Rücktritt vom Kaufvertrag bei Gebrauchtwagen von Privat
Hallo liebes Forum,
ich habe vor ca. 2 Wochen einen Gebrauchten gekauft. Dieser wurde auch als Unfallwagen mit "Frontschaden" verkauft, hat aber noch TÜV und ich habs auch bereits auf mich umgemeldet. Äußerlich ist der Rahmen etwas verzogen, was aber in der Funktion nicht weiter stört. Das Ding fährt sich normal, schmeißt keine Fehler und ist ansonsten in einem scheinbar guten Zustand.
Jetzt war ich bei einer Vertragswerkstatt, um mir einen KV für ein "Geradeziehen" machen zu lassen, woraufhin mich der nette Herr von der Dekra beraten hat.
Die erste Frage von ihm war: "Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung?"
Er hat sich das Auto nur oberflächlich auf dem Parkplatz angeschaut, in die Motorhaube geguckt und gemeint, dass ich mal bei der DEKRA auf den Seitenachsenträger (?) (Gemeint ist ein Teil der Karosserie, welcher am Motor vorbei führt und die Kotflügel trägt) schauen lassen soll, ob das Ding denn überhaupt noch einen TÜV kriegt.
Einen KV hat er mir nicht gemacht, da dieser seiner Ansicht nach den Anschaffungspreis (5000€) weit übersteigen würde, da die gesamte Front einmal neu gemacht werden müsste.
Ich werde das Auto morgen zur Dekra fahren und einen Check machen lassen. Sollte der TÜV passen, würde ich ein Schadensgutachten erstellen lassen, welches versteckte Mängel aufzeigen würde, da eventuell mehr, als nur Karosserie Schaden genommen hat.
Jetzt bin ich aber etwas überfragt, wie ich danach vorgehen soll.
Wie soll ich im Fall, dass ich keinen TÜV kriege, oder eine arglistige Täuschung mithilfe des Gutachtens nachweisen kann, vorgehen?
Was, wenn der Verkäufer sich weigert, oder nicht zahlungsfähig ist?
Die Recherche im Internet hat mir absolut keine Abhilfe für meinen konkreten Fall geschaffen, deshalb möchte ich hier mal in die Runde fragen, ob es schon ähnliche Erfahrungen gab, und wie ihr da vorgegangen seid, oder wie ihr da vorgehen würdet.
39 Antworten
nochmal:
Zitat:
Ein reparierter Unfallschaden ist dem weder gleich bekannt noch interessiert ihn der regelmäßig nicht, so lange sich augenscheinlich keine HU relevanten Mängel dadurch ergeben.
wir sind also an der Stelle wo der Schaden bereits keiner mehr ist.
Ich glaub du verstehst den Thread nicht ganz. Es wurde nichts fachgerecht repariert. Das Auto hat noch sichtbare Mängel, die der TE selbst als Laie erkannt hat und will es erst jetzt von der Werkstatt beheben lassen!
Wenn du das nur allgemein meintest und nicht auf den TE bezogen, dann tut es hier nichts zur Sache.
Wenn im Kaufvertrag Frontschaden steht, und das Fahrzeug einen Frontschaden hat, dann ist doch genau das vertraglich geschuldete auch übereignet worden. Da führt wohl kaum ein Weg ran.
Sagen wir mal so - der TE schreibt
als Unfallwagen mit Frontschaden verkauft
äußerlich der Rahmen etwas verzogen
Wo soll da jetzt ein Ansatz für die Rückabwicklung zu finden sein? Im Vertrag steht - ist krumm, der TE sieht und schreibt - ist krumm. Der Schaden wurde also vom Verkäufer angesagt, der TE hat ihn gesehen und damit gekauft, damit hat er das Fhzg rechtsgültig an der Backe.
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Zitat:
@MariusG42 schrieb am 8. September 2023 um 02:23:05 Uhr:
Es wurde nichts fachgerecht repariert.
Eben. & deshalb habe ich gesagt der TE soll sich von irgendwelchen Aussagen eines Dekra Manns nicht verunsichern lassen , weil der vor der Reperatur gar nicht beurteilen kann ob das Auto danach keine HU mehr bekommt.
Zitat:
@Alertts schrieb am 7. September 2023 um 19:47:18 Uhr:
Das Auto wurde ganz normal ohne Sondervereinbarungen verkauft. Im Kaufvertrag steht lediglich, dass es einen Frontschaden hatte. Der Verkäufer sollte doch nicht feinraus sein mit der Aussage, oder?
der Thread lässt einen schon schmunzeln..
