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Schadensersatz Werkstatt?

Themenstarteram 30. Juli 2015 um 12:04

Folgender fiktiver Fall mal angenommen:

Privatmann bringt seinen PKW zur Inspektion in eine Autowerkstatt.

Die Autowerkstatt führt die Inspektion durch und stellt den PKW unverschlossen, mit dem Schlüssel im PKW am Straßenrand ab.

Privatmann kommt zur Werkstatt und sieht, dass am PKW ein relativ großer Sachschaden vorhanden ist. Nehmen wir mal an, gesamte Heckstoßstange eingedrückt, Alufelge beschädigt, Seitenteil eingedrückt mit Kratzspuren. Eindeutig ein frischer Schaden, was von der Polizei und kriminaltechnischen Untersuchung auch bestätigt wird.

Monteur der Werkstatt gibt eine Zeugenaussage an, die etwa so lautet:

"Da war ein großer schwarzer PKW mit großem weissen Anhänger, der ist vorbeigekachelt hier! Das war ein Hamburger-Kennzeichen...aber das kommt hier öfters vor, finden Sie sich damit ab."

Die Werkstatt selber besteht aus einer modernen Reparaturhalle mit einem Vorplatz, auf dem die PKW stehen.

Hätte man ggf. eine Chance auf Schadensersatz, da der Betreiber der Werkstatt den PKW ja unverschlossen auf der Straße geparkt hat und ihn somit eigentlich auch beaufsichtigen müsste?

Beste Antwort im Thema

Ich würde sofort eine Strafanzeige gegen den Werkstattinhaber machen.

Wegen Vergewaltigung.

Hat er zwar nicht gemacht, hätte er aber machen können...

:D

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Auf jeden Fall, da er das KFZ in seiner Obhut genommen hat.

Also muß er auch dafür Sorge tragen, dass der Kunde keinen Schaden an seinen KFZ hat.

am 30. Juli 2015 um 12:49

Wie ist das Auto versichert? Wenn Vollkasko, dann zahlt die Vollkasko und man kann gegen die Werkstatt den Rückstufungsschaden und die Selbstbeteiligung geltend machen.

Keine Kasko, dann wird man den vollen Schaden gegen die Werkstatt geltend machen. Die können wiederum das der Versicherung (Betriebshaftpflicht) melden. Die haben grob fahrlässig gehandelt. FZG drausen abgestellt und evt. weil mit Schlüssel.

Ist dann nur zu klären, ob man die Polizei dazu ruft um zu klären wie der Schaden tatsächlich entstanden ist.

Es läst sich von einem Schadengutachter leicht klären ob das FZG in Bewegung war oder gestanden ist als der Schaden passiert ist. Bzw. ein polizeiliches Gutachten wäre hier noch besser.

In jedem Fall wird die Versicherung Regress beim Fahrer nehmen bzw. bei dessen Versicherung wenn der grosse PKW+Anhänger gefunden wird, denn es steht ja auch die Frage der Fahrerflucht im Raum. Entweder Fahrerflucht von dem vorbeifahrenden "großen" PKW mit Anhänger oder jemand hat den PKW in der Inspektion zur Spritztour ausgeliehen und einen Unfall verursacht.

Dann gibt es bestimmt auch noch einen Schaden, an dem Gegenstand der den Schaden am Inspektions-FZG verursacht hat. Den Schaden zahlt Deine Versicherung, wenn Dein Fahrzeug schuld war und wird Regress beim Fahrer nehmen, sofern der ermittelt werden kann (Blut, DNA, Fingerabdrücke am Lenkrad im Auto). War ja unerlaubter Fahrer und damit ist der Regress "unbegrenzt". ;)

Zitat:

@Strapsdame schrieb am 30. Juli 2015 um 14:04:46 Uhr:

Hätte man ggf. eine Chance auf Schadensersatz, da der Betreiber der Werkstatt den PKW ja unverschlossen auf der Straße geparkt hat und ihn somit eigentlich auch beaufsichtigen müsste?

Wenn er geklaut worden wäre definitiv.

Aber so, was hat die Tatsache mit dem unverschlossen mit dem Unfall zu tun? Die Werkstatt unterliegt keiner Gefährdungshaftung, d.h. ihr muss man schuldhaftes Verhalten für eine Schadenersatzforderung nachweisen (egal ob fahrlässig oder nicht). Stand das Auto korrekt geparkt? Halb auf der Straße? Unübersichtliche Stelle? Irgendwas wo man ein Verschulden draus ableiten könnte?

Themenstarteram 30. Juli 2015 um 15:40

Nunja, ich dachte, wenn sie den PKW unverschlossen einfach dort stehen lassen und die Straße sozusagen als "Erweiterung" ihrer Werkstatt benutzen, dann müssen sie auch zwingend einen Blick darauf haben, was mit dem PKW passiert. Diebstahl wäre ja noch die einfache Sache, aber ein Kind steigt ein und startet den Wagen etc., wäre ja alles möglich, zumal der Schlüssel auch mit drin ist.

