Rücktritt vom privaten Autokauf ?

Hallo, ich habe mir am Donnerstag einen Renault Twingo BJ 98 gekauft habe ihn am Donnertag angezahlt und den Rest am Freitag bezahlt und auch Freitag zum Rundumcheck gebracht. Optisch hat er kleine Mängel ist ja leider kein Neufahrzeug, ist im Dezember 08 über den TÜV gegangen ohne Mängel. Haben dann aber beim Check gesehen das der Achsträger mit Unterbodenschutz dick eingeschrichen worden ist und nach Prüfen mit dem Schraubenzieher der auf einmal weg war...die Bremsen sind total verrostet also auch ein Mangel wo man mit eigentlich nicht über den TÜV kommt selbst der Öldruckschalter ist undicht.. alles wurde in einer KFZ Werkstatt nach geschaut...mit diesen Mängeln hääte der Wagen gar keinen TÜV bekommen dürfen....haben dann den Verkäufer darauf hin gewiesen das der Wagen erhebliche Mängel hat und ich diesen gerne wieder zurück geben möchte oder zumindestens eine Preisminderung....für den Wagen habe ich 1750 € bezahlt und wollte eine Preisminderung von 400 € mir wurde aus der Werkstatt gesagt das dies angemessen ist... wenn man bedenkt das ich jetzt ein Auto habe was eigentlich nicht verkehrstauglich ist.. nun stellt sich der Verkäufer quer und sagt er habe kein Interesse daran das Auto zurück zunehmen und ihm waren die Mängel nicht bekannt...habe Bilder gemacht und es ist auch keine Problem das ich von einen Sachverständiger ein Gutachten bekomme das es auch so ist das de Wagen nicht mit diesen Mängeln im Dezember über den TÜV gekommen wäre.... er hat mir eine Preisminderung von 150 € angeboten wo ich nur geschmuzelt habe... habe ihm deutlich zum Verstandnis gegeben 400 € höchstens 350 € aber weniger auf keinen Fall... wie sehen meine Chancen aus Recht zu bekommen ? Und wie lange kann dann so ein Rechtsstreit dauern ?
Freue mich über Euer Feedback
Daniela

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Roter-Baron


Ich würde mal nen Anwalt einschalten. Sowas läuft unter "arglistiger Täuschung" und "verschweigen von Mängeln"
Meistens reicht auch nur ein Brief vom Anwalt und der Verkäufer gibt klein bei und erstattet Dir Deine 400 € Preisnachlass.

So ein Unsinn...begründe erstmal die Tatbestandsmerkmale einer arglistigen Täuschung in diesem Fall, bevor du hier solche Laientips abgibst...würdest du ihm denn das Geld vom Anwalt erstatten, wenn die Kostennote kommt?? Wohlgemerkt von dem Anwalt, den er vollkommen überflüssigerweise aufgrund deines "schlauen" Tips hier konsultiert hat??

Nicht jeder halbjuristische Begriff, den man mal irgendwo in irgendeinem komplett anderen Zusammenhang aufgeschnappt hat, lässt sich ohne Nachprüfung auf alles andere anwenden 🙄🙄

42 weitere Antworten
42 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von jack2504


geht man doch davon aus das das so in ordnung ist oder ?

wenn man keine ahnung hat, verlässt man sich darauf..... 😛

wenn man etwas tiefer in der sache drinnsteckt wüsste man, das es problemlos mit den entsprechenden "kontakten" möglich ist eine neue hu/au bescheinigung für ein auto zu bekommen, ohne das es der prüfer jemals gesehen hat bzw. dass das auto am au-tester dranngehangen hat... ^^

Wie schon mehrmals geschrieben, und auch wenn du gerne etwas anderes hören möchtest, No Chance auf Kaufpreisminderung oder gar Rücknahme.

Und ja es mag in deinen Augen nicht fair sein, spielt aber alles keine Rolle.

Nimm die 150€ bevor der Verkäufer sich schlau macht und dir auch diese nicht mehr geben wird.

