Sachmangel Privatkauf
Hallo zusammen,
ich hoffe das Thema passt hier halbwegs rein.
Ich habe letzte Woche privat einen Gebrauchtwagen gekauft, Verkäufer auch Privat.
Das Auto (Automatikgetriebe) ruckelt nun mal mehr oder weniger beim Anfahren, der Verkäufer hatte mich darauf auch während des Kaufes hingewiesen, bei der Probefahrt trat dieses Problem allerdings nicht verstärkt auf.
Im Kaufvertrag wurde dieser Mangel nicht schriftlich festgehalten, allerdings steht doch auch der übliche Passus "Sachmangelhaftung wird ausgeschlossen".
Habe ich da irgendeine Möglichkeiten (Gutachten etc.) etwas dran zu machen? Wie gesagt, das Problem tritt nun bei Benutzung deutlich verstärkter auf als bei der Probefahrt (ca. 20 Minuten).
Vielen Dank für die Hilfe im Voraus!
Beste Antwort im Thema
Es ist keine Lüge. Du hast einen Wagen mit einen dir bekannten Problem wissend gekauft und der Wagen war sicherlich dementsprechend günstig, sonst hättest du einfach einen anderen gekauft. Jetzt, obwohl der Mangel bekannt war, die Sachmängelhaftung ausgeschlossen ist, möchtest du das gekaufte Schnäppchen noch auf Kosten des Verkäufers repariert bekommen. Ich persönlich sehe hier Dreistigkeit und Unverschämtheit deinerseits, sorry....
24 Antworten
Danke nochmal für eure Antworten.
Der Verkäufer hat wie gesagt nur bei der Probefahrt erwähnt das es ab und zu mal etwas ruckelt.
Selbst wenn meine Werkstatt jetzt nachweisen würde das da ein Problem mit dem Getriebe ist, habe ich da nachträglich keine Chance?
Wenn einer sagt es kommt manchmal leicht vor und bei warmen Motor (Probefahrt war ja nur ca. 20 Minuten) ruckelt es fast bei jedem Anfahren, dann ist das doch eine Lüge?
Aber das müsste ich dann wahrscheinlich nachweisen das er das Problem eher kleingeredet hat oder?
Es ist keine Lüge. Du hast einen Wagen mit einen dir bekannten Problem wissend gekauft und der Wagen war sicherlich dementsprechend günstig, sonst hättest du einfach einen anderen gekauft. Jetzt, obwohl der Mangel bekannt war, die Sachmängelhaftung ausgeschlossen ist, möchtest du das gekaufte Schnäppchen noch auf Kosten des Verkäufers repariert bekommen. Ich persönlich sehe hier Dreistigkeit und Unverschämtheit deinerseits, sorry....
Du wurdest auf den Mangel hingewiesen. Das das nicht während der Probefahrt aufgetreten ist, ist nicht Problem des Verkäufers. Du hättest die Probefahrt ja länger machen können. Oder einen Gebrauchtwagencheck und dem Prüfer vom möglichen defekt am Getriebe erzählen können um abzuschätzen wie groß der Mangel am Wagen ist. Versuch nicht deinen Fehler beimVerkäufer zu suchen. Geht nach hinten los. Ausser Kosten für RA und evtl. Gutachter auch sehr Nervenraubend.
Finde den erstmal den Mangel im Getriebe, vielleicht ja nur euer Öl und gut.
Gruß,
der_Nordmann
Edit: Schei.. Autokorrektur
Moin,
Nein. Situation - du reklamierst - d.h. du musst beweisen, dass der Verkäufer dich angelogen hat und dir einen Mangel verschwiegen hat. Der Verkäufer sagt - bei der Probefahrt habe ich dem Herrn Käufer mitgeteilt, dass es beim Fahren dann und wann im Getriebe ruckelt. So ... und dann?! Belügst du den Richter?!
Du hast einen taktischen Fehler begangen - jetzt musst du mit deiner Entscheidung - die du TROTZ Wissens, dass das Getriebe vollständig im Allerwertesten sein kann getroffen hast - leben.
LG Kester
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Zitat:
@conqueror333 schrieb am 29. Januar 2017 um 22:30:08 Uhr:
Es ist keine Lüge. Du hast einen Wagen mit einen dir bekannten Problem wissend gekauft und der Wagen war sicherlich dementsprechend günstig, sonst hättest du einfach einen anderen gekauft. Jetzt, obwohl der Mangel bekannt war, die Sachmängelhaftung ausgeschlossen ist, möchtest du das gekaufte Schnäppchen noch auf Kosten des Verkäufers repariert bekommen. Ich persönlich sehe hier Dreistigkeit und Unverschämtheit deinerseits, sorry....
Ganz genau meine Meinung!
Wurde so oder ähnlich aber auch schon einige Male hier gesagt, aber der TE fragt trotzdem immer wieder nach, von daher denke ich nicht, dass er diese Antwort haben wollte, sondern eine Bestätigung, dass er übers Ohr gehauen wurde.
Wird er hier allerdings nicht bekommen. 😁
Beste Grüße,
Heino
Zitat:
@accekaf schrieb am 29. Januar 2017 um 22:18:19 Uhr:
Danke nochmal für eure Antworten.
Der Verkäufer hat wie gesagt nur bei der Probefahrt erwähnt das es ab und zu mal etwas ruckelt.
Selbst wenn meine Werkstatt jetzt nachweisen würde das da ein Problem mit dem Getriebe ist, habe ich da nachträglich keine Chance?
NEIN
1. Du wusstest um den Mangel, der Verkäufer hat nichts verschwiegen
2. Die Sachmangelhaftung wurde im Kaufvertrag ausgeschlossen
3. Du wurdest nicht gezwungen das Fahrzeug zu kaufen.
Hast du das verstanden ?
Es ist echt unglaublich, wie dreist Menschen sein können.
Zitat:
@accekaf schrieb am 29. Januar 2017 um 10:47:04 Uhr:
Ja das stimmt schon, allerdings war das Problem während der Probefahrt nicht so gravierend, das ist mir jetzt nach 2-3 Tagen Bentzung erst wirklich als störend aufgefallen.Also kann ich mir die Kontaktaufnahme mit dem Verkäufer wohl lieber sparen oder?
Wenn du fair bist, solltest Du genau das tun, und wenn er nicht total bekloppt ist wird er ohnehin wortlos den Hörer auflegen:
Warum?
1. Er/sie hat alle Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen
2. Er/sie hat dich auf genau den vorliegenden Mangel hingewiesen.
Deine (falsche) Einschätzung bei der Probefahrt, so schlimm sei es in Erwartung eines Schnäppchens schon nicht, solltest Du nicht ihm sondern dir anlasten.
Zitat:
@Rotherbach schrieb am 29. Januar 2017 um 23:25:04 Uhr:
Du hast einen taktischen Fehler begangen - jetzt musst du mit deiner Entscheidung - die du TROTZ Wissens, dass das Getriebe vollständig im Allerwertesten sein kann getroffen hast - leben.
Nö, einen taktischen Fehler hat der TE meiner Ansicht nach nicht begangen.
Viel eher ist er dem öfter anzutreffenden "Gier frisst Hirn" erlegen.
Moin,
Ob du es Hier frisst Hirn oder falsche strategische Entscheidung nennst ist einerlei. Der Gedankengang wird wohl der gleichen gewesen sein.
@TE - wir schließen und löschen Beiträge nicht grundsätzlich, nur weil das Ergebnis vielleicht unerfreulich ist. Es könnte jemand kommen und das Ergebnis brauchen.
LG Kester