Schaden am Leihwagen VW UP

VW

Hi zusammen🙂,

Ich habe von meiner Werkstatt ein Leihauto bekommen, wo mir gestern jemand den linken Außenspiegel abgefahren hat.
Nun ja Anzeige gegen unbekannt gemacht, auf dem Schaden werde ich wohl sitzen bleiben... Ich habe in der Werkstatt nichts unterschrieben und werde deswegen wohl die Kosten alleine tragen müssen Scheibe und Seitenwand ist zerkratzt und hat ne Delle, er muss den Wagen aufjedenfall am Montag runter waschen. Wagen ist ein VW up. Könnt ihr mir sagen was ich jetzt am besten machen soll, bzw. was für kosten auf mich ungefähr zukommen?
Gruss🙂

Beste Antwort im Thema

Wenn ich mir etwas ausleihe brauch ich kein Vertrag, um zu wissen, dass ich für entstandene Schäden auch aufkommen muss!

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Nein ich wollte ja eigentlich wissen was da noch auf mich zukommt aber das kann mir wohl keiner sagen

Ohne Fotos kann dir das doch keiner sagen.

Ja da hast du recht, ist mir schon bewusst. Danke dir für deine Antworten🙂

Du haftest für den Schaden eigentlich nur bei eigenem Verschulden. Wenn das nur ein fremdverschuldeter Parkschaden gewesen ist, dann haftest Du ggf. nicht. Eine Erstberatung beim Anwalt liegt meist so zwischen 50,- € und max. 226,10 €. Kann sich also für Dich rechnen. 😉

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Zitat:

@berlin-paul schrieb am 20. Mai 2017 um 23:48:10 Uhr:


Du haftest für den Schaden eigentlich nur bei eigenem Verschulden.

So ist es richtig.

Zitat:

@rrwraith schrieb am 21. Mai 2017 um 09:34:59 Uhr:



Zitat:

@berlin-paul schrieb am 20. Mai 2017 um 23:48:10 Uhr:


Du haftest für den Schaden eigentlich nur bei eigenem Verschulden.

So ist es richtig.

Also in den Mietverträgen meiner Werkstatt steht so explizit nix zu Fällen, wo man selber keinen Unfall verursacht hat aber die Unfallgegner trotz Schäden am Werkstattfahrzeug abgehauen ist. Sinngemäß steht da nur, dass man das Fahrzeug insb. in dem Zustand zurückbringen muss in dem man es bekommen hat (natürl. abgesehen von normaler Abnutzung was im Mietpreis drin ist).
Darauf basiert meine Aussage zu dem Thema in dem Thread.
Ist halt blöd wenn's wie im vorliegendne Fall keinen Vertrag gibt. Normalerweise wird ja sogar unter Nachbarn etc. empfohlen einen Vertrag zu machen um solche Dinge klarzustellen.

notting

Da steht was Prinzipielles drin (wenn nichts vereinbart wurde und nicht ausdrücklich auf fehlende Vollkasko hingewiesen wurde, dürfe der Kunde von der Existenz einer Vollkasko mit der gängigen 1.000 EUR SB ausgehen und müsse so gestellt werden; also wäre er danach bis 1.000 EUR dabei):

http://www.iww.de/.../...waehrend-garantiereparatur-am-neuwagen-f43461

Ich stand mal neben einem am Schalter eines renommierten Vermieters, der den BMW nicht zurückgegeben konnte, weil er gestohlen war. Er könne doch nichts dafür.

Dafür nicht, aber die Ersparnis der entspr. Versicherung wurde dann wohl sehr teuer für ihn.

Ist es bei einem Leihvertrag (hier wurde ja nichts für FZG bezahlt) nicht so, dass nur bei einem Schuldhaften verhalten gehaftet wird?

Was sagt der Anwalt denn?

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 20. Mai 2017 um 23:48:10 Uhr:


Du haftest für den Schaden eigentlich nur bei eigenem Verschulden. Wenn das nur ein fremdverschuldeter Parkschaden gewesen ist, dann haftest Du ggf. nicht. Eine Erstberatung beim Anwalt liegt meist so zwischen 50,- € und max. 226,10 €. Kann sich also für Dich rechnen. 😉

Ganz toller Ratschlag! 🙄

Die Werkstatt ist so kulant und stellt dem TE einen kostenlosen Ersatzwagen zu Verfügung. Der TE stellt ein Tag später das Fahrzeug beschädigt auf den Hof mit den Worten, ich war das nicht, hat ein fremder verschuldet, wer weiß ich nicht, habe aber eine Anzeige gegen unbekannt gestellt. Aus diesen Gründen zahle ich auch nichts für den Schaden. Wollt ihr Geld von mir gehe, ich zum Anwalt.

So stellst du dir das vor? Sorry, aber ich muss gerade würgen..... 🙄

Falsch, man geht vorher zum Anwalt und klärt ob man das so machen kann.

Wenn dann ist die Werkstatt doch selbst Schuld wenn sie einen Leihwagen ohne Vertrag und ggf. ohne entsprechende VK an einen Kunden übergibt.

Nach so einer Nummer sollte man sicher aber wohl eine neue Werkstatt suchen und nicht mit dem Inhaber verwandt oder befreundet sein 😉.

Zitat:

@AudiJunge schrieb am 24. Mai 2017 um 11:22:57 Uhr:


Falsch, man geht vorher zum Anwalt und klärt ob man das so machen kann.

Wenn dann ist die Werkstatt doch selbst Schuld wenn sie einen Leihwagen ohne Vertrag und ggf. ohne entsprechende VK an einen Kunden übergibt.
[.....]

Selber Schuld ist doch wohl auch der TE, der nicht auf einen ordentlichen Mietvertrag bestanden hat!

Unglaublich wie wenig Menschen noch Eier haben und zu dem stehen, was sie angerichtet haben! Auch wenn in diesen Fall angeblich "Mr. Unbekannt" der schuldige sein soll. Soll die Werkstatt deshalb auf die Kosten sitzen bleiben?! 🙄

Selber Schuld hat doch nicht der TE sondern die Werkstatt die es versäumte klar zu äußern wer wann in welchem Umfang für Schäden aufkommt.

Wenn ich mir etwas ausleihe brauch ich kein Vertrag, um zu wissen, dass ich für entstandene Schäden auch aufkommen muss!

Zitat:

@Jubi TDI/GTI schrieb am 24. Mai 2017 um 11:50:47 Uhr:


Unglaublich wie wenig Menschen noch Eier haben und zu dem stehen, was sie angerichtet haben! Auch wenn in diesen Fall angeblich "Mr. Unbekannt" der schuldige sein soll. Soll die Werkstatt deshalb auf die Kosten sitzen bleiben?! 🙄
Wenn ich mir etwas ausleihe brauch ich kein Vertrag, um zu wissen, dass ich für entstandene Schäden auch aufkommen muss!

Du bist der Mieter eines Hauses. Während Deiner Abwesenheit kommt ein böser Mensch und zündet das Haus an.
Es brennt komplett ab, der Brandstifter bleibt unbekannt.
Hast Du die Eier und zahlst die 500.000,- € für das, was Du angerichtet hast? Oder soll der Eigentümer auf den Kosten sitzen bleiben?

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