Rücktritt und Wiederbeschafffung Altfahrzug
Hoi,
ich hab da mal eine kleine Frage.
Da unser Golf 7 Highline ein reines Montagsauto ist, mehrere Fristen abgelaufen sind und nun am Samstag die nächste Frist (erhebliche Mängel) abläuft, wollte ich mich informieren, wie es weiter geht.
Wie ist das zu handhaben:
Wir haben unseren alten Golf 6 für ca. 15000€ in Zahlung gegeben.( 05.2016)
Wenn es zu einem Rücktritt vom Kaufvertrag kommt, müsste der Händler theoretisch den alten Golf 6 wieder beschaffen.
Dieser wurde aber weiter verkauft, zudem hat er ja nun mehrere Tausend Kilometer mehr auf dem Tacho, sowie einen Vorbesitzer Eintrag. (450km vom Wohnort entfernt)
Wir haben den Wagen aus Wolfsburg abgeholt, sind somit Erstbesitzer.
Rückgängig kann man das ja nicht machen.
Welchen Schadensersatz kann man da geltend machen?
Mehr Leistung auf dem Tacho, eventuell neue Gebrauchsspuren und dann noch mehr Vorbesitzereinträge.
Kann man das sonst so regeln, dass auf dieses Fahrzeug verzichtet wird für Summe x €?
Grüße
Beste Antwort im Thema
Als Käufer des vorigen Kfz. wäre ich über das Ansinnen, den Wagen herausrücken zu müssen, zumindest amüsiert.
26 Antworten
Der Leihwagen ist heute zurück gegeben worden, da die den Wagen brauchen für Kunden, deren Auto halt direkt repariert werden kann.
Es soll bald ein Ingenieur von VW vorbei kommen.
Das ist mein letzter Stand. Fakt ist, wenn der Mitarbeiter aus Wolfsburg kommt, dass ich den Wagen einen Tag vorher vorbei bringen soll und dann einen Leihwagen bekommen.
Damit bin ich soweit zufrieden.
Aber leider kann ich beim Vorführen der Mängel nicht dabei sein, da der Krankenstand auf der Arbeit aktuell hoch ist, sowie viele im Urlaub sind.
Auch eine Abwesenheit von 2 Stunden ist nicht möglich.
Grüße
Das stimmt. Die Fehler sind vorhanden.
Der Händler hat sich selbst gewundert, wie oft das System abstürzt.
Nach 6km Probefahrt in der Stadt war es allein bei denen 6 mal abgestürzt für je ca. 10-15sec jedes mal.
Wir warten nun ab, was in ca 2 Wochen der Ingenieur berichtet. Sollte es nicht positiv ausfallen, wird die zweite Frist zur Nachbesserung gesetzt.
Der Wagen steht nun daheim und wartet auf den Termin.
Grüße
Dieser Termin mit dem Mitarbeiter vom Hersteller ist doch dann bereits der 2. Reparaturversuch des Händlers!
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Guten Abend,
die erste Frist ist abgelaufen.
Das wäre der erste Reperaturversuch gewesen.
Wir haben den Wagen am 23.08.17 abgeholt.
Am 24.08.17 ging der Wagen wieder hin.(Auf Wunsch des Händlers).
Wir haben keine neue Frist gesetzt, da es hieß, der Ingenieur käme am 25.08.17, was nicht der Fall ist.
Angeblich hätte der Ingenieur gemailt, es sollen die technischen Anfragen abgearbeitet werden.
Bloß VW reagiert auf diese nicht.
Ums reicht es langsam..
Kann man eine Frist rückwirkend aussprechen um dann schriftlich eine neue einzureichen?
Wir sollten heute angerufen werden, wie es weiter geht. Das ist nicht erfolgt.
Zum RA wollen wir ungern, der zieht es nur in die Länge.
Grüße
Der RA hat erst am 11.09 frühestens einen Termin frei.
Dieser wird dann ebenfalls erstmals eine Frist von 14 Tagen setzen, mit Empfehlung den Rechtsweg zu bestreiten.
Wären somit nochmals 4-5 Wochen ohne Auto.
Aktuell haben wir keinen Leihwagen..
Ich habe aktuell Urlaub, bin erst ab Montag wieder drauf angewiesen.
Die Frage ist Ja, ob ich nun erneut eine Frist setzen soll oder den Wagen morgen abhole, wenn sowieso nichts gemacht wird.
Grüße
Es gibt durchaus auch Anwälte, die weniger zu tun haben.
Ansonsten: Meiner Meinung nach müssen keine Fristen gesetzt werden, sondern der Verkäufer muss 2 Gelegenheiten zur Behebung ein und desselben Mangels bekommen haben.
Da das Auto aktuell wieder bei ihm steht hat er die zweite Gelegenheit.
Vorschnell abholen (mitten drin im zweiten Reparaturversuch) würde ich es daher nicht. Was aber wenn dieser 2. Versuch nun Wochen oder gar Monate dauert? Da wird's schwierig.
Das ist nur meine Meinung als Laie zu dem Thema!
Zitat:
@UllaBehrens schrieb am 29. August 2017 um 19:34:01 Uhr:
Wären somit nochmals 4-5 Wochen ohne Auto.
Eigentlich wärt ihr aber doch nur 4-5 Wochen ohne Autoradio wenn ich das richtig verstanden habe.
Fahrbereit scheint es doch zu sein, nicht?
Guten Tag,
Der Wagen geht heute erneut zum Händler.
Wäre es sinnvoll, die kompletten Mängel noch einmal aufzulisten?
Mit der Herausgabe des Wagen nach dem ersten Reparatur kann man ja davon ausgehen, dass der erste Reperaturversuch somit fehlgeschlagen ist.
Ist es notwenig, nun eine neue Frist zu setzen, da die erste abgelaufen ist?
Würde mich über Eure Hilfe sehr freuen.
Grüße
Fam Behrens
Die ganze Herangehensweise ist völlig absurd.
1) Anwalt beauftragen und diesen das Wandeln regeln lassen.
2) Dem Händler vertrauen und diesen die Reparatur regeln lassen.
Da keinerlei relevante Kompetenz besteht, sehe ich nur diese Möglichkeiten.
Guten Abend,
ich wollte Euch über die aktuelle Lage berichten:
Anwalt ist eingeschalten.
Er hat bestätigt, dass die Mängel mehr als nur ausreichend, teilweise auch sehr gravierend sind.
Alle Mängel wurden durch dem Händler bestätigt.
Das Schreiben an den Händler ist unterwegs und wir sind auf die Antwort gespannt.
Der Händler ist bemüht, uns als Kunden zu behalten, wird bloß von Hersteller an der kurzen Leine gehalten.
Grüße