Rückzahlungsforderung Schadensersatz
Hallo alle zusammen 🙂
Würde mich sehr freuen, wenn mir hierzu jemand Auskunft geben könnte.
Folgendes Szenario:
Vor einigen Monaten ist mir leider ein kleiner Unfall mit einem Firmenwagen unterlaufen. Beim ausrangieren aus einer Parklücke habe ich ein Auto touchiert, was ich leider nicht bemerkt habe (stürmisches, regnerisches Wetter usw.) und mich somit "unerlaubt" vom Unfallort entfernt habe. Wurde dabei beobachtet und auch angezeigt.
Nun bekomme ich ein Schreiben der Versicherung meines Arbeitsgebers, welches besagt, dass ich aufgrund des unerlaubten Entfernens keinen Versicherungsschutz habe und´den Betrag (ca. 500,-) wieder zurückzahlen muss. Dabei berufen die sich auf irgend eine Ziffer im Versicherungsvertrag der zwischen der Versicherung und dem Arbeitgeber abgeschlossen wurde.
Ist es nicht so, dass der Arbeitgeber diesen zahlen muss, da es sich hier um eine fahrlässigen Vorfall handelt und nicht um einen vorsätzlichen?
Ich war ja schließlich im Auftrag des Arbeitgebers (wegen einer Nichtigkeit) mit dem Wagen unterwegs und seh es nicht ein, dass ich die Kosten komplett alleine tragen muss.
Beste Antwort im Thema
Ach so, wenn ich Unschuldig bin dann zahle ich einfach mal so 200 Euro.🙄
Ein Fall muss nicht zwingend vor Gericht gehen, die Staatsanwaltschaft kann den Fall auch Außergerichtlich abschließen. Fakt ist, dass wenn ein Verfahren eingestellt wird, man nichts zahlen muss. Und es ist ein Unterschied ob ein Fall abgeschlossen wurde oder eingestellt wurde.
Ich glaube hier auch langsam, dass du einiges Missverstanden hast, denn das zeigt schon dass du Glaubst mit den 200 Euro wird einfach das Verfahren eingestellt und die Forderung der Versicherung.
Wie bereits schon gesagt, wäre das Verfahren eingestellt worden, wäre die Versicherung nicht berechtigt Geld von dir zu Fordern.
Die absolute Gewissheit wirst du erhalten wenn du dein Punktestand in Flensburg anforderst.
61 Antworten
Von dir brauche ich sicherlich keine Nachhilfe.😉
Wo steht das geschrieben das bei eine Kontrolle nur eine Mängelkarte vergeben werden darf?!
Das ist zwar nicht verkehrt, aber es kommt immer darauf an, an wenn man in einer Kontrolle gerät.
§ 23 (1) StVO besagt hier was anderes, der einzige der hier sein Mist glaubhaft machen möchte bist du!
Von mir aus Glaube was du möchtest, ist mir egal.
Gut ich gehe auch aus dem Standpunkt der LKW-Zulassung aus und da wird einiges härter bestraft als bei einem PKW.
Zitat:
Original geschrieben von cpedv
Von dir brauche ich sicherlich keine Nachhilfe.😉
Wo steht das geschrieben das bei eine Kontrolle nur eine Mängelkarte vergeben werden darf?!
Das ist zwar nicht verkehrt, aber es kommt immer darauf an, an wenn man in einer Kontrolle gerät.§ 23 (1) StVO besagt hier was anderes, der einzige der hier sein Mist glaubhaft machen möchte bist du!
Von mir aus Glaube was du möchtest, ist mir egal.Gut ich gehe auch aus dem Standpunkt der LKW-Zulassung aus und da wird einiges härter bestraft als bei einem PKW.
Ich glaube nichts, ich weiß es.
Ich habe nicht gesagt, dass nur eine Mängelkarte vergeben werden darf. Der jeweilige Fahrzeughalter ist dafür verantwortlich und wird dementsprechend auch zur Kasse gebeten. Nicht jedoch der Fahrzeugführer.
Aber ich habe mit deiner Reaktion gerechnet.
Geh zur Polizei, frag nach und dann meld dich wieder. Die Diskussion ist mir zu albern.
Einfach mal ruhig sein, wenn man keine Ahnung hat.