Der VK hat offensichtlich einen Frontschaden offen und transparent im KV angegeben, dem TE war sich genauestens im Klaren, dass er sich einen mehr oder weniger "angeschlagenen" (das Wort passt in doppelter Bedeutung) Eimer vor die Tür stellt.
Dafür gabs den Hobel sicher auch günstiger.
Hat der VK arglistig was verschwiegen? Seh ich nicht.
Und jetzt großes Mimimi mit Rücktritts-Phantasien, weil die Reparatur/TÜV aufwändiger wird als gedacht???
Warum? Auf welcher Rechts-Grundlage?
"You got what you paid for"!
Da hätte sich der TE vorher informieren sollen (mittels ADAC-Gutachten, zB).
Wer billig kauft, kauft nicht immer am Ende günstig. Besonders wenn man absoluter Laie ist und mangels Expertise den Rep-Aufwand nicht einschätzen kann. Da kann das vermeintliche "Schnäppchen" auch mal ganz schnell zum Geldgrab werden.
Zitat:
@Alertts schrieb am 7. September 2023 um 19:08:52 Uhr:
...
Wie soll ich im Fall, dass ich keinen TÜV kriege, oder eine arglistige Täuschung mithilfe des Gutachtens nachweisen kann, vorgehen?
Was, wenn der Verkäufer sich weigert, oder nicht zahlungsfähig ist?...
Steht denn im Vertrag "...ist trotzdem TÜV fähig..." o.ä.?
Du solltest vielleicht vorher mal zu einem Fachanwalt gehen und lässt Dich beraten lassen bevor Du Geld für ein Gutachten ausgibst.
Auch ein verzogener Rahmen o.ä. bis hin zum wirtschaftlichen Totalschaden ist ja bei der Aussage "unreparierter Frontschaden" durchaus nicht ungewöhnlich.
Und eine arglistige Täuschung liegt nur vor wenn der Wagen nicht im Vertrag aufgeführte Mängel hat UND man beweisen kann das der Verkäufer das bewusst verschwiegen hat.
Frage an die KFZ Kundigen: Interessiert sich der TÜV eigentlich für leicht verzogene Rahmen so lange der Wagen geradeaus fährt/ rollt/ bremst?
Zitat:
@garrettv8 schrieb am 8. September 2023 um 07:05:46 Uhr:
Zitat:
@MariusG42 schrieb am 8. September 2023 um 02:23:05 Uhr:
Es wurde nichts fachgerecht repariert.Eben. & deshalb habe ich gesagt der TE soll sich von irgendwelchen Aussagen eines Dekra Manns nicht verunsichern lassen , weil der vor der Reperatur gar nicht beurteilen kann ob das Auto danach keine HU mehr bekommt.
Ich denke es ist folgendermaßen abgelaufen:
Beim Kauf "Ui, neuer Stoßfänger, neuer Kühler, das klappt mit 1500,-".
Jetzt ist der Boden der Tatsachen in Sichtweite und es soll Geld kosten (und damit ist das dann kein Schnapper mehr).
Daß man alles reparieren kann (auch fachgerecht) ist völlig klar.
Gruß Metalhead
Zitat:
Frage an die KFZ Kundigen: Interessiert sich der TÜV eigentlich für leicht verzogene Rahmen so lange der Wagen geradeaus fährt/ rollt/ bremst?
Wenn es bei der Prüfung optisch erkennbar ist ganz sicher, erstens fährt das Auto dann nämlich sicher nicht mehr so ohne weiteres gerade aus und zweitens ist die Crash Stabilität deutlich geringer wenn die tragende teilen schon verbogen und angeknackst sind.
Daher ist es bei modernen Fahrzeugen oft auch gar nicht mehr erlaubt ein Fahrzeug auf der Richtbank gerade zu ziehen. Die Verborgenen Teile müssen abgetrennt und ersetzt werden.
Was dann je nach Konstruktion aber auch gar nicht so einfach ist weil heute ja diverse Verfahren eingesetzt werden neben normalen schweißen auch kleben und anderes.
Natürlich kann man vieles so hin biegen das man es nicht mehr sehen kann und dir kiste auch wieder normal fährt. Aber die originale Stabilität kriegt man eben nicht mehr hin. Das merkt man aber erst bei einem weiteren schweren Unfall.
Zitat:
@Alertts schrieb am 7. September 2023 um 19:08:52 Uhr:
ich habe vor ca. 2 Wochen einen Gebrauchten gekauft. Dieser wurde auch als Unfallwagen mit "Frontschaden" verkauft, hat aber noch TÜV und ich habs auch bereits auf mich umgemeldet. Äußerlich ist der Rahmen etwas verzogen, was aber in der Funktion nicht weiter stört. Das Ding fährt sich normal, schmeißt keine Fehler und ist ansonsten in einem scheinbar guten Zustand.
