Ruecktrick von Kaufvertrag eines Neuwagens - Wagen hat Tageszulassung - nun kein Neuwagen mehr?

Hallo,

Kurzgefast: Mein auslaendischer Mitarbeiter hat einen Neuwagen bestellt, wurde schwer krank und kann nun weder fahren, noch mehr hier arbeiten. Sein Arbeitgeber hat ihn wieder nach Hause bestellt. Der Wagen wurde nun geliefert und der Haendler fordert 15% Schadenersatz - es sind ueber 4000 Euro. Er hat versucht, den Haendler zu erklaeren, dass er nun nicht im Zustand ist, den Wagen zu fahren. Der Haendler verlangt nun 15% des Kaufpreises als Schadensersatz. Im Vertrag steht, dass der Haendler auch einen geringeren Betrag oder auch keinen Schadensersatz verlangen kann. Der Haendler argumentiert, dass der Wagen noch 6 Monate dort stehen kann und die Parkpacht bezahlt werden muss.

Ich habe gerade herausgefunden, dass der Wagen eine Tageszulassung hat und somit streng genommen gar kein Neuwagen mehr ist. Kann dies Grund genug sein, den Vertrag zu kuendigen? Bin fuer alle Tips dankbar. Was habt ihr fuer Vorschlaege?

Danke!

Kat

Beste Antwort im Thema

Ich kann dir nur raten zu einem Anwalt zu gehen, und die Abnahme des gebrauchten Wagens ( mit der Tageszulassung) zu verweigern, du hast natürlich ein Recht auf ein Neufahrzeug, gleichzeitig sollte dein Anwalt das Autohaus in Verzug setzen mit einer Frist zur Auslieferung des Fahrzeuges, kann das Autohaus diese Leistung nicht erbringen könnte man sich ja außergerichtlich gütlich einigen.

Hoffendlich haben die kein Neuwagen in der Konfiguration passend dort stehen.

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Zitat:

Original geschrieben von udogigahertz


Die einzige legale Möglichkeit, die in Deutschland von der Zahlung der Mehrwertsteuer befreit, ist ein dauerhafter Erstwohnsitz im Ausland, auch eine deutsche kaufende Firma muss doch die Mehrwertsteuer bezahlen, diese wird dann auf das Mehrwertsteuerkonto gebucht und mit dem Finanzamt verrechnet.

Grüße
Udo

Eine legale Möglichkeit, beim Kauf eines Fahrzeuges von der MWSt in Deutschland befreit zu werden, haben die Personen, die nach Deutschland versetzt wurden und dem NATO - Truppenstatut unterliegen.

O.

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf



Zitat:

Original geschrieben von udogigahertz


Die einzige legale Möglichkeit, die in Deutschland von der Zahlung der Mehrwertsteuer befreit, ist ein dauerhafter Erstwohnsitz im Ausland, auch eine deutsche kaufende Firma muss doch die Mehrwertsteuer bezahlen, diese wird dann auf das Mehrwertsteuerkonto gebucht und mit dem Finanzamt verrechnet.

Grüße
Udo

Eine legale Möglichkeit, beim Kauf eines Fahrzeuges von der MWSt in Deutschland befreit zu werden, haben die Personen, die nach Deutschland versetzt wurden und dem NATO - Truppenstatut unterliegen.

O.

Das ist korrekt - er ist Teil der NATO und kann nicht wie geplant hier einige Jahre mehr stationiert sein, da er so stark erkrankt ist. Der Kauf ist komplett legal und die fehlende MwSt kommt m. E. hier nicht ins Spiel.

Zitat:

Original geschrieben von hh6



Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf


Eine legale Möglichkeit, beim Kauf eines Fahrzeuges von der MWSt in Deutschland befreit zu werden, haben die Personen, die nach Deutschland versetzt wurden und dem NATO - Truppenstatut unterliegen.

O.

Das ist korrekt - er ist Teil der NATO und kann nicht wie geplant hier einige Jahre mehr stationiert sein, da er so stark erkrankt ist. Der Kauf ist komplett legal und die fehlende MwSt kommt m. E. hier nicht ins Spiel.

Ja, NATO Truppenstatut wäre natürlich auch eine Möglichkeit, um keine Mehrwertsteuer zahlen zu müssen .......... dann allerdings hätten sich dem Käufer ganz andere Einkaufsmöglichkeiten aufgetan, als ausgerechnet bei einem normalen deutschen Händler die deutschen Höchstpreise zu zahlen, die können bei speziellen Händlern zu einem speziellen Preis einkaufen, der ist dann auf internationalem Niveau, also dem Preislevel, das z. B. in den Staaten herrscht (ca. nochmal 10.000 Euro günstiger). Auch könnten sie so direkt die für den USA-Markt vorgesehenen Autos kaufen (andere Lampen, andere Gurte, andere Prüfnummern, andere Abgasvorschriften, bessere Ausstattung usw.).

Also da müsste ein NATO-Truppenangehöriger schon ordentlich mit dem Klammerbeutel gepudert sein, wenn er bei einem örtlichen deutschen Händler einkauft, das macht keiner. Keiner, wirklich keiner.

Außerdem: wie ist denn dann der Status der Fragestellerin zu verstehen, wenn sie schreibt, dieser Kollege wäre einer ihrer Mitarbeiter?

Im übrigen, wenn der Kollege wirklich ein ausländischer Truppenangehöriger ist, zivil oder militärisch, besteht doch überhaupt kein Handlungsbedarf: Der Kollege ist irgendwann wech ........ Nachforschungen werden vergeblich sein, damit hat sichs. Ausländisches Militär gibt grundsätzlich keinerlei Auskünfte in Bezug zur Identität einer ihrer Mitarbeiter, der ist dann ziemlich sicher vor Forderungen aller Art.

Grüße
Udo

Das ganze klingt doch ziemlich fragwürdig. 😁

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Hi,

es gibt auch europäische NATO-Angehörige...

Dubios ist alles trotzdem.

Zitat:

Original geschrieben von hh6


Bestellung

Ich würde dir ehrlich gesagt raten, zügig den Namen des Verkäufers aus dem Scan zu entfernen.

Sowas sollte man nicht ohne Einverständnis machen.

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