Rücktritt vom Kaufvertrag

Mercedes B-Klasse T245

Hallo!

Im Grund genommen bin ich sehr zufrieden mit meiner B-Klasse (B 200 CDI, Autotronic, Sportpaket, Xenon, Thermotronic, Comand APS, etc.). Aber seit der Auslieferung habe ich ein Poltergeräusch auf der rechten Fahrzeugseite, die nach bisher 4 Reparaturversuchen noch nicht beseitigt ist.

Und zwar tritt das Poltergeräusch (ein einfaches bis mehrfaches Klopfen) auf der Beifahrerseite in Höhe der A-Säule auf. Die Besonderheit ist noch, dass dieses Geräusch in Abhängigkeit des Kraftstofffüllstandes auftrtt, d.h. bei vollem Tank ist kein Poltern zu hören, mit abnehmenden Füllstand nimmt das Poltern zu. Dieses Poltern tritt fast nur im Fahrbetrieb insbesonders beim Anfahren und bei Fahrbahnunebenheiten auf. Zuerst versuchte der örtliche Mercedes-Händler dem Geräusch auf die Spur zu kommen (Überprüfung der Antriebsteile, Überprüfung der Befestigung der Unterbodenverkelidung etc.), mittlerweile hat die Mercedes-Niederlassung in Nürnberg bereits zwei Versuche hinter sich (Auswechseln des rechten Stoßdämpfers und beim zweiten Anlauf wurde der Kraftstofftank gewechselt) ohne das eine Verbesserung eintritt.

Ich spiele schon mit dem Gedanken, vom Kaufvertrag zurückzutreten, da dieses Poltergeräusch mittlerweile absolut nervig ist, und ich dies auf Dauer - trotz auch der vielen sehr positiven Eindrücke des Autos - nicht mehr hinnehmen möchte. Jeder weiterer Reparaturversuch bringt zudem die Gefahr mit sich, dass andere Mängel entstehen (z.B. der Stoßdämpferwechsel veränderte die Nullstellung des Lenkrads und verschlechterte den Geradeauslauf).

Meine Frage: Wer weiß, welches Prozedere beim Rücktritt des Kaufvertrages (früher Wandelung) einzuhalten ist, oder wer hat bereits Erfahrung mit einem Rücktrittsversuch?

39 Antworten

@Armbrust,

Deine Beispiele sind mir schon klar. Nur - wenn sich der Händler weigert, dann muss man sich die Gewährleistung einklagen.
Ich will auch keinen Händler in Schutz nehmen. Die Einklage der Gewährleistung kann sich aber über Monate oder Jahre hinziehen. Das sollte man berücksichtigen - mehr wollte ich gar nicht sagen.

Aber in 90% der Fälle geht der Händler auf die Wandlung ein, sobald man mit dem Konsumentenschutz droht oder ein eingeschriebenen Brief des Anwalts verschickt.

Synthie

Hallo,

ich finde die Diskussion hier doch recht interessant.

Was nützen denn Gesetze zum Verbraucherschutz, wenn sie durch einfache Dreiecksgeschäfte ( Kunde - Händler - Hersteller ) ausgehebelt werden können ?

Wenn ich eine Ware erstehe die so schadhaft ist, dass eine Wandlung notwendig erscheint, muß sie der Verkäufer zurücknehmen. Was der Verkäufer mit seinem Vertragspartner macht, ist mir als Käufer egal. Das die Verkäufer versuchen sich nicht mit diesen arbeitsintensiven Aktionen befassen zu müssen, gehört in eine andere Rubrik. Die meist unvermeidliche Klage ist dann das Resultat.

Aber zu B-Klasse: Ich kenne in unserer Gegend keinen Händler, der direkt bei DC bestellen darf. Alle sind nur Vermittler, die Vertragsabwicklung läuft über eine Niederlassung. Ich habe bei einem Händler bestellt (..Verkauf im Namen der DC ...), die Auftragsbestätigung und die Rechnung kamen direkt von DC, bezahlt habe ich auf ein Konto von DC.
Der Händler erhält für seine Vermittlung und für die zu übernehmenden Dienstleistungen von DC eine Provision (Material und Arbeitsleistung im Garantiefall sind natürlich nicht enthalten).
Da sowohl die Auftragsbestätigung, wie auch die Rechnung Unterschriften von DC-Prokuristen tragen, ist die Frage nach dem Vertragspartner eindeutig.
Bei einem Reimport dürfte das Ganze dann schon etwas schwieriger werden.

