Santander Bank Ablösesumme beantragt aber zu hoch

Hallo

ich weis es nicht ob das normal ist aber für mich klingt das unnormal.

Vor ein jahr habe ich fürn Wagen kredit aufgenommen bei der Santander Bank

Summe 6000 € der Kredit mit Zinsen war 8200

bis heute habe ich restschulden von 6500 € da habe ich ablösesumme beantragt und die schreibten mir das dies 5870 € die ablösesumme ist das ist doch nicht normal das heist ich habe die 1700 € umsonst bezahlt ?

wenn man es so sieht habe ich 130 € bezahlt aber von mein tasche ingesamt 1700 €

so ist das logik,und wo ist die logik bei der Bank,das ist eine totale verarsche,ich habe das so gerechnet zinsfrei 4700 um die dreh und ich soll jetzt 1000 mehr blättern `?

was kann ich dagegen machen ??

Beste Antwort im Thema

Verträge lesen bevor Du sie unterschreibst.

Mit Deinen Aussagen kann keiner was anfangen.

Kreditsumme, Laufzeit, geleistete Zahlungen, eff. Zinssatz usw usw usw?????

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ok grad nochmal geschaut,

das mit der restschuld war mein fehler,

ok

damit hast du dann natürlich recht, die seite wirft dann deine werte aus sorry,

aber trotzdem ändert das nix an der grundausage, das 160 von 1000 30% zinsen sind
ich habe trotzdem nur 16% bezahlt - übers jahr gesehen

und mit dem jahr hats dann bei mir rumgesponnen, da hats nämlich 2 unterschiedliche werte rausgehauen, ka wieso.

Nein, weil du übers Jahr gesehen dir im Schnitt nur 500 Euro geliehen hast.

ja ok stimmt sorry an alle
hab meinen gedankenfehler gefunden
IHR HABT RECHT

mein fehler

ich nehm alles zurück und behaupte das gegenteil 😁😁

das würde hinhauen,wenn ich zum ende das darlehen auf einmal nebst zinsen zurückzahle, dann kommen 16% hin

sonst sinds 1085 und nen keks

sorry nochmal

hatte mich nur von den gesamtsummen blenden lassen, siehe oben
trotzdem sind 160 nur 16% von 1000😁😁
aber halt nich bei zinsen

Und was lernen wir daraus?

Am besten erst gar keinen Kredit aufnehmen...

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Wenn es beim Haus oder beim Dach aber nicht anders geht...

Man muss ja auch nicht jedes Angebot nehmen, das gleich vorbeigeschneit kommt.

cheerio

Ein Komma, Zahlen davor und dahinter, und schon wird es kompliziert.

Hey mr.slowfist,

vielen Dank für den Tipp. Der hat mir ´ne Menge Geld gespart. Danke, danke! Der Sommerurlaub ist gerettet.

Viele Grüße

Johannes

Zitat:

Original geschrieben von Mr. Slowfist


Hallo,
hier ist die Lösung für Dein Problem: www.vertragswertcheck.de

Die Santander Bank ist bekannt dafür, dass sie Ihre Kunden ausquetscht wie eine Zitrone.
Sieh Dir die Seite an und lasse Deinen vertrag kostenlos überprüfen.

Mr. Slowfist

Zitat:

Original geschrieben von joschmi65


Hey mr.slowfist,
vielen Dank für den Tipp. Der hat mir ´ne Menge Geld gespart. Danke, danke! Der Sommerurlaub ist gerettet.
Viele Grüße
Johannes

Zitat:

Original geschrieben von joschmi65



Zitat:

Original geschrieben von Mr. Slowfist


Hallo,
hier ist die Lösung für Dein Problem: www.vertragswertcheck.de

Die Santander Bank ist bekannt dafür, dass sie Ihre Kunden ausquetscht wie eine Zitrone.
Sieh Dir die Seite an und lasse Deinen vertrag kostenlos überprüfen.

Mr. Slowfist

Erklär doch mal, was Tolles bei dir erreicht wurde. Und stell mal Unterlagen ein, du kannst die Namen ja schwärzen.

Moderner Kreditwucher

Aber hallo, erstmal.... :-)

was vielleicht noch ganz interesant wäre ist, das die Verträge mit Restschuldversicherung mit ziemlicher Sicherheit alle Sittenwidrig sind, und deshalb Rückabgewickelt werden müssen.

Aber lest selbst....

Zitat
}>Sittenwidrigkeit des Darlehensvertrages
Ein Darlehensvertrag ist bei einem auffälligen Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung nach § 138 Abs. 1 BGB sittenwidrig. Ein auffälliges Missverhältnis nimmt der BGH in ständiger Rechtsprechung an, wenn der Vertragszins den marktüblichen Zins um 100% relativ oder 12% absolut übersteigt. Bei Vorliegen eines auffälligen Missverhältnisses wird von den Gerichten das - nach § 138 Abs. 1 BGB ebenfalls erforderliche - vorsätzliche oder fahrlässige Ausnutzen einer Notlage des Darlehensnehmers vermutet.

