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Auto für fremde Person als 2.Wagen anmelden ?

Themenstarteram 15. Oktober 2014 um 14:45

Moin,

Ich (Jung, Führerscheinneuling usw) will mir n Auto zulegen. Mit 220 Ps +/-. Problem dabei, meine Ma unterstützt es 0, ich selber müsste über 2 Scheine im Jahr dafür zahlen. Hatte dann n paar Gespräche mit nem Vater von nem Freund (Jahrelange Bekanntschaft) und nu kam es dazu, dass er es bei sich als 1.Wagen anmelden würde, ich mich eingetragen werden soll und das dann nach nem Jahr übernehmen soll.

Geht das alles so ? Ohne Wohnsitzanmeldung o.a. ?

Er wohnt quasi in Ort-A, niedrige Klasse, mehrere Autos, nicht Verwandt o.a.

Ich in Ort-B, soll aber mit eingetragen werden und diese dann recht schnell übernehmen.

Hat da evtl schon jemand Erfahrungen mit o.a. ?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@NMeloti schrieb am 15. Oktober 2014 um 16:45:46 Uhr:

...

meine Ma unterstützt es 0

...

Sehr vernünftig von deiner Ma, was man von dir und dem Vater deines Freundes nicht unbedingt behaupten kann.

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Zitat:

@NMeloti schrieb am 15. Oktober 2014 um 16:45:46 Uhr:

... dass er es bei sich als 1.Wagen anmelden würde, ich mich eingetragen werden soll und das dann nach nem Jahr übernehmen soll.

Dann ist aber seine Schadensfreiheitsklasse vom Erstwagen weg.

Unterstützt nicht jede Versicherung, aber prinzipiell geht das schon.

PS. Kannste das Auto auch bezahlen? Und sag jetzt nicht "klar, kommt 'ne Gasanlage rein".

Gruß Metalhead

Zitat:

@NMeloti schrieb am 15. Oktober 2014 um 16:45:46 Uhr:

...

meine Ma unterstützt es 0

...

Sehr vernünftig von deiner Ma, was man von dir und dem Vater deines Freundes nicht unbedingt behaupten kann.

So einfach wie Ihr Euch das mit der Überahme vorstellt, geht es nicht.

Du kannst nur soviele SFJ übernehmen wie Du den Führerschein hast.

Die Jahre vom Freundesvater sind dann weg.

Rabatttausch unter "Fremden" geht nicht i.d.R. nicht (machen nur wenige Versicherer).

Deine Ma hat recht. Kauf Dir ein Auto welches Du auch versicherungstechnisch bezahlen kannst.

Der Vater vom Freund lässt das Auto wohl ganz normal auf sich als Fahrzeug zu, wäre vermutlich SFR 1/2, und gibt Dich als zusätzlichen Nutzer bei der Versicherung an. Dann sollte er mal vorab die Prämie abklären.

Nach einem Jahr soll dann die Umschreibung erfolgen und Du kannst den bis dahin erfahrenen SFR (falls es denn dann gibt) übernehmen. Wäre dann SFR 1.

Machbar schon, aber behalte den Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil 2. Und mach den Kaufvertrag auf Deinen Namen, damit es da später keiner Mißverständnisse gibt.

Ob das ganze allerdings sinnvoll ist, bezweifel ich. Angefangen von der zu hohen Motorsierung für einen Fahranfänger bis zum fremden Halter.

Themenstarteram 15. Oktober 2014 um 17:05

1. Kann Cash zahlen.

2. Führerscheinneuling heißt nicht direkt = Idiot der mit 100 durch Kurven rasselt o.a., klar meist ist das Programm, muss aber nicht zutreffen ;)

War zwar klar, dass solche Kommentare kommen werden, aber trz danke das ihr noch auf die Frage mit antwortet.

3. Also bringt es mir im Endeffekt nicht wirklich viel ob ich ihn erstmal auf wen anderes versichere oder auf mich ? Klar, ist er so lang bei Ihm versichert zahle Ich durch Ihn weniger, muss aber viel Stress drumherum mitmachen. Melde ichs an, zahle ich mehr, aber sammle direkt so meine SFR ?

Frage mal beim KFZ Versicherer Deiner Mutter nach, eventuell hat er eine Sondereinstufung für die Kinder, aber macht halt nicht jeder Versicherer (Du dann Halter und VN).

Allerdings wenn ein Versichererwechsel stattfindet, wird die Sondereinstufung nicht weiter gegeben, sondern nur die schadenfreien Jahre mit Rabattgrundjahr.

2 Scheine sind 200 € - das scheint nicht so viel, wo ist das Problem?

Scheint eher um 2 Riesen (2.000 €) zu gehen...

