1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Golf
  6. Golf 3
  7. Rücktritt vom kaufvertrag

Rücktritt vom kaufvertrag

VW Vento 1H

Hallo leute ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Habe mir vor ein paar tagen einen gebrauchtwagen bei einem Händler gekauft und habe jetzt erst gemerkt, dass das fahrzeug einen Unfallschaden hatte von dem mir nichts gesagt wurde.
Welche möglichkeiten habe ich jetzt?

Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Danke schonmal im vorraus

33 Antworten

Erstmal hin und ihn in aller Ruhe auf den Schaden ansprechen...
Es sind nur Schäden zu nennen, wenn Rahmen oder sicherheitsrelevante Teile beschädigt wurden, auch ein Händler kann selbst übers Ohr gehauen worden sein, niemand steckt in Fremdfahrzeugen drin, jeder ist auf Ehrlichkeit seines Verkäufers angewiesen.

Da Du das Fahrzeug bei einem Händler gekauft hast, kannst Du innerhalb von 2 Wochen das Fahrzeug als Unfallfahrzeug ( Begründung: versteckter Schaden und keine ausreichende Information von Seiten des Verkäufers, in dem Falle des Händlers ) zurückgeben. Sollte er es nicht tun, einmal kurz zur Polizei und denen das schildern, die helfen Dir dann schon weiter, da es somit um eine Verheimlichung eines Unfallschadens geht und wir dann bei der Seite eines definitiven Betrugsversuchs gelandet wären. Der Rest klärt sich dann von selbst mittels Anwalt und Polizei, falls der Händler nicht von alleine das Fahrzeug zurücknimmt.

Aber schilder erstmal WAS und WORAN Du persönlich erkannt hast, dass es ein Unfallfahrzeug ist? Eigentlich sollte man vor Kauf eines Gebrauchtwagens die 20 € investieren und den Wagen in gesonderten Einrichtungen ( Tüv & Dekra sowie Küs ODER die Werkstatt der Vertrauens ) überprüfen lassen....aber ich will keine Moralapostel spielen.

Ps: Achte aber auf den Kaufvertrag, was da so alles im kleingedruckten etc. steht und welche Klauseln er reingebracht hat. Nicht das dort irgendwo drinne steht, dass er Unfallfahrzeuge instandsetzt und die dann wieder aufgemacht weiterverkauft.

er wusste es ja mit dem schaden hat es mir aber verschwiegen.

Dann Kaufvertrag die Klauseln nachschauen und mit Ihm persönlich reden, wenn er keine Einsicht zeigt bzw. das Fahrzeug nicht zurücknehmen will, geh zu Deinen Freunden und Helfern...=)

der reifen auf der rechten seite schleift im radkasten an etwas metallischem.das spaltmaß auf der rechten seite stimmt nicht mit dem auf der linken seite überein.der grundschweller ist gespachtelt und überlackiert.ist mir alles leider jetzt erst aufgefallen

http://www.spiegel.de/auto/aktuell/0,1518,287111,00.html

Wie wäre es mit sowas:
Zum händler zurückfahren auto samt schlüssel zurückgeben das Geld nehmen und gehen?

Woher weisst du überhaupt das der wagen einen Unfallschaden hatte?
Ist irgend was verzogen oder hast du die lacktiefe geprüft und ist irgend was nachlackirt, oder zieht der wagen zur Seite?

Woher weisst du das denn?

Wo befindet sich das metallische? Versuche es genauer zu definieren bzw. ein Bild zur Veranschaulichung zu machen ( wenn es geht )

Spaltmaße sind ein Indiz dafür, dass das Fahrzeug einen Unfall gehabt haben kann. Schau Dir die Lackierung an, ist diese abweichend von der anderen Farbfläche? Wenn ja ist es definitiv eine Austauschware bzw. neu drüberlackierte Sache.

Der Grundschweller gespachtelt....auch da wäre in Bild von Vorteil, kann mir das gerade noch net so ganz vorstellen was ich mir darunter Denken darf...

GrEeTz vom G!ZzL€

nachlackiert wurde er aber angeblicht nur wegen leichter schrammen.

die rechtslage ist doch klar, der händler hat dir verschwiegen,dass das fahrzeug einen unfallschaden hatte, ob er das nun weiss oder nicht sei mal dahingestellt, jedenfalls wurdest du nicht darüber aufgeklärt und das führt zur sogenannten "arglistigen täuschung".

nachzulesen im bgb § 123, Absatz 1

hab das mal fix rausgesucht 😉

§ 123
Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung

(1) Wer zur Abgabe einer Willenserklärung durch arglistige Täuschung oder widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden ist, kann die Erklärung anfechten.

deine willenserklärung war die geäusserte bereitschaft zum kauf und da du nix vom unfallschaden wusstest, ist deine erklärung anfechtbar und somit auch das ganze rechtsgeschäft, denn wenn du nicht zum kauf bereit bist ( nicht übereinstimmende willenserklärung),dann gibts auch kein kaufvertrag.

d.h. du gehts hin, wirfst ihm die arglistige täuschung vor und beziehst dich auf § 123 bgb, der sollte schon wissen,was das heisst. ich vermute mal er wird ziemlich laut werden, also dann ab zur bullerei.

DAS RECHT IST AUF DEINER SEITE!

edit: was interessiert dich denn weitere eventuelle mängel, wie metallische geräusch?? gib die karre zurück, du willst doch keinen unfallwagen??

Zitat:

ich vermute mal er wird ziemlich laut werden...

warum?

Zitat:

Original geschrieben von nonegizzi


Wo befindet sich das metallische? Versuche es genauer zu definieren bzw. ein Bild zur Veranschaulichung zu machen ( wenn es geht )

Spaltmaße sind ein Indiz dafür, dass das Fahrzeug einen Unfall gehabt haben kann. Schau Dir die Lackierung an, ist diese abweichend von der anderen Farbfläche? Wenn ja ist es definitiv eine Austauschware bzw. neu drüberlackierte Sache.

Der Grundschweller gespachtelt....auch da wäre in Bild von Vorteil, kann mir das gerade noch net so ganz vorstellen was ich mir darunter Denken darf...

GrEeTz vom G!ZzL€

Im Radkasten der Beifahrerseite. wenn ich nach links einlenke, beträgte der Abstand zu diesem metallischen Teil 2 cm, während es rechts anschlägt und der Reifen daran schleift. Die Lackierung weicht etwas ab in der farbe. Die Schrauben vom Kotflügel sind schon mal geöffnet worden.

Die gespachtelte Fläche haben wir mit einem Magneten ausfindig gemacht.

Die Innen - Grundschwelle ist verbeult. Wurde gespachtelt und auf jeden Fall nach lackiert. Bild habe ich jetzt leider keins.

warum?

stell mal vor ich steh bei dir auffer matte mit der karre und werfe dir vor, du hast mich beschissen und dann zitiere ich noch das bgb.

würdest du als händler applaudieren und sagen: "mensch toll, hab das ja völlig vergessen, das ich sie beschissen hab. selbstverständlich gibts das geld zurück"

vermutlich würdest du eher sagen: " so eine frechheit, raus aus meinem laden, weiss mir das erstmal nach,dass ich dich beschissen hab" 😉

ich danke euch allen für die guten ratschläge

werde am dienstag die sache angehen.

Mfg Christoph

Nichts zu danken, dafür ist man ja da, sofern man etwas wissenswertes und vorallem nutzbares schreibt.

GrEeTz vom G!ZzL€

Deine Antwort