}> Rechtsfolgen der Sittenwidrigkeit
Ein sittenwidriger Darlehensvertrag ist nichtig und muss gemäß §§ 812 ff BGB rückabgewickelt werden. Der Darlehensgeber hat Anspruch auf Rückzahlung des Darlehensbetrags - jedoch erst zu dem Zeitpunkt, zu dem dieser bei Gültigkeit des Vertrags zurückzuzahlen wäre. Ein Anspruch auf Zinsen besteht nicht (BGHZ 99, 333). Der Darlehensnehmer kann mit dem ihm zustehenden Anspruch auf Rückzahlung der geleisteten Darlehensraten aufrechnen.

Zitat Ende
http://www.vzhh.de/schulden/30785/moderner-kreditwucher.aspx

Wir suchen gerade eine Anwaltskanzlei dafür die uns dabei vertritt, den Sittenwiedrige Verträge gehen zu Lasten des Geldgebers, Klagen dagegen müssen also von diesem getragen werden.

Vielleicht ergibt sich ja auch eine Situation bei der mehrere Geschädigte in Gemeinschaft dagegen Klagen wollen.

Soweit erstmal....

Gruß

P.S. Vielleicht sollte man dafür aber ein eigenes Thema eröffnen, Admin ?

Da Kreditvertrag und Versicherungsvertrag zwei verschiedene rechtliche Dinge darstellen, kann man keine Sittenwidrigkeit unterstellen.

Bei Versicherungsverträgen handelt es sich um ne Preisfrage.
Nen Lutscher der 1 ct kostet auch für 2,-- Euro zu verkaufen ist rechtens. Das ist nicht Sittenwidrig. Bleibt ja jedem selbst überlassen ob er eine Sache überteuert kauft und ob ihm zum Zeitpunkte des Kaufs diese Sache diesen Preis wert war.
Bei Versicherungsverträgen isses ähnlich wie bei dem Lutscher.

Das BVG urteilte bei einer Klage gegen die Deutsche Bank wegen überhöhtem Wohnungsverkauf ebenso.
Es ist Rechtens und verstößt nicht gegen die guten Sitten, wenn einer ne Wohnung die nur 50.000 Eus Wert ist für 300.000 Eus verkauft (bzw in dem Falle ging es um Finanzierung).

Nen kleinen Privatmann kann man damit dran bekommen - aber nicht große Banken oder Versicherungen.

Guter Rat: Schlag dir das aus dem Kopf...

Die Santander-Bank wäre da ruckzuck pleite - und die Gerichte möchten dem Steuerzahler nicht auch noch zumuten auch noch für diese Bank zahlen zu müssen - traurig, aber wahr.

Moin, danke für deine Beitrag.

Zitat:

Original geschrieben von jschie66


Nen kleinen Privatmann kann man damit dran bekommen - aber nicht große Banken oder Versicherungen.

Guter Rat: Schlag dir das aus dem Kopf...

Die Santander-Bank wäre da ruckzuck pleite - und die Gerichte möchten dem Steuerzahler nicht auch noch zumuten auch noch für diese Bank zahlen zu müssen - traurig, aber wahr.

Wir schlagen uns nichts aus dem Kopf, wozu hat man eine Rechtsschutzversicherung... :-)

Außerdem hast Du vermutlich den im Link verlinkten Artikel nicht gelesen, sonst wäre deine Meinung vielleicht ein wenig anders.

In Kürze den Kern davon...

Zitat
Kern des Streits: Hoher Effektivzins wird verschwiegen
Kern der Auseinandersetzung zwischen Banken und Verbraucherzentralen ist die Frage, ob der Kreditvertrag an den Abschluss einer Restschuldversicherung gekoppelt ist. Die Banken bestreiten dies - in diesem Fall wären sie nämlich verpflichtet, die Versicherungskosten, die oft mehrere Tausend Euro betragen, in den Effektivzins einzurechnen. Damit aber würde offensichtlich, dass die Kredite extrem teuer sind und ihre effektive Kostenbelastung pro Jahr bei mehr als 20, 30 oder mitunter sogar 40 Prozent liegt. Genau dies aber tun sie nicht und handeln damit rechtswidrig.

Die jetzt vorgelegte Falldokumentation ist auch für die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) heikel, denn sie muss die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften bei den Banken überwachen. Die BaFin hatte den Banken bisher geglaubt - zu Unrecht, wie sich nun zeigt: "Die Missstände sind insgesamt weitaus gravierender, als sie von Ihrem Hause bislang wahrgenommen werden", hieß es in einem Schreiben vom damaligen vzbv-Vorstand Edda Müller an BaFin-Präsident Jochen Sanio.

