Rücktritt vom privaten Autokauf ?
Hallo, ich habe mir am Donnerstag einen Renault Twingo BJ 98 gekauft habe ihn am Donnertag angezahlt und den Rest am Freitag bezahlt und auch Freitag zum Rundumcheck gebracht. Optisch hat er kleine Mängel ist ja leider kein Neufahrzeug, ist im Dezember 08 über den TÜV gegangen ohne Mängel. Haben dann aber beim Check gesehen das der Achsträger mit Unterbodenschutz dick eingeschrichen worden ist und nach Prüfen mit dem Schraubenzieher der auf einmal weg war...die Bremsen sind total verrostet also auch ein Mangel wo man mit eigentlich nicht über den TÜV kommt selbst der Öldruckschalter ist undicht.. alles wurde in einer KFZ Werkstatt nach geschaut...mit diesen Mängeln hääte der Wagen gar keinen TÜV bekommen dürfen....haben dann den Verkäufer darauf hin gewiesen das der Wagen erhebliche Mängel hat und ich diesen gerne wieder zurück geben möchte oder zumindestens eine Preisminderung....für den Wagen habe ich 1750 € bezahlt und wollte eine Preisminderung von 400 € mir wurde aus der Werkstatt gesagt das dies angemessen ist... wenn man bedenkt das ich jetzt ein Auto habe was eigentlich nicht verkehrstauglich ist.. nun stellt sich der Verkäufer quer und sagt er habe kein Interesse daran das Auto zurück zunehmen und ihm waren die Mängel nicht bekannt...habe Bilder gemacht und es ist auch keine Problem das ich von einen Sachverständiger ein Gutachten bekomme das es auch so ist das de Wagen nicht mit diesen Mängeln im Dezember über den TÜV gekommen wäre.... er hat mir eine Preisminderung von 150 € angeboten wo ich nur geschmuzelt habe... habe ihm deutlich zum Verstandnis gegeben 400 € höchstens 350 € aber weniger auf keinen Fall... wie sehen meine Chancen aus Recht zu bekommen ? Und wie lange kann dann so ein Rechtsstreit dauern ?
Freue mich über Euer Feedback
Daniela
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Roter-Baron
Ich würde mal nen Anwalt einschalten. Sowas läuft unter "arglistiger Täuschung" und "verschweigen von Mängeln"
Meistens reicht auch nur ein Brief vom Anwalt und der Verkäufer gibt klein bei und erstattet Dir Deine 400 € Preisnachlass.
So ein Unsinn...begründe erstmal die Tatbestandsmerkmale einer arglistigen Täuschung in diesem Fall, bevor du hier solche Laientips abgibst...würdest du ihm denn das Geld vom Anwalt erstatten, wenn die Kostennote kommt?? Wohlgemerkt von dem Anwalt, den er vollkommen überflüssigerweise aufgrund deines "schlauen" Tips hier konsultiert hat??
Nicht jeder halbjuristische Begriff, den man mal irgendwo in irgendeinem komplett anderen Zusammenhang aufgeschnappt hat, lässt sich ohne Nachprüfung auf alles andere anwenden 🙄🙄
42 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Was soll das bringen???
Klarheit, auch Rechtssicherheit genannt.
Zitat:
Original geschrieben von Tomy 69
Bremsbelag vorne stand an der Felge an, Reifen verschlissen usw.
das sind alles verschleißteile die man durchaus bei einem gebrauchtwagenkauf selbst überprüfen sollte/kann!
zumindest mit den reifen kann man dem verkäufer definitiv keine vorwürfe machen!
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
und der wird sich dummstellen, sagen das er kein "fachmann" ist, und sich darauf berufen das die kiste neuen tüv hatte....
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht !!!
Ich würde mal nen Anwalt einschalten. Sowas läuft unter "arglistiger Täuschung" und "verschweigen von Mängeln"
Meistens reicht auch nur ein Brief vom Anwalt und der Verkäufer gibt klein bei und erstattet Dir Deine 400 € Preisnachlass.
