Rückzahlung der Anzahlung

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe eine Anzahlung für ein Auto von 500€ getätigt damit der Verkäufer das Auto für mich reservieren kann.
Es wurde nur per WhatsApp vereinbart.
Der Verkäufer möchte aber jetzt die 500 Euro nicht zurückerstatten.

Der Verkäufer hat mir aber mehrere Mängel verschwiegen wie z.B
2 Stoßfänger, 3 Türen, Hecklappe und 2 Kotflügel müssen gerichtet und neu lackiert werden.
Es waren 4 Verschiedene Reifen drauf, davon war einer DOT 2001 und einer hat eine Beule.
Die Nebelscheinwerfer sind ohne Funktion.

Meine Frage wäre jetzt:
Muss er mir die Anzahlung erstatten?
Ich habe auch Kurzzeitkennzeichen machen lassen und bin an dem Tag insgesamt 1060 km gefahren, kann ich das Geld für die Kosten vom Verkäufer fordern?

Vielen Dank

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Maverick Zero schrieb am 11. April 2019 um 10:21:46 Uhr:


Mit einer Rechtsschutzversicherung würde ich es darauf ankommen lassen, den entstandenen Schaden (Anzahlung, Zeit, Fahrtkosten) wegen arglistiger Täuschung / verschwiegene Mängel abzuwickeln.

Da sehe ich die Chancen auch nicht schlecht, zumindest den Reservierungsbetrag zurückzuholen. Ich bin kein Experte, der sich mit juristischen Fragen exakt auskennt, aber mein Rechtsgefühl sagt mir, dass es sich bei der Reservierung nicht um eine Willensäußerung handelt, die einen Kaufvertrag beinhaltet. Die hat doch nur zur Absicherung dazu gedient, den Weg zu Verkäufer nicht umsonst zu machen, wenn das Auto anderweitig verkauft würde. Da ich eine Rechhtsschutzversicherung habe, würde ich diese einschalten, sich mit dem Sachverhalt eingehend auseinander zu setzen.

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Hab ich mir verkniffen. .. 🙂

Hallo,
so wie ich das lese, hat der TE den Wagen wg. div. Mängel nicht gekauft und will nun die "Anzahlung" zurück.
Allerdings schreibt er gleich im ersten Satz
"...damit der Verkäufer das Auto für mich reservieren kann..."
klingt für mich wie Reservierungsgebühr...somit kann er das Geld in' Wind schreiben.
Gruß jaro.

Zitat:

@pokalgolf schrieb am 10. April 2019 um 23:51:08 Uhr:



Zitat:

@Eierlein2 schrieb am 10. April 2019 um 20:09:31 Uhr:



Sollte ohne Kennzeichen erfolgen 😕

Versehentlich mit dem Zweitaccount geschrieben? 😁

Servus zusammen,

nein das hab ich nicht geschrieben.

Ich habe Überführungskennzeichen dabei gehabt wollte aber auf Grund von den verschwiegenen Mängeln gar keine Probefahrt machen.
Das Auto war wirklich in einem extrem schlechten Zustand und wurde so nicht im Inserat beschrieben.
Vor allem wurde mir mitgeteilt das Auto hat TÜV bis Dezember und tatsächlich war die Hauptuntersuchen bereist im März fällig gewesen.

PS:
ich habe erst das Geld überwiesen und dann erst das Auto angeschaut.

Vielen Dank scho ma für die Antworten

Gruß

Hast Du eig. vor Ort den Verkäufer drauf angesprochen?
Bis jetzt wissen wir gar nicht welche Meinung der dazu hat.

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Zitat:

@jaro66 schrieb am 11. April 2019 um 09:01:59 Uhr:


Hast Du eig. vor Ort den Verkäufer drauf angesprochen?
Bis jetzt wissen wir gar nicht welche Meinung der dazu hat.

Ja ich hab ihn gefragt wieso er mir das nicht am Telefon gesagt hat und zuvor hatte ich auch erklärt um dahin zukommen muss ich mir einen Tag frei nehmen und obendrauf noch jemanden suchen der meinen Sohn vom Kindergarten abholt und dann auf ihn aufpasst.
Er meinte das Auto ist 180.000 km gelaufen, da sollte man doch selbst davon ausgehen, ist halt kein Neuwagen sagte er.
TÜV hat er wohl mit einem anderen Auto verwechselt und deshalb falsch im Inserat notiert.

