Rücktritt vom Verkauf als Verkäufer - trotz Anzahlung - möglich?
Wenn ich als Verkäufer eines Fahrzeugs bereits eine Anzahlung bekommen habe, mich aber gegen den Verkauf entscheide - ist dann ein Rücktritt möglich, indem ich die Anzahlung zurück gebe und ihm sage, ich habe mir das anders überlegt mit ihm?
Ein Vertrag ist doch noch nicht geschlossen und die Anzahlung ist doch rechtlich nur eine Absichtserklärung.
Würde mich über eine Antwort freuen, danke!
Beste Antwort im Thema
Werde ich nie verstehen, wie man solchem Pack etwas verkaufen kann. Merkt man doch i. d. R. bereits am Telefon, wenn man einen Besichtigungstermin vereinbart.
Spätestens nach dem Gefeilsche beim ersten Besuch jagt man das Gesindel vom Hof.
Allerspätestens aber nach 3 Stunden Wartezeit beim zweiten Termin hat sich die Sache erledigt.
Die Anzahlung hätte man zurücküberweisen können und fertig.
Solche Typen haben eh keinen RS, um irgend etwas einzuklagen.
Man kann aber davon ausgehen, dass der Käufer nach ein paar Tagen aufgrund irgendwelcher erfundenen Mängel versuchen wird, den VK noch weiter auszusaugen.
Trotzdem Glückwunsch zum Verkauf.
39 Antworten
Na dann Glückwunsch zum Verkauf, wenn auch mit viel Aufregung.
Hoffe das der Käufer das Auto schnell Ummeldet.
Denke derzeit wird das nicht in 3 Tagen passieren,
Ein seriöser kaufer hätte sich vielleicht vorher um einen Termin bemüht aber davon ist von deiner Schilderung nicht auszugehen.
Ja, Danke für die Rückmeldung.
Und sollte der Heini nachträglich Stress verursachen, dann berichte doch bitte auch davon hier.
um was für eine Wunderwaffe und zu welchem Preis ging es denn jetzt? Ich hatte das vor ein paar Tagen bereits einmal gefragt....
Werde ich nie verstehen, wie man solchem Pack etwas verkaufen kann. Merkt man doch i. d. R. bereits am Telefon, wenn man einen Besichtigungstermin vereinbart.
Spätestens nach dem Gefeilsche beim ersten Besuch jagt man das Gesindel vom Hof.
Allerspätestens aber nach 3 Stunden Wartezeit beim zweiten Termin hat sich die Sache erledigt.
Die Anzahlung hätte man zurücküberweisen können und fertig.
Solche Typen haben eh keinen RS, um irgend etwas einzuklagen.
Man kann aber davon ausgehen, dass der Käufer nach ein paar Tagen aufgrund irgendwelcher erfundenen Mängel versuchen wird, den VK noch weiter auszusaugen.
Trotzdem Glückwunsch zum Verkauf.
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Zitat:
@Peterchen1975 schrieb am 1. November 2020 um 20:08:28 Uhr:
Werde ich nie verstehen, wie man solchem Pack etwas verkaufen kann. Merkt man doch i. d. R. bereits am Telefon, wenn man einen Besichtigungstermin vereinbart.
Spätestens nach dem Gefeilsche beim ersten Besuch jagt man das Gesindel vom Hof.
Allerspätestens aber nach 3 Stunden Wartezeit beim zweiten Termin hat sich die Sache erledigt.
Die Anzahlung hätte man zurücküberweisen können und fertig.
Solche Typen haben eh keinen RS, um irgend etwas einzuklagen.
Trotzdem Glückwunsch zum Verkauf.
Der Große Häuptling hat gesprochen.
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 1. November 2020 um 20:11:01 Uhr:
Zitat:
@Peterchen1975 schrieb am 1. November 2020 um 20:08:28 Uhr:
Werde ich nie verstehen, wie man solchem Pack etwas verkaufen kann. Merkt man doch i. d. R. bereits am Telefon, wenn man einen Besichtigungstermin vereinbart.
Spätestens nach dem Gefeilsche beim ersten Besuch jagt man das Gesindel vom Hof.
Allerspätestens aber nach 3 Stunden Wartezeit beim zweiten Termin hat sich die Sache erledigt.
Die Anzahlung hätte man zurücküberweisen können und fertig.
Solche Typen haben eh keinen RS, um irgend etwas einzuklagen.
Trotzdem Glückwunsch zum Verkauf.Der Große Häuptling hat gesprochen.
Deine Einsicht ehrt Dich..... .
Was dich aber nicht davon abhalten soll, deine alten Schrotthaufen an ähnliches Klientel zu verkaufen.
Zitat:
@Peterchen1975 schrieb am 1. November 2020 um 20:14:49 Uhr:
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 1. November 2020 um 20:11:01 Uhr:
Der Große Häuptling hat gesprochen.
Deine Einsicht ehrt Dich..... .
Was dich aber nicht davon abhalten soll, deine alten Schrotthaufen an ähnliches Klientel zu verkaufen.
Klientel hin oder her.
Es wird keiner gezwungen an Person X verkaufen zu müssen.
Wenn die Bedingungen stimmen schlägt man ein. Fertig.
Und im Falle des TE muss es gestimmt haben, denn sonst hätte er die Anzahlung nicht akzeptieren dürfen.
Denn damit ist eine Absichtserklärung einhergegangen.
da der TE ja immer noch nicht verraten hat, was er denn zu welchem Preis veräußert hat.... werden wir auch keine Möglichkeit haben das Geschäft zu bewerten und sein Verhalten zu beurteilen.
Wenn natürlich der Verkaufsdruck groß ist, läßt man so was mit sich machen und legt auch das Telefon nicht sofort auf, wenn die begehrten 3-Wort-Anrufe kommen "was letztes Preis?". Ich muss zugeben, zuletzt vor Jahren einen neuwertigen Crossfire selbst verkauft zu haben. Andere habe ich in Zahlung gegeben.
Zitat:
@Kornpeter schrieb am 31. Oktober 2020 um 13:54:52 Uhr:
Zitat:
@be_crazy schrieb am 30. Oktober 2020 um 20:15:18 Uhr:
Und bitte einen wortgewandten und frechen (einen Gegenpol zum AsiVerkäufer) Freund/Verwandten bei der Übergabe dabei zu sein. Und ja, auf jeden Fall den Kaufvertrag vorher zweifach ausfüllen und nur noch unterschreiben lassen. Und ja, definitiv abgemeldet verkaufen. Ansonsten eine saftige Kaution verlangen.
Viel Glück!@ be-crazy:
Bist Du verrückt?
Warum bezeichnest Du den TE (Verkâufer) als "Asi" ?
Dee TE war natürlich nicht gemeint, mein Fehler!
Habe natürlich den Käufer gemeint.