Zitat:
Original geschrieben von Roter-Baron
Sowas läuft unter "arglistiger Täuschung" und "verschweigen von Mängeln"
🙄
um etwas zu verschweigen muss man erstmal wissen das es überhaupt vorhanden ist!
dazu müsste der te erstmal zu 101% nachweisen, das der verkäufer über diese mängel bescheid wusste!
und das wird dem te zu 101,01% NICHT gelingen...und der schuss geht nach hinten los, denn das wird dann richtig teuer für den te denn eine rsv (sofern vorhanden) wird sich mit sicherheit querstellen wenn die das alter von dem fz und dessen preis sowie die angeblichen "mängel" (die vollkommen normaler nutzungs-/alters bedingter verschleiß bei diesem fahrzeug sind!) erfahren...
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Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
das sind alles verschleißteile die man durchaus bei einem gebrauchtwagenkauf selbst überprüfen sollte/kann!Zitat:
Original geschrieben von Tomy 69
Bremsbelag vorne stand an der Felge an, Reifen verschlissen usw.
zumindest mit den reifen kann man dem verkäufer definitiv keine vorwürfe machen!
Nun ja das mit den Bremsbelägen is ja so ne Sache, ich bin schon der Meinung das dieser Twingo nicht Verkehrssicher war.
Das mit der Vorderachse war erst zu sehen nach dem der Motorschutz demontiert wurde.
Zitat:
Original geschrieben von Roter-Baron
Ich würde mal nen Anwalt einschalten. Sowas läuft unter "arglistiger Täuschung" und "verschweigen von Mängeln"
Meistens reicht auch nur ein Brief vom Anwalt und der Verkäufer gibt klein bei und erstattet Dir Deine 400 € Preisnachlass.
So ein Unsinn...begründe erstmal die Tatbestandsmerkmale einer arglistigen Täuschung in diesem Fall, bevor du hier solche Laientips abgibst...würdest du ihm denn das Geld vom Anwalt erstatten, wenn die Kostennote kommt?? Wohlgemerkt von dem Anwalt, den er vollkommen überflüssigerweise aufgrund deines "schlauen" Tips hier konsultiert hat??
Nicht jeder halbjuristische Begriff, den man mal irgendwo in irgendeinem komplett anderen Zusammenhang aufgeschnappt hat, lässt sich ohne Nachprüfung auf alles andere anwenden 🙄🙄
Zitat:
Original geschrieben von Tomy 69
Das mit der Vorderachse war erst zu sehen nach dem der Motorschutz demontiert wurde.
.... und die rostet auch nicht innerhalb 2 Monate nach dem der TÜV drüberging durch. Die Mängel scheinen mir dem Verkäufer alle sehr wohl bewusst gewesen zu sein, denn wer schmiert Unterbodenschutz cm-dick an die Achse und drunter ist alles durch.
Desweiteren glaube ich auch nicht, dass dieses Auto 2 Monate vor dem Verkauf den TÜV gesehen hat. Der TÜV-Prüfer klopft das nämlich ab und kann es hören ob die Teile noch i.O sind oder durch.
Moin,
Ich sehe hier keine Chance.
Warum:
Der Käufer hat gegen seine Pflicht das Fahrzeug zu prüfen verstossen. Dabei hätten Ihm einige Mängel bereits auffallen MÜSSEN. Das der Käufer als Schutzbehauptung sagt, er habe keine Ahnung ist durchaus ok, dann konsultiert man den Fachmann. Dem VERKÄUFER das Recht abzusprechen sagen zur dürfen, er wüßte von den Mängeln nichts ist eine Frechheit. Entweder dieses Recht besteht für beide oder keinen. Der VERKÄUFER hat übrigens KEINE Pflicht das Fahrzeug vor dem Verkauf ausgiebig zu begutachten. Der Verkäufer ist nur in der Pflicht IHM BEKANNTE Mängel zu nennen. Beweise mal jemandem, dass er etwas "wusste". Das ist aussichtslos. Das heißt, eine Arglistige Täuschung bekommst du nur durch, wenn du irgendwas schriftliches im Auto wie z.B. einen KVA findest.