Somit können die sich ggf. nicht herausreden damit, das Auto einfach beschädigen zu lassen und dann zum Kunden zu sagen: "Ist Dein Pech".

Mal vom moralischen mal abgesehen...klar.

Hier kann man etwas über Obhutspflichten von Werkstätten nachlesen.

Ich würde sofort eine Strafanzeige gegen den Werkstattinhaber machen.

Wegen Vergewaltigung.

Hat er zwar nicht gemacht, hätte er aber machen können...

:D

am 31. Juli 2015 um 7:06

Zitat:

@rrwraith schrieb am 30. Juli 2015 um 18:57:18 Uhr:

Hier kann man etwas über Obhutspflichten von Werkstätten nachlesen.

Sehr schön beschrieben.

Also gleich 2 mal Obhutspflichtverletzung. :)

1. Abstellen auf öffendlicher Fläche/Straße

2. Schlüssel im Fahrzeug

Und wie ich schon geschrieben habe, wenn VK dann zahlt diese und wird Regress nehmen.

Wenn keine Kasko muss die Werkstatt zahlen, ausser sie hat ein Versicherung dagegen.

Die Werkstatt oder Versicherung der Werkstatt kann sich das Geld von dem Schadenverursacher holen, wenn der ermittelt werden kann.

am 9. August 2015 um 19:07

Ich habe mal eine andere Frage zum Thema:

Ich war vor kurzem in der Werkstatt zum Klimaservice.

Als ich mein Auto abgeholt habe, stellte ich fest, dass die Serviceklappe (die sitzt außen vorne auf dem Auto) nicht mehr richtig einrastet. Der von der Werkstatt hat irgendwie die Stifte zur Verrieglung gelockert und danach nicht fest genug angezogen.

Folgende Szene (die zum Glück nicht passiert ist) :

Ich bemerke den Fehler nicht und fahre ahnungslos auf die Landstrasse.

Durch den Fahrtwind und die Erschütterungen der unebenen Fahrbahn hätte sich, weil die Serviceklappe nicht richtig verriegelt war, diese gelöst und wäre auf die Gegenfahrbahn gefallen.

Der Entgegenkommende erschrickt, verreißt das Steuer und kracht in mein Auto oder in einen anderen Wagen.

Wer müsste in soeinem Fall für den entstandenen Sachschaden zahlen? Kann man sagen, dass man in der Werkstatt war und da Servicearbeiten gemacht wurden (Rechnung liegt vor).

Muss die Werkstatt dafür zahlen oder meine VK?

Zitat:

@Smartigirl12 schrieb am 9. August 2015 um 21:07:18 Uhr:

Kann man sagen, dass man in der Werkstatt war und da Servicearbeiten gemacht wurden (Rechnung liegt vor).

Sagen kann man das natürlich - letztlich zählt aber für die Haftung, ob es auch beweisbar ist.

am 9. August 2015 um 19:47

Wenn der Gutachter feststellt, dass die Verrieglungsstifte nicht richtig gespannt waren und dies der Grund für das Wegfallen der Klappe war, müsste ja eigendlichlich die Werkstatt nachweisen, dass ihnen kein Fehler beim Service unterlaufen ist (ählich wie bei den Äzzten mit Behandllungsfehler).

Oder nicht?

Die Serviceklappe ist aber auch noch durch zwei Bänder gesichert. Die Klappe fliegt dann nicht in den Gegenverkehr sondern beschädigt dein eigenes Auto.

Da die Klappe jeder öffnen kann und du als Fahrerin das weißt, solltest du vor jeder Fahrt den Sitz der Klappe kontrollieren.

am 10. August 2015 um 6:45

Klar kontrolliere ich die Klappe, wenn ich in der Werkstatt war, deswegen ist mir ja zum Glück gleich aufgefallen, dass etwas nicht stimmt. Zwischendurch konrolliere ich auch.

Und natürlich weiß ich das mit den beiden Bändern.

Aber es könnte ja rein theoretisch passieren, dass die beiden Bänder reißen (Materialermüdung, werden durch die Wucht von Fahrtwind bei 100km/h losgerissen) und die Klappe wegfliegt. Ich möchte soetwas nicht real erleben.

Mir geht es darum, ob in soeinem Fall die Werkstatt oder ich für einen entstandenen Sachschaden zahlen muss.

Wird aber schwer zu beweisen sein, die Werkstatt behauptet dann, sie hätten wieder alles festgeschraubt und es könnte doch sein, dass Du daran tätig gewesen bist.

Wie willst Du das Gegenteil beweisen ?

Reden dürfte da nicht ausreichen.

Da jeder, der an deinem Würfel vorbeigeht die Klappe entriegeln kann wirst du das nicht beweisen können. Deshalb schaue ich immer vor Fahrtbeginn nach der Klappe.

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