Rücktritt von Kaufvertrag bei Lieferverzögerung

VW Tiguan 1 (5N/5N2)

Hallo zusammen,

mich würde interessieren, ob man auf Grund der eventuell erheblichen Lieferverzögerungen vom Kaufvertrag zurücktreten kann.

Nach dem Besuch diverser VW Händler habe bei einem Freundlichen am 14.11.07 eine Kaufvertrag für einen Tigaun T&F TDI unterschrieben.
Grund des Kaufs bei diesem Händler war, dass er noch einen vor disponierten Tiguan im Vorlauf habe, der unverb. im Februar 2008 geliefert werden könnte.

Meinerseits wurde das Fahrzeug noch mit weiterem Zubehör ausgestattet:

Top Paket,
AHK,
Automatik,
NAVI
usw.

In dem Kaufvertrag wurde weiterhin als unverbindlicher Liefertermin Feb. 2008 angegeben.
Da ich nach vier Wochen noch keine offizielle Auftragsbestätigung von VW hatte, habe ich beim freundlichen nachgefragt was den los sei.
Laut Aussage des Händler soll VW im Moment auf Grund der hohen Nachfrage Probleme mit den Auftragsbestätigungen (Lieferterminen) haben.
Einen Tag später hatte plötzlich ich von meinem freundlichen eine Auftragsbestätigung des Autohauses in der Post, jedoch mit einem geänderten unverbindlichen Liefertermin, der plötzlich auf das zweite Quartal 2008 lautete.

Da ich bei der Bestellung wohl das problematischen Zubehör mit bestellt habe. frage ich mich nun wie es weiter geht.

Ich bin ja bereit 6-8 Wochen zusätzlich zu warten, jedoch ggf. kein halbes Jahr .

Beste Antwort im Thema

Da muss ich Euch recht geben. Ich habe ebenfalls bei Travag (damals noch Ratzeburg) im September bestellt.

Mein Verkäufer hat mir immer die Wahrheit gesagt. Auch als mein Tiger zu guter Letzt von KW 22 auf KW 32 gesprungen war.
Lieber eine ehrliche schlechte Nachricht als eine gute Nachricht, die nicht ehrlich ist.

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Zitat:

Original geschrieben von rico_74


Hallo zusammen,
ich habe mal eine konkrete Frage zum Rücktritt.

Ich habe im Dezember eine Bestellbestätigung mit LT April 2008 bekommen, nun lag gestern die "neue" Bestellbestätigung mit LT 12.12.2008 in meinem Briefkasten.

Kann mir einer sagen, wie hier die Rechtslage aussieht und ob man jetzt vom Kaufvertrag zurück treten kann???
Ich habe gestern storniert (schweren Herzens), warte jetzt auf die Antwort von meinem 😁 .

Danke für die Antworten.
Gruß Rico

Dürfte keine Probleme machen.

DU hattest ja einen (unverb.) Termin.

Der neue termin, weiter als 6 Wochen, ist nicht zumutbar.

ALd

Danke für die schnelle Antwort...
Da bin ich erstmal guter Hoffnung und warte auf die Reaktion von dem Autohaus...

Gruß Rico

Hallo zusammen,
ich habe mal "Rücktritt vom Kaufvertrag" gesucht, aber die Antworten passen nichr so ganz auf mein Problem.

Daher suche ich hier Euren (juristischen?) Rat!

Am 29.11.2007 habe ich eine "Verbindliche Volkswagen-Bestellung" für einen fast vollständig ausgestatteten Tiguan mit "Liefertermin Monat 08.2008 unverbindlich" unterschrieben. Deshalb so spät, weil ich mein jetziges Leasing-Fahrzeug Ende September 2008 zurückgeben muss und ich nicht so lange zwei Autos haben wollte.

Am 19.12.2007 kam die Auftragsbestätigung, auf der KEIN Liefertermin vermerkt ist.

Nachdem ich von dem allgemeinen Chaos gelesen hatte, fragte ich beim Verkäufer im Februar nach und er konnte mir nichts Neues sagen: "Bitte rufen Sie mich in zwei Monaten an!"

Ende April rief ich also wieder an und erfuhr, dass der Wagen in die 51. Woche (ab dem 15.12.2008) gerutscht war!! Ich fiel fast vom Hocker und mailte diesen Termin an "vdv2-kundenbetreuung@volkswagen.de" und fragte, ob das deren Ernst sei.