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N



Zitat:

Original geschrieben von jack2504


aber wenn man ein auto kauft das fast 2 jahre tüv hat geht man doch davon aus das das so in ordnung ist oder ?
Eben nicht. Die TÜV-Untersuchung bescheinigt den verkehrstüchtigen Zustand exakt zu dem Zeitpunkt der Untersuchung...das kann auch ne Stunde später schon GANZ ANDERS aussehen...hier sinds nun schon 2 Monate...

Und grad weil du die Möglichkeit hattest, den Wagen vorher gut checken zu lassen, finde ich es eher frech, jetzt noch hinterher was drehen zu wollen...nimm lieber die 150€, mehr wirst du nie bekommen...

Und die Sachmangelhaftung bei Gebrauchtwagen beinhaltet keine Verschleissteile, abgesehen davon wurde die Haftung ja gem. dem KV wirksam ausgeschlossen...

wieso frech ? mir geht es nicht nur darum den preis irgendwie zu drücken, habe ja 1750 € für das auto bezahlt weil ich halt so eine auto wollte.. mir geht es darum das ich jetzt die jenige sein soll oder besser gesagt nicht sein will die jetzt auf den kosten sitzen bleibt...oder willst du mir weiß machen das ein auto mit einem durchgerosteten achsträger nicht gerade verkehrstauglich ist und du so ohne weiteres damit rum fahren würdest und du das nur gerecht findest.. klar hätte man vorher sich drum kümmern können ob der wagen in ordnung ist aber wo bleib das recht für den verkäufer... und wenn ich hier jetzt nur runter geputzt wie dumm ich doch gewesen bin, bringt mich das auch nicht weiter...

Zitat:

Original geschrieben von jack2504


...oder willst du mir weiß machen das ein auto mit einem durchgerosteten achsträger nicht gerade verkehrstauglich ist und du so ohne weiteres damit rum fahren würdest und du das nur gerecht findest...

Nein, ich hätte aber das Auto auch VORHER überprüft...

Zitat:

Original geschrieben von jack2504


aber wo bleib das recht für den verkäufer...

Hättest du VORHER richtig gehandelt und dich richtig informiert, dann hättest du auch JETZT entsprechende Rechte...warum sollen denn die Rechte des Verkäufers aufgrund DEINES Fehlverhaltens beschnitten werden???

Im Übrigen putzt dich hier niemand runter...nur weil dir unmissverständlich klar gemacht wird, dass für dich nichts drin ist und wir nicht deiner Meinung sind, dass du ungerecht behandelt sein würdest, ist das noch lange kein Runterputzen...

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von jack2504


und wenn ich hier jetzt nur runter geputzt wie dumm ich doch gewesen bin,

Du wirst nicht "runtergeputzt", sondern dir werden deine Möglichkeiten aufgezeigt, und die sind nun mal aussichtslos.

Zitat:

Original geschrieben von jack2504


bringt mich das auch nicht weiter...

Es bringt dich auch nicht weiter wenn wir dir sagen was du gerne hören möchtest, nämlich das du im Recht bist mit der Forderung von 350-400€, dies ist aber nun mal nicht so.

Wir könnten dich ja auch anlügen und behaupten das du den Verkäufer verklagen sollst und deinem Anwalt dann 500 € zusätzlich bezahlen musst. Ich weiß nicht was du lesen möchtest.

Zitat:

Original geschrieben von jack2504


... wie sehen meine Chancen aus Recht zu bekommen ?

@jack2504,

das würde Dir ein Rechtsanwalt in einem preiswertem Beratungsgespräch sagen

Zitat:

Und wie lange kann dann so ein Rechtsstreit dauern ?

sehr sehr lange, mit für Dich ungewissem Ausgang.

Zitat:

Original geschrieben von jack2504


......klar hätte man vorher sich drum kümmern können ob der wagen in ordnung ist aber wo bleib das recht für den verkäufer...

Merke: Augen auf beim Autokauf.. insbesondere dann, wenn es Gebrauchter von Privat ist.

Ich sehe da eher dunkel für Dich 🙁

Wenn ich es richtig verstanden habe?, dann hast Du die Sachmängelhaftung ausgeschlossen.. Und somit jedes Recht vergeben.