Ach - ich bin verwirrt...

Zitat:

@tomold schrieb am 15. Oktober 2014 um 21:13:07 Uhr:

Scheint eher um 2 Riesen (2.000 €) zu gehen...

Können ja eigentlich max. 1000 Euro sein, größer als 500 gibt's ja nicht. :D:D

Es geht auch, das Du den Wagen auf Dich anmeldest und die Versicherung Deines Wagens läuft auf jemand anderen.... Fahrzeughalter und Versicherungnehmer müssen nicht gleich sein........frag mal die Versicherung...oder die Zulassungsstelle..

Zulassung und Versicherung auf den Vater deines Freundes geht natürlich. Der Fahrerkreis kann auch so gefasst werden, dass du das Fahrzeug fahren darfst. Rabattübertragung wird aber schwer. Zwischen fremden Personen übertragen nicht viele Gesellschaften. Außerdem kannst du nur die Jahre übernehmen die du auch erfahren hast. Somit wird da in absehbarer Zeit kein guter SFR rausspringen.

Versicherst du auf den Vater deines Freundes und machst die Zulassung auf dich, so ist dies auch bei vielen Gesellschaften möglich, teils wird aber ein erheblicher Zuschlag verlangt.

Versicherst du das Fahrzeug auf deinen eigenen Namen, dann wirst du, da du den Führerschein noch keine 3 Jahre hast, wohl mit SF0 und damit einem recht hohen Beitrag starten. Aber es gibt auch Sondereinstufungen für Kinder. Meist nur bei dem selben Versicherer wie die Eltern sind, teilweise aber auch wenn die Eltern bei einem anderen Versicherer sind. Eine Unterschrift der Eltern ist dafür nicht erforderlich. Es muss lediglich die Versicherungsscheinnummer und die Gesellschaft, teils auch das Kennzeichen der Eltern angegeben werden.

Und immer dran denken, nur weil eine Gesellschaft eine bessere SF Klasse für den Einstieg bietet, bedeutet das nicht unbedingt, dass auch der Beitrag günstig ist.

Ein Schnäppchen wird dein Vorhaben auf Sicht der nächsten Jahre aber sicherlich nicht werden.

am 16. Oktober 2014 um 9:15

Welcher Versicherer macht denn überhaupt eine SF Übertragung zwischen komplett fremden Personen mit abweichender Adresse?

Janitos z.B.

falls du Nafi nutzt kannst du dies dort für alle gelisteten Versicherer auswerten lassen. Hierzu sind genaue Angaben zu einem evtl. bestehenden Verwandtschaftsverhältnis, häusliche Gemeinschaft usw. nötig. Danach wird angezeigt bei welchen VR es geht und welche Gründe bei anderen dagegen sprechen. Bei der Online Version bin ich mir nicht ganz sicher ob das geht. Bei der umfangreicheren Offline auf jeden Fall.

Die Frage ist, ob sich das überhaupt lohnt.

Ich hab gerade mal den ausrechnen lassen und der Unterschied (ohne Sondereinstufung) beträgt (in meinem Fall) gerade mal 200-300€ beim günstigsten Angebot.

Ich würde Corsadiesel's Tipp befolgen und mal beim Versicherer der Eltern anklopen und dort nachfragen.

Mit einer etwaigen Sondereinstufung vermutlich die beste/günstigste Lösung (und Mutti muss da i.d.R. nicht zustimmen).

es ist sicher rein technisch möglich, die versicherung auf den vater des freundes zu machen.

allerdings würde ich mir dabei vorher eines ganz gut überlegen:

Bei GELD hört jede Freundschaft auf !!!!!!!

Das ist so abgedroschen es sich auch anhört auch heute noch mehr als wahr.

Sobald es mal mit der Beitragszahlung stockt, könntest du schon ein Problem mit deinem Bekannten kommen.

Passiert ein Unfall und dein bekannter reicht dir die Schadenmeldung nicht weiter (warum auch immer) könnte das nicht unerhebliche finanzielle Auswirkungen haben. Ich würde mir das gut überlegen.

Genauso wie jemand mit etwas Lebenserfahrung (ist leider einfach so) ungerne Autos von Freunden ausleiht bzw. fährt. Wenn mal was passiert ist Klinsch sehr oft vorprogrammiert.

Ich würde mir das genau überlegen. Oder erstmal den 220 PS-Wagen 2 bis 4 Jahre auf Eis legen, ein Fahrzeug organisieren, welches über Muttern mit SF2 eingestuft wird und Prozente etwas runterfahren und dann auf deinene namen übernehmen und dann 220 PS organisieren.

Klingt für mich nach der saubersten Lösung

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