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Schaden an Kotflügel, Lackierung der Tür verweigert

Themenstarteram 21. September 2012 um 7:12

Hallo zusammen!

Mir ist vor kurzem jemand gegen mein parkendes Auto gefahren wodurch im Kotflügel eine kleine Delle entstanden ist.

Der Kostenvoranschlag von der Werkstatt beinhaltet die Ersetzung und Lackierung des Kotflügels als auch die Lackierung der angrenzenden Tür, um die Farbtöne anzugleichen.

Nun hat sich ein Gutachter von der gegnerischen Versicherung den Schaden angeguckt und alle Positionen auf dem Kostevoranschlag, die etwas mit dem Lackieren der Tür zu tun haben, gestrichen. Er hatte dafür zwei Begründungen:

1) Meine Tür hat bereits einen Kratzer, ist also beschädigt.

2) Ich will die Delle nicht reparieren lassen, sondern mir nur das Geld auszahlen lassen. Dadurch ist der ganze Reparaturablauf natürlich nur hypothetisch und da man nicht weiß ob überhaupt ein Unterschied in der Lackierung auftritt, kann man auch nicht sagen, ob die Tür überhaupt mitlackiert werden müsse.

Weiß jemand, ob das so hinzunehmen ist oder versucht der Versicherungsmensch nur die Kosten zu drücken? Sollte ich noch einen eigenen Gutachter beauftragen? Würde dieser Gutachter ebenfalls von der gegnerischen Versicherung übernommen?

Danke schonmal für die Hilfe!

Beste Antwort im Thema

Hi,

wenn du den Schaden eh nich ordentlich beheben lassen willst brauchst du dich eigentlich auch net beschweren wenn eine beilackierung die eh nicht geplant ist nicht ausgeführt wird,wobei schon klar ist das du möglichst viel geld rausschlagen willst,was im grunde auch den recht ist.

Wobei dir klar sein muß das geht zu lasten von uns allen als beitragszahler.

Wenn die Tür schon beschädigt ist würde auch bei einer lackierung die ausgeführt wird abzüge gemacht weil die Tür ja hinterher besser ist als vorher,du müßtest also eh einen teil selbst zahlen.

Nimm das Geld für den Kotflügel und die lackierung und laß wie geplant den Schaden per Smart Repair instand setzten oder fahr mit der Beule rum. Alles andere macht doch mehr Streß als die sache wert ist.

Gruß Tobias

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:rolleyes:

Zitat:

@wolfmuc01

...erklär uns doch bitte wann es denn absolut notwendig ist eine Tür oder gar die ganze Seite mit zu lackieren?

 

Oft (so meine Erfahrung) wird dies im KH Schaden gern angewand um noch bissl gutes Geld in die Kassen zu spülen oder nicht

 

Möchte mal gar nicht wissen wie oft dieses Beilackieren nur wegen der "Unfähigkeit" einer Persone durchgeführt wird...

Ich rede hier von einer Sach- und Fachgerechten Reparatur und nicht von "ups, der Lackierer hat wohl die Farbe nicht ganz getroffen"

ich finds schade wenn man es nur mit - unfähigen Abzockern - wie

von dir beschrieben zu tun hat.:)

Infos zur Sach- und Fachgerechten Reparatur gibt es im Netz, in Fachbüchern oder ggf. auch hier http://www.fahrzeuglackiererforum.de/lackieren.php

zudem lässt sich ohne genauere Angabe des TE - Bild vom Schaden, Farbangabe etc. nicht sagen ob ein Beilackieren nötig ist,

es betrifft halt vorallem helle Metalikfarben vorallem mit Pearleffekt

die meisten Lackierfehler kommen von Geiz ist Geil, sorry

lg

Moin,

ich habe hier einige Beiträge welche unseriös waren entfernt.

