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Saisonkennzeichen: spätester Beginn bzw. wann zulassen?

Themenstarteram 15. September 2021 um 18:33

Ich habe bisher keine Erfahrungen mit einem Saisonkennzeichen.

Wäre es möglich ein Fahrzeug im September mit einem Saisonkennzeichen zuzulassen? So wie ich mir das denke eher nicht..

Ich käme damit ja nicht auf die nötigen 6 Monate pro Jahr.

Ist denn eine Zulassung im September für später möglich?

Wie macht man das denn wenn man jetzt ein Kfz kauft und ein Saisinkennzeichen haben möchte?

Was muss man bei Zulassung und Versicherung angeben? Oder geht das dann erst in diesem Zeitraum im nächsten Jahr?

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77 Antworten

Nach meinem Verständnis der Vorschrift würde es reichen, die HU im Juni 2022 vorzunehmen...

"Man sollte dann am 1.6.22 eine HU durchführen lassen, wenn man das Fahrzeug im Straßenverkehr nutzen möchte."

Na ja, eigentlich sollte man keine HU durchführen lassen, sondern ist dazu verpflichtet. Und das unabhängig davon, ob man das zugelassene Fahrzeug im Straßenverkehr nutzen möchte oder es im Keller in Einzelteilen lagert.

Zitat:

@hk_do schrieb am 23. September 2021 um 18:22:33 Uhr:

Nach meinem Verständnis der Vorschrift würde es reichen, die HU im Juni 2022 vorzunehmen...

Hauptsache wird er dann auf der Fahrt dorthin nicht angehalten,

Das hatten wir doch gerade erst

Zitat:

@PeterBH schrieb am 23. September 2021 um 18:40:12 Uhr:

"Man sollte dann am 1.6.22 eine HU durchführen lassen, wenn man das Fahrzeug im Straßenverkehr nutzen möchte."

Na ja, eigentlich sollte man keine HU durchführen lassen, sondern ist dazu verpflichtet. Und das unabhängig davon, ob man das zugelassene Fahrzeug im Straßenverkehr nutzen möchte oder es im Keller in Einzelteilen lagert.

Klar ist man dazu verpflichtet,auch wenn das Fahrzeug nicht bewegt wird.

Nur da der TE ja lediglich SF sammeln möchte,ohne das Fahrzeug zu nutzen, hab ich "sollte" geschrieben.

Sieht natürlich anders aus, wenn über das Fahrzeugregister mal die abgelaufenen HU's bei zugelassenen KFZ herausselektiert werden.

Dann kommt man um die Durchführung der HU nicht umhin, egal ob die Schüssel in der Garage, im Garten vergraben oder irgend wo im Teich versenkt liegt.

Zwei Monate überziehen ist doch folgenlos und m.W. werden die "abgemeldeten" Monate nicht mitgezählt (zumindest für den erhöhten Prüfaufwand war das bei mir so).

Themenstarteram 23. September 2021 um 16:55

Zitat:

@windelexpress schrieb am 23. September 2021 um 18:53:28 Uhr:

Zitat:

@PeterBH schrieb am 23. September 2021 um 18:40:12 Uhr:

"Man sollte dann am 1.6.22 eine HU durchführen lassen, wenn man das Fahrzeug im Straßenverkehr nutzen möchte."

Na ja, eigentlich sollte man keine HU durchführen lassen, sondern ist dazu verpflichtet. Und das unabhängig davon, ob man das zugelassene Fahrzeug im Straßenverkehr nutzen möchte oder es im Keller in Einzelteilen lagert.

Klar ist man dazu verpflichtet,auch wenn das Fahrzeug nicht bewegt wird.

Nur da der TE ja lediglich SF sammeln möchte,ohne das Fahrzeug zu nutzen, hab ich "sollte" geschrieben.

Sieht natürlich anders aus, wenn über das Fahrzeugregister mal die abgelaufenen HU's bei zugelassenen KFZ herausselektiert werden.

Dann kommt man um die Durchführung der HU nicht umhin, egal ob die Schüssel in der Garage, im Garten vergraben oder irgend wo im Teich versenkt liegt.