Drei Tage später erhielt ich eine Mail mit der Kernaussage: "Aus heutiger Sicht ist mit einer Auslieferung Ihres Fahrzeugs in der Autostadt im Januar 2009 zu rechnen."

Das heißt, jedesmal, wenn ich nachfrage, verschiebt sich die Auslieferung immer weiter nach hinten.

Weiter schrieb Wolfsburg: "Sehr geehrter Herr Schneider, Ihr Ansprechpartner im Autohaus TRAVAG, Herr Witte, wird - sofern noch nicht geschehen - schnellstmoeglich mit Ihnen Kontakt aufnehmen, um die gesamte Angelegenheit nochmals mit Ihnen zu besprechen und Sie natuerlich auch weiterhin aktuell auf dem Laufenden zu halten."

Was er bis heute nicht getan hat. Und seit dem sind schon wieder fast 2 Wochen ins Land gegangen.

So, und nun habe ich irgendwie keine so richtige Lust mehr auf den Tiguan. Wenn Januar stimmen würde, müßte ich 14 (!) Monate auf das Teil warten.

Meine Frage lautet also: Wie komme ich schnellstmöglich aus dem Kaufvertrag heraus?

Gruß Wolfgang

Hast Du schon einmal mit Deinem Verkäufer über einen Rücktritt gesprochen?

Solltest Du machen. Ich habe bei Travag in RZ bestellt. Das ist bereits schon im September 2007 geschehen. Nun ist es bei mir nicht eilig, aber mein Verkäufer hat ganz klar in einem Gespräch dargestellt, dass man einen Rücktritt ohne Probleme akzeptiert.

Ich glaube, dass Du dir nicht so einen Kopf machen brauchst, sondern einfach das Gespräch mit dem Händler suchen und dann klappt das auch schon.

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Hallo Wolfgang,

erst mal mit den Verkäufer reden.

Bin kein Jurist aber Du hast einen unverb. LT.
Diesen hast Du akzeptiert.
Der Verkäufer darf diesen Termin bis zu 6 Wochen überschreiten, + 10-14 Tage Nachfrist,
erst dann kann man vom Vertrag zurücktreten.

Soviel ich gelesen habe, hast du keinen weiteren unverb. LT schriftlich bestätigt bekommen ?

Also gilt noch immer der erste unverb. Termin.
Sollte der Händler jetzt einen neuen, viel späteren Termin, schriftlich bestätigen,
dann müsstest Du sofort zurücktreten können.

Also:
1. mir Händler klären ob Rücktritt problemlos möglich ist.
wenn nein
2. eine RA fragen (da wirst dann nicht ohne rumkommen)

und/oder
3. einen neuen schriftlichen Termin fordern, der den gemachten Aussagen entspricht.
(dann kannst auch zurücktreten (denke ich)

Alf

@ Wolfgang: Fahr doch Deinen Leasingwagen noch 3 Monate weiter (wenn die Konditionen stimmen) um die Lücke bis zum Tiguan zu schliessen.

jetzt hab ich mla eine ganze interessante frage?? welche LT ist den nun gültig wenn die einem jedem monat einen neuen LT schicken?? den, den man am vertragsabschluss gemacht hat oder welchen den nun??

Zitat:

Original geschrieben von murat85


jetzt hab ich mla eine ganze interessante frage?? welche LT ist den nun gültig wenn die einem jedem monat einen neuen LT schicken?? den, den man am vertragsabschluss gemacht hat oder welchen den nun??

Logischerweise der der als "verbindlich" bezeichnet wird. Solange es "unverb. LT" heisst hat das durchaus einen Grund 😉

Zitat:

Original geschrieben von seeberg41


Hallo zusammen,
...
Wenn Januar stimmen würde, müßte ich 14 (!) Monate auf das Teil warten.
...
Gruß Wolfgang

Hallo,

nette Info für

Wartende

Zitat:

Original geschrieben von DocSomma



Zitat:

Original geschrieben von seeberg41


Hallo zusammen,
...
Wenn Januar stimmen würde, müßte ich 14 (!) Monate auf das Teil warten.
...
Gruß Wolfgang
Hallo,
nette Info für Wartende

Hallo,

erstmal vielen Dank für die vielen Antworten!

@ 6er-Alf: Den Liefertermin 01/2009 habe ich schriftlich aus Wolfsburg!

Ich habe also heute Morgen mit meinem Verkäufer telefoniert. Er hat sich wegen des Liefertermins wie ein Aal gewunden, mir aber angeboten, mir einen Mietwagen (KEINEN Leihwagen!) zur Verfügung zu stellen. Wieviel das kosten soll, erfahre ich demnächst. Er will sich melden...

