Schaden am Leihwagen VW UP

VW

Hi zusammen🙂,

Ich habe von meiner Werkstatt ein Leihauto bekommen, wo mir gestern jemand den linken Außenspiegel abgefahren hat.
Nun ja Anzeige gegen unbekannt gemacht, auf dem Schaden werde ich wohl sitzen bleiben... Ich habe in der Werkstatt nichts unterschrieben und werde deswegen wohl die Kosten alleine tragen müssen Scheibe und Seitenwand ist zerkratzt und hat ne Delle, er muss den Wagen aufjedenfall am Montag runter waschen. Wagen ist ein VW up. Könnt ihr mir sagen was ich jetzt am besten machen soll, bzw. was für kosten auf mich ungefähr zukommen?
Gruss🙂

Beste Antwort im Thema

Wenn ich mir etwas ausleihe brauch ich kein Vertrag, um zu wissen, dass ich für entstandene Schäden auch aufkommen muss!

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Zitat:

@Jubi TDI/GTI schrieb am 24. Mai 2017 um 10:33:54 Uhr:



Zitat:

@berlin-paul schrieb am 20. Mai 2017 um 23:48:10 Uhr:


Du haftest für den Schaden eigentlich nur bei eigenem Verschulden. Wenn das nur ein fremdverschuldeter Parkschaden gewesen ist, dann haftest Du ggf. nicht. Eine Erstberatung beim Anwalt liegt meist so zwischen 50,- € und max. 226,10 €. Kann sich also für Dich rechnen. 😉

Ganz toller Ratschlag! 🙄

Die Werkstatt ist so kulant und stellt dem TE einen kostenlosen Ersatzwagen zu Verfügung. Der TE stellt ein Tag später das Fahrzeug beschädigt auf den Hof mit den Worten, ich war das nicht, hat ein fremder verschuldet, wer weiß ich nicht, habe aber eine Anzeige gegen unbekannt gestellt. Aus diesen Gründen zahle ich auch nichts für den Schaden. Wollt ihr Geld von mir gehe, ich zum Anwalt.

So stellst du dir das vor? Sorry, aber ich muss gerade würgen..... 🙄

Wenn man sich nicht vertraglich verpflichtet hat, Schäden zu regulieren die ein Dritter dem Eigentümer zufügt, dann ist das halt so. Ob es in beim TE so ist, dass würde ich an seiner Stelle einfach mal geklärt wissen wollen. Deshalb die Empfehlung sich korrekt beraten zu lassen. Kann doch jeder halten wie er mag. Ich wüsste zumindest was ich nicht machen wollte. 😉

Zitat:

@rrwraith schrieb am 24. Mai 2017 um 13:56:22 Uhr:


[.....]Während Deiner Abwesenhei kommt ein böser Mensch und zündet das Haus an............

Merkst du selber, wie dumm dein Vergleich ist? 🙄

Der Vergleich ist richtig. Es geht rechtlich um die selbe Frage.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 24. Mai 2017 um 15:04:34 Uhr:


[.....] Wenn man sich nicht vertraglich verpflichtet hat, Schäden zu regulieren die ein Dritter dem Eigentümer zufügt, dann ist das halt so. [.....] Ich wüsste zumindest was ich nicht machen wollte. 😉

Sorry, aber das sagt einiges über dich aus! Dir würde ich wahrscheinlich nicht mal eine Bohrmaschine leihen, weil du dich auch noch im Recht fühlst, wenn du mir die defekt wieder bringst! 🙄

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Zitat:

@Jubi TDI/GTI schrieb am 24. Mai 2017 um 15:07:11 Uhr:



Zitat:

@rrwraith schrieb am 24. Mai 2017 um 13:56:22 Uhr:


[.....]Während Deiner Abwesenhei kommt ein böser Mensch und zündet das Haus an............

Merkst du selber, wie dumm dein Vergleich ist? 🙄

Nö, erklär mal...

Traurig! 🙄

Zitat:

@Jubi TDI/GTI schrieb am 24. Mai 2017 um 15:12:12 Uhr:



Zitat:

@berlin-paul schrieb am 24. Mai 2017 um 15:04:34 Uhr:


[.....] Wenn man sich nicht vertraglich verpflichtet hat, Schäden zu regulieren die ein Dritter dem Eigentümer zufügt, dann ist das halt so. [.....] Ich wüsste zumindest was ich nicht machen wollte. 😉

Sorry, aber das sagt einiges über dich aus! Dir würde ich wahrscheinlich nicht mal eine Bohrmaschine leihen, weil du dich auch noch im Recht fühlst, wenn du mir die defekt wieder bringst! 🙄

Schau mal: das sind doch ganz verschiedene Paar Schuhe. Wenn man selbst eine geliehene Bohrmaschine beschädigt, dann ist man in der Pflicht. Wird die Bohrmaschine beim Entleiher von einem Dritten gestohlen, dann kann doch der Entleiher erstmal nichts dafür.

Leihst Du mir nun die Bohrmaschine oder nicht? 😁

Um mal bei der Bormaschine zu bleiben,wird ein von mir geliehenes Werkzeug beschädigt oder geht verlustig aus welchen Gründen auch immer bekommt der Besitzer nartürlich vollen Ersatz von mir.
Dies gebietet schon der Anstand.

Zum Haus kannich nichts sagen ,leihe mir selten Häuser.

B 19

Zitat:

@Bopp19 schrieb am 24. Mai 2017 um 17:40:17 Uhr:


Um mal bei der Bormaschine zu bleiben,wird ein von mir geliehenes Werkzeug beschädigt oder geht verlustig aus welchen Gründen auch immer bekommt der Besitzer nartürlich vollen Ersatz von mir.
Dies gebietet schon der Anstand.
[.....]

Danke, offensichtlich gibt es doch noch Menschen mit gesunden Menschenverstand!

Hier wird wieder Recht und Moral miteinander vermischt. Du kannst der Werkstatt doch gern den Schaden ersetzen. Musst es aber rechtlich nicht.

Wird die Bohrmaschine unverschuldet zerstört muss auch kein Ersatz geleistet werden. Rechtlich eindeutig, moralisch nicht.

*gilt nur bei Leihverträgen.

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