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Schaden am PKW dann "Fahrerflucht" - eventuellen Täter ermitteln
Hallo Leute,
ich bin heute mittag zu meinem Kfz und musste feststellen, dass von Samstag auf Sonntag jemand meinte, unser Auto streifen zu müssen. Das Auto stand in einer Linkskurve und hatte vorne links, Kotflügel, Scheinwerfer und Stoßstange Streifschäden (Kratzer, kleine Delle). Natürlich hatte der Täter weder Zettel hinterlassen, noch hat er sich bei der Polizei gemeldet.
Ich rief also die nächste Dienststelle an und informierte die Beamten, dass ich einen Schaden am Auto habe und der Täter flüchtig sei. Ich sollte dann zur Dienststelle und Anzeige erstatten sowie den Wagen zwecks Beweisaufnahme vorführen. Bevor ich aber los bin, hab ich unsere Straße abgesucht und tatsächlich einen PKW gefunden, der einen Schaden aufwies, der in Art, Umfang und Höhe zu unserem passte. Hab noch schnell Fotos geschossen und bin zur Dienststelle.
Vor Ort nahm man nur den Sachverhalt und Fotos vom Schaden auf. Auf den Hinweis mit dem eventuellen Täter kam nur zurück, dass man dem zwar nachgehe, wenn der Fahrzeughalter dies aber nicht zugebe, wird das Verfahren wohl im Sand verlaufen. Hatte dann darauf hingewiesen, dass die Spuren schon ziemlich eindeutig sind und ich an einen der Kratzer sogar Wagenfarbe vom Verursacher hatte, welche tatsächlich zur Farbe des potentiellen Versurachers passte.
Nach der Aufnahme der Anzeige fuhren wir gemeinsam in die Straße, der eventueelle Täter, bzw dessen Fahrzeug waren nicht mehr vor Ort.
Meine Frage diesbezüglich:
- ich hab ne Verkehrsrechtsschutz, ist es möglich, über diese einen Gutachter zu beauftragen, der die Schäden an beiden Fahrzeugen ermittelt um evtl. Übereinstimmungen zu erhalten?
- falls ja, wie beauftrage ich diesen
Klar, ich fahre morgen nach der arbeit ohnehin zur Versicherung, aber vielleicht hat ja jemand bereits ähnliche Erfahrungen und kann mir diesbezüglich Tips zur Herangehensweise geben.
Besten Dank
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17 Antworten
Ein Geschädigter sieht das sicher anders, und ich würde es in der gleichen Situation vermutlich auch so sehen.
Aber ich finde es eigentlich ganz gut, dass eine Versicherung nicht alleine deshalb ihr Portemonnaie öffnet, weil ihr Versicherungsnehmer theoretisch einen Unfall verursacht haben könnte, bzw. weil sein Fahrzeug als potentiell verursachendes Fahrzeug in Frage kommt.
Als geschädigter neigt man in seinem Zorn oft dazu, vorschnell eigene Schlüsse zu ziehen und eine Vorverurteilung vorzunehmen. Hauptsache irgendwer zahlt, und wenn "der" einen Kratzer an der richtigen Stelle hat ist doch völlig klar dass ers war und aus Sicht des Geschädigten sollte es nur noch darum gehen, genau "den" zu überführen.
Wenn dieses Vorgehen dann nicht von den amtl. Organen und Versicherungen geteilt wird, herrscht schnell Unverständnis.
Auch selbst wäre ich eher ungern in der Situation als vermeintlich Zahlungspflichtiger, weil ein Lackschaden an meinem Fahrzeug in irgendeiner VW Allerweltsfarbe potentiell zu irgendeiner Beschädigung an irgendeinem Fahrzeug passt und ich nicht erklären kann oder will, wo ich an diesem oder jenen Tag war.
Wer etwas von mir will, muss meine Schuld beweisen und das ist auch richtig so.
Kann er das, kriegt er was. Kann ers nicht, hat er Pech.
Kann man so sehen! Der Polo wurde nach der Polizeilichen Besichtigung sofort mit neuer Farbe versehen um die Stoßstange ohne Beschädigungen zuhaben! Mittlerweile sieht sie noch schlimmer aus als vorher weil wieder irgendwo angeeckt! Am Schadentag war nix dran da ich ihn mir ja angeschaut habe!
Ich hatte einen ähnlichen Fall im Herbst 2017, hatte aber Glück dass der Wagen des Schädigers direkt daneben stand - er hat wohl nicht mitbekommen dass er mich beim Einparken gestreift hat. Die Sache wurde von der Polizei als Unfallflucht aufgenommen und der Fall läuft noch, wir warten gerade auf das Ergebnis des von der Staatsanwaltschaft veranlassten unfallanalytischen Gutachtens, da die Schuld formal noch nicht festgestellt wurde denn die Gegenseite behauptet sie sei es nicht gewesen. Zu einigen hier diskutierten Punkten kann ich deswegen ein wenig berichten.
Zitat:
@guruhu schrieb am 9. April 2018 um 00:21:50 Uhr:
Eine etwaige Lackprobe, oder ähnliches ist aber eher einem "Tatort", oder "Alarm für Cobra 11" anzusiedeln. Zumindest zu 99% nicht der popeligen Fahrerflucht, wie die hundertfach täglich vorkommt.
Doch, genau das hat die Polizei in meinem Fall anstandslos gemacht, da an beiden Fahrzeugen die Lackspuren des jeweils anderen waren. Für den unfallanalytischen Gutachter hat es jedoch gereicht die beteiligten Fahrzeuge nochmals gegenüberzustellen. Er meinte die chemische Lackspurenanalyse sei sehr teuer und werde in diesem Fall nicht durchgeführt.
Obwohl die Polizei mit Zollstock usw. alles abgemessen und abfotografiert hatte, waren ihre der Staatsanwaltschaft zur Verfügung gestellten Fotos dermassen grottenschlecht, dass man darauf fast gar nichts erkennen konnte und wir deswegen meine eigenen nachreichen mussten.
Zitat:
@guruhu schrieb am 9. April 2018 um 00:21:50 Uhr:
Fall 3a. Es braucht keinen Gutachter. Du meldest es der gegnerischen Versicherung, diese reguliert deinen Schaden, da sie Der Meinung ist, ihr Kunde sei Verursacher.
Das ist eher Utopie. Solange weder der Verursacher die Schuld zugegeben hat noch ist diese gerichtlich geklärt, ist es für Versicherungen ein gefundenes Fressen um die Regulierung so weit wie möglich hinauszuzögern. Mein Anwalt hat genau das gemacht und von der gegnerischen Versicherung als Antwort bekommen dass diese gerne zunächst das Ergebnis der Ermittlung abwarten möchte. Klingt auch irgendwie logisch.