Und dein Anscheinsbeweis, der überpinselte Träger ... woher weißt du ... ob das nicht vor 6 Jahren beim VorVorBesitzer gemacht wurde, der festgestellt hatte, das der originale Korrosionsschutz kaputt war? Und VIEL Erfolg bei der Feststellung ob der Wagen wirklich beim TÜV war *fg*
Ne...da kommt man nicht durch. Merke: Erst Informieren, dann kontrollieren, dann kaufen.
MFG Kester
Ich habe meine Schwägerin damals auch gefragt warum sie mich das Fzg nicht vor dem Kauf überprüfen hat lassen, sie verbucht es als Lehrgeld.
Zitat:
Original geschrieben von Tomy 69
Ich habe meine Schwägerin damals auch gefragt warum sie mich das Fzg nicht vor dem Kauf überprüfen hat lassen, sie verbucht es als Lehrgeld.
so sehe ich das auch, passiert mir bestimmt nicht nochmal.. wir haben uns geeinigt er hat mir 250 € preisnachlass gegeben und nun werde ich erst mal den achsträger machen das ist erst mal das wichtigste...dann werde ich auf jeden fall schauen ob das mit dem tüv so alles seine richtigkeit hatte....der wagen ist laut schwacke mit dieser aussattung ungefähr 1644 € wert...habe nun 1500 € bezahlt lasse den achsträger machen, öldruckschalter und die bremsen und dann hoffe ich das der kleine erst mal fährt....und mein cousin macht ihn auch komplett von unten mit unterbodenschutz fertig dann hab ich auch erst mal ruhe..ist wirklich eine krankheit von twingo... mein cousin sagte letztens er hatte einen von 1999 der komplett durch mit rost gewesen...aber wie gesagt wenn alles fertig ist hoffe ich im sommer schön open air zufahren :-) grins
Für den Achskörper wollte Renault damals 400 Euro ohne Einbau glaube ich. Im Teilehandel hätte ich das Teil nicht bekommen.
Zitat:
Original geschrieben von Roter-Baron
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht !!!Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
und der wird sich dummstellen, sagen das er kein "fachmann" ist, und sich darauf berufen das die kiste neuen tüv hatte....Ich würde mal nen Anwalt einschalten. Sowas läuft unter "arglistiger Täuschung" und "verschweigen von Mängeln"
Meistens reicht auch nur ein Brief vom Anwalt und der Verkäufer gibt klein bei und erstattet Dir Deine 400 € Preisnachlass.
Keine Strafe ohne Gesetz !!
Bevor hier ein Anwalt teuer Geld kostet solltest du erst einmal darüber nachdenken das der Vorwurf einer arglistigen Täuschung und das verschweigen von Mängeln dem Verkäufer bewiesen werden muss. Ob da ein Anwalt mitspielt und dem Verkäufer eine Schadensersatzforderung zuschickt , könnte sich schnell zum Bummerang auswirken.
Die einzigen die dann noch daran verdienen wären die Rechtsanwälte, und wenn der Käufer keine Rechtsschutzvericherung hat und der Verkäufer es auf eine Gerichtsverhandlung ankommen lässt und gewinnt????
Da ist die Sache ja echt noch gut für Dich ausgegangen.
Rein rechtlich hättest Du keine Chancen gehabt, hier hat es m. E. Rotherbach bereits erschöpfend dargestellt.
Fazit wie so oft hier:
Wenn man keine Ahnung hat, das fragliche Fahrzeug eben bei TÜV/DEKRA oder artverwandten Organisationen zum Gebrauchtwagencheck geben
oder eben gleich beim Vertragshändler (teurer) mit Gebrauchtwagengarantie (Gewährleistung ist in der Altersklasse auch so ne Sache...)
kaufen. Dort wäre ein solches Fahrzeug wohl vorher ausgesiebt /gar nicht angeboten worden (schwarze Schafe ausgenommen, wird es immer geben), gute ´98er Twingos vom Vertragshändler fangen (hier im Raum) um 2500.- EUR an.