Also hast Du gedacht "fein, bekomme ich billig und mache ich billig wieder schön = dann habe ich günstig ein Auto geschossen". War es in etwa so?
Zitat:
@Alertts schrieb am 7. September 2023 um 19:08:52 Uhr:
Jetzt war ich bei einer Vertragswerkstatt, um mir einen KV für ein "Geradeziehen" machen zu lassen, woraufhin mich der nette Herr von der Dekra beraten hat.
Einen KV hat er mir nicht gemacht, da dieser seiner Ansicht nach den Anschaffungspreis (5000€) weit übersteigen würde, da die gesamte Front einmal neu gemacht werden müsste.
Und das war der Punkt, an dem der Plan geplatzt ist
Zitat:
@Alertts schrieb am 7. September 2023 um 19:08:52 Uhr:
woraufhin mich der nette Herr von der Dekra beraten hat.
Die erste Frage von ihm war: "Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung?"
Immer wieder schön, dass manche offenbar annehmen man könne kostenlos klagen wie man will und die Versicherung bezahlt. Aber die bewertet die Erfolgsaussicht erstmal - und da heißt es dann uU: Unfallwagen angeboten, Unfallwagen gekauft, Unfallwagen bekommen = nix Erfolg versprechendes, wir zahlen nix.
Zitat:
@Alertts schrieb am 7. September 2023 um 19:08:52 Uhr:
Ich werde das Auto morgen zur Dekra fahren und einen Check machen lassen. Sollte der TÜV passen, würde ich ein Schadensgutachten erstellen lassen, welches versteckte Mängel aufzeigen würde, da eventuell mehr, als nur Karosserie Schaden genommen hat.
Hast Du einen Anspruch auf erneutes erteilen einer Plakette erworben? Ich nehme an nein. Kann einem Unfallbeschädigten Fahrzeug die Plakette verweigert werden? Natürlich. Aber das liegt in Deinem Risiko, Du hast einen beschädigten Wagen gekauft (und bekommen). Ein GA hättest Du clevererweise vorher machen lassen sollen - aber Du hast Dich auf Dich verlassen und mMn wohl gedacht "fein, bekomme ich billig und mache ich billig wieder schön = dann habe ich günstig ein Auto geschossen". Gezockt und verloren würde ich da sagen. Und welche versteckten Mängel (von denen der VK ja auch noch gewusst haben musst) willst Du finden, die nicht mit dem Vermerk "Käufer erwirbt ein Unfallbeschädigtes Fahrzeug" abgedeckt sind? Noch am Ende von Papa Hermann von nebenan, der kein Fachwissen besitzt?
Zitat:
@Alertts schrieb am 7. September 2023 um 19:08:52 Uhr:
1. Jetzt bin ich aber etwas überfragt, wie ich danach vorgehen soll.
2. Wie soll ich im Fall, dass ich keinen TÜV kriege, oder eine arglistige Täuschung mithilfe des Gutachtens nachweisen kann, vorgehen?
3. Was, wenn der Verkäufer sich weigert
4. oder nicht zahlungsfähig ist?
1.
Was gibt es für Varianten:
- Fahrzeug Zähne knirschend fachgerecht reparieren und in verkehrstüchtigen Zustand versetzen
- Fahrzeug so wieder verkaufen
- sich mit ungewissem Ausgang und Geldeinsatz mit dem Verkäufer auseinander setzen
2. siehe 1. Nur wie Du eine arglistige Täuschung beweisen willst, ist mir unklar. Ich meine, das kannst Du nicht beim 08/15 Privatmann ohne Fachkenntnisse. Und hast Du die TÜV-Fähigkeit zugesichert bekommen?
3. ich würde mich nicht mal weigern, ich würde Dich bis zum gelben Brief ignorieren. Und ausgehend davon, dass Deine Lage dünn zu sein scheint, wird da nie ein gelber Brief kommen - weil (ich fantasiere mal) die Rechtsschutz nicht zahlen wird (ich kann mir das beim derzeitigen Kenntnisstand nicht vorstellen) und Du auch nicht für die Kosten in Vorlage gehen wirst - Streitwert ü5000 ist LG, Anwaltszwang, sind vorneweg irgendwo 1000€ Kosten + Zeugen + Gutachten (da wird Dein privat angefertigtes wohl nicht genommen, sondern ein gerichtlich bestellter GA gutachtet nochmal), Zeit, ...