Die Geschichte mit dem Leih-Golf (s.o.) hat er kategorisch abgewimmelt. Darüber gibt es absolut keine Diskussion mit ihm! Das gibt es nicht und das machen wir nicht! Aus und vorbei! Das werde ich natürlich VW melden. Mal sehen, wie die reagieren!

Im Übrigen habe ich nächsten Mittwoch einen Termin bei einem Rechtsanwalt. Ich hoffe, dass der mit mir zusammen der Meinung ist, dass der Händler automatisch dadurch, dass die Auslieferung von 08/2008 auf 01/2009 (also deutlich mehr als 6 Wochen + 2 Wochen "Nachbesserung"😉 JETZT schon in Verzug geraten ist, weil JETZT schon klar ist, dass das Auto gar nicht Ende Oktober bei mir sein kann. Und dann müßte ich sofort aus dem KV herauskommen. Ob das juristisch ok ist, werde ich dann am 21.05. hier posten!

Gruß Wolfgang

Also aus meiner BWL Zeit weiss ich, dass man erst vom KV zurückreten kann wenn man dem Verkäufer eine "angemessene" Frist zur Nachbesserung erteilt, er diese aber nicht vornimmt, oder wenn eine Nachbesserung 2 mal gescheitert ist.🙂

Zitat:

Original geschrieben von MS520


Also aus meiner BWL Zeit weiss ich, dass man erst vom KV zurückreten kann wenn man dem Verkäufer eine "angemessene" Frist zur Nachbesserung erteilt, er diese aber nicht vornimmt, oder wenn eine Nachbesserung 2 mal gescheitert ist.🙂

Es geht hier nicht um Nachbesserung eines Defektes,

sondern um die Lieferzeit und die unverb. LT.

Wenn ich einen unverb. LT Juni 08 habe und bekommen dann einen unverb. LT Nov. 08,
dann ist das sehr wohl ein Grund für einen Rücktritt.

Alf

Zitat:

Original geschrieben von schnoeselhannes



Zitat:

Original geschrieben von murat85


jetzt hab ich mla eine ganze interessante frage?? welche LT ist den nun gültig wenn die einem jedem monat einen neuen LT schicken?? den, den man am vertragsabschluss gemacht hat oder welchen den nun??
Logischerweise der der als "verbindlich" bezeichnet wird. Solange es "unverb. LT" heisst hat das durchaus einen Grund 😉

jo jetzt würd ichg gern mal wissen wiviele von der ganzen bestellern alle nen "verbindlichen" LT bekommen haben?? ich zumindest nicht !!!!

Zitat:

Original geschrieben von 6er-Alf



Zitat:

Original geschrieben von MS520


Also aus meiner BWL Zeit weiss ich, dass man erst vom KV zurückreten kann wenn man dem Verkäufer eine "angemessene" Frist zur Nachbesserung erteilt, er diese aber nicht vornimmt, oder wenn eine Nachbesserung 2 mal gescheitert ist.🙂
Es geht hier nicht um Nachbesserung eines Defektes,
sondern um die Lieferzeit und die unverb. LT.

Wenn ich einen unverb. LT Juni 08 habe und bekommen dann einen unverb. LT Nov. 08,
dann ist das sehr wohl ein Grund für einen Rücktritt.

Alf

Ich denke nicht, was meinst du wohl warum der Liefertermin unverbindlich ist ?

Bei einem verbindlichen Liefertermin hättest du recht .

Gruss, Markus

Zitat:

Original geschrieben von Firejoker



Zitat:

Original geschrieben von 6er-Alf


Es geht hier nicht um Nachbesserung eines Defektes,
sondern um die Lieferzeit und die unverb. LT.

Wenn ich einen unverb. LT Juni 08 habe und bekommen dann einen unverb. LT Nov. 08,
dann ist das sehr wohl ein Grund für einen Rücktritt.

Alf

Ich denke nicht, was meinst du wohl warum der Liefertermin unverbindlich ist ?
Bei einem verbindlichen Liefertermin hättest du recht .

Gruss, Markus

Hallo Markus,

dass stimmt nun wieder auch nicht :-))
Auch ein unverbindlicher Liefertermin, ist ein vertraglich zugesicherter Termin.
Nur kann den der Händler um 6 Wochen überziehen + Nachfrist.

Alf

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