt hat oder nicht. Das muss sie nämlich garnicht.

Deshalb wäre es erstmal interessant, wieso das Verfahren eingestellt wurde. Daraus ergeben sich dann die weiteren sinnvollen Handlungen.

Zitat:

@lemonshark schrieb am 27. November 2018 um 16:38:11 Uhr:

Wenn du mit dem Verein jeden Tag zu tun hast, müsstest du eigentlich auch deren Versicherungsbedingungen kennen.

Noch nicht mal einen Satz daraus, warum auch?

Zitat:

@Franklyn67 schrieb am 27. November 2018 um 16:32:14 Uhr:

Zitat:

@weiss-blau schrieb am 27. November 2018 um 16:12:52 Uhr:

Darauf käme es nicht an.

Und wie das in solchen Fällen so ist: Der Fragebogen ist nie angekommen und im Zweifel hat ihn die Katze oder ein anderes Haustier der Wahl gefressen.

Genau so.

Die HUK ist bekannt dafür, Unfallgegner bei Haftpflichtschäden und in diesem Fall den eigenen Kunden einzuschüchtern.

Habe mit dem Verein jeden Tag zu tun

Wenn Du so viel Erfahrung hast,

wie ist denn das Verhältnis beim Einschüchtern?

50/50 oder gerades oder ungerades Datum? Oder nur Sonntags? :D

Also, grundsätzlich sei erstmal festgehalten, dass Versicherer sich mit einer KFZ-Haftpflichtversicherung auch eine Regulierungsvollmacht einholen - Du erklärst Dich vertraglich damit einverstanden, dass der Versicherer ohne Rücksprache mit Dir in die Regulierung eintreten kann.

Außerdem gibt es vertragliche Verpflichtungen (Obliegenheiten), wenn ein vermeintlicher Versicherungsfall eingetreten ist - die liegen auf deiner Seite. Eine dieser Verpflichtungen ist, einen Schaden unverzüglich zu melden. Die Frage, ob Du den Schaden nu verschuldet hast oder nicht spielt überhaupt keine Geige - denn genau diese Frage soll ja die VERSICHERUNG klären.

Nun wird die Versicherung im Fall der Fahrerflucht regelmäßig die Ermittlungsakte der zuständigen Staatsanwaltschaft einholen - und jetzt wird es für den, der nicht täglich damit zu tun hat, recht tricky.

Viele schmeißen aus Unwissen Strafrecht und Zivilrecht in eine Tonne - völlig falsch.

Auch wenn man Dich strafrechtlich nicht belangen kann (das setzt bei einer Fahrerflucht ja nachweislich vorsätzliches Verhalten - also Kenntnisnahme des Anstoßes und trotzdem weiterfahren), heißt das noch lange nicht, dass Du

a) nicht trotzdem gegen das Auto gestoßen bist

b) der Unfallgegner, weil Du nicht vorsätzlich gehandelt hast, auf seinem Schaden sitzen bleibt.

Wenn es allerdings eingestellt wird (oft auch gegen Geldbuße), bist Du immer noch fahrerflüchtig gewesen und somit kann die Versicherung ihre geleistete Entschädigung bis 2500 EUR zurückverlangen (das dürfte zumindest in den meisten Bedingungen so stehen).

Zitat:

@germania47 schrieb am 27. November 2018 um 17:09:40 Uhr:

 

Wenn Du so viel Erfahrung hast,

wie ist denn das Verhältnis beim Einschüchtern?

50/50 oder gerades oder ungerades Datum? Oder nur Sonntags? :D

Jo, 2-3 Schadengutachten täglich bei denen der (Haftpflicht)-Regulierer die HUK ist! ;)

Informiere dich doch vorher auf der Seite Captain-HUK, bevor du versuchst witzig zu sein!

Zitat:

@Franklyn67 schrieb am 27. November 2018 um 23:21:15 Uhr:

Zitat:

@germania47 schrieb am 27. November 2018 um 17:09:40 Uhr:

 

Wenn Du so viel Erfahrung hast,

wie ist denn das Verhältnis beim Einschüchtern?

50/50 oder gerades oder ungerades Datum? Oder nur Sonntags? :D

Jo, 2-3 Schadengutachten täglich bei denen der (Haftpflicht)-Regulierer die HUK ist! ;)

Informiere dich doch vorher auf der Seite Captain-HUK, bevor du versuchst witzig zu sein!

Ich meinte es nicht witzig.

Zitat:

@germania47 schrieb am 27. November 2018 um 23:26:02 Uhr:

Zitat:

@Franklyn67 schrieb am 27. November 2018 um 23:21:15 Uhr:

 

Jo, 2-3 Schadengutachten täglich bei denen der (Haftpflicht)-Regulierer die HUK ist! ;)

Informiere dich doch vorher auf der Seite Captain-HUK, bevor du versuchst witzig zu sein!

Ich meinte es nicht witzig.

Ich hab‘s befürchtet!

Und was haben deine Gutachten mit den Obliegenheiten aus dem Versicherungsvertrag zu tun?

Zitat:

@lemonshark schrieb am 28. November 2018 um 00:05:40 Uhr:

Und was haben deine Gutachten mit den Obliegenheiten aus dem Versicherungsvertrag zu tun?

Das Mitglied hat mich nach meinen Erfahrungen mit der HUK gefragt und da dachte ich, du antwortest ihm mal!

War das jetzt falsch?

Dann entschuldige ich mich selbstverständlich bei dir dafür!

Nein, das Mitglied hat gefragt, was es angesichts der Forderung der HUK tun soll. Dafür sind deine Erfahrungen mit der HUK so hilfreich wie ein Loch im Kopf.

Zitat:

@lemonshark schrieb am 28. November 2018 um 09:58:34 Uhr:

Nein, das Mitglied hat gefragt, was es angesichts der Forderung der HUK tun soll. Dafür sind deine Erfahrungen mit der HUK so hilfreich wie ein Loch im Kopf.

ich bereue zu tiefst, lass gut sein!

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