4. dein Problem ist erstmal nicht die Zahlungfähigkeit, sondern die Zahlungspflicht - und die sehe ich derzeit nicht
Zitat:
Das Auto wurde ganz normal ohne Sondervereinbarungen verkauft. Im Kaufvertrag steht lediglich, dass es einen Frontschaden hatte. Der Verkäufer sollte doch nicht feinraus sein mit der Aussage, oder? Zudem die Reparatur, laut Prüfer, nur halbarschig durchgeführt wurde, was bei ihm direkt Zweifel aufgeworfen hat, ob das Teil noch TÜV erhält.
Die Summe ist den Aufwand einfach nicht wert, aber ich möchte auch nicht einfach Geld verschenken ??
Wenn es keine Sondervereinbarungen (oder Zusicherungen) gibt, hast du hier schlechte Karten. "Reparatur wird teurer als gedacht" ist kein Argument für eine Rückabwicklung. Spar dir den Anwalt - deine Karre, dein Problem.
Zitat:
@Alertts schrieb am 7. September 2023 um 19:47:18 Uhr:
1.
Einen Anwalt würde ich am liebsten ganz vermeiden. Das sollte für mich wirklich nur das letzte Mittel sein, sollte ich Recht kriegen und der Verkäufer sich querstellen.2.
Im Kaufvertrag steht lediglich, dass es einen Frontschaden hatte. Der Verkäufer sollte doch nicht feinraus sein mit der Aussage, oder? Zudem die Reparatur, laut Prüfer, nur halbarschig durchgeführt wurde, was bei ihm direkt Zweifel aufgeworfen hat, ob das Teil noch TÜV erhält.
1. ohne Anwalt und Gericht bekommst Du keinen Rechtsspruch, der den Verkäufer zu irgendwas verpflichtet
2. und das hast Du doch gesehen:
Zitat:
@Alertts schrieb am 7. September 2023 um 19:08:52 Uhr:
Äußerlich ist der Rahmen etwas verzogen, was aber in der Funktion nicht weiter stört. Das Ding fährt sich normal, schmeißt keine Fehler und ist ansonsten in einem scheinbar guten Zustand.
Du brauchst doch jetzt darüber nicht erstaunt zu tun, Du wusstest dass der Wagen nicht fachgerecht in Stand gesetzt wurde. Allein deshalb bist Du ja zur Werkstatt, weil Du das "mal eben gerade ziehen lassen" wolltest. Nur klappt das jetzt eben so nicht.
Du hast Dich schlicht verzockt und warst der Dumme, der an dem Morgen aufgestanden ist um ein Unfallbeschädigtes Auto zu kaufen! Und jetzt kommt die Reue und Du willst die Karre nicht mehr. Wie der Zauberlehrling: Die ich rief, die Geister - werd ich nicht mehr los! Das lässt Goethe den Zauberlehrling rufen, als dieser erkennt dass er sich überschätzt hat.
Zitat:
@notting schrieb am 7. September 2023 um 19:30:57 Uhr:
Es ist halt schwierig zu beweisen, dass der Verkäufer wusste, dass das Auto nicht mehr durch die HU kommen wird.
... und ist meienr Meinung nach auch egal. Für impliziert der kauf eines Autos mit Frontschaden erstmal das er *nicht* durch den TÜV kommt. Das Auto erstmal nicht zu 100% Einsatztauglich ist etc..
keine wird einen unfallwagen verkaufen und im Vertrag "versprechen" das der ohne Mängel durch die HU geht. Da geht ja schon so manch einer ohne Unfallschaden nicht durch.
Zitat:
Oder hat er es dir als Bastler-Auto oder Ersatzteilspender verkauft? Dann hast du vermutl. eh Pech.
je nach Dokumentierten Umfang des "Frontschadens" braucht der nicht mehr über den Verkäufer nachdenken. Vermutlich wird im Vertrag nicht "leichter Anprall an Stoßfänger" stehen.
Zitat:
@Alertts schrieb am 7. September 2023 um 19:08:52 Uhr:
Hallo liebes Forum,ich habe vor ca. 2 Wochen einen Gebrauchten gekauft. Dieser wurde auch als Unfallwagen mit "Frontschaden" verkauft, hat aber noch TÜV und ich habs auch bereits auf mich umgemeldet. Äußerlich ist der Rahmen etwas verzogen, was aber in der Funktion nicht weiter stört. Das Ding fährt sich normal, schmeißt keine Fehler und ist ansonsten in einem scheinbar guten Zustand.
... und einige 1000km weiter schaut man sich die Reifen an und weiß wofür eine krummer Rahmen nicht gut ist.