Lasse es halt auf eine Klage ankommen. Das heißt für Dich, Karre sofort abmelden, ungenutzt hinstellen und einen Anderen kaufen.
teuer.. in jeder Beziehung für Dich 🙁

Die einzige rechtliche Möglichkeit besteht m.e. wenn du dem Verkäufer eine arglistige Täuschung oder Vorsatz beweisen kannst ........

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster


Die einzige rechtliche Möglichkeit besteht m.e. wenn du dem Verkäufer eine arglistige Täuschung oder Vorsatz beweisen kannst ........

Das wird der Knackpunkt sein.

Zitat:

Original geschrieben von moerf



Zitat:

Original geschrieben von jack2504


... wie sehen meine Chancen aus Recht zu bekommen ?
@jack2504,
das würde Dir ein Rechtsanwalt in einem preiswertem Beratungsgespräch sagen

Zitat:

Original geschrieben von moerf



Zitat:

Und wie lange kann dann so ein Rechtsstreit dauern ?

sehr sehr lange, mit für Dich ungewissem Ausgang.

Zitat:

Original geschrieben von moerf



Zitat:

Original geschrieben von jack2504


......klar hätte man vorher sich drum kümmern können ob der wagen in ordnung ist aber wo bleib das recht für den verkäufer...
Merke: Augen auf beim Autokauf.. insbesondere dann, wenn es Gebrauchter von Privat ist.
Ich sehe da eher dunkel für Dich 🙁
Wenn ich es richtig verstanden habe?, dann hast Du die Sachmängelhaftung ausgeschlossen.. Und somit jedes Recht vergeben.

Lasse es halt auf eine Klage ankommen. Das heißt für Dich, Karre sofort abmelden, ungenutzt hinstellen und einen Anderen kaufen.
teuer.. in jeder Beziehung für Dich 🙁

ja habt ja recht bin trotzdem geknickt kaufe mir mein erstes eigenes auto und dann so ein mist... habe ja trotdem noch unseren honda civic der hat ja keine mängel :-)

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster


wenn du dem Verkäufer eine arglistige Täuschung oder Vorsatz beweisen kannst ........

und der wird sich dummstellen, sagen das er kein "fachmann" ist, und sich darauf berufen das die kiste neuen tüv hatte....

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster


wenn du dem Verkäufer eine arglistige Täuschung oder Vorsatz beweisen kannst ........
und der wird sich dummstellen, sagen das er kein "fachmann" ist, und sich darauf berufen das die kiste neuen tüv hatte....

Es lässt sich nur über eine Strafanzeige feststellen, um was es sich beim Verkäufer handelt.

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster


wenn du dem Verkäufer eine arglistige Täuschung oder Vorsatz beweisen kannst ........
und der wird sich dummstellen, sagen das er kein "fachmann" ist, und sich darauf berufen das die kiste neuen tüv hatte....

und das hat er mir schon am tele gesagt das er davon keine ahnung hat oder zumindestens von dem mangel wusste und er halt kein fachmann ist....ich ja auch nicht nur das ich der leidtragende wohl sein werde in dieser sache...

Das Problem mit der Vorderachse scheint beim Twingo nicht so selten zu sein.

Meine Schwägerin hatte sich auch ein solches Fzg von Privat gekauft, nach dem der Benzingeruch (Marderbiss) immer schlimmer wurde hat sie mich gebeten das Auto mal zu überprüfen.
Ich habe sie daraufhin mit dem Fahrzeug nicht mehr fahren lassen, Vorderachse Durchgerostet, Bremsbelag vorne stand an der Felge an, Reifen verschlissen usw.

Sie hat daraufhin den Vorbesitzer angerufen und ihm das mitgeteilt, dieser hat das zur Kenntniss genommen und Ende.

Das Auto wurde dann mit Angabe aller Fehler in Ebay versteigert.

Zitat:

Original geschrieben von Flinx1960



Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



und der wird sich dummstellen, sagen das er kein "fachmann" ist, und sich darauf berufen das die kiste neuen tüv hatte....
Es lässt sich nur über eine Strafanzeige feststellen, um was es sich beim Verkäufer handelt.

Was soll das bringen???

Deine Antwort
Ähnliche Themen