Es gibt eine Sonderstellung bei DC.
Die Händler sind nur Agenten d.h sie handeln im Auftrag und in Rechnung von DC. Bei einem BMW oder Audi Händler ist das anders. Die Klage bei einer Wandlung geht gegen den Händler und das Werk steht nur unterstützend dem Händler zur Seite.
Eine Wandlung bei einem Mercedes geht immer gegen DC und nicht gegen den Agenten.

Also ich habe eine Rechnung vom Händler erhalten und nicht von DC. Aber ich bin auch in Österreich.

Synthie

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Scheint wohl in Österreich anders zu seit - meine Rechnung kam auch von DC und dorthin musste auch das Geld überwiesen werden.

Juergen

Mein Händler ist auch eine autorisierte Mercedes-Benz Vertretung.

Synthie

Sachstandsmeldung nach Besuch des Kundendienstingenieur:

Also am vergangenen Dienstag war wegen der obengenannten Problematik der Kundendienstingenieur von der Berliner Mercedes-Zentrale in der Niederlassung Nürnberg. Nach Auskunft des Annahmemeisters war der Kundendienstingenieur nahezu einen 3/4 Tag mit der Problemlösung beschäftigt. Letztendlich wurde nach vielen Experimenten und unzähligen Telefonaten der Kraftstoffschlauch gegen einen steiferen Nicht-Serien-Schlauch getauscht. Die Geräuschsituation hat sich dadurch gebessert, ist aber immer noch nicht beseitigt.
Wenn die Situation so bleiben sollte, wäre dies ein gerade noch akzeptabler Zustand.
Ich befürchte aber, dass bei längerer Fahrweise (Erhitzen des Schlauches) oder bei warmer Witterung sich die Steifigkeit des Schlauches wieder reduziert und die Geräusche, die letzendlich vom pulsierenden Fördern der Kraftstoffpumpe im Tank (Saugstrahlpumpe) herrühren, wieder verstärkt auftreten. Weiterhin muss der Kundendienstingenieur bereits erwähnt haben, dass die Geräuschproblematik kein Wandlungsgrund wäre. Warum gerade nur meine B-Klasse diese Geräuschphänomen aufweist, konnte mir bisher noch keiner erklären!

Das bedeutet für mich letztendlich, dass ich die Geräuschentwicklung in den nächsten Wochen genau beobachten werden, und bei einer Verschlechterung wieder an Mercedes herantreten werden. Eine Wandlung werde ich dagegen nur rechtlich durchsetzten können.

MfG Wappo!

Hallo
Ob man nun gegen den Händler oder DC auf Rückabwicklung klagt ist doch eigentlich egal. der Vertrag ist etwas anders. Von Sonderstellung zu reden ist hier nicht angebracht, da hier die gleichen Gesetze gelten.
Gruss marc

Aber frag doch mal nach einer Minderung????
Das Dingen, so kannst du es DC ja mal ruhig sagen, hat mit dieser Geräuschskulisse Fiat Preisniveau erhalten und soviel möchtest du dafür auch nur zahlen.
Natürlich werden die den Wagen nicht soo viel billiger machen, aber schau doch mal, was sie dir anbieten, denn dein Kaufpreis ist für ein 100% funktionierendes Auto, und das ist deines ja leider nicht 🙁.

Gruß

Hallo!

Hier mein letzter Sachstandbericht:

Durch Einbau eines neuen Schlauchstücks mit innenliegender fester Kraftstoffleitung (Eigenkonstruktion der Niederlassung) konnte das Poltergeräusch jetzt beseitigt werden. Gott sei Dank! Letztendlich muss lobend erwähnen, dass der Reparaturservice der Niederlassung in Zusammenarbeit mit dem Kundendienstingenieur trotz des unüblichen und schwierigen Fehlers zum vollen Erfolg geführt hat.

MfG Wappo!

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