Rückwärts ausparken

Hallo, wie würdet ihr folgenden Unfallhergang Versicherungstechnisch in Österreich beurteilen?

Grünes Auto fährt rückwärts aus länger Hauseinfahrt -> zufahrt zu zwei Häusern
(grüner Pfeil Fahrtrichtung rückwärts)

Gelbes Auto fährt rückwärts aus kürzer Hauszufahrt/Parkplatz vom Haus.

Beide Autos touchieren.

Grünes Auto wird eher seitlich beschädigt. Rücklicht rechts und Stoßstange rechts beschädigt.

Gelbes Auto Stoßstange hinten + Rücklicht beschädigt.

Beide waren im langsamen Tempo rückwärts unterwegs.

Grünes Auto hat sich auf links konzentriert da dort ein Zaun + Schnee ist und nach rechts eigentlich genügend Platz vorhanden ist und nur eine kurze Parkplatz ausfahrt.

Gelbes Auto hat nur in den rechten Spiegel geschaut.

Vielen Dank für eure Einschätzung.

LG

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Wie hjluecke schon schreibt. Privatgelände oder Parkplatz. Hohe Vorsicht. Beide fahren ist gleich 50:50. Beide nicht aufgepasst.

Ausnahmen: Nur einer fuhr.
Einer Betrunken. Absicht im Spiel. Hohe Geschwindigkeit welche der Situation nicht angepasst gewesen wäre.

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Also mal ganz klar:
Es ruft weder die Axa bei der Allianz an, noch gibt es einen wöchentlichen Versicherungsstammtisch, wo alle Fälle auf den Tisch gelegt werden und dann um die Regulierungsquote geschockt/getuppt/gepokert wird...

Ferner ist es so, dass wir bei einem Unfall mit zwei potentiell Mithaftenden auch zwei unabhängige, ich nenne es jetzt mal so, Verwaltungsakte haben. Das da wäre der "Teilschuldige" mit der "Gegnerversicherung", sowie der "Gegner" mit der "Teilschuldigenversicherung".
In den beiden Anspruchsverhältnissen "erkämpft" dann jeder für sich eine Quote, zu welcher er entschädigt wird. Diese liegt zwischen 0 und 100%.
Natürlich ist es nun so, dass anhand der Schilderung des Unfallhergangs in der Regel gewisse Rahmen eingehalten werden, wie bspw. üblicherweise 50% bei einem "beide Kollidieren beim Rückwärtsausparken".
Es kann jedoch durchaus sein, dass beide eine 0% Quote, oder beide eine 100% Quote erhalten. Auch wenn das zunächst unlogisch erscheint.
Man muss hier aber strikt trennen: Den Anspruch den der Eine gegen die eine Versicherung hat, ist unabhängig von dem Anspruch des Anderen gegen die andere Versicherung.

Erst im nächsten Schritt, wenn jemand mit seiner Quote nicht zufrieden ist und den Klageweg bestreitet oder ggf. gegen die Regulierung der eigenen Versicherung bei vermuteter Obliegenheitsverletzung vorgeht, landet die Sache evtl. irgendwann mal vor Gericht, wo eine verbindliche Haftungsquote ermittelt werden kann.

Es gibt zwischen bestimmten Versicherern Regulierungsabkommen, aufgrund derer die sich ihre Schadensaufkommen intern teilen. Das hat aber nichts mit der Regulierung gegenüber den Geschädigten und den VN zu tun.

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