Das Auto müsste wirklich komplett lackiert werden (es sind keine Kratzer sondern riesen Dellen, die Türen stehen ab und schließen net bündig) + neue Reifen + neuer Sitz + neuer Lenkrad + neuer TÜV und das Armaturenbrett ist auch komplett ruiniert.
Laut Verkäufer sind es ca. 1000 Euro und das Auto sieht wieder perfekt aus 🙂

Ich hätte damit nicht mal nach Hause fahren können da an einem reifen bereits eine Beule war 🙁

Ich meinte über die Rückerstattung der "Anzahlung" gesprochen, ob Du's kaufst oder nicht, hat der Händler ja nicht zu bestimmen.
...vllt ist der ja gar nicht abgeneigt...

P.S. die Fahrtkosten etc. kriegst nicht wieder, weil das Dein "Privatvergnügen" ist, da Deine Entscheidungen wo und zu welchem Aufwand Du ein Auto kaufst.
Die Kosten musst auf jeden Fall selbst tragen.

Zitat:

@jaro66 schrieb am 11. April 2019 um 09:27:58 Uhr:


Ich meinte über die Rückerstattung der "Anzahlung" gesprochen, ob Du's kaufst oder nicht, hat der Händler ja nicht zu bestimmen.
...vllt ist der ja gar nicht abgeneigt...

Ja er hat gesagt es gibt keine Rückerstattung da er das Auto aus dem Internet nehmen musste und in der Zeit hätte er ja verkaufen können.

Dann kannst es vergessen, steht best. auch in seinen AGB's das bei Reservierungen ne Gebühr fällig wird.
Schreibs als Lehrgeld ab und beim nächsten Mal...nie blind Geld überweisen...

Mit einer Rechtsschutzversicherung würde ich es darauf ankommen lassen, den entstandenen Schaden (Anzahlung, Zeit, Fahrtkosten) wegen arglistiger Täuschung / verschwiegene Mängel abzuwickeln. Befürchte allerdings, dass die Chancen da eher schlecht sind: solche "Verkäufer" machen so etwas ja nicht zum ersten mal und haben sich da sicherlich im Vorfeld schon entsprechend abgesichert.

Grundsätzlich gilt: nie blind Geld irgendwo hin überweisen. Allerhöchstens über einen Treuhänder gehen...

edit:
Meine Erfahrungen mit solchen "zweifelhaften" Verkäufern geht in die Richtung, dass manche gar nicht darauf vorbereitet sind, dass es jemand wagt sich (mit Rechtsbeistand!) zu wehren. Sowie ein Schreiben vom Anwalt kommt werden die plötzlich ganz klein und zahlen dir lieber dein Geld zurück als sich auf einen langen Rechtsstreit einzulassen. Problem: Du weisst nicht, zu welchem Typ dein Problemverkäufer gehört.

Zitat:

@Maverick Zero schrieb am 11. April 2019 um 10:21:46 Uhr:


Mit einer Rechtsschutzversicherung würde ich es darauf ankommen lassen, den entstandenen Schaden (Anzahlung, Zeit, Fahrtkosten) wegen arglistiger Täuschung / verschwiegene Mängel abzuwickeln.

Da sehe ich die Chancen auch nicht schlecht, zumindest den Reservierungsbetrag zurückzuholen. Ich bin kein Experte, der sich mit juristischen Fragen exakt auskennt, aber mein Rechtsgefühl sagt mir, dass es sich bei der Reservierung nicht um eine Willensäußerung handelt, die einen Kaufvertrag beinhaltet. Die hat doch nur zur Absicherung dazu gedient, den Weg zu Verkäufer nicht umsonst zu machen, wenn das Auto anderweitig verkauft würde. Da ich eine Rechhtsschutzversicherung habe, würde ich diese einschalten, sich mit dem Sachverhalt eingehend auseinander zu setzen.

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