Schaden am Heck (Stoßstange und Rücklicht) soll 980€ kosten?
Hey Ihr!
Ich habe heute ein Schreiben von meiner Versicherung bekommen, indem ich aufgefordert werde, die Kosten für die Reparatur an einem Ford Escort zu übernehmen.
Ich bin mit meinem Golf V rückwärts gegen das Auto gefahren und habe das Rücklicht dabei zerbrochen. Außerdem ist die Heckstoßstange ein kleinwenig zerkratzt.
Jetzt wollte ich euch mal fragen, ob dafür ein Preis von 980€ gerechtfertigt ist. Wenn ich bei eBay schaue, kosten selbst eine neues Licht + eine komplett neue Stoßstange weniger (gerade mal 250€, ggf. plus Einbau). Könnt ihr mir eventuell weiterhelfen?
Hier mal die Bilder von meinem und vom gegnerischen Wagen an, damit ihr die Schäden mal einschätzen könnt:
Bild eins, Gegner
Bild zwei, Gegner
Bild drei, mein Auto
Bild vier, mein Auto
Morgen werd ich auf jeden Fall noch mal zur Versicherung gehen. Es wäre halt nur toll, wenn ihr mir sagen könntet ob der Preis gerechtfertigt ist.
Vielen Dank im Voraus und eine gute Nacht!
Fabian
20 Antworten
Ich bin Trödler(Verkäufer bei Trödelmärkten)und ein Mann hatte in der Ausfahrt das linke Rücklicht zerbrochen,die Stoßstange zerbeult und die Heckscheibe zerkratzt.Unser Auto ist Vollkasko versichert.Also musste ich (fast)nichts bezahlen.Ich habe gefragt,wieviel € das ohne der Vollkaskoversicherung kosten würde und ich bekam eine Liste von denen:
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Rücklicht:75€
Heckscheibe:120€
Stoßstange:130€
------------------------
Summe:325,00€
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Das war eine freie Werkstatt,wenn ich mich so richtig erinnere.
Zitat:
Wow. Gut geschätzt! Ich hab mir die Rechnung vom ausführenden Autohaus geholt. 879,30€! Plus dann nocheinmal 100€ für 3 Tage Mietwagen für meinen Unfallgegner.
Und meine Versicherung sagt: "Tjoa... Ungünstig und so... Aber naja, kann man nix machen."
Mein Anwalt meint das Selbe: "Hm, Kosten übersteigen Nutzen."
Und meine Rechtsschutzversicherung greift nicht, weil ich nicht der Geschädigte bin. Super.Vielen Dank an Alle von euch! Wirklich! Aber ich muss wohl einfach in den sauren Apfel beißen und die 150€ im Jahr mehr bezahlen.
Danke!
Hmmm, vielleicht wäre es besser gewesen, der Wirtschaftlichkeitsberechnung der Versicherung zu folgen und den Schaden selbst zu bezahlen.
Wenn die Rückstufung 150.- Euro im Jahr ausmacht, dann bist wohl noch ziemlich am Anfang des Rabattsystems.
Was mich wundert ist, das der das (bis auf den Blinker natürlich) tatsächlich hat richten lassen und nicht lieber die 800.- Euro mitgenommen hat.
Grüße,
Joe
Zitat:
Original geschrieben von fabian2de
Und meine Rechtsschutzversicherung greift nicht, weil ich nicht der Geschädigte bin. Super.
wogegen willst du angehen? DU bist der schädiger.....
da gibts nichts dran zu rütteln.......
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
wogegen willst du angehen? DU bist der schädiger.....
da gibts nichts dran zu rütteln.......
Naja, man kann einen Anspruch nicht nur stellen sondern auch abwehren.
Es bleibt durchaus der Rechtsweg.
Dazu müsste der TE vermutlich wegen positiver Vertragsverletzung gegen die eigene Versicherung klagen, wenn er der Meinung ist, diese hätte den Schaden dem Grunde oder der Höhe nach nicht anerkennen/regulieren dürfen.
Ich würde es lassen, sicher, Versicherungen können durchaus Fehler machen, aber da muss das schon echt krass sein.
Gruß,
Joe
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Zitat:
Original geschrieben von Feline50
wenn er der Meinung ist, diese hätte den Schaden dem Grunde oder der Höhe nach nicht anerkennen/regulieren dürfen.
wenn der schaden der versicherung zu hoch wäre, hätten die schon ihre "bedenken" geäußert.......
und wie man auf seite eins von diesem fred sieht, hab ich den schaden ja bis auf 0,70€ (sagenhafte 0,08% abweichung) genau geschätzt....
geschätzt hab ich das deswegen so genau, weil einfach der übliche preis für solche arbeiten ist, und das weiß auch die versicherung, dass das schandensbudget völlig "normal" ausgefallen ist....und genau deshalb erspart sich die versicherung auch den weiteren rechtsweg, denn zahlen muss sie so oder so....
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
wenn der schaden der versicherung zu hoch wäre, hätten die schon ihre "bedenken" geäußert.......
und wie man auf seite eins von diesem fred sieht, hab ich den schaden ja bis auf 0,70€ (sagenhafte 0,08% abweichung) genau geschätzt....
geschätzt hab ich das deswegen so genau, weil einfach der übliche preis für solche arbeiten ist, und das weiß auch die versicherung, dass das schandensbudget völlig "normal" ausgefallen ist....und genau deshalb erspart sich die versicherung auch den weiteren rechtsweg, denn zahlen muss sie so oder so....
Natürlich.
Das war auch eher theoretisch gemeint und nicht auf diesen Einzelfall bezogen.
Ich wollte damit nur darauf hinweisen, das selbstverständlich auch einem "Schädiger" der Rechtsweg bleibt.
Es ist, wie gesagt, ja nicht so, das Sachbearbeiter bei Versicherungen generell keine Fehler machen können.
Gruß,
Joe