Rücktritt von der Bestellung? Autohaus hat Brief und Schein verloren
Hallo miteinander,
ich hoffe, dass ich hier im richtigen Unterforum bin..
Ich habe mir bei einem Autohaus einen gebrauchten Skoda Fabia Combi ausgesucht, probegefahren und will/wollte diesen kaufen.
Da das Autohaus 100km von mir entfernt ist, habe ich mit dem Händler einen Tag (Bedenkzeit) nach der Probefahrt telefoniert und ihm mitgeteilt, dass ich das Auto kaufe.
Um unnötige Fahrereien zu vermeiden, hat mir der Händler eine "verbindliche Bestellung" per Mail geschickt, welche ich auch unterschrieben, eingescannt und zurückgeschickt habe. Dies war am 25.09.13.
Mit dem Händler war als Abholtermin der 04.10.13 vereinbart, da die Stoßstange noch lackiert werden musste und der TÜV erneuert werden musste - und dieser ist nur an bestimmten Wochentagen im Haus.
Der Händler hat dann nach der erfolgten TÜV-Prüfung den Brief und Schein am 27.09.13 per Post an mich geschickt, damit ich das Auto versichern und zulassen kann, um mit den Kennzeichen das Auto abzuholen.
Heute, am 02.10.13 sind die Unterlagen immer noch nicht angekommen. Auf Nachfrage beim Autohaus hat sich herausgestellt, dass die Unterlagen nicht per Einschreiben, sondern per Standardbrief verschickt wurden (ich dachte nicht, dass jemand so fahrlässig ist...)
Ein heutiges Telefongespräch mit dem Verkäufer hat ergeben, dass ich bis Freitag, also bis zum 04.10.13 abwarten sollte. Wenn ich bis dahin noch keine Unterlagen erhalten habe, dann wird eine Verlustmeldung gemacht und ein neuer Schein und Brief bestellt. Laut den Aussagen des Verkäufers kann das bis zu 2 Wochen dauern.
Ich habe nun im Internet von ähnlichen Fällen gelesen, da sowohl Schein als auch Brief verloren gegangen sind, muss man (lt. Internetberichten) von einer Wartezeit von 6-8 Wochen ausgehen.
Nun meine Frage: Kann ich von der Bestellung zurücktreten? Habt ihr vielleicht bereits ähnliche Erfahrungen machen müssen?
Ich habe die Bestellung, als auch die Verkaufsbedingungen eingescannt und angehängt.
Also unverbindlicher Liefertermin wurde der Oktober 2013 genannt. In den Verkaufsbedingungen steht jeweils nur etwas von "leichter Fahrlässigkeit" des Verkäufers.
Ich brauche jetzt bis in 10 Tagen ein Auto und nicht erst in einem Monat 🙁 🙁
Vielen Dank im Voraus,
VG
Max
21 Antworten
In der Tat besteht kein Rücktrittsrecht wegen eines Fernabsatzvertrages, da die Voraussetzungen von § 312 b BGB nicht vorliegen. Da bei der Vertragsanbahnung eine Besichtigung und Probefahrt stattgefunden hat, liegt kein Vertragsschluss unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln vor.
Ein Vertragsschluss ist aber erfolgt. In der Übersendung der Bestellung durch den Käufer liegt das Vertragsangebot, das der Verkäufer spätestens in dem Telefongespräch mit der Käufer auch diesem gegenüber angenommen hat, in dem er die Versendung der Papiere bestätigt hat.
Kein Verkäufer versendet doch die Papiere, wenn er das Geld nicht hat.
Ich denke daher, der Käufer hat schon bezahlt.
Zitat:
Original geschrieben von Deloman
Kein Verkäufer versendet doch die Papiere, wenn er das Geld nicht hat.
Ich denke daher, der Käufer hat schon bezahlt.
Doch, das geschieht in solchen Fällen auch beim Neuwagenkauf regelmäßig, wenn Verkäufer und Käufer weiter entfernt ansässig sind. Der Käufer kann dann das Fahrzeug an seinem Wohnsitz zulassen und mit den Schildern zum Verkäufer fahren und das Fahrzeug abholen. Für den Verkäufer besteht auch kein finanzielles Risiko, denn bis zur Bezahlung hat der ja noch das Fahrzeug.
Also, hier nochmal eine kurze Meldung, bevor sich hier noch jemand die Köpfe einschlägt 😁
Ich habe das Auto noch nicht bezahlt, der Verkäufer hat die Papiere ohne jegliche Anzahlung o.ä. an mich gesandt.
Jetzt die gute Nachricht: Die Unterlagen sind heute, nach 1-wöchiger Laufzeit, bei mir angekommen.
Das Auto ist auf mich versichert, zugelassen und alles ist bestens :-)
Trotzdem vielen Dank für eure Kommentare! :-)
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Nun mal nicht gleich so eine Welle machen. Die Sache ist zwar unschön aber sollte eigentlich kein Beinbruch sein. An deiner Stelle solltest du erstmal mit dem Verkäufer nochmal sprechen. Vllt. findet sich da ja eine Lösung. Sollte der wirklich auf stur schalten kannst du immer noch überlegen weitere Schritte einzuleiten. Nur weil der Brief verloren ght würde ich jetzt nicht gleich an Rücktritt denken.
Gruss Zyclon
Alles nochmal gut gegangen und schau mal auf den Poststempel, vielleicht hats der Verkäufer verbummelt. Aber eigentlich auch egal!
@Zyclon: Leider 3 Minuten zu spät, aber sonst sehe ich es wie du!