Rückwärts gefahren - Auffahrunfall - Einschätzung Schuldfrage
Guten Morgen,
ich hatte am Montag einen kleinen Auffahrunfall und hätte gerne eure Einschätzung zur Schuldfrage.
Dazu habe ich ein Foto zum Unfallhergang mit angefügt.
Ich bin von der Straße rechts auf den Seitenstreifen, direkt vor dem Baum, gefahren um dann rückwärts in die endgültige Parkposition zu fahren. (Auf dem Bild steht mein Auto in der endgültigen Position).
Zu diesem Zeitpunkt befand sich die Unfallgegnerin auf Höhe der Garagen (siehe roter Punkt auf dem Foto). Vor dem Baum angekommen, habe ich den Rückwärtsgang eingelegt und kurz nach hinten geschaut. Alles war frei. Als ich dann langsam nach hinten gefahren bin, stand die Unfallgegnerin plötzlich direkt hinter mir. Es kam zu einem leichten Auffahrunfall, wobei mein Kofferraumdeckel mit dem Seitenspiegel (rechts) der Unfallgegnerin in Kontakt kam. Ich habe eine kleine Delle im Kofferraumdeckel und die Unfallgegnerin hat eine kleine Lackabschürfung am Seitenspiegel.
Es ist keine große Sache, dennoch hat sie es der Versicherung gemeldet.
Meiner Meinung nach trägt die Unfallgegnerin eine große Mitschuld, wenn nicht gar die ganze Schuld. Es war ein unverkennbares Parkmanöver direkt vor ihren Augen. Nur durch ihre rücksichtslose Fahrweise kam es zu dem Unfall. Wie die Unfallgegnerin selbst sagte, hatte sie es eilig zur Arbeit und wollte schnell hinter meinem Auto auf die Straße auffahren, während ich gerade am Einparken war.
Natürlich ist mir bekannt, dass Rückwärtsfahrer eigentlich immer Schuld haben, weil man sich notfalls einweisen lassen muss. Beispielsweise wenn man aus einer Parklücke kommt und so in den fließenden Verkehr, der Vorfahrt hat, eingreift. In diesem Fall hatte aber die Unfallgegnerin keine Vorfahrt sondern eher ich. Sie stand ja auf einem Grundstück bzw. Privatweg.
Wie ist eure Einschätzung zu der ganzen Sache ?
Vielen Dank.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@MattR schrieb am 29. Juli 2016 um 08:51:16 Uhr:
Die Diskussion is sowieso verschwendete Zeit. Das Ganze wird nicht ganz eindeutig erklärbar sein, die Versicherungen werden sich letztlich auf irgendeine Art Teilschuld einigen. Wie hoch diese letztlich ist, ist für Dich unerheblich, beide Parteien steigen in der Versicherung. Ob du jetzt eine 1000€ Stossstange kaputt gemacht hast oder 10 Ferraris aufeinander geschoben hast ist für Dich letztlich finanziell unerheblich.
Faszinierend, dass dieses Gerücht immer und immer wieder gepostet wird.
Versicherungen einigen sich nicht untereinander.
Es sind ja zwischen den Beteiligten auch keine gegenseitig aufrechenbare Ansprüche.
Im Zivilrecht gibt es eine Beweislastumkehr in Form des "Anscheinsbeweises".
Derjenige, der rückwärts fährt und es in der Folge zu einer Kollision kommt, hat dem Unfallpartner eine Mitverursachung nachzuweisen.
Wenn er das nicht kann, haftet er zu 100%.
23 Antworten
Er ist bis vor den linken Baum gefahren, um dann Rückwärts in die jetzige Parkposition zu fahren.
Während dessen wollte die Unfallgegnerin die Einfahrt verlassen.
Versicherungsrechtlich geht nicht immer alles mit der STVO überein. Fakt ist aber, dass der Querverkehr der Fahrerin die da eilig weg wollte, Vorrang hat, also Du. Sie ist mit Benutzung der Grundstücksausfahrt wartepflichtig, bis die Straße frei ist. Die Richtung ist egal. Wenn Du da rangierst ist sie eben nicht frei. Das würde ich so der Versicherung mitteilen. Du hast besondere Vorsicht beim Rückwärtsfahren, ja. Du hast geschaut. Beim Rückwärtsfahren muss man immer alle vier Ecken im Blick haben. Blickst Du nach vorn, kannst Du nicht gleichzeitig nach hinten blicken. Und dass sie sich da vorbeimogeln wollte und dies auch so ausgesagt hat, obwohl sie wartepflichtig ist, hilft dir vielleicht ehrheblich weiter... Die hiesigen Damen unserer Pflegedienste fahren hier alle so rücksichtslos. Warten? Nein, vorbeidrängeln wie es nur irgendwie geht und weg. Das dauert aber viel länger, egal, irgendwie durchdrängeln. Diese Damen haben immer eine eingebaute Vorfahrt... ich kann dir gut nachfühlen.