Wird so etwas denn durchgeführt?

Ich denke da wird so mancher dann nicht mehr als ZB I + II besitzen :-)

Noch nicht.

Aber da seit i Kfz die HU zum KBA gemeldet werden muss, ist das eine äußerst leichte Übung, Fahrzeuge mit abgelaufener HU herauszufiltern.

In der örtlichen Zulassungsstelle wahllos ein Kennzeichen aufrufen und dann die KBA Daten abrufen. Findet man den mindestens den letzten Prüfbericht, mit Ergebnis, Evtl Mängeln etc.

...das seit i Kfz die HU...

Und wofür steht das i?

Ich befürchte, dass irgendwann niemand mehr ein Kennzeichen wahllos aufrufen muss, sondern dass das ziemlich automatisch funktionieren wird. Einschließlich Aufforderung und Fristsetzung für den Halter. Das Owi-Verfahren schließt sich dann nahtlos an.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 23. September 2021 um 19:07:24 Uhr:

...das seit i Kfz die HU...

Und wofür steht das i?

Ich befürchte, dass irgendwann niemand mehr ein Kennzeichen wahllos aufrufen muss, sondern dass das ziemlich automatisch funktionieren wird. Einschließlich Aufforderung und Fristsetzung für den Halter. Das Owi-Verfahren schließt sich dann nahtlos an.

i-Kfz

i für Internet.

 

Ich denk,dass es vom KBA aus nicht mal sonderlich schwer wäre, die automatische Selektion durchzuführen.

Seit Jahren wird ja vom abschaffen der örtlichen Register gesprochen und dass dann nur noch über das zentrale Register in Flensburg gearbeitet wird.

Themenstarteram 23. September 2021 um 17:20

Klingt ja sehr schön….

Zitat:

@windelexpress schrieb am 23. September 2021 um 18:47:50 Uhr:

 

Hauptsache wird er dann auf der Fahrt dorthin nicht angehalten,

Das hatten wir doch gerade erst

Natürlich ist die Wahrscheinlichkeit groß, wenn man im Juni mit einer HU-Plakette des vergangenen Jahres rumfährt.

Aber dann sollte doch der Verweis auf die Nummer 2.6 der Anlage VIII der StVZO die Sache aufklären:

Wäre eine Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung bei Fahrzeugen, für die ein Saisonkennzeichen zugeteilt ist, außerhalb des Betriebszeitraums durchzuführen, so ist die Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung im ersten Monat des nächsten Betriebszeitraums durchführen zu lassen.

Sprich: auch wenn die Plakette 09/21 anzeigt, wenn der Betriebszeitraum 06 bis 08 ist, dann ist die HU erst in 06/22 "fällig".

Und das unterscheidet diesen fiktiven Fall von den Fällen die hier bisher diskutiert wurden ;)

 

Themenstarteram 13. Oktober 2021 um 18:55

Ich habe einen Vertrag mit SF11, welcher seit dem 11.07.2021 abgemeldet ist da das Fahrzeug zurückgegeben wurde.

 

Dieser SF ist verdeckt. Nun habe ich ein Fahrzeug mit Saisonkennzeichen zum 01.02.2022 versichert, die HUK24 sagt nun eine Besserstufung in SF12 würde in 2022 nicht erfolgen, da die Einstufung mehr als 6 Monate unterbrochen war.

Ich lese die AKB so, dass mindestens 6 Monate im Jahr versichert gewesen sein müssen um eine Besserstufung zu erwirken.

 

Kann da jemand mehr zu sagen?

Jetzt die selbe Frage nochmal :confused: Glaubst Du, hier lesen andere Spezialisten?

Themenstarteram 13. Oktober 2021 um 19:46

………….

Ich sollte es doch hier posten………..

Also Saison September 09-02 macht hier Sinn! Da du das alte Fahrzeug am 11.7 abgemeldet hast, hast du bereits 6 Monate voll zur besserstufung

Und für 2023 gilt: 1.1-28.2 ist eine Saison und 1.9 bis 31.12 also 6 Monate

So das sollte reichen

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