ForumAutoverkauf
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Autoverkauf
  5. Rücktritt Neuwagen ,Inzahlungnahme finanzierter Gebrauchtwagen

Rücktritt Neuwagen ,Inzahlungnahme finanzierter Gebrauchtwagen

Themenstarteram 27. November 2020 um 21:09

Guten Abend. Ich habe eine wichtige Frage.

Ich habe mir vor 4 Monaten einen Neuwagen gekauft und meinen Alten beim Autohaus in Zahlung gegeben. Für diesen hat das Autohaus den Restkredit abgelöst. Die Möglichkeit besteht das am Fahrzeug noch kleine Reperaturarbeiten durchgeführt wurden.Nun muss ich aufgrund eines Mangels am Neuwagen diesen Zurück geben. Wenn ich das richtig verstehe wird der Kaufvertrag so Rückabgewickelt als wäre er nie zustande gekommen, dazu gehört auch der Ankauf meines Gebrauchtfahrzeuges. Dieses werde ich höchstwahrscheinlich zurück erhalten.

Nun meine Frage, wie verhält es sich bei einem Rücktritt mit den geleisteten Reperaturen an meinem Gebrauchten? Muss ich da mit Kosten rechnen?

Vielen Dank.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Frank170664 schrieb am 29. November 2020 um 00:47:40 Uhr:

Wie armselig. Nur weil ein TE erst mal keine Zeit mehr hat soll das hier im OFF enden. Wartet doch erst einmal ab. Es soll auch noch arbeitende Bevölkerung in Deutschland geben. Ich glaube ja dass alle die 3 oder mehr Beiträge am tag haben keine andere Hobbys haben. Ich kann mich aber auch täuschen.

Profil gelöscht, damit OFF. Ganz einfach.

24 weitere Antworten
Ähnliche Themen
24 Antworten
Themenstarteram 28. November 2020 um 11:43

Zitat:

@keksemann schrieb am 28. November 2020 um 11:23:58 Uhr:

Du hast bei Vertragsschluss schon zugestimmt, im Falle einer Rückabwicklung ach Deinen Altwagen zurück zu nehmen?

Was wäre gewesen, der Händler hätte diesen bereits weiter veräußert?

Bist Du Dir sicher, dass Dein Altwagen noch im GW-Bestand ist? Kennst Du Aufwand und Höhe der geleisteten Reparaturen?

Ich habe gelesen das bei einer Rückwandlung eines Neuwagen wo ein Gebrauchtwagen in Zahlung gegeben wurde zurück gewährt wird.

Laut meinem Recherchen steht der Gebrauchte noch beim Händler, so lange ist das ganze auch noch nicht her. Den Aufwand und die Höhe der geleisteten Reperaturen kenne ich nicht. Kann jedoch sagen das ich für den Wagen weniger erhalten habe als in dem Rücknahmeversprechen angegebenen Schlußratenhöhe genannt war.

Themenstarteram 28. November 2020 um 11:47

Zitat:

@HorchA8 schrieb am 28. November 2020 um 11:55:19 Uhr:

julchenfcm, könntest du den gesamten Vorgang mal etwas detaillierter beschreiben damit Dir hier geholfen werden kann. Das ganze wirkt alles etwas verwirrend und schwer verständlich.

LG

Tut mir leid wenn ich mich ungenau ausdrücke. Bin mittlerweile völlig durcheinander. Hab es versucht nochmal zu erklären.

Puuh, völlig kompliziert dargestellt von Dir (sehr viele ungenaue Begriffe, häufig weiß man nicht, von welchem Auto Du gerade sprichst ect.)...

Also von einer Ballonfinanzierung nahtlos in eine andere Ballonfinanzierung...; nun gut, wer das mag...

Anyway, Du bekommst im Rahmen der Wandlung (Du gibst ja Deinen aktuellen "Neuwagen" beim Verkäufer wieder ab) und erhälst dann den damals vereinbarten Kaufpreis von diesem zurück. Natürlich abzüglich von ein paar Hundert Euro (vermutlich) wird die bisherige Nutzung des Autos...

Dein ehemaliger Wagen ist komplett raus aus der Sache! Der wurde ja verrechnet; zudem wird dieser schon "weg" sein, ergo verkauft (sehr wahrscheinlich zumindest)...

Alles ohne Gewähr.