Wie die Untersuchung der Verbraucherzentralen belegt, wurde fast allen Verbrauchern die Restschuldversicherung als quasi automatischer Teil des Kreditvertrags verkauft: 94 Prozent der Antwortenden gaben an, ihnen sei kein Kreditangebot ohne Restschuldversicherung unterbreitet worden. 95 Prozent sagten aus, es sei ihnen nicht gesagt worden, dass der Abschluss der Restschuldversicherung keine Voraussetzung der Kreditvergabe sei. Auch in den Fällen, in denen es die Bank nicht ausdrücklich verlangte, glaubten daher die meisten Kreditnehmer, sie müssten die Versicherung abschließen.

Nicht ein einziger Kreditnehmer wurde von seiner Bank darüber aufgeklärt, dass der angegebene Effektivzins die Kosten der Restschuldversicherung nicht enthält.
Zitat Ende

Pleite geht eine Versicherung schon nicht so schnell, den die ist für sollche Fälle bei einem Rückversicher versichert, außerdem scheuen viele den aufwendigen sich lange hinziehenden Rechtsstreit, die Versicherungen selbst äußerten sich ähnlich in den Sie verlauten liesen sie erwarten wegen diesen Urteilen keine Klageflut in Deutschland, selbst wenn alle Klagen verloren gingen.

Schön dumm würde ich da sagen, wenn man sich so übern Tisch ziehen lässt, und nichts dagen tut.

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von Frontsternchen


Schön dumm würde ich da sagen, wenn man sich so übern Tisch ziehen lässt, und nichts dagen tut.

Gruß

Die Möglichkeit besteht doch vor Abschluß eines gewünschten Kreditvertrages durch Auswahl der Bank , und nicht hinterher wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist.

Moin,

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster



Zitat:

Original geschrieben von Frontsternchen


Schön dumm würde ich da sagen, wenn man sich so übern Tisch ziehen lässt, und nichts dagen tut.
Gruß
Die Möglichkeit besteht doch vor Abschluß eines gewünschten Kreditvertrages durch Auswahl der Bank , und nicht hinterher wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist.

Da gebe ich Dir recht, das Problem ist aber, wenn man in einem Autohaus einen sollchen Vertrag beim Autokauf zur finanzierung abschliest, und eben nicht davon ausgeht das man man hintergangen wird.

Der abgeschlossene Vertrag entpuppte sich als ein Kreditvertrag und gleichzeitig als Versicherungsvertrag was eben nicht rechtens ist.

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von Frontsternchen


Moin,

Zitat:

Original geschrieben von Frontsternchen



Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster



Die Möglichkeit besteht doch vor Abschluß eines gewünschten Kreditvertrages durch Auswahl der Bank , und nicht hinterher wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist.
Da gebe ich Dir recht, das Problem ist aber, wenn man in einem Autohaus einen sollchen Vertrag beim Autokauf zur finanzierung abschliest, und eben nicht davon ausgeht das man man hintergangen wird.

Der abgeschlossene Vertrag entpuppte ich als ein Kreditvertrag und gleichzeitig als Versicherungsvertrag was eben nicht rechtens ist.

Gruß

Man sollte den Kreditvertrag eben nicht im Autohaus mal eben schnell unterschreiben sondern mit nach Hause nehmen und

durchlesen

. Niemand wird gezwungen einen Kreditvertrag mit Eigenschaften denen man

nicht

einverstanden ist zu unterschreiben. Es gilt die Vertragsfreiheit von Verträgen soweit  sie nicht gegen zwingende Vorschriften des geltenden Rechts, gesetzliche Verbote oder die guten Sitten verstoßen.

Ob du hier Aussicht auf Erfolg hast kann ich nicht beurteilen, ich denke aber das die Banken und Versicherungen solche Verträge auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft haben um nicht durch eine teure Klagewelle Verluste erleden müssen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Vertragsfreiheit

Wer einen Kredit in Anspruch nehmen will, holt sich mehrere Angebote ein.
Dann rechnet man aus, wie hoch der insgesamt zu zahlende Betrag dafür ist und nimmt das billigste Angebot.
Dazu muss man noch Eventualitäten mit einbeziehen, wie zB: wenn ich den Kredit vorzeitig ablöse: Welche Kosten entstehen mir dadurch durch die verschiedenen Kreditangebote.

Wer das nicht tut ist nachher selbst schuld wenn die Kosten aus dem Ufer laufen.

Wenn ich mir ne Hose kaufe frage ich auch zuerst nach dem Preis und sage nicht einfach: "Die nehme ich" und lege meinen Geldbeutel auf den Tisch und sage: "nehmt Euch raus was ihr dafür bekommt".

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