Schaden an Beifahrertür - Wagen 3,5 Monate alt

Hallo zusammen,

mein 3,5 Monate alter Clio wurde gestern quasi beim Sturm "eingeweiht". ;-((

Beifahrerin öffnet die Tür, eine Böhe erfasst die Tür und reisst sie ihr quasi aus der Hand.
Tür knallt in Fahrertür eines nebenstehenden Fahrzeugs.

Ergebnis für meine Tür: siehe Anhang.

Nach ein wenig hin und her und zitieren aus diesen und jenen Allgemeinen Versicherungs Bedienungen ist nun meine KfZ-Haftpflicht der Ansicht, dass sie wohl doch nicht zahlen muss (das musste ich meiner Versicherung klarmachen...).

Die Privathaftpflicht meiner Beifahrerin wird wohl einspringen (und sich demnächst auch bei mir melden, so dass ich auch nicht meine Vollkasko in Anspruch nehmen muss .

Was hab ich zu erwarten? Gutachter? Wird bei einem so neuen Wagen ein Austausch der Tür bezahlt?
Habe überhaupt keine Erfahrungen was das angeht.... :-/

In der Tür des anderen Wagens ist wohl sogar ein Loch drin... Es leben die Sturmböhen...!

Gruß
Storki

19 Antworten

Guten Morgen,

also kleine Info am Rande, mein Kollege sagt, dass es eh nur wenige VR gibt, die Kfz Schäden aus der PHV regulieren. Zb wir, deswegen hab ich dass einfach mal so behauptet. Daher lass dir die Schadenregulierung def. schriftlich geben!!!

Was den Gutachterangeht, meint mein Kollege, das du dich bestenfalls mit der PHV in Verbindung setzt, wie ihr zusammen weiter vorgeht. ZB auch, wann der Gutachter kommt. Auf keinen Fall einen eigenen einfach beauftragen ohne Absprache, da dann die Kostenübernahme dann verweigert werden kann!
Die Wertminderung betreffend, sprichst du das am Besten auch mit denen ab. Selbiges den Nutzungsausfall angehend.

Sry das ich es nicht konkreter sagen kann, aber es ist eh prinzipiell besser, auf einen guten Kontakt zu vertrauen! 😉 Also sprich lieb und nett mit denen und lass dich nicht "einfach abwimmeln".

Grüße Pie

Zitat:

Auf keinen Fall einen eigenen einfach beauftragen ohne Absprache, da dann die Kostenübernahme dann verweigert werden kann!

Die Ansprüche des Geschädigten beruhen auf unseren Gesetzen, insbesondere dem BGB.

Der Geschädigte hat grundsätzlich den Anspruch darauf das sein Schaden von einem

unabhängigen

Sachverständigen ermittelt wird. Es ist hierbei völlig egal welcher Versicherungszweig im Endeffekt den Schaden reguliert, grundlage bilden unsere Gesetze und die daraus resultirende Rechtssprechung.

Es ist jedem Geschädigten zu raten von seinem Recht der unabhängigen Schadenfestellung gebrauch zu machen, indem er selber einen unabhängigen Sachverständigen des jeweiligen Fachgebiets beauftragt, dazu braucht er auch vorab keine Freigabe der Versicherung des Verursachers. Es gibt Ausnahmefälle bei sog. offensichtlichen Bagatellschäden, aber darüber informiert ihn auch jeder gute Sachverständige.

Das ist durchaus richtig, keine Frage. Aber a kennen wir alle die Praxis und b gehts ja um eine Regulierung. Da ist entgegenkommen meist von Vorteil.
Zumal du selbst in deinem Text die evtl Weichmacher drin hast. zb: Jeder gute Gutachter sagt ihm das.

Wie gesagt, recht hast du....

Wagen ist nun in der Werkstatt, PHV übernimmt die Kosten....
Anschließend werde ich dann mal vorsichtig anfragen, was noch möglich ist...!

Selbst ein KfZ-Sachverständiger meinte, ich könnte mich glücklich schätzen, dass die Reparatur übernommen wird!!!

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So, also dann der aktuelle Sachstand: Mein Schaden wurde durch die PHV zügig abgewickelt.

Die Reparaturkosten (sie beliefen sich letztlich auf ca. 950 € ) wurden ohne Probleme erstattet.
Außerdem die Gebühren für den Leihwagen, die übliche Kostenpauschale von 25 € und eine Wertminderung in Höhe von 300 €.

Ich denke ich kann damit zufrieden sein...!

Fraglich ist im Moment aber noch, wie es mit dem Schaden an dem anderen PKW aussieht.
Die Geschädigte hat den Schaden über meine Kfz-Haftpflicht regulieren lassen (mit allem drum und dran, also Anwalt, Gutachter, Nutzungsausfall....).
Meine Versicherung wird nun versuchen, sich dass Geld von der PHV zurückzuholen.
Ich hoffe das läuft genauso unkompliziert....

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