Themenstarteram 28. November 2020 um 11:58

Zitat:

@DarkDarky schrieb am 28. November 2020 um 12:47:18 Uhr:

Puuh, völlig kompliziert dargestellt von Dir (sehr viele ungenaue Begriffe, häufig weiß man nicht, von welchem Auto Du gerade sprichst ect.)...

Also von einer Ballonfinanzierung nahtlos in eine andere Ballonfinanzierung...; nun gut, wer das mag...

Anyway, Du bekommst im Rahmen der Wandlung (Du gibst ja Deinen aktuellen "Neuwagen" beim Verkäufer wieder ab) und erhälst dann den damals vereinbarten Kaufpreis von diesem zurück. Natürlich abzüglich von ein paar Hundert Euro (vermutlich) wird die bisherige Nutzung des Autos...

Dein ehemaliger Wagen ist komplett raus aus der Sache! Der wurde ja verrechnet; zudem wird dieser schon "weg" sein, ergo verkauft (sehr wahrscheinlich zumindest)...

Alles ohne Gewähr.

Genau das ist die Frage ob der abgegebene Gebrauchte komplett raus ist aus der Sache. Auch wenn dieser verrechnet wurde und es zum Rücktritt des Neuwagens kommt, werden die Verträge so gestellt als wären sie nicht passiert. Und nein der alte Wagen ist noch nicht verkauft.

Weißt du denn schon was du nicht willst?

Das du völlig durcheinander bist merkt man.

Sortier mal etwas die Gedanken.

Also der erste Vertrag war eine 3 wege Finanzierung. Das Auto hast du nach 5 Jahren dem Händler zurück gegeben. Richtig? Dieses Rücknahemeverspechen gilt für den Händler das er dir dieses 1. Auto wieder zurück nimmt. Und gür dich eben das du es ihm zurück giebst. Das hat er getan. Der Vertrag ist demnach gegessen und abgefrühstückt.

Das neue Auto hast du bei dem Händler gekauft oder ebenfalls per 3 wege finanzierung erworben?

Das gibst du jetzt, warum auch immer, zurück und machst den Kaufvertrag wieder rückgängig.

Das geht dann wie folgt: du giebst das neue Auto zurück und bekommst das Geld, abzüglich einer evtl. Nutzungsgebühr, zurück.

Dein altes Auto was du ihm gegeben hast steht ja wahrscheinlich garnicht bei ihm auf dem Hof. Damit fährt schon längst ein Anderer rum. Inzahlungnahme heißt ja lediglich das du ihm das Auto zu einem Betrag x verkaufst und statt er dir das Geld auszahlt kürzt er den Kaufbetrag des neuen Autos.

Du hast bei deinen Recherchen leider den Fehler gemacht einfach alles in einen Topf zu werfen.

Zusamnengefaßt: du hast mehrere unabhängige Verträge. 1 der Kauf des 1. Autos, 2. Die Rückgabe des alten Autos und 3. Den Kauf des neuen, den du jetzt rückgängig machen willst. Nr 1 und 2 sind erledigt und Schnee von gestern. Vertrag 2 hat im Grunde Nr. 1 schon erledigt. Nr. 3 ist einfach nur ein Kaufvertrag mit Anzahlung ( in Form des alten Autos).

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 28. November 2020 um 13:36:54 Uhr:

Weißt du denn schon was du nicht willst?

Offensichtlich nicht mehr bei MT mitmachen.

Hier ist doch noch kein böser Wort gefallen.

Richtig. Von der Beantwortung der Frage was nicht gewünscht wäre, hinge das weitere Vorgehen ab. Dann endet das eben im Off ...

Wie armselig. Nur weil ein TE erst mal keine Zeit mehr hat soll das hier im OFF enden. Wartet doch erst einmal ab. Es soll auch noch arbeitende Bevölkerung in Deutschland geben. Ich glaube ja dass alle die 3 oder mehr Beiträge am tag haben keine andere Hobbys haben. Ich kann mich aber auch täuschen.

Zitat:

@Frank170664 schrieb am 29. November 2020 um 00:47:40 Uhr:

Wie armselig. Nur weil ein TE erst mal keine Zeit mehr hat soll das hier im OFF enden. Wartet doch erst einmal ab. Es soll auch noch arbeitende Bevölkerung in Deutschland geben. Ich glaube ja dass alle die 3 oder mehr Beiträge am tag haben keine andere Hobbys haben. Ich kann mich aber auch täuschen.

Profil gelöscht, damit OFF. Ganz einfach.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Autoverkauf
  5. Rücktritt Neuwagen ,Inzahlungnahme finanzierter Gebrauchtwagen