Grüße

Steini

Zitat:

Original geschrieben von wolfmuc01

Zitat:

Ich berufe mich auf das was ich sehen und mir erkärt wurde und das war für mich sehr verständlich,

... mir wurde auch schon viel erzählt , grinz*

.. und ich berufe mich auf 30Jahre Lackiererfahrung,

hier geht es um Farbangleichung/Beilackieren das hat mit

mit der von dir beschriebenen Spektralanalyse nichts zu tun,

und netter:

deine Aussage: Das ist heutzutage nicht mehr erforderlich

- ist nicht richtig

 

mfg

Geht doch ;)

Was soll man glauben, dass was man sebst via Auge gesehen hat und einem erklärt und gezeigt wurde, oder dass was Du schreibst.

Allerdings schreibst Du nicht sehr viel, außer " ist nicht richtig " !

Aus diesem Grund halte ich mich an meine Variante. Mag jeder darüber denken wie er will.

Anzumerken ist jedoch, dass nur der Kotflügel lackiert wir !

Zitat:

Original geschrieben von moon-safari

Weiß jemand, ob das so hinzunehmen ist oder versucht der Versicherungsmensch nur die Kosten zu drücken?

Wenn Du fiktiv abrechnen willst, ist das so glaube ich rechtens. Denn:

Durch die Neulackierung des Kotflügels entsteht ein kolateraler Schaden (Farbunterschied zwischen Kotflügel und Tür), der natürlich behoben werden muss.

Entscheidest Du Dich nun gegen eine Lackierung, entsteht der Schaden ja erst gar nicht. Der verbeulte Kotflügel und die Tür haben den selben Farbabgleich.

am 5. April 2016 um 19:36

hallo Zusammen,

ich habe aktuell einen ähnlichen Fall.

mein parkendes Auto wurde angefahren. Kotflügel musste gewechselt werden. Habe Gutachten erstellen lassen und anhand Diesem reparieren lassen. Im Gutachten ist die Beilackierung der Tür aufgeführt. Gutachten wurde von der Versicherung akzeptiert. Als die Rechnung kam wurden dann alle Posten zur Tür rausgerechnet ca. 720€.

Gibt es hierzu neuere Verweise?

Danke schonmal für euer Feedback

Zitat:

@derbeste44 schrieb am 22. September 2012 um 16:31:38 Uhr:

Wenn im Kotflügel die Delle ist, warum sollte die Tür mitlackiert werden ?

Das ist heutzutage nicht mehr erforderlich. Die Farben werden elektronisch gemischt, dabei wird der Lackzustand ( Alter, Ausbleichung u.s.w. ) mit berechnet.

Der Gutachter hat m.E. richtig entschieden.

Das ist absolut falsch!

Bei den heutigen Farbtönen ist in weit über 90 % eine Oberflächenlackierung der in einer Ebene liegenden, angrenzenden Bauteile erforderlich damit das menschliche Auge keinen Farbtonunterschied wahrnimmt.

Zitat:

@lebensfluss schrieb am 5. April 2016 um 21:36:10 Uhr:

hallo Zusammen,

ich habe aktuell einen ähnlichen Fall.

mein parkendes Auto wurde angefahren. Kotflügel musste gewechselt werden. Habe Gutachten erstellen lassen und anhand Diesem reparieren lassen. Im Gutachten ist die Beilackierung der Tür aufgeführt. Gutachten wurde von der Versicherung akzeptiert. Als die Rechnung kam wurden dann alle Posten zur Tür rausgerechnet ca. 720€.

Gibt es hierzu neuere Verweise?

Danke schonmal für euer Feedback

Übergebe die Angelegenheit am besten umgehend einem guten Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Zitat:

@lebensfluss schrieb am 5. April 2016 um 21:36:10 Uhr:

Gibt es hierzu neuere Verweise?

Nein, wie mein Vorposter schrieb nur den Rat das einem Rechtsanwalt zu übergeben und den vollständigen Schadenersatz einzufordern.

Äh, 720€ ist aber nicht nur die Beilackierung der Tür, oder?

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