Sachmangel ja oder NEIN?

VW Phaeton 3D

hallo liebe gemeinde habe mir vor 4 monaten einen v10 tdi beim freunlichen gekauft.seit 2 wochen kein radio,cd,tel,oder navi ton mehr alles still. bin zum freundlichen hin wo ich ihn erworben habe nach auslesen des fehlerspeicher,s meinten sie,sie müssten mir eine neue software auf den dicken spielen.aber können sie nicht gleich machen da sie erst die software cd bestellen müssen.da ich beruflich in der schweiz arbeite konnte ich erst 2 wochen später wieder zu meinem freundlichen und die natürlich ohne musik usw, so jetzt wieder oben gewesen und software aufgespielt nix (alles tot) so jetzt kommt es ein steuerteil defekt meint der freunliche kostet glatte 1600 euro + einbau die ICH selber zahlen soll,Da es die vvd nicht abdeckt meint er. IST DIESE VERHALTEN KORREKT muss ich den schaden selber zahlen? danke im vorraus.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von turbodiesel0_2


...vor 4 monaten einen v10 tdi beim freunlichen gekauft...
...kostet glatte 1600 euro + einbau die ICH selber zahlen soll,Da es die vvd nicht abdeckt meint er. IST DIESE VERHALTEN KORREKT muss ich den schaden selber zahlen? danke im vorraus.

Innerhalb der ersten 6 Monate kommt der Händler in dem Fall nicht drumherum, daß ER den Schaden zahlt.

Wichtig: Laß diese Frist nicht verstreichen! Laß ihn zur Not beim Händler (Annahme-Beleg mit Datum nicht vergessen)

MfG

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Zitat:

Original geschrieben von turbodiesel0_2


...vor 4 monaten einen v10 tdi beim freunlichen gekauft...
...kostet glatte 1600 euro + einbau die ICH selber zahlen soll,Da es die vvd nicht abdeckt meint er. IST DIESE VERHALTEN KORREKT muss ich den schaden selber zahlen? danke im vorraus.

Innerhalb der ersten 6 Monate kommt der Händler in dem Fall nicht drumherum, daß ER den Schaden zahlt.

Wichtig: Laß diese Frist nicht verstreichen! Laß ihn zur Not beim Händler (Annahme-Beleg mit Datum nicht vergessen)

MfG

danke für die antwort. habe ihm ja 2 mal die chance gegeben nach zu bessern,dann sagte er zu mir ich müsse einen phaetonstützpunkt aufsuchen weil jetzt hier ende wäre für ihn.und er sagte mir gleich das ich die kosten selber tragen müsse. als vor 4 wochen der fehler aufgetreten is habe ich das fahrzeug samstag bis montag abend zu fehler suche da gelassen. habe für diesen zeitraum einen golf5 bekommen und vor 2 tagen die rechnung sa bis montag 86 euro ...... der gefällt mir immer besser,der freundliche.

Mach auf jeden Fall alles schriftlich!!!!

Setzte ihm eine Frist bis wann der Mangel zu beheben ist. Schreib dann noch, falls der Termin nicht eingehalten wird, und er sich weiter weigert die Rep. durchzuführen, dass du dann den Rechtsweg beschreiten würdest (sprich Anwalt einschaltetest).

Nur Fakten zählen später, deswegen nochmal unbedingt: MACH ALLES SCHRIFTLICH!!!! Und nicht per Mail, sondern per Brief / FAX.

Falls du noch nicht mit dem Inhaber des Autohauses im Gespräch bist, richte dein Schreiben unbedingt an die Geschäftsführung. Solche Leute muss man sich von "Oben" packen!

Achso, achte beim Beschwerdebrief auf Rechtschreibung und Interpunktionsregeln der deutschen Sprache. Wenn du da auch alles "klein" schreibst, mag der Inhalt zwar richtig sein, aber die Ausführung ist dann trotzdem lächerlich, und das mit dem Ergebnis, dass du wahrscheinlich nicht für so richtig "voll" genommen wirst.

Gruß
pesbod

Bin halt schreibfaul wegen der Gross und klein Schreibung. Werde drauf achten,Geschäftsführung sei angeblich im Urlaub die nächsten 14 tage(nicht zu erreichen) habe nie etwas schriftlich bekommen für die Fehlersuche,nur die Rechnung für den Leihwagen.Das dumme ist nur bin die nächsten 2 Wochen in der Schweiz unterwegs.Und nur am We in Deutschland, Samstags kann man nicht wirklich viel erreichen.Danke dir trotzdem für deine Antwort. Werde jetzt mehr Dampf machen müssen.Kann ich nicht zu einem anderen Vw Autohaus fahren?

Hallo,

ganz einfach:

"habe mir vor 4 monaten" = Innerhalb der ersten 6 Monate muss der Händler nachweisen, dass der Fehler nicht vorhanden war. Da es nicht geht, gibt es diverse Urteile woraus man erkennt, dass der Händler zu 100% für Defekte die nicht dem Verschleiß unterliegen aufkommen muss. Es sei denn die Bremsen sind bei der Fahrzeugübergabe runter oder die Reifen sind blank.

Nach den ersten 6 Monaten gibt es die Beweislasstumkehr, danach musst du beweisen, dass der Fehler vorher schon war. Da dieses meistens auch nicht möglich ist, gibt der Händler, um Ärger zu vermeiden, eine Garantie mit dazu.

Da du den Fehler aber innerhalb der ersten 6 Monate angezeigt hast, sollte es zu keinen Problemen kommen (außer der Händler selbst ist das Problem, aber da hilft nur der Onkel Anwalt!)

Viele Grüße,

Sascha

Ob die GF sich im Urlaub befindet, oder du in der Schweiz rum turnst spielt keine Roll.

Du hast den Mangel bereits aufgeführt, das Fahrzeug war deswegen beim Händler.

Das ist ja wohl Fakt, und sollte unbedingt in deinem Brief auch so stehen, und dies natürlich mit den exakten Daten "wann", "wo" und wer dich da "betreut" hat.

Und Briefe an die Geschäftsleitung werden von der Geschäftsleitung auch noch nach deren Urlaub gelesen!

Achso, die Schweiz verfügt übrigends auch über eine Post....😉 Ansonsten, den Brief per Einschreiben (da Fristsetzung), parallel als normalen Brief und dann noch als FAX. Das erhöht nämlich etwas den Druck aufs Autohaus.

Beim Fax besteht auch der Vorteil, dass der Brief bereits im Sekretariat gelesen wird, und die dort zuständige eventuell bereits erste Schritte einleiten kann.

Gruß
pesbod

PS: Ohne ordentlichen Druck wirst du da nichts erreichen. Nur so "larivarie" per Telefon oder Mail ist in dem Fall mit Sicherheit kontraproduktiv!

Hallo,

hier ein interessanter Artikel dazu...sagt eigentlich alles aus.😉

http://www.abc-recht.de/ratgeber/auto/faq/gebrauchtfahrzeug.php

Zitat:

Original geschrieben von spohl


ganz einfach:
"habe mir vor 4 monaten" = Innerhalb der ersten 6 Monate muss der Händler nachweisen, dass der Fehler nicht vorhanden war. Da es nicht geht, gibt es diverse Urteile (...)

Leider leider doch nicht so einfach. Zwar ist es richtig, dass innerhalb der ersten 6 Monate der Händler nachweisen muss, dass der Fehler nicht von Anfang an vorhanden war, aber der Händler wird hier argumentieren: 'Der Kunde Turbodiesel0_2 sagt doch selbst, dass das alles 3,5 Monate lang funktionierte, und damit ist bewiesen, dass der Mangel eben nicht von Anfang an vorhanden war.'

Geht man mit der Sache vor Gericht, dann wird ein vom Gericht bestellter Sachverständiger die Frage beantworten, ob der Mangel nach Erwerb neu auftrat (wie der Freundl. behauptet), oder ob er als latenter Mangel, der sich aber noch nicht beobachtbar auswirkte, schon bei Kauf vorhanden war.
Anders ausgedrückt: Wenn der Sachverständige zu dem Ergebnis kommt, dass die Tonversorgung schon bei Kauf sozusagen an einem seidenen Faden hing, der aber erst später, nach 3,5 Monaten vollends gerissen ist, dann hast Du gewonnen. Aber man weiß eben nicht, zu welchem Ergebnis der Sachverständige kommen wird.

Es gibt halt verschiedene Arten von Fehlfunktionen/Schäden: etwa solche, deren allmähliches Entstehen bzw. Größerwerden von Anfang an zu bemerken ist, und solche, bei denen bis zum Schluß alles funktioniert und das Teil dann mit einem Schlag ausfällt.

Da bin ich ja froh, dass mein Händler sich nach 5,5 Monaten bei mir gemeldet hat und gefragt hat, ob es noch Mängel am Fahrzeug gibt die vorm Ablauf der 6 Monate zu reparieren sind.

Viele Grüße,
Sascha

Waas?? Ich hätte nie geglaubt, dass es einen solchen Händler geben könnte!

Es wird ja in den 6 Monaten nur die Beweislast dem Verkäufer übertragen. Kann er beweisen, dass die Ware am Verkaufstag funktionierte ist die Maus aus. Da reicht ein schönes Übergabeprotokoll wo natürlich die maßgeblichen Systeme den Kunden funktionsgerecht vorgeführt wurden und das ist schon ein Beweis.
Es ist auch nicht vorstellbar, dass der Händler für Fahrzeuge, die z.B. mit 9 Jahren Alter schon mehr als störanfällig zu vermuten sind, nochmal 6 volle Monate Gewährleistung bietet. Da muss er halt alles schön mit Übergabe vorführen und protokollieren, wer das nicht macht, ist halt mit 6 Monaten dabei.

Gruß Peter

Hallo noch mal,ne hat bei der Übergabe kein Protokoll angefertigt.Trotz allem ein Händler mit 4 Vw u Audi Autohäusern und mehr als 4oo Gebrauchten ist das in meinen Augen kein richtiges verhalten. Geschweige den hier von Service zu reden. Man kann halt nicht nur immer verdienen,sondern muss auch mal wieder was raus tun.( Meine Meinung) Lg,,,,

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