Rückspiegel innen
Hallo liebe Camper
Wer ein Womo besitzt der hat sich bestimmt auch schon mal gefragt wozu der Innenspiegel gut sein soll. Ich frage mich das auch. Bei unserem neuen Citroën haben wir einen innenliegenden Rückspiegel an der Innenseite der Frontscheibe. Der ist komplett wertlos. Darf ich den abbauen und ist das beim TÜV ok? Wie kann ich den Spiegel demontieren?
Herzlichen Dank für eure Unterstützung.
MfG
Klaus
24 Antworten
Sollte es da ein Gesetz geben das ich nicht kenne? Bisher wares es so das wenn zwei Aussenspiegel je einer links und einer rechts vorhanden waren der Rückspiege entfallen kann.
Ergo ein Rückspiegel Innen = pflicht, wenn rechst kein Spiegel montiert ist.
MfG kheinz
Dann macht mal eure Innenspiegel im PKW ab und fahrt so zum TÜV.....
Einen rechten Außenspiegel habt ihr ja sicher.
Früher sagte die STVZO mal:
Es sind erforderlich
1. bei allen Kraftfahrzeugen außer bei den in Nummer 3 bis 6 aufgeführten
ein Außenspiegel an der linken Seite und ein Innenspiegel,
2. bei Kraftfahrzeugen, bei denen das Sichtfeld des Innenspiegels eingeschränkt ist,
zusätzlich ein Außenspiegel an der rechten Seite,
3. bei Kraftfahrzeugen, bei denen die Fahrbahn nach rückwärts durch einen Innenspiegel nicht beobachtet werden kann,
zwei Außenspiegel - jeweils einer an jeder Seite -,
Inzwischen gibt es nur noch Verweise auf EU-Richtlinien bei denen keine S... mehr durchblickt.
Spiegel werden ja inzwischen, vor allem bei LKWs, durch Kameras ersetzt.
Ein TÜV-Prüfer sagte mal zu mir:
Alles was im serienmäßigen Zustand des Fahrzeugs vorhanden ist, muss dran bleiben und funktionieren.
Es ging damals um einen sinnlos gewordenen Heckwischer der nicht mehr richtig funktioniert hat.
Auch da helfen 2 Außenspiegel nicht.
Wir regulieren uns noch irgendwann zu Tode.
Der gesunde Menschenverstand, wann man etwas braucht oder nicht, bleibt auf der Strecke.
Moin Moin !
Zitat:
Ein TÜV-Prüfer sagte mal zu mir:
Alles was im serienmäßigen Zustand des Fahrzeugs vorhanden ist, muss dran bleiben und funktionieren.
Sollte das stimmen, dann hat der Mann keine Ahnung. Alles, was vorgeschrieben ist , muss vorhanden sein und funktionieren. Alles , was nicht vorgeschrieben ist , aber vorhanden ist, muss den dafür geltenden Vorschriften entsprechen. Eine Vorschrift für den Heckwischer gibt es nicht, also muss der auch nicht funktionieren. Nebelscheinwerfer sind auch nicht vorgeschrieben, aber es gibt Schalt- und Anbauvorschriften, also müssen diese eingehalten werden.
MfG Volker
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;-)
Soweit ich weiss muss alles was angebaut ist funktionieren, d.h. um mal beim Beispiel Nebelscheinwerfer zu bleiben - ja die sind nicht vorgeschrieben, aber wenn vorhanden müssen sie bei der TÜV-Prüfung auch funktionieren.
Grüße, Markus
Ich habe einen Rückspiegel drin ( Ducato ) und bin froh ihn zu haben. Im Kastenwagen macht er schon Sinn. Und wenn er nur dafür da ist, um zu sehen das die Schränke alle zu sind. Bei meiner Schwester im Citroen Jumper ist er nicht verbaut.
Ich fand den Spiegel dafür auch praktisch, nur weiß ich leider nicht, wie ich den wieder montieren kann. Einfach ansetzen und in die Halterung "hämmern" finde ich suboptimal für die Scheibe.
Zitat:
@Gerry0309 schrieb am 21. Oktober 2024 um 22:07:06 Uhr:
Früher sagte die STVZO mal:
Und heute interessiert sich (fast) keiner mehr dafür. Fast jedes Fahrzeug kommt mit einer EG-Typgenehmigung in Verkehr und muss entsprechend die EG-Vorschriften einhalten.
https://www.motor-talk.de/.../Attachment.html?...
Die meisten aktuellen Wohnmobile sind Fahrzeugklasse M1-SA. In der StVZO steht zum Innenspiegel letztlich nichts anderes, es durfte lediglich der rechte Außenspiegel entfallen wenn mit Spiegel links und innen ein (damals) ausreichendes Sichtfeld eingehalten wurde.
Bleibt in beiden Vorschriften: Innenspiegel muss sein wenn er Sicht bietet.
Moin Moin !
Zitat:
Soweit ich weiss muss alles was angebaut ist funktionieren, d.h. um mal beim Beispiel Nebelscheinwerfer zu bleiben - ja die sind nicht vorgeschrieben, aber wenn vorhanden müssen sie bei der TÜV-Prüfung auch funktionieren.
Nein falsch! Und du hast auch meine Ausführung nur teilweise verstanden! Ich schrieb:"""Nebelscheinwerfer sind auch nicht vorgeschrieben, aber es gibt Schalt- und Anbauvorschriften, also müssen diese eingehalten werden.""" Wenn die nicht funktionieren, kann der Prüfer nicht kontrollieren, ob sie sich nur zusammen mit der übrigen (vor allem hinteren) Beleuchtung einschalten lassen und ob sie richtig eingestellt sind und nicht blenden. Wären beides erhebliche Mängel.
MfG Volker