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Rücktritt von Gebrauchtwagenkaufvertrag

Themenstarteram 26. Februar 2006 um 15:24

Hallo an alle Rechtskundigen Elchtreiber.

Ich hätte da mal eine Frage zum Rücktrittsrecht von einem Kaufvertrag.

Folgendes ist passiert. Mein Schwester hat am Freitag einen Kaufvertrag über einen gebrauchten Kleinwagen(3/4 Jahr 17000Km) unterschrieben und mir das heute erzählt. Nun stellt sich heraus das Sie für den gleichen Preis das Auto als Neuwagen bekommt.

Gibt es nun die Möglichkeit von dem am Freitag unterschriebenen Kaufvertrag zurückzutreten? Hab da sowas von 2Wochen im Kopf.

Vielen Dank schon mal

Gruß

Obi

15 Antworten

Re: Rücktritt von Gebrauchtwagenkaufvertrag

 

Zitat:

Original geschrieben von obiwangrobi

Hallo an alle Rechtskundigen Elchtreiber.

Ich hätte da mal eine Frage zum Rücktrittsrecht von einem Kaufvertrag.

Folgendes ist passiert. Mein Schwester hat am Freitag einen Kaufvertrag über einen gebrauchten Kleinwagen(3/4 Jahr 17000Km) unterschrieben und mir das heute erzählt. Nun stellt sich heraus das Sie für den gleichen Preis das Auto als Neuwagen bekommt.

Gibt es nun die Möglichkeit von dem am Freitag unterschriebenen Kaufvertrag zurückzutreten? Hab da sowas von 2Wochen im Kopf.

Vielen Dank schon mal

Gruß

Obi

Hi,

grundsätzlich sind abgeschossene Kaufverträge über einen gebrauchten PKW so einzuhalten, wie abgeschlossen. Aber es gibt Ausnahmen:

- Rücktrittsklausel vereinbart?

- Finanzierungsgeschäft damit verbunden?

- Haustürgeschäft?

Also es braucht noch ein paar Angaben zum Sachverhalt, um mehr sagen zu können.

Grüße vom Luder

Themenstarteram 26. Februar 2006 um 17:22

Hallo, vielen Dank für Deine schnelle Antwort. Also hier noch einige Einzelheiten: Vertrag ist in einem Autohaus abgeschlossen worden. Das Auto soll komplett über das Autohaus finanziert werden.

Am Dienstag soll das Auto abgeholt werden.

Gruß

Obi

Hi,

wenn Finanzkauf, dann bitte schnell mal in den Vertragsbedingungen des Kreditvertrags (steht meist am Ende, wo Unterschrift(en) zu leisten sind, nachschauen, ob ein Widerrufsvorbehalt vereinbart wurde. Vielleicht kann Sie/Man(n) noch vom Kreditvertrag ezurücktreten und wenn der eindeutig an den KV gekoppelt war, dürte sich der Rücktritt auch auf beide Verträge erstrecken.

Grüße vom Luder

Die Frage des Laien: Könnte Wucher ziehen? Der Preis scheint ja deutlich überhöht? Und der Kunde war offensichtlich unwissend?

Zitat:

Original geschrieben von TobiV70

Die Frage des Laien: Könnte Wucher ziehen? Der Preis scheint ja deutlich überhöht? Und der Kunde war offensichtlich unwissend?

Oh! Passt bitte mit dem Begriff "Wucher" auf. Das ist ein Straftatbestand, das Wort nur in den Mund zu nehmen! Müssen heftigste Bedingungen dafür erfüllt sein - die hier NICHT vorliegen!!

Nano Nano!

Torsten - der XC-Fan (und wollte auch mal W***** sagen, wurde aber böß belehrt ;-)

Das war nur eine Frage - und Wucher gibt's auch im Zivilrecht. http://dejure.org/gesetze/BGB/138.html

Die Frage ist eigentlich nur, ob:

Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.

Rechtsgeschäft: Ja, Kaufvertrag.

Ausbeutung der Unerfahrenheit: Ja, der Kunde wußte nicht, was das Auto wirklich wert ist.

Vermögensvorteile: Ja.

im auffälligen Missverhältnis: Das wäre mal anhand der Kommentare nachzuprüfen.

Daher der Gedanke :-)

Natürlich ganz abstrakt.

Zitat:

der Unerfahrenheit

naja man hätte sich auch vorher informieren können. Ein Auto zu dem Preis kauft man/frau ja schließlich nicht jeden Tag.

Zum Wucher war das nicht so das der jeweilige Gegenstand 3x so teuer sein muß wie auf dem "normalen Markt"?

Zitat:

ob ein Widerrufsvorbehalt vereinbart wurde

ist dieses bei solchen "Rechtsgeschäften" nicht eh vom Gesetz her zwingend vorgeschrieben (Privatkauf vorausgesetzt).?

Gruß Zonkdsl

Hi,

bist du/deine Schwester ADAC-Mitglied? Dort anfragen! Oder auf deren Website forschen.

Gruß

Jürgen

Themenstarteram 27. Februar 2006 um 13:48

Vielen Dank für die vielen Antworten. Ich glaube man kommt aus dem Vertrag so einfach nicht raus. Wucher ists bestimmt nicht. Ist halt so das ein 3/4 Jahre alter Wagen beim Vertragshändler soviel kostet wie ein neuer EU Wagen.

Vorher informieren!!! Ist immer besser. Das stimmt schon.

Trotzdem vielen Dank

Gruß

Obi

sieh es doch einfach als "Soforthabenwillsteuer" und das mit einem Re Import zu vergleichen ist auch nicht ganz fair.

Auserdem muß man bei den Importfahrzeugen auch die Zusatzausstattungen sehr genau vergleichen und berechen.

Zitat:

Original geschrieben von obiwangrobi

Ist halt so das ein 3/4 Jahre alter Wagen beim Vertragshändler soviel kostet wie ein neuer EU Wagen.

Mit welcher Intention hat sie denn den Kauf geplant? Wollte sie ein offizielles "deutsches" Händlerfahrzeug oder einen EU-(Grau-)Import?

Man möge mir verzeihen, aber klingt das nicht nach: "Uih, die Farbe ist so schön, den will ich haben?" und jetzt paßt er doch nicht zur Handtasche?

TobiV70 - gerade gehässig.

Ich halte es auch nicht für zulässig die Preise für einen Gebrauchtwagen mit einem EU-Neufahrzeug zu vergleichen und sich dann zu ärgern.

Das sind grundsätzliche Gedanken, die man sich vor dem Kauf machen sollte.

Vor allem handelt es sich bei der Summe ja auch nicht grade um "Peanuts".

Marc

-siehtdasanders-

Hi,

Rücktritt wird vermutlich schwierig, der Händler hat ja völlig korrekt gehandelt.

Siehe auch:

http://www.autorecht24.de/Autokauf/Rucktritt/rucktritt.html

Schönen Gruß

Jürgen

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