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RX400h: Abstand zischen Stoßfängerkante hinten und unterer Kante der Heckklappe

Lexus RX XU30
Themenstarteram 17. März 2024 um 8:24

Hallo zusammen,

kann mir jemand den Abstand zischen Stoßfängerkante hinten und unterer Kante der Heckklappe nennen?

Leider habe ich meinen RX400h nicht mehr.

TIA

.h

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8 Antworten
Themenstarteram 23. März 2024 um 6:57

Hier ein paar kurze Hintergrundinfos:

mein Lexus wurde bei einem Auffahrunfall mit schweren Personenschaden zum Totalschaden.

Der Unfallgegner behauptet in der Klageerwiederung, dass er nur mit ca. 6 km/h aufgefahren wäre.

Allerdings wurde der Stoßfänger soweit deformiert, dass der Gegner die untere und obere Kante über der Vertiefung für das Nummernschild der Heckklappe eingedrückt hat.

Zusätzlich wurde die Aussenhaut des Stoßfängers vom Befestigungsträger durchbohrt.

IMHO kann das bei der Dicke des Stoßfängers nicht bei def geringen Geschwindigkeit passiert sein.

Um das vor Gericht, im Vorfeld eines Gutachtens, bereits klarzumachen, würde ich gerne dem Gericht den Abstand mitteilen.

Das kann Dir der Gutachter sagen, der hat die relevanten Daten in der Datenbank vorliegen.

Außerdem „federt“ der Stoßfänger beim RX400h immer deutlich (es sei den. er bricht) in die ursprüngliche Position zurück.

Themenstarteram 23. März 2024 um 8:41

Danke. Ich würde nur gerne schonmal vor dem Gutachter die Gegenpartei vorführen.

Und so die Gegenpartei „vorwarnen“, sodass diese sich eine passende Argumentation zurechtlegen können?

Schlechte Idee, finde ich.

Themenstarteram 24. März 2024 um 6:17

Könnte auch sein.

Das komische an deren Argumentation ist eh, dass sie bei jedem Teil des Personenschadens einen Gutachter verlangen, aber beim Unfallhergang haltlose Behauptungen aufstellen und keinen Gutachter fordern.

Du machst einen Schaden geltend, die müssen erstmal nur abstreiten - Du musst den Schaden nachweisen und im Zweifel deren Schuld beweisen. Das ist ganz „normale“ Prozessstrategie.

Themenstarteram 24. März 2024 um 7:52

Der Schaden des Autos ist bereits abgegolten, es geht nur noch um den Personenschaden, bei dem offensichtlich eine lebenslange körperlich Behinderung zurückbleibt. Der wird bestritten, u.a. Mit den unhaltbaren Behauptungen über den Unfallhergang. Der RX war danach ein Totalschaden.

Ich kann nur dringend empfehlen da nicht selber reinzugrätschen: Dafür bezahlst Du Profis dafür, die sich mit der Durchsetzung Deiner Ansprüche auskennen: Juristen, Gutachter, etc.

Alles was Du als Laie machst, kann von einem klugen, gegnerischen Anwalt leicht gegen Dich verwendet werden. Also besser Finger weg!

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