Rücktritt und Wiederbeschafffung Altfahrzug
Hoi,
ich hab da mal eine kleine Frage.
Da unser Golf 7 Highline ein reines Montagsauto ist, mehrere Fristen abgelaufen sind und nun am Samstag die nächste Frist (erhebliche Mängel) abläuft, wollte ich mich informieren, wie es weiter geht.
Wie ist das zu handhaben:
Wir haben unseren alten Golf 6 für ca. 15000€ in Zahlung gegeben.( 05.2016)
Wenn es zu einem Rücktritt vom Kaufvertrag kommt, müsste der Händler theoretisch den alten Golf 6 wieder beschaffen.
Dieser wurde aber weiter verkauft, zudem hat er ja nun mehrere Tausend Kilometer mehr auf dem Tacho, sowie einen Vorbesitzer Eintrag. (450km vom Wohnort entfernt)
Wir haben den Wagen aus Wolfsburg abgeholt, sind somit Erstbesitzer.
Rückgängig kann man das ja nicht machen.
Welchen Schadensersatz kann man da geltend machen?
Mehr Leistung auf dem Tacho, eventuell neue Gebrauchsspuren und dann noch mehr Vorbesitzereinträge.
Kann man das sonst so regeln, dass auf dieses Fahrzeug verzichtet wird für Summe x €?
Grüße
Beste Antwort im Thema
Als Käufer des vorigen Kfz. wäre ich über das Ansinnen, den Wagen herausrücken zu müssen, zumindest amüsiert.
26 Antworten
So läuft das nicht.
Du mußt für die Nutzung deines Fahrzeugs zahlen, sofern es dazu überhaupt kommt.
Ich denke, du solltest einen Fachanwalt konsultieren.
Wie kommst Du auf die Idee, dass der Händler dir dein altes KFZ zurück geben muss?
Die Inzahlungnahme und der Neuwagenkauf sind zwei Verträge.
Als Käufer des vorigen Kfz. wäre ich über das Ansinnen, den Wagen herausrücken zu müssen, zumindest amüsiert.
Für die Nutzung des aktuellen Fahrzeuges wird ein Betrag fällig: (9432km×29800€)/250.000km=1125€
Das wäre die Nutzungsgebühr.
Da der Wagen durch Vw nicht repariert werden kann (auch nicht in absehbarer Zeit mit neuen Fristen(Aussage Händler)), zudem 2 Nachbesserungsversuche fehlgeschlagen sind, sehe ich da keine Probleme, heraus zu kommen.
Da aktuell schon durch VW Ersatzteile für über 10.000€ beträgt, ein weiterer Punkt.
Da man vor den Kauf so dargestellt wird, als hätte man den G7 nicht erworben.
Zudem steht es ja im Kaufvertrag, dass der G6 in Zahlung genommen wurde. Somit ist der G6 im G7 Vertrag mit inbegriffen.
Grüße
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Ich habe immer einen extra Ankaufsvertrag bei Inzahlungnahme bekommen
siehe
BGB § 346 "Wirkungen des Rücktritts" Nr (2).
Inzahlunggabe eines Fahrzeuges ist letztendlich nichts anderes als eine Anzahlung des Käufers auf den Kaufpreis.
O.
Über die zu erwartende Gesamtfahrleistung läßt sich trefflich streiten.
250.000 km halte ich für etwas zu optimistisch.
Zunächst wäre aber zu klären, ob überhaupt hinreichende Wandlungsgründe vorliegen.
Zitat:
Sofern der Verkäufer den Gebrauchtwagen inzwischen weiterveräußert und deshalb dafür nach § 346 II 1 Nr. 2 BGB Wertersatz zu leisten hat, ist für den Wertersatz der Verkehrswert des Gebrauchtwagens im Zeitpunkt der Inzahlungnahme maßgeblich. Zitat Ende
Ganz einfach, Du bekommst die 15t€ für den Golf 6 und das wars. Oder meinst Du wirklich, man wird Gott und die Welt in Bewegung setzen um Dir Deinen Golf wieder zu beschaffen? Wenn der Wagen noch auf dem Hof stehen würde, okay ... aber doch nicht wenn er schon verkauft worden ist und einen neuen Besitzer hat.
Hallo und vielen lieben Dank für Eure Tipps.
Entschuldigt mein Fehlwissen.
Da würden wir wohl falsch Informiert von der Verbraucherzentrale :/
Der Händler stellt aktuell auf Stur und weiß nicht, wann das Auto fertig wird, da das Werk nicht reagiert.
Da es auf die Elektronik der erste Reparaturversuch ist, die Frist am Montag abgelaufen ist und wir gerne Morgen den Wagen abholen würden, bekommen wir dann Probleme?
Irgendwie müssen wir ja den 2ten Reperaturversuch starten, oder kann der 2te Reperaturversuch auch nun mit einer 2ten Frist erledigt werden?
Wir würden sonst ein zweites Schreiben aufsetzen mit Frist bis zum Sa. 09.09.17.
Der Golf 6 ist Geschichte, das haben wir nun auch begriffen, entschuldigt.
Zitat Händler: Solange VW nichts macht, ist es nicht sein Problem.. Da der erste Reperaturversuch noch am laufen wäre die und Fristen sind denen egal.
Ohman. Elektronische Mängel sind folgende:
Komplette Multimedia System stürzt alle 1-2min ab und startet neu. EGAL ob USB Radio Navi alles stürzt ab und wiederholt sich endlos.
Bluetooth funktioniert nicht richtig
Wlan funktioniert nur sporadisch
Parksebsoren arbeiten nicht richtig
Unsauberes Schalten vom DSG
Xenon zum 2ten mal angelaufen
Boxen und Türverkleidung schäppern (5mal schon repariert worden) uvm...
Grüße
Grüße
2tes schreiben mit frist. Man muss aber auch genug zeit lassen zum reparieren .
Erste Frist war 2 Wochen
Zweite Frist würde ich auf 3 Wochen erhöhen und den Wagen in der Werkstatt lassen?
Bin ich somit auf der richtigen Seite?
Grüße
Für die wirksame Fristsetzung ist nicht die Nennung eines bestimmten Endtermines oder eines Zeitraumes erforderlich.
Es ist notwendig, dem Verkäufer klar zu machen, dass er nur einen gewissen Zeitraum für die Nachbesserungen zur Verfügung hat. Hierzu reicht es aus, die Leistungen sofort, umgehend oder unverzüglich zu fordern.
O.
Wenn ich mich recht erinnere, hat der Händler euch doch eine kostenloses Ersatzfahrzeug gestellt.
Warum macht ihr dann so einen Streß?
Der Händler versucht doch scheinbar alles in seiner Macht stehende um euch zufrieden zu stellen.
Wenn ihr absolut wandeln möchtet, dann nehmt euch eine Fachanwalt, der wird euch über die rechtlichen Möglichkeiten und